Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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@meista, dein Auto ist aber nu hier zugelassen und unterliegt damit auch dem deutschen Zulassungsrecht!
Mann könnt ja die Karre au in Polen zulassen, dann biste hier vom Haken

Es geht nicht um mein Auto. Ist nur interessehalber.

Wenn es anders gar nicht mehr geht und mein VW EA 189 keinen TÜV mehr bekommt oder stillgelegt wird, werde ich ihn in Spanien zulassen, wo ich eine Wohnung habe. Das ist das erste Auto in meinem Leben, das einfach und ohne Probleme fährt. Und ich lasse es nicht kaputt machen.

Genau der gleichen Meinung. Nur (noch) ohne Wohnung in Spanien.
Bekannter machts auch so mit Zweitwohnsitz, ist billiger bei alten Kisten.

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Sorry, habe Beitrag statt geändert zitiert und kann nicht mehr löschen, richtiger Beitrag s.u.

Mein Autohaus rief mich vor ein paar Tagen ungefragt an und wollte mir meinen 2.0er EA189-Passat abkaufen und einen neuen EA288 mir verleasen.
Antwortete, sie sollen lieber meinen 1.6er Golf nehmen und mir einen gebrauchten 2.0er-Kombigolf 7 für angemessene Aufzahlung geben.
Wollten 13000 Euro Aufzahlung, nach dem Motto, sorry, der 1.6er ist nach Skandal nur noch 7000 wert, heul, heul Krokodilstränen
Habe dann gesagt, warte, bis VW die nicht upgedateten EA189 gegen EA288 kostenlos umtauschen muß.
Seine Antwort war u.a., dass doch nur ein harmloses Softwareupdate das Auto nie groß verschlechtern kann und er die ganze Aufregung überhaupt nicht versteht.
Der Mann ist eine echte Softwarekoryphäe, hat wahrscheinlich Stuxnet programmiert ;-)
Im Ernst, das ist ja wie im Kabarett. Als ich antwortete, dass man mit einer veränderten Motorsoftware den Motor ohne Probleme zerstören kann, war das Gespräch recht schnell von seiner Seite beendet.

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 15. Februar 2017 um 12:14:41 Uhr:


Mein Autohaus rief mich vor ein paar Tagen ungefragt an und wollte mir meinen 2.0er EA189-Passat abkaufen und einen neuen EA288 mir verleasen.

Ist doch nett.

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 15. Februar 2017 um 12:14:41 Uhr:


Habe dann gesagt, warte, bis VW die nicht upgedateten EA189 gegen EA288 kostenlos umtauschen muß.

Dafür gibt es sogar schon einen konkreten Termin. Das soll am Sankt-Nimmerleins-Tag stattfinden. Ich wusste ja, dass man in der Spitze des VAG-Konzerns (und auch bei anderen Herstellern) größenwahnsinnig geworden ist, aber dass es jetzt schon so extrem auf die Kunden abfärbt, war mir neu.

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 15. Februar 2017 um 12:14:41 Uhr:


Seine Antwort war u.a., dass doch nur ein harmloses Softwareupdate das Auto nie groß verschlechtern kann und er die ganze Aufregung überhaupt nicht versteht.
Der Mann ist eine echte Softwarekoryphäe, hat wahrscheinlich Stuxnet programmiert ;-)
Im Ernst, das ist ja wie im Kabarett. Als ich antwortete, dass man mit einer veränderten Motorsoftware den Motor ohne Probleme zerstören kann, war das Gespräch recht schnell von seiner Seite beendet.

Er bezog sich auf das Software-Update im konkreten Fall, du sprichst von einer Motorsoftware im allgemeinen. Fakt ist, dass das Update definitiv keinen Motor zerstören wird. Aber wenn man sich einmal reingesteigert hat, argumentiert man auf diese Art und Weise. Dazu muss der MA des AH weder die von dir beschriebene "Softwarekoryphäe" sein noch "Stuxnet" programmiert haben.
Schließlich kann man mit einem Hammer auch Menschen töten, dennoch hat fast jeder einen im Haushalt.

