Golf 7 GTI DSG rollt auf P

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Freunde,

nachdem ich vor einiger Zeit im Kaufberatungsunterforum gefragt hatte bezüglich meines nächsten Autos, ist es nun der Golf 7 GTI Performance geworden, welcher nun auch schon bei mir in der Garage steht.

Nun ist mir, natürlich erst nach der Probefahrt und nach dem Kauf, aufgefallen, dass das Auto auf Stellung "P" ganz normal weiter rollt, als würde ich auf N sein. Ansonsten hab ich absolut keine Probleme mit dem DSG. Alle Gänge Schalten sauber und schnell durch.

Hatte jemand eventuell schon Erfahrungen damit bei einem VW mit dsg? Ich befürchte ja, dass der Sperrstift abgebrochen ist. Jedoch habe ich nachgelesen, dass dieser Wohl mechanisch eingelegt wird, also direkt mit dem Wahlhebel verbunden ist und es einiges an Kraft braucht um ihn während des Rollens einzulegen. Außerdem soll dieser wohl auch sehr robust sein...

Ich bin ratlos!?!?

LG

Beste Antwort im Thema
@chixlol schrieb am 11. Mai 2017 um 17:11:06 Uhr:

Zitat:

..... aber wer überprüft bei einer Probefahrt ob das Fahrzeug auf P hält?

Ich kenne einen, der macht es beim nächsten Autokauf auf jeden Fall.

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Nun, wenn der Verkäufer sich querstellt, kann man überlegen ob man etwas macht oder nicht. Aber ich würde ihn zumindest mal darauf ansprechen! Den Schaden einfach auf mir sitzen lassen ohne mit der Wimper zu zucken, das würde ich eher nicht.

Was wäre denn, wenn ein Getriebeinstandsetzer das Getriebe aufmacht und Folgeschäden entdeckt? Dann wäre der Kauf trotz des vermeintlich niedrigen Preises ein riesen Flop gewesen. Ne, ernsthaft, ich würde darauf setzen, dass der Verkäufer auch keine Lust auf einen Rechtsstreit hat und an einer Einigung interessiert ist. Der Nachweis mag schwierig sein, aber der Verkäufer kann sich nicht darauf verlassen, dass er unmöglich ist. Im schlimmsten Fall bliebe er auf dem Auto sitzen und hätte noch allerhand zusätzliche Kosten.

Ja den Verkäufer würde ich auf jeden Fall auch kontaktieren, sehr unwahrscheinlich, dass er davon nichts gewusst hat. Und der Preis war dann, sollte das DSG tatsächlich im Arsch sein, nicht gut, das DSG ist nicht gerade günstig leider...

@chixlol schrieb am 11. Mai 2017 um 17:11:06 Uhr:

Zitat:

..... aber wer überprüft bei einer Probefahrt ob das Fahrzeug auf P hält?

Ich kenne einen, der macht es beim nächsten Autokauf auf jeden Fall.

Zitat:

@illegut schrieb am 11. Mai 2017 um 20:26:37 Uhr:


@chixlol schrieb am 11. Mai 2017 um 17:11:06 Uhr:

Zitat:

@illegut schrieb am 11. Mai 2017 um 20:26:37 Uhr:



Zitat:

..... aber wer überprüft bei einer Probefahrt ob das Fahrzeug auf P hält?

Ich kenne einen, der macht es beim nächsten Autokauf auf jeden Fall.

So ein Zufall 😰 Ich hab da auch einen kennengelernt 😛

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Zitat:

@johnny ramone schrieb am 11. Mai 2017 um 17:35:52 Uhr:


Ja den Verkäufer würde ich auf jeden Fall auch kontaktieren, sehr unwahrscheinlich, dass er davon nichts gewusst hat. Und der Preis war dann, sollte das DSG tatsächlich im Arsch sein, nicht gut, das DSG ist nicht gerade günstig leider...

wie blöd stellt Ihr Euch denn den Verkäufer vor?😕 Es gibt keinerlei Beweise und wird es auch nie geben, dass er den Schaden bereits mitverkauft hat und wenn er ihn tatsächlich mitverkauft hat, dann hat er das unter Vorsatz getan. Dann wird er mit Sicherheit jetzt bei einem kurzen Anruf mal eben sagen, dass der Schaden bereits vorlag und er ihn beheben lässt...

