Golf 7 TSI 1.4, 2. Getriebe auch defekt?

VW Golf

Hallo,

mein Golf (140 PS) ist wegen Getriebeproblemen (manuell 6. Gang) seit 14 Monaten Dauergast in der VW Werkstatt.
Er ist von 2013 und hat 63 TKM runter.
Im letzten Jahr ist 8x das Ausrücklager gewechselt worden, im Januar 2018 jetzt komplett das Getriebe.
Leider hat keine der Maßnahmen irgendetwas verbessert.
Löste man die Kupplung, gibt es ein lautes Knacken und einen Schlag, den man am gesamten Motorblock spührt.
Nach Asurücklager Nummer 6 hat VW einn zusätzliche Problem erzeugt, Tritt man die Kupplung knackt es dabei jetzt auch.
Die Werkstatt und auch VW haben den Überblick über die getaischen Teile verloren. Kupplungspaket und Geber/Nehmerzylinder sind auch alle neu.
Vor 10 Wochen hat der Händler aufgegeben, und VW gebeten zu übernehmen.
Ein Ticket direkt bei VW habe ich bereist seit 13 Monaten offen.
Seit 10 Wochen passier nichts mehr, zuerst sollte noch einmal ein baugleiches Fahzeug begutachtet werden, das ist bis heute nicht passiert, dann sollten erneut zum 5x Audioaufnahemn an VW gesendet werden.
Zuletzt wat das VW IT system defekt und die Audidaten und der Vorfall nicht merh aufrufbar.
So gehts Woche für Woche.
Nun ruckelt auch noch der Schalthebel, beim Einlegen des 5. Ganges knackt es, und wenn der Schalthebek nicht wackelt, vibriert er rythmisch. *g*

Meien Gebrauchtwagengrantie läuft noch bis 01/2019.

Zuletzt war ich in 2 Getreibefachfirmane, die erste mein wegen des Schlages, das die Kurbelwell gen den Block schlägt. VW will das Lagerspiel aber nicht messen, weil Meinungen von freien Werkstaätten nicht berücksicht werden. Die 2. Werkstatt hat eine halbe Stunde auf der Bühne untersucht, sie sind der meinung es kommt aus dem Getriebe, nur das ist ja bereist getrauscht worden
Ich glaube VW hat keine neues Getriebe eingebaut sondern ein überholtes.

ich vermute, dass VW demnächst die "Stand der Technik " Karte spielen wird, weil noch ein Getriebe werden sie nicht einbauen. Sollte es das Kurbelwellelager sein, würden sie den small Block tausche, reparieren kann ja bei VW keiner mehr.

Und weil die Kosten den Wert des Wagenes übersteigen, werden sie sich ab nun quer stellen.

10 Monaten verschleppen sie jetzt schon die Entscheidung.

Beste Antwort im Thema

@tamwin

Den ersten Satz schreibst Du fettgedruckt. Deine Aussage ist also quasi amtlich, versteh ich Dich da richtig? 😉 Dann hast Du ja vielleicht auch eine Quelle?

Bei Deinem ersten Beispiel würde es sich ja um eine relativ teure Kündigungsschutzklage handeln. Wenn diese Kündigung auf Deinem Fehlverhalten fußt, Du also z.B. ein notorischer zu-spät-Kommer und privat-im-Netz-Surfer bist und deshalb schon mehrmals verwarnt und evtl. abgemahnt wurdest, dann wird Dir Deine schnell noch 3,5 Monate vor der Kündigung abgeschlossene RSV ´was husten. Vielleicht gibt es Fälle, wo eine kurz vorher abgeschlossene RSV Dir Deckung gewährt oder zumindest eine Kurzberatung, aber danach wirst Du sofort die Kündigung bekommen.

PKH ist ja hier eigentlich kein Thema. Die Aussage aus Deinem letzten Satz ist aber ebenfalls falsch. Es reicht eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit, damit Du PKH bekommst, die jedoch in keinster Weise eine Erfolgs-Prognose darstellt.

Zitat aus den AGB eines RS-Versicherers (WGV):

Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungs-
schutz
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versiche-
rungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall
nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende
eingetreten ist (siehe Ziffer 6.1 und 6.2).
Der Versicherungsfall ist:
2.4.1 Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrecht (siehe Ziffer 2.2.11) das Ereignis, das zur Änderung
Ihrer Rechtslage geführt hat.
2.4.2 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.1) das erste Ereig-
nis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
2.4.3 In allen anderen Rechtsbereichen (Leistungsarten) der Zeitpunkt,
zu dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter)
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat
oder verstoßen haben soll.

...