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. Februar 2017 um 12:52:21 Uhr:



Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 15. Februar 2017 um 12:14:41 Uhr:


Mein Autohaus rief mich vor ein paar Tagen ungefragt an und wollte mir meinen 2.0er EA189-Passat abkaufen und einen neuen EA288 mir verleasen.

Ist doch nett.

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. Februar 2017 um 12:52:21 Uhr:



Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 15. Februar 2017 um 12:14:41 Uhr:


Habe dann gesagt, warte, bis VW die nicht upgedateten EA189 gegen EA288 kostenlos umtauschen muß.

Dafür gibt es sogar schon einen konkreten Termin. Das soll am Sankt-Nimmerleins-Tag stattfinden. Ich wusste ja, dass man in der Spitze des VAG-Konzerns (und auch bei anderen Herstellern) größenwahnsinnig geworden ist, aber dass es jetzt schon so extrem auf die Kunden abfärbt, war mir neu.

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. Februar 2017 um 12:52:21 Uhr:



Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 15. Februar 2017 um 12:14:41 Uhr:


Seine Antwort war u.a., dass doch nur ein harmloses Softwareupdate das Auto nie groß verschlechtern kann und er die ganze Aufregung überhaupt nicht versteht.
Der Mann ist eine echte Softwarekoryphäe, hat wahrscheinlich Stuxnet programmiert ;-)
Im Ernst, das ist ja wie im Kabarett. Als ich antwortete, dass man mit einer veränderten Motorsoftware den Motor ohne Probleme zerstören kann, war das Gespräch recht schnell von seiner Seite beendet.

Er bezog sich auf das Software-Update im konkreten Fall, du sprichst von einer Motorsoftware im allgemeinen. Fakt ist, dass das Update definitiv keinen Motor zerstören wird. Aber wenn man sich einmal reingesteigert hat, argumentiert man auf diese Art und Weise. Dazu muss der MA des AH weder die von dir beschriebene "Softwarekoryphäe" sein noch "Stuxnet" programmiert haben.
Schließlich kann man mit einem Hammer auch Menschen töten, dennoch hat fast jeder einen im Haushalt.

Spannender Beitrag, darf ich Ihren Arbeitgeber erfahren?

P.S.: Er meinte noch sinngemäß, dass alle die, die bei seinem Autohaus nach dem Update reklamieren, nur was rausholen wollen ... "lol"

Nein, ich arbeite nicht bei oder für VW, habe ich auch nie und plane ich auch nicht für die Zukunft.
Wenn er den letzten Satz so gesgat hat, ist das dem Kunden gegenüber absolut unpassend und gehört sich nicht. Aber ansonsten hat er recht - das Update zerstört keine Motoren. Es hat vielleicht (ich betone: vielleicht) negative Auswirkungen auf bestimmte Bauteile, das wird die Zukunft zeigen. Aber so schwarz wie du es malst, wird es nicht.

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. Februar 2017 um 16:22:14 Uhr:


Nein, ich arbeite nicht bei oder für VW, habe ich auch nie und plane ich auch nicht für die Zukunft.
Wenn er den letzten Satz so gesgat hat, ist das dem Kunden gegenüber absolut unpassend und gehört sich nicht. Aber ansonsten hat er recht - das Update zerstört keine Motoren. Es hat vielleicht (ich betone: vielleicht) negative Auswirkungen auf bestimmte Bauteile, das wird die Zukunft zeigen. Aber so schwarz wie du es malst, wird es nicht.

Bitte genau lesen, ich habe nicht gesagt, das dieses besagte Update Motoren zerstört, sondern dass man mit veränderter Motorsoftware einen Motor zerstören kann. Damit wollte ich dem grundsätzlichem Unsinn begegnen, dass Softwareänderungen angeblich keinen großen Schaden verursachen können.
Allerdings habe ich irgendwo gelesen, daß ein defekter Injektor, der immer offen ist und unkontrolliert Unmengen Diesel spendiert, einen kapitalen Motorschaden verursachen kann, und wenn durch das Update Raildrücke deutlich steigen ...

