Golf 7 GTI Auspuff
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem "Problem" helfen.
Ich fahre einen Golf 7 GTI, 220Ps, VorFacelift und wollte mir eine Abgasanlage kaufen.
Ich kann mich nun seit mehreren Wochen nicht entscheiden, welche ich kaufen soll.
Ich habe die Remus aber auch die APR im Blick.
Remus 940€
APR 1540€
Hat jemand Erfahrungen oder hat beide Abgasanlagen im Vergleich schonmal gehört?
Ich wäre auch sehr dankbar für eine Rückmeldung.
MfG
Daniel
Beste Antwort im Thema
Vorab.
Das ist ja eigentlich ein Auspuff Thread.
Du stellst hier 3 von insgesamt 35 Seiten ein und verlangst das dir hier jemand korrekte Angaben liefert 😠
Mach dir doch bitte wie bereits empfohlen die Mühe und schau dir die Unterlagen von Rädern und Fahrwerksänderung vollständig an oder stell zumindest die vollständigen Unterlagen ein sonst ist das nur Kaffeesatz lesen .
Mfg Mario
31 Antworten
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das steht bei den Felgen.
Das heißt egal was ist, ich muss eintragen lassen?
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 2. September 2020 um 19:18:44 Uhr:
Eine Abgasanlage nach ECE verlangt ZWINGEND eine Abnahme; eine Anlage mit EG-Genehmigung muss dahin gehend überprüft werden, ob das Fahrzeug DEFINITIV mit dem Motor in der EG-Typzulassung steht.
Wenn nicht, auch Abnahme erforderlich...
Nur um einige Irritationen hier auszuräumen...
Hallo
@catcherberlinHier liegst du leider falsch .
Eine Abgaßanlage nach ECE muss nicht
zwingendabgenommen werden solange das Fahrzeug mit der entsprechenden Motorisierung darin aufgeführt ist und keine anderen beeinflussende Veränderungen ( zb. Motortuning,veränderte Ansaugung etc. ) vorgenommen wurden .
Und bei einer ABE sind grundsätzlich die darin aufgeführten Auflagen und Einschränkungen zu beachten .
Im Klartext muss sowohl bei ECE Genehmigung wie auch bei vorliegen einer ABE überprüft werden ob die Montage zulässig ist und erst dann kann ersehenen werden ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht .
Genauer nachzulesen auf den Internet Seiten der Prüforganisationen wie zb. Tuev-nord u.ä.
Mfg Mario
Zitat:
@daniel.712r schrieb am 2. September 2020 um 20:06:16 Uhr:
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das steht bei den Felgen.
Das heißt egal was ist, ich muss eintragen lassen?
Es sollte im Gutachten stehen welche Änderungen hier relevant wären ( bei Rädern zb. Änderungen an Fahrwerk und Bremsen )
Einfach komplett durchlesen und alle für deine gewünschte Kombination relevanten Auflagen beachten und du weisst ob es zulässig ist oder nicht.
Mfg Mario
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Zitat:
@itobi1 schrieb am 2. September 2020 um 19:36:09 Uhr:
Ja stimme ich dir zu. Man muss an der Stelle im Hinterkopf behalten, dass die Genehmigungen nicht für AGAs gemacht wurden. Die finden ja durchaus Anwendung bei Felgen, Fahrwerke, Beleuchtung, etc. und bei den Dingen existiert diese Problematik nicht
Wo bitte steht das Abgaßanlagen hier ausgenommen sind ?
Mfg Mario
Das sind die ABE's von Federn ( 2 Bilder ) und Felgen ( 1 Bild, dort wo 2.Mai 2016 unten steht, dass ist der Ausschnitt der ABE der Felgen).
Ich wäre euch echt sehr sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.
MfG
Zitat:
@Mariolix schrieb am 2. September 2020 um 20:35:59 Uhr:
Zitat:
@itobi1 schrieb am 2. September 2020 um 19:36:09 Uhr:
Ja stimme ich dir zu. Man muss an der Stelle im Hinterkopf behalten, dass die Genehmigungen nicht für AGAs gemacht wurden. Die finden ja durchaus Anwendung bei Felgen, Fahrwerke, Beleuchtung, etc. und bei den Dingen existiert diese Problematik nicht
Wo bitte steht das Abgaßanlagen hier ausgenommen sind ?
Mfg Mario
Hab ich nicht gesagt. Lies bitte meine vorherigen Posts, dann sollte sich die Frage klären 🙂
Zur Erinnerung das Stand in deinem letzten Post.
Ja stimme ich dir zu. Man muss an der Stelle im Hinterkopf behalten, dass die Genehmigungen nicht für AGAs gemacht wurden
Mfg Mario
Also lt. zweitem Bild brauchen deine Felgen eie Genehmigung. Ist dies so, kannst du gerne beides kombinieren. (Meine Interpretation, keine Garantie)
Vorab.
Das ist ja eigentlich ein Auspuff Thread.
Du stellst hier 3 von insgesamt 35 Seiten ein und verlangst das dir hier jemand korrekte Angaben liefert 😠
Mach dir doch bitte wie bereits empfohlen die Mühe und schau dir die Unterlagen von Rädern und Fahrwerksänderung vollständig an oder stell zumindest die vollständigen Unterlagen ein sonst ist das nur Kaffeesatz lesen .
Mfg Mario
Sorry. Ich dachte nur das sind die entscheidenden Seiten... Deswegen habe ich sie reingeschickt...
Sorry nochmal... bin erst seit 3 Tagen hier.
MfG
Kein Problem aber wenn du verbindliche Hilfe suchst ist es unerlässlich das die Unterlagen vollständig einzusehen sind
Mfg Mario
Bei Änderungen am Fahrwerk ist die Regelung ganz einfach:
Bei der Erstellung einer ABE für ein Fahrwerk werden immer nur die serienmäßig verbauten / verfügbaren Rad-/ Reifenkombinationen herangezogen. Anders wäre es auch nicht zu machen, da es Dutzende Zubehörfelgen für einen PKW gibt.
Sobald entweder das Fahrwerk und / oder die Räder nicht mehr dem Serienstand entsprechen, (und das ist in Deinem Fall durch die andere ET leider der Fall), muss eine Abnahme der Kombination durch den TÜV erfolgen. Diese sollte aber ohne Probleme möglich sein, da die Räder ja quasi Serienabmessungen haben und damit zum Fahrwerk passen.
Gruß
RSLiner
Hallo zusammen
habe einen Golf 7 GTi TCR mit der Akrapovic Anlage,und will diese verkaufen,passt die auf einen Golf 7 GTi Facelift Bj 2017.
Danke für Rückmeldung.
Gruss
Giovanni