Im vorliegenden Fall ist der Wagen des TE seit 14 Monaten Dauergast in der Werkstatt. Vermutlich würde man argumentieren, dass der Versicherungsfall schon zu dieser Zeit eingetreten ist.
Allerdings kann es sein, dass die Versicherung auf eine Wartezeit verzichtet - das steht zumindest in diesen oben zitierten AGB. Das wäre dann aber in diesem Fall auch nicht von Nutzen, weil selbst ohne Wartezeit der Versicherungsfall schon fast ein Jahr her ist.

Ist aber eigentlich auch plausibel: Sonst würde ja niemand die durchaus teure RSV zahlen, sondern erst kurz vor bzw. mit Anfall des Schadenfalls eintreten.

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Nicht warten, sondern um einen Termin mit dem Serviceleiter und GF bitten.
Zu dem Termin einen Zeugen mitnehmen! Gut wäre es wenn dieser von der Problematik weiß, und ggf. "vom Fach" Ist.
Dem Händler vorher schriftlich mitteilen das der Golf so von dir nicht zu nutzen ist und das Folgeschäden eintreten können.
Bitte lass dir die Reparaturhistorie vom Händler aushändigen.

Wenn du die Möglichkeit hast, hole dir eine Rechtsberatung, ggf. zuerst auch durch den ADAC.

Du machst einen grundlegenden Fehler. Du lässt reparieren und fährst weiter mit den unreparierten Auto. Setze den Händler schriftlich in Verzug und verlange die Beseitigung des Mangels. Weiter am besten mit einem Anwalt. Du musst bei Rückgabe kein vergleichbares Auto nehmen. Der KV wird rückabgewickelt und du kannst dir ein anderes Fahrzeug suchen. Nach zwei ergebnislosen Reparaturversuchen hast du das Recht zu wandeln. Wenn du das machst, darfst du keine weiteren Reparaturen akzeptieren. Wie gesagt, such dir einen Anwalt und lasse dich beraten. Und denke auch dran, das die Zeit gegen dich läuft. (obligatorischer Hinweis, dass das meine Meinung ist)

me3

Zitat:

@halbgar schrieb am 20. Juni 2018 um 20:51:05 Uhr:


[...] also Massenschwungrad scheidet aus, weil der 1.4 TSi keins hat. Beide VW Werkstätten wussten es nicht, hatten auch zuerst darauf getippt. [...]

Danke für den Hinweis!
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass alle Direkteinspritzer (TSI, TFSI und wie sie nich' alle heißen) ein Zweimassenschwungrad besitzen, um Vibrationen im Antriebsstrang, bedingt durch Voreinspritzungen, abzufangen.

Zum Verständnis für alle anderen:
Jedes Auto besitzt ein Schwungrad an der Kurbelwelle, das die Bewegung bzw. Rotation an die Getriebeeingangswelle überträgt - als "Bittsteller" bzw. Verbindungselement dient die Kupplung mit hydraulischer Kupplungsbetätigung durch einen Geberzylinder und Ausrücklager.
- Saugbenziner besitzen in der Regel ein Einmassenschwungrad (mit Torsionsfedern zur Dämpfung) und Direkteinspritzer ein Zweimassenschwungrad (schweres Metallteil, das mit in Fett gelagerten Federn arbeitet)

Zitat:

@Porhmeus schrieb am 21. Juni 2018 um 07:53:28 Uhr:



Zitat:

@halbgar schrieb am 20. Juni 2018 um 20:51:05 Uhr:


[...] also Massenschwungrad scheidet aus, weil der 1.4 TSi keins hat. Beide VW Werkstätten wussten es nicht, hatten auch zuerst darauf getippt. [...]

Danke für den Hinweis!
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass alle Direkteinspritzer (TSI, TFSI und wie sie nich' alle heißen) ein Zweimassenschwungrad besitzen, um Vibrationen im Antriebsstrang, bedingt durch Voreinspritzungen, abzufangen.

... und Direkteinspritzer ein Zweimassenschwungrad (schweres Metallteil, das mit in Fett gelagerten Federn arbeitet)

Danke dir, das hatte ich auch so verstanden!
Bei dem betroffenen Fahrzeug handelt es sich aber um einen 1,4 TSI , 140 PS, so das dieser auch über ein Zweimassenschwungrad verfügen müsste.
Das passt aber nicht zu der Aussage der VW Werkstätten! Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Wenn so starke Vibrationen entstehen, macht es Sinn den gesamten Antriebsstrang zu überprüfen.
Da geht man von der Achslagerung, den Antriebswellen / Getriebeausgang, über das Getriebe, die Getriebeeingangswelle, die Kupplung, Zweimassenschwungrad, Kupplungseingangswelle, inkl. Lagerung, Motor und Motorlagerung/Halterung.

Rot = höhere Wahrscheinlichkeit für einen Fehler

Da sowohl das Getriebe, wie auch die Kupplung getauscht wurden, bleiben noch einige Punkte über.
Als erstes würde ich die Antriebswellen und die Motorbefestigung prüfen. Dann muss die Fehlersuche sauber abgearbeitet werden.

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"- Saugbenziner besitzen in der Regel ein Einmassenschwungrad (mit Torsionsfedern zur Dämpfung) und Direkteinspritzer ein Zweimassenschwungrad (schweres Metallteil, das mit in Fett gelagerten Federn arbeitet)"

wo hast Du denn sowas her?

1. Kann ein Saugbenziner genauso ein Direkteinspritzer sein, siehe 1,6er und 2,0 FSI im Golf 5.

2. Zweimassenschwungräder werden bereits seit Generation Golf 4 nahezu flächendeckend verwendet. Das hat nix mit Direkteinspritzung zu tun.

3. Sind sowohl Ein- als auch Zweimassenschwungräder "schwere Metallteile". Es sind ja nunmal Schwungräder. Und die sind (vor allem ab Werk) zugunsten des Komforts eben schwer.

Zitat:

@i need nos schrieb am 21. Juni 2018 um 13:44:36 Uhr:


[...]
1. Kann ein Saugbenziner genauso ein Direkteinspritzer sein, siehe 1,6er und 2,0 FSI im Golf 5.
[...]

Die genannten Motoren sind Direkteinspritzer und haben keine Saugrohreinspritzung.
Eine Sache stimmt aber: Moderne Motoren können mit Saugrohr- und Direkteinspritzung arbeiten, haben aber dennoch ein Zweimassenschwungrad.

was redest Du da?! Ein Saugmotor hat doch nix mit Saugrohreinspritzung zu tun. Das sind zwei komplett verschiedene Themen

Die genannten Motoren sind SAUGBenziner, also ohne Aufladung, aber mit DIREKTEinspritzung, natürlich damals noch ohne zusätzliche Saugrohreinspritzung.

Zitat:

Als Saugmotor wird heute ein Verbrennungsmotor bezeichnet, bei dem die Luft nicht zusätzlich durch einen Kompressor oder einen Turbolader (Motoraufladung) vorverdichtet wird.

Stimmt! Ich hatte einen Denkfehler..., sorry.

OK, wenn es sich klärt ist doch alles gut🙂

Trotzdem war der Aufhänger ja ursprünglich Deine "Theorie" bzgl. der Schungräder in Abhhängigkeit der Motorvarianten😉...und da war inhaltlich was nicht wirklich richtig.

nur zur Klarstellung mein 1.4 TSI 140 PS hat kein Zweimassenschwungrad.
In Summe waren es 4 Werkstätten inkl. VW selbst, die darauf als Fehlerquelle getippt haben.

Die Recherche in der technischen Doku etc. hat bei allen 4 Werkstätten bestätigt, dass kein Zweimassenschwungrad verbaut ist.
Wenn ich es der nächsten Werkstatt erzählt habe wurde es nicht geglaubt und dann erst einmal die Zeichnungen etc begutachtet.

Habe heute mit der Garantie Abteilung gesprochen, die haben mit der Werkstatt (Meister und Serviceleiter) noch einmal kontakt aufgenommen (Audiodatei fehlt weiterhin).
Der Garntiemitarbeiter hatte selbst schon einen Hals.
Ich habe ihm per Mail zusätzlich mitgeteilt, dass die Werkstatt sich nicht in der Lage sieht zu reparieren (naja das 10 mal jetzt) und ich von ihm jetzt eine Zusage für die kurzfristige Werkstattermin für die Behebung des Mangel fordere Tag (14 Tage).

Kann aber auch Show sein (Guter Bulle Böser Bulle).
Wie schon gesagt, ich warte jetzt die Audiodateiposse ab, und dann geht es zum Anwalt.

Mich würde wundern wenn der 1.4 TSI KEIN Zweimassenschwungrad hätte.

Bin jahrelang den Audi A3 mit der identischen Maschine ( EZ 2013) gefahren, also den 1.4 tfsi mit 140 PS. Ok, der hatte die Zylinderabschaltung aber der "Rest" müßte doch gleich sein. Und dort wurde bei meinem Wagen DEFINITIV das Zweimassenschwungrad gewechselt...!

Sowohl der 1.6TDI als auch 1.4TSI haben als Handschalter kein ZMS, so zumindest mein Kenntnisstand. Nur in Kombination mit dem DSG ist ein ZMS verbaut.

Zitat:

@halbgar schrieb am 17. Juni 2018 um 21:24:08 Uhr:


Hmm, ich hatte gehofft, dass eine Rechtsschutz auch in diesem Fall greift.
Es besteht ja jetzt noch kein Rechtsfall

Nein, das nicht, aber das strittige Problem existiert seit Deiner ersten Meldung beim Händler. Ich würde sagen, da hast Du null Chancen bei der Rechtsschutz. Aber Versuch macht kluch.