@dreivwbesitzer

Dann sind wir der gleichen Meinung, drücken uns nur unterschiedlich aus. Ich hatte deinen ursprünglichen Beitrag so verstanden, dass du das Update auch im Verdacht hast, Motorschäden zu verursachen, da es ja bei unsachgemäßen Maßnahmen zu solchen Schäden kommen kann.

Aber was mich noch interessiert: wie kommst du darauf, dass VW irgendwann in die Situation kommt, Fahrzeuge tauschen zu müssen? Ich kann mir keine rechtliche Möglichkeit vorstellen. Aber ich weiß ja auch nicht alles...

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. Februar 2017 um 19:22:53 Uhr:


@dreivwbesitzer

Aber was mich noch interessiert: wie kommst du darauf, dass VW irgendwann in die Situation kommt, Fahrzeuge tauschen zu müssen? Ich kann mir keine rechtliche Möglichkeit vorstellen. Aber ich weiß ja auch nicht alles...

Ganz einfach, wenn eine arglistige Täuschung nachgewiesen kann, wenn z.B. Piech nachweislich recht hätte, wirkt die Verjährung unabhängig vom Kaufdatum, sondern von der Kenntnis der Täuschung, VW kann verurteilt werden, einen mangelfreien Wagen zu liefern, auch noch bei BJ 2009, käme dann nur ein Auto mit EA288-Motor bei vergleichbarer Ausstattung und Fahrleistung in Betracht, bei Nichtvorhandensein auch besser.

viel Spaß verklage mal in Deutschland einen deutschen Konzern da wirst du wohl sehr viel Ärger mit den haben und am Ende wird nichts herauskommen. Wir sind nicht in der USA, wir leben in der Demokratie!

Im Prinzip wäre es denkbar, wenn die ganz sturen Update-Verweigerer, die bis zum bitteren Ende ausharren und (sehr wichtig!) sich rund um Anwaltskanzleien organisieren und den Konzern verklagen, irgendwann einen außergerichtlichen Vergleich angeboten bekommen (natürlich nicht einen 1:1 Tausch gegen ein neues Model, aber immerhin irgendwas). Dann herrscht wieder Ruhe im Lande.

Die Taktik von VW scheint es zu sein, die Anzahl von diesen Vergleichen so weit wie möglich zu reduzieren. Diejenigen, die Update machen lassen, scheiden gleich aus. Im Laufe der Zeit werden die Fahrzeuge auch aus natürlichen Gründen immer weniger, viele sind jetzt schon älter. Früher oder später wird es nicht mehr um Millionen, sondern um Tausende gehen, die VW mit relativ wenig Geld zufrieden stellen kann.

Für VW wäre es am vernünftigsten, eine Garantie auf die ganze Abgasanlage (außer Auspuff-Endrohr, aber mit DPF und AGR) bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistung zu geben. Z.B. bis 100 oder 150 TKM, denn irgendwann sterben die Teile auch ohne Update. Ob das Auto mit 300 TKM im Originalzustand oder mit 290 TKM nach einem Update bei 285 TKM kaputt geht, ist nicht das eingentliche Problem.

Und eine menschennahe Politik würde den Konzern bestrafen und unschuldige Käufer einfach in Ruhe lassen. Die Politik ist aber nicht für Menschen da, sondern für Konzerne. Daher haben wir das Theater.

Was mich noch wundert, ist die Frechheit und Kurzsichtigkeit von VW, der viele verärgerte Kunden, die nun einen großen Bogen um VW machen werden und dazu noch Anti-Werbung gegen VW machen, einfach in Kauf nimmt. "Nach uns die Sintflut“.

Eigentlich bin ich mit meinem Auto an sich total zufrieden. Aber noch einen VW zu kaufen kommt für mich seit 2015 nicht in Frage. Nie und niemals.

Zitat:

@creasot schrieb am 15. Februar 2017 um 22:21:32 Uhr:


Im Prinzip wäre es denkbar, wenn die ganