Golf 7 GTI Lieferzeit

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo liebe Community,

ich habe mir exakt heute meinen ersten GTI bestellt. Kann hier einer vll eine Aussage bzgl. der Lieferzeit treffen? 🙂

Der Freundliche meinte leider nur "ähnlich wie beim Golf 7 - ca. 3 Monate", ein weiteres Autohaus sagte mir "Wenn Sie ihn hier bestellen könnten wir es bis mitte Mai schaffen"...

Man freu ich mich auf den Hobel 🙂

Beste Antwort im Thema

!

Zitat:

Original geschrieben von Raffaello22



Zitat:

Original geschrieben von vwfan63


..noch 8 Stunden ;-)
Hallo,

was gibt es den für einen GTI?

Hattest Du nicht gerade vor 6 Monaten nicht schon einen Golf 7 abgeholt?

MfG

Hallo,

ja hatte ich ! WA Leasing 6 Monate !

Heute gab es einen GTI Performance !

Dynaudio klingt echt genial! Verbrauch liegt noch bei 9,3 l! 😉 Ich bin zufrieden

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Zitat:

Original geschrieben von DANI_HN


Aber immerhin noch weiter vorne als die ursprüngliche KW...

Thanks God - Nich den Teufel an die Wand malen, gell 😉

Zitat:

Original geschrieben von Tiguan0610


.......Menschenskind. VW schmeißt die Liefertermine ja permanent über den Haufen. Letzte Woche Info aus dem Autohaus: Liefertermin von KW 34 auf KW 28 vorgeschoben 😁 . Heute bei meinem 🙂 gewesen. Liefertermin auf KW 30 nach hinten geschoben 🙁 .
Man muß daraus nicht schlau werden😕😕😕

Kann ich nicht verstehen oder bestätigen! Habe am 02.05.13 bestellt und am 14.05.13 wurde der Abholtermin schon festgelegt auf den 19.06.13 um 14 Uhr!

Kann ich nicht verstehen oder bestätigen! Habe am 02.05.13 bestellt und am 14.05.13 wurde der Abholtermin schon festgelegt auf den 19.06.13 um 14 Uhr!...einfach Glück gehabt, herzlichen Glückwunsch.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von DANI_HN
Aber immerhin noch weiter vorne als die ursprüngliche KW...
Thanks God - Nich den Teufel an die Wand malen, gell

genau 🙂

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tja gleicht wohl nem Lottospiel... ich habe gekauft weil es am Tage der Konfiguration hieß Mitte Juni. Momentan bin ich bei Mitte Juli und leicht gereizt. Wie konnte ich auch glauben dass Termine eingehalten werden. Und Dank dem Wort "unverbindlich" kann der GTI auch erst in 3 Jahren geliefert werden und man kann nicht ohne weiteres zurücktreten.... Als Angebot bekam ich allerdings "Wir können ihn ja abholen dann bekommen Sie ihn ein paar Tage eher" Sicher lass ich meinen neuen GTI vom Autohausazubi treten 🙄 aber hier warten ja mehrere,ists nicht gar so schwer :-)

Zitat:

Original geschrieben von Stony_M


Und Dank dem Wort "unverbindlich" kann der GTI auch erst in 3 Jahren geliefert werden und man kann nicht ohne weiteres zurücktreten

Das ist Humbug.

Zitat:

Original geschrieben von Don_Blech



Zitat:

Original geschrieben von Stony_M


Und Dank dem Wort "unverbindlich" kann der GTI auch erst in 3 Jahren geliefert werden und man kann nicht ohne weiteres zurücktreten

klar kannst du: frist setzen und dann kannst du nach verstreichen raus. -musst aber nochmal hier im forum nachlesen, wie die regeln dafür sind, hab ich jetzt keine lust zu...

Das liest Du besser nicht im Forum, sondern in den Deiner Bestellung beigefügten AGB nach.

Zitat:

Original geschrieben von Don_Blech


Das liest Du besser nicht im Forum, sondern in den Deiner Bestellung beigefügten AGB nach.

Ach stimmt-es gibt ja noch das "Kleingedruckte" ich vergass😁

AGBs sind vor Gericht gegen einen Privatkunden nichts wert. Es besteht immer ein Rückgaberecht, da kann auch VW nichts ändern. Man tritt ja von allem zurück, auch von evtl. Vertragsstrafen etc. ohne Angabe von Gründen. Habe ich schon mehrfach durch und is immer das Gleiche.

Zitat:

Original geschrieben von TeX77


AGBs sind vor Gericht gegen einen Privatkunden nichts wert. Es besteht immer ein Rückgaberecht, da kann auch VW nichts ändern. Man tritt ja von allem zurück, auch von evtl. Vertragsstrafen etc. ohne Angabe von Gründen. Habe ich schon mehrfach durch und is immer das Gleiche.

Klein Fritzchen Jura oder Märchenstunde? Selten solch einen juristischen Unsinn gelesen. Selbstverständlich sind die AGB Grundlage eines rechtswirksamen Vertrages. Darin kann der Käufer, bevor er unterschreibt, ua nachlesen, dass ein Rückgaberecht nicht ohne bestimmte Voraussetzungen greift und VW ein Nachbesserungsrecht hat, sofern ein nachweisbarer und anerkannter Mangel vorliegt (zB defektes DSG). Subjektive Eindrücke wie "fahrerseitiges Pfeifen" o.ä. sind schwer zu objektivieren. Das Nachbesserungsrecht besteht jedenfalls, sonst wäre der Hersteller ja der Willkür solcher Geistesriesen wie dir schutzlos ausgeliefert 😛

Zitat:

Original geschrieben von TeX77


Es besteht immer ein Rückgaberecht, da kann auch VW nichts ändern.

Ich gehe mal davon aus, dass Du hier vom Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz redest. Da hast Du natürlich recht, ansonsten Bullshit.

Zitat:

Original geschrieben von GTD.



Zitat:

Original geschrieben von TeX77


AGBs sind vor Gericht gegen einen Privatkunden nichts wert. Es besteht immer ein Rückgaberecht, da kann auch VW nichts ändern. Man tritt ja von allem zurück, auch von evtl. Vertragsstrafen etc. ohne Angabe von Gründen. Habe ich schon mehrfach durch und is immer das Gleiche.
Klein Fritzchen Jura oder Märchenstunde? Selten solch einen juristischen Unsinn gelesen. Selbstverständlich sind die AGB Grundlage eines rechtswirksamen Vertrages. Darin kann der Käufer, bevor er unterschreibt, ua nachlesen, dass ein Rückgaberecht nicht ohne bestimmte Voraussetzungen greift und VW ein Nachbesserungsrecht hat, sofern ein nachweisbarer und anerkannter Mangel vorliegt (zB defektes DSG). Subjektive Eindrücke wie "fahrerseitiges Pfeifen" o.ä. sind schwer zu objektivieren. Das Nachbesserungsrecht besteht jedenfalls, sonst wäre der Hersteller ja der Willkür solcher Geistesriesen wie dir schutzlos ausgeliefert 😛

War bis jetzt bei allen 4 Richtern so. Es hat nur das Gültigkeit für die was im Verbaucherschutzgesetz steht und zwar Rückgabe / Rücktritt ohne Angabe von Gründen. Lass mich aber gern eines besseren belehren (dafür simmer ja da :-) ).

Zitat:

Original geschrieben von TeX77


Es hat nur das Gültigkeit für die was im Verbaucherschutzgesetz steht und zwar Rückgabe / Rücktritt ohne Angabe von Gründen. Lass mich aber gern eines besseren belehren (dafür simmer ja da :-) ).

Dann erhelle uns doch bitte mal mit der Angabe des entsprechenden Paragraphen aus dem Verbraucherschutzgesetz.

Edit:
Der dürfte ja in allen 4 Urteilsbegründungen leicht zu finden sein.

Nun habe ich meinen Golf GTI am 31.05.2013 auch bestellt, und da ich dieses Forum vorher intinsiv gelesen habe, hier die Konfiguration "meines" Golfes:
162 kw, also kein Performance,
Deep Black Perleffekt,
Business Premium,
4 Türen,
Anhängevorrichtung schwenkbar,
Bordwerkzeug und Wagenheber incl. Reserverad,
Lederausstattung,
Licht und Sicht Paket,
Discover Media,
Nebelscheinwerfer,
Parklenkassistent,
Seitenscheiben hinten zu 65 % getönt,
Xenon Scheinwerfer mit LED Tagfahrlicht und Kurvenlicht,
Abholung in der Autostadt mit Übernachtung im Ritz Carlton.

Als unverbindlicher Liefertermin wurde der 25.07.2013 genannt. Jetzt bin ich natürlich gespannt, ob das wirklich so fix klappt

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