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Golf 7 GTI Versicherung / Servicevertrag kündigen

VW Golf 7 (AU/5G)

Guten Tag zusammen,
folgendes Problem; ich bin aktuell mit meinem GTI bei der Volkswagen Autoversicherung versichert und wollte kündigen. Versicherungsbeginn war der 28.10.2023. Nun habe ich gekündigt, jedoch die Frist verpasst, da ich am 01.10.2023 meine Kündigung abgeschickt habe.
Die Versicherung hat somit meine Kündigung abgelehnt...
Zusätzlich wurde der Beitrag von 130€ im Monat auf 152,01€ erhöht. Hab dann natürlich direkt bei der Versicherung angerufen, die mir gesagt hat, dass das Informationsschreiben hierzu im August auf dieses vwfs Portal hochgeladen wurde. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichtmal von diesem Portal, geschweige, dass da Dokumente hochgeladen werden (Dachte die müssen alles per Post oder E-Mail mitteilen)
Als ich auf diesem VWFS Onlineportal nachgeschaut habe, ist mir auch aufgefallen, dass der Servicevertrag bis 2026 abgeschlossen wurde, was mich auch gewundert hat, aber nicht weiter schlimm ist.
Jetzt wäre meine Frage an euch; Kann ich hier etwas machen um aus der Versicherung rauszukommen? Monatliche Tilgung in Höhe v. 350€ + 152€ Versicherung + 56€ Wartungsvertrag sind schon sehr hart.
Könnte ich das Fahrzeug auf meinen Vater zulassen und zumindest, dass Problem mit der Versicherung umgehen?

Ich weis das der ein oder andere grad mit seinem Kopf schüttelt, aber ich würde mich über jeden Ratschlag freuen...
Vielen Dank!

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23 Antworten

Zitat:

@sebi707 schrieb am 14. November 2023 um 19:33:56 Uhr:



Hat aber nicht nur Vorteile. Bei vielen Angelegenheiten die das Auto betreffen (An/Abmeldung, Verkauf, ggf. Kulanz) ist man auf die Eltern angewiesen.

Und der Vater muss angeben, dass auch unter-25-jährige das Auto fahren. Das kann den Preis verteuern.

UND, nicht zu vergessen: Alle Deine "erarbeiteten" Strafzettel von Falsch parken bis zu schnell fahren oder sonstige Punkte bekommt erst mal Dein Vater an seine Adresse zugestellt Ist vielleicht auch nicht so lustig.

Den Servicevertrag zu kündigen kann falsch sein. Ich weiß nicht, was genau der alles abdeckt, aber schau Dir mal dieWerkstattpreise heute an. Es kann sein, das Du mit diesem Wartungs- oder Servicevertrag günstiger liegst als z.B. nur für einen Ölwechsel ca. 350 € oder mehr zu bezahlen.

Bei einer Beitragserhöhung besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Dass die Beitragserhöhung nur über das Internetportal kommuniziert wurde finde ich schon bedenklich und ich wäre mir nicht sicher ob das rechtlichen Bestand hätte. Würde da auf jeden Fall nicht klein beigeben, evtl. mal einen Anwalt hierzu befragen.

genau... und die Versicherungen haben keine Rechtsabteilungen, die das vorab geprüft haben... alles klar. Mit der Anlage eines Online-Zugangs hast du wahrscheinlich zugestimmt, dass genau DAS passieren wird: rechtssichere Zustellung jedweder Belege.

Zitat:

@keksemann schrieb am 15. November 2023 um 20:21:42 Uhr:


genau... und die Versicherungen haben keine Rechtsabteilungen, die das vorab geprüft haben... alles klar. Mit der Anlage eines Online-Zugangs hast du wahrscheinlich zugestimmt, dass genau DAS passieren wird: rechtssichere Zustellung jedweder Belege.

Gut möglich , deswegen überprüfen (lassen). Scheinbar machen die Rechtsabteilungen auch nicht immer alles wasserdicht, ansonsten hätte man in der Vergangenheit nicht X Leasingverträge von Volkswagen Leasing widerrufen können(nur mal als Beispiel).

Bei der Versicherung deines Dads die abweichende KFZ-Halterschaft (Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich) prüfen (nicht alle Versicherungen akzeptieren es) und ein Angebot als Zweitwagen erstellen lassen und falls es geht, danach Auto abmelden und mit der neuen Deckungskarte in 1 Woche wieder anmelden. Kennzeichnen kann beibehalten werden.

Jeden KFZ Versicherungsvertrag erlischt wenn das KFZ kurfristig abgemeldet und im selben Moment wieder angemeldet wird bei der Zulassungsstelle, so bist Du sofort aus jeden KFZ Versicherungsvertrag raus und kannst sofort wieder mit deinen eigenen Namen oder den deines Vaters anmelden mit welcher Versicherung auch immer. Mit kurzfristigen Ab und gleichzeitigen wieder anmelden eines KFZ erlischt jeder KFZ Versicherungsvertrag sofort.
Servicevertrag kündigen weiß ich nicht les mal das kleingedruckte ob bei KFZ Abmeldung der Service Vertrag auch erlischt, denke das so etwas dann möglich ist.

Warum kann denn der Themenstarter nicht jetzt fristgerecht vor dem 30. November zum 31.12.2023 kündigen und dann zum 01. Jänner eine neue Versicherung abschließen??
Habe ich da etwas verpasst?
Kfz-Versicherungen können doch grundsätzlich bis zum 30. November zum Jahresende gekündigt werden.
Wie geschrieben - grundsätzlich - oder liegt hier ein besonderer Fall vor?
Der Versicherungungsbeginn spielt doch da keine Rolle.
Habe z.B. im Oktober '21 meinen Golf zugelassen und dann auch im November gekündigt, um die Versicherung zu wechseln.
Übrigens die Kündigung erledigt doch der neue Versicherer für dich - brauchst bloß unterschreiben!

Zitat:

@Domingo20000 schrieb am 17. November 2023 um 13:01:13 Uhr:


Jeden KFZ Versicherungsvertrag erlischt wenn das KFZ kurfristig abgemeldet und im selben Moment wieder angemeldet wird bei der Zulassungsstelle, so bist Du sofort aus jeden KFZ Versicherungsvertrag raus und kannst sofort wieder mit deinen eigenen Namen oder den deines Vaters anmelden mit welcher Versicherung auch immer. Mit kurzfristigen Ab und gleichzeitigen wieder anmelden eines KFZ erlischt jeder KFZ Versicherungsvertrag sofort.
Servicevertrag kündigen weiß ich nicht les mal das kleingedruckte ob bei KFZ Abmeldung der Service Vertrag auch erlischt, denke das so etwas dann möglich ist.

Kannst du das mit dem KfzVersicherungsvertrag bestätigen? @celica1992

Es gibt Verträge mit Unterjähriger Laufzeit, die laufen dann eben am Tag der Unterzeichnung +12Monate aus und nicht am Jahresende. Sowas wird der Ersteller wahrscheinlich haben.
Einfach abmelden und auf den selben Halter 2 Tage später anmelden funktioniert ebenfalls nicht, die sind ja nicht bescheuert.
In der Regel (Vertrag lesen!) Geht die Versicherung dann in eine Ruheversicherung über solange das Fahrzeug nicht mit neuem Halter angemeldet wird.
Bei einer Wiederanmeldung in einem gewissen Zeitraum auf den selben Halter wird die Versicherung dann auf eine Fortführung des Vertrages bestehen.

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