Ich drück´ Dir jedoch die Daumen und glaube auch, dass Du ohne Anwalt über den Tisch gezogen wirst. Such´ Dir besser sofort einen. Setze wie oben bereits empfohlen Deinen Vertragspartner in Verzug und bitte um Wandlung. Setze Frist und stell klar, dass die Sache einen Tag nach der Frist an den Anwalt geht.

Dann bewegen die sich schon.

Zitat:

@golfmanhattan schrieb am 22. Juni 2018 um 00:46:45 Uhr:



Zitat:

@halbgar schrieb am 17. Juni 2018 um 21:24:08 Uhr:


Hmm, ich hatte gehofft, dass eine Rechtsschutz auch in diesem Fall greift.
Es besteht ja jetzt noch kein Rechtsfall

Nein, das nicht, aber das strittige Problem existiert seit Deiner ersten Meldung beim Händler. Ich würde sagen, da hast Du null Chancen bei der Rechtsschutz. Aber Versuch macht kluch.

Das ist, und das ist gut so, nicht der Fall.
Denn nach deiner Auslegung würde ein Arbeitsrechtsstreit ja bereits bei unterschiedlicher Auffassung oder bei Differenzen mit dem Chef beginnen, und nicht erst mit der Kündigung. :-)

Tatsächlich tritt der "Schadensfall" für die Rechtsschutzversicherung erst dann ein wenn eine der beiden Parteien sich einer sachlichen Klärung entzieht und eine rechtliche Unterstützung einfordert. Oder aber durch die Handlungen / Unterlassungen der Gegenseite dazu gezwungen wird, da sie sonst nicht ihr Recht wahren kann.
Der Rechtsanwalt wird sich in jedem Fall eine Deckungszusage von der Versicherung anfordern. Damit wäre dann auch geklärt ob eine Deckung besteht, oder ob ein Restrisiko beim Mandanten bleibt.

Selbst wenn du völlig Mittellos bist und keine Rechtsschutzversicherung besteht, kannst du vor dem Amtsgericht eine Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Diese wird nach einer "Vorprüfung" durch das Amtsgericht gewährt.
Sobald aber eine Prozeßkostenbeihilfe gewährt wurde, weiß die Gegenseite das sie relativ schlechte Chancen hat!

@tamwin

Den ersten Satz schreibst Du fettgedruckt. Deine Aussage ist also quasi amtlich, versteh ich Dich da richtig? 😉 Dann hast Du ja vielleicht auch eine Quelle?

Bei Deinem ersten Beispiel würde es sich ja um eine relativ teure Kündigungsschutzklage handeln. Wenn diese Kündigung auf Deinem Fehlverhalten fußt, Du also z.B. ein notorischer zu-spät-Kommer und privat-im-Netz-Surfer bist und deshalb schon mehrmals verwarnt und evtl. abgemahnt wurdest, dann wird Dir Deine schnell noch 3,5 Monate vor der Kündigung abgeschlossene RSV ´was husten. Vielleicht gibt es Fälle, wo eine kurz vorher abgeschlossene RSV Dir Deckung gewährt oder zumindest eine Kurzberatung, aber danach wirst Du sofort die Kündigung bekommen.

PKH ist ja hier eigentlich kein Thema. Die Aussage aus Deinem letzten Satz ist aber ebenfalls falsch. Es reicht eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit, damit Du PKH bekommst, die jedoch in keinster Weise eine Erfolgs-Prognose darstellt.

Zitat aus den AGB eines RS-Versicherers (WGV):

Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungs-
schutz
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versiche-
rungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall
nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende
eingetreten ist (siehe Ziffer 6.1 und 6.2).
Der Versicherungsfall ist:
2.4.1 Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrecht (siehe Ziffer 2.2.11) das Ereignis, das zur Änderung
Ihrer Rechtslage geführt hat.
2.4.2 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.1) das erste Ereig-
nis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
2.4.3 In allen anderen Rechtsbereichen (Leistungsarten) der Zeitpunkt,
zu dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter)
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat
oder verstoßen haben soll.

...

Im vorliegenden Fall ist der Wagen des TE seit 14 Monaten Dauergast in der Werkstatt. Vermutlich würde man argumentieren, dass der Versicherungsfall schon zu dieser Zeit eingetreten ist.
Allerdings kann es sein, dass die Versicherung auf eine Wartezeit verzichtet - das steht zumindest in diesen oben zitierten AGB. Das wäre dann aber in diesem Fall auch nicht von Nutzen, weil selbst ohne Wartezeit der Versicherungsfall schon fast ein Jahr her ist.

Ist aber eigentlich auch plausibel: Sonst würde ja niemand die durchaus teure RSV zahlen, sondern erst kurz vor bzw. mit Anfall des Schadenfalls eintreten.

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