Golf 7 GTI Ölwechsel=Inspektion???
Nabend!
Ich hab da mal ne Frage...
Ich war heute in ner Werkstatt für nen Ölwechsel da mein lieber Bordcomputer mich darauf Aufmerksam gemacht hat das ich in gut 1000 km meinen ersten Ölwechsel durchführen lassen soll...hab meinen GTI scho 19.500 km "gequält" :P
Soooo und nachdem der Ölwechsel durchzogen wurde kam plötzlich ein anderer "Kundenberater" auf mich zu und meinte das eigentlich auch die erste Inspektion fällig gewesen wäre!
Und das obwohl mein Bordcomputer die erste Inspektion nach 30.000 km oder 2 Jahren anzeigt und "nur" Ölwechsel aufblinkte
Und nun nachdem "nur" ein Ölwechsel gemacht wurde zeigt mein Bordcomputer an das der nächste Ölwechsel in 20.500 km und die nächste Inspektion nach 49.500 km durchgeführt werden soll!
Das passt doch alles hinten und vorne nicht...?!?
Bin nun echt verwirrt.....kann mir irgendwer erklären wie genau das mit dem 5w30 Long live Öl funktioniert????
Ich tendierte eigentlich zu normalen Ölwechsel wenn mich mein Auto darauf aufmerksam macht.....und seperat nach 30.000 km die erste Inspektion OHNE Ölwechsel....so wie es mir mein Bordcomputer VOR dem Werkstattaufenthalt auch angezeigt hatte...
falls wer ganz genau bescheid weiss...ich bin dankbar für Hilfe 😁 grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dr. Shiwago
Du sollst natürlich möglichst oft in der Werkstadt vorbeikommen.
Richtig: Deshalb ja auch die jährlichen Inspektionen (bzw. max. nach 30tkm) nach 2 Jahren.
Jährlicher Ölwechsel macht für alle diejenigen Sinn, die ca. 15tkm im Jahre fahren, was noch immer die durchschnittliche Jahresfahrleistung privat in der Golf-Klasse sein dürfte.
Ich jedenfalls fahre mit knapp/unter 15tkm p.a. nicht 2 Jahre und ggf. sogar 2 Kaltstart- & lauf-Saisons mit demselben Öl herum. Warum ich das nicht tue, steht auf S.37 im Anhang unter dem Stichwort "Motorenöl-Verdünnung" und dem Begriff "Schwersieder".
Zudem kann VW am Markt nicht wieder einen Ölwechsel alle 15tkm / jährlich durchsetzen, schon gar nicht bei den Flottenbetreibern, die als einzige wohl die Vorteile der Longlife-Technik zu recht ausnutzen dürften, denn mit 60tkm p.a. müsste man ja sonst gleich 4x im Jahr zum Ölwechsel, so bestenfalls nur 2x.
Und die jährliche Inspektion (oder alle 30tkm) ab dem 3.Jahr kommt den Flottenbetreibern auch entgegen, denn im allg. gehen die Fahrzeuge ja nach 2 bis 3 Jahren zurück (je nach Vertrag oder Laufleistung).
Der 2.Hand-Käufer darf dann schön jährlich zur Inspektion, was vermutlich überflüssig ist (wie ältere VWs zeigen... 😁), aber die Pannen- und TÜV-Statistik verbessert und vor allem die Einnahmen der Vertragswerkstatt.
Umgekehrt fährt er aber ggf. 2 Kaltlaufsaisons mit unterdessem schön durch Kraftstoffeinträge verdünntem Öl herum, aber gut, das verbessert ggt. auch die Einnahmen der Vertragswerkstatt. 😁
Schöne neue Welt.
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Was für ein Durcheinander...
Die erste Inspektion wäre bei der Laufleistung erst nach 2 Jahren, also Jan 22 fällig gewesen und dann jedes Jahr. Ölwechsel völlig unabhängig davon. Je nach Fahrprofil deutlich auch früher
Meiner ist jetzt auch 3 Jahre geworden 2. Inspektion mit Bremsflüssigkeit und Achsölwechsel sollte irgendwas um 550.- Euro kosten (ohne Ölwechsel) Düsseldorfer Preise..
Inspektion mit Bremsflüssigkeit und Achsöl und Ölwcechsel für 700 ist daher im Rahmen
Hab daher einen Wartungsvertrag abgeschlossen
Danke.
Ja, es scheint einiges Durcheinander zusein. Der Vorbesitzer hat unabhängig von der Laufleistung und alter des Fahrzeuges ein Ölwechsel sowie die erste Inspektion machen lassen.. wie dem auch sei, werde ich die dritte Inspektion mit den nötigen Posten vollziehen. Bis auf die Scheinwerfer Einstellung, diese wurde ja schon Anfang des Jahres vollzogen (oder doch machen lassen? Da bin ich mir unschlüssig)
VG
Mach jetzt einen Ölwechsel mit angeliefertem Öl und 1/23 eine Inspektion ohne Ölw. mit Bremsfl. und erw. Umfang, dann ist er was die Inspektionen angeht wieder einigermaßen in der Uhr. Scheinwerfer außenvor lassen, auch generell. Ist Geldschneiderei.
@Ironengin Die Arbeiten auf dem ersten KVA sind richtig und spätestens fällig 01/23.
Ob es nun die 2. oder 3. Inspektion ist, ist komplett egal. Der Zusatz Scheinwerfer einstellen ist auch nicht an die Zeit gebunden. Ein Scheinwerfer ist verstellt oder nicht. Der hält sich nicht an Herstellervorgaben.
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Dann solltest du dich mit dem Serviceplan befassen. Die Zusatzarbeit "Scheinwerfer überprüfen und einstellen" ist alle zwei Jahre oder nach 30.000 km durchzuführen, und das dann auch noch im selben Jahr zweimal durchzuführen und auch noch doppelt abzurechnen, das ist schon dreist.
Für den Posten "Scheinwerfer einstellen" braucht man sich überhaupt nicht mit dem Wartungsplan auseinander zu setzen, denn der ist nicht Garantie-relevant.
Den nehme ich grundsätzlich explizit raus wenn das Auto, warum auch immer, in die Werkstatt kommt. Das hatte ich 1x machen lassen weil ich kein Augenmerk drauf hatte - zuvor war die Lichteinstellung i.O., danach war sie VERstellt. Klar das wurde dann kostenlos korrigiert, aber trotzdem mußte ich zu Werkstattzeiten wieder hinfahren und gut 30min warten, völlig unnötig.
Wenn man schon ein paar Jahre Auto fährt kann man ziemlich gut selbst beurteilen ob das Licht korrekt eingestellt ist oder nicht. Auch TÜV-tauglich beurteilen, das ging noch nie schief.
Falls man diese Erfahrung nicht hat kann man sich immerhin an 2 Aspekten orientieren. 1) Ist meine Sicht auch bei Dunkelheit gut und 2) Werde ich gerne mal vom Gegenverkehr mit Lichthupe begrüßt 😁. Wenn man 1) mit JA und 2) mit NEIN beantworten kann ist alles im grünen Bereich, auch ohne Werkstatt...
Habe ja auch nichts anderes behauptet. Den Posten der SW-Einstellung habe ich grundsätzlich nicht machen lassen, da eine Fehleinstellung spätestens bei der HU auffiele, und dann kann man es immer noch machen lassen.