Ich würde zunächst erstmal KONKRET ein VW Werkstatt ansprechen. Evtl gibt es ja bereits für einen bestimmten Bauzeitraum eine TPI/TPL bzgl. dieser Thematik, generell würde ich anfragen, ob so etwas auf Kulanz/Garantie läuft, parallel würde ich schonmal einen Getriebeinstandsetzer anfunken, die Situation schildern und fragen, ob es dazu Erfahrungswerte gibt. Dann erst entscheiden, wie es weiter geht. Man hat ja Zeit. Es ist ja nicht so, dass der Wagen nicht fahrbereit wäre.

Zitat:

@illegut schrieb am 5. Mai 2017 um 10:29:57 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 05. Mai 2017 um 09:30:23 Uhr:


Rechtlich ist die Feststellbremse vorgeschrieben.

Nein, sie ist nicht vorgeschrieben. Du musst dein Fahrzeug nur gegen unbeabsichtigtes bewegen sichern. Das kannst du auch mit Keilen oder einen Seil lösen.
Im Gesetzestext steht nichts von der Parkbremse auch wenn das die einfachste Methode wäre.
§14 StVO

Falsch. Die Feststellbremse ist vorgeschrieben, § 41 Abs. 5 Satz 1 StVZO.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php

"(5) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
"

😕

Zitat:

@i need nos schrieb am 12. Mai 2017 um 11:22:27 Uhr:


http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php

"(5) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
"

😕

§ 41, nicht § 43.

Zitat:

@i need nos schrieb am 11. Mai 2017 um 16:50:20 Uhr:


ich denke, dass weder VW als Hersteller noch der Verkäufer dafür haftbar zu machen sind😉

Soweit noch Werksgarantie besteht, dürfte es kein ganz aussichtsloses Unterfangen sein.

Jetzt mal Butter bei die Fische!
@chixlol Ich betrachte die Sache jetzt mal von einer anderen Seite. Hat der Verkäufer einen Musterkaufvertrag verwendet? Ist die Gewährleistung HANDSCHRIFTLICH ausgeschlossen oder ist das ein vorgedruckter Passus im Kaufvertrag?

Zitat:

@i need nos schrieb am 12. Mai 2017 um 11:05:53 Uhr:



Zitat:

@johnny ramone schrieb am 11. Mai 2017 um 17:35:52 Uhr:


Ja den Verkäufer würde ich auf jeden Fall auch kontaktieren, sehr unwahrscheinlich, dass er davon nichts gewusst hat. Und der Preis war dann, sollte das DSG tatsächlich im Arsch sein, nicht gut, das DSG ist nicht gerade günstig leider...

wie blöd stellt Ihr Euch denn den Verkäufer vor?😕 Es gibt keinerlei Beweise und wird es auch nie geben, dass er den Schaden bereits mitverkauft hat und wenn er ihn tatsächlich mitverkauft hat, dann hat er das unter Vorsatz getan. Dann wird er mit Sicherheit jetzt bei einem kurzen Anruf mal eben sagen, dass der Schaden bereits vorlag und er ihn beheben lässt...

Ich würde zunächst erstmal KONKRET ein VW Werkstatt ansprechen. Evtl gibt es ja bereits für einen bestimmten Bauzeitraum eine TPI/TPL bzgl. dieser Thematik, generell würde ich anfragen, ob so etwas auf Kulanz/Garantie läuft, parallel würde ich schonmal einen Getriebeinstandsetzer anfunken, die Situation schildern und fragen, ob es dazu Erfahrungswerte gibt. Dann erst entscheiden, wie es weiter geht. Man hat ja Zeit. Es ist ja nicht so, dass der Wagen nicht fahrbereit wäre.

Genau so sehe ich das aktuell auch. Ich habe keinerlei Beweise, dass der Schaden bereits vor dem Kauf da war. Der Verkäufer hat zu 100% davon gewusst, und wenn er es mir nicht direkt beim Verkauf gesagt hat, dann wird er jetzt wohl auch nicht sagen "Hey Komm ich lass dir von meinen 5000€ ein neues Getriebe einbauen".
Nichtsdestotrotz werde ich ihn heute anrufen, wobei hier wahrscheinlich schon jedem seine Antwort klar ist.

Zeit hat das allemal, der GTI steht aktuell ohne Kennzeichen in der Garage. Anmelden werde ich ihn wahrscheinlich nächste Woche und dann erstmal bei VW vorbei fahren.
Gottseidank klappt die elektrische Parkbremse, sodass ich ohne Probleme fahren und parken kann.

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 12. Mai 2017 um 11:33:43 Uhr:


Jetzt mal Butter bei die Fische!
@chixlol Ich betrachte die Sache jetzt mal von einer anderen Seite. Hat der Verkäufer einen Musterkaufvertrag verwendet? Ist die Gewährleistung HANDSCHRIFTLICH ausgeschlossen oder ist das ein vorgedruckter Passus im Kaufvertrag?

Es handelt sich dabei um einen mobile.de Mustervertrag. Ob da Gewährleistung ausgeschlossen ist, weiß ich grad nicht aus dem Kopf. Müsste ich zu Hause nachsehen

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 12. Mai 2017 um 11:33:43 Uhr:


Jetzt mal Butter bei die Fische!
@chixlol Ich betrachte die Sache jetzt mal von einer anderen Seite. Hat der Verkäufer einen Musterkaufvertrag verwendet? Ist die Gewährleistung HANDSCHRIFTLICH ausgeschlossen oder ist das ein vorgedruckter Passus im Kaufvertrag?

Zu einer AGB-Kontrolle zu kommen, dürfte schwierig werden.

Zitat:

@chixlol schrieb am 12. Mai 2017 um 11:37:09 Uhr:


Ob da Gewährleistung ausgeschlossen ist, weiß ich grad nicht aus dem Kopf. Müsste ich zu Hause nachsehen

Jetzt verstehe ich dich aber nicht. Wenn die nicht eingeschlossen ist hast du eh sehr gute Karten. Ist sie eingeschlossen (wovon ich ausgehe), aber nicht handschriftlich, kannst du den Kaufvertrag rückabwickeln. Lass dich von Verkäufer nicht verar..... Schau daheim nach und dann "reden" wir heute Abend noch mal drüber.

Zitat:

@Tietze83 schrieb am 12. Mai 2017 um 11:32:02 Uhr:



Zitat:

@i need nos schrieb am 11. Mai 2017 um 16:50:20 Uhr:


ich denke, dass weder VW als Hersteller noch der Verkäufer dafür haftbar zu machen sind😉

Soweit noch Werksgarantie besteht, dürfte es kein ganz aussichtsloses Unterfangen sein.

je nach Schadenbild wird man vermutlich wissen, wie der Schaden zustanden gekommen ist (zumal es relativ einfach passieren kann, dass der Wagen noch rollt, aber der Hebl sich bereits in P schieben lässt und es dann derbe knallt. Wie gesagt: ist mir bei meinemj R damals auf der Rückfahrt von der Abholung aus WOB passiert: Pause bei McDoof gemacht, in die Parklücke gerollte, bereits die Hand auf dem Wählhebel, dann die Bremse etwas zu harsch angetippt und dabei ist dann der - in dem Moment meiner Meinung nach zu leichtgängige Hebel - nach vorne gerutscht und die Sperre schlug rein, bevor der Wagen stand).

Aber wie gesagt: Fragen kostet nix und evtl. gab´s diebszgl. ja auch ein bekanntes Problem und eine TPI/TPL dazu, womit es ein Leichtes sein sollte, VW (zu Recht) die Kosten übernehmen zu lassen😉

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 12. Mai 2017 um 11:56:05 Uhr:



Zitat:

@chixlol schrieb am 12. Mai 2017 um 11:37:09 Uhr:


Ob da Gewährleistung ausgeschlossen ist, weiß ich grad nicht aus dem Kopf. Müsste ich zu Hause nachsehen

Jetzt verstehe ich dich aber nicht. Wenn die nicht eingeschlossen ist hast du eh sehr gute Karten. Ist sie eingeschlossen (wovon ich ausgehe), aber nicht handschriftlich, kannst du den Kaufvertrag rückabwickeln. Lass dich von Verkäufer nicht verar..... Schau daheim nach und dann "reden" wir heute Abend noch mal drüber.

da schließt sich aber wieder der Kreis: ohne beweisbaren, beim Kauf vorhanden Mangel, kann man nicht Rückabwickeln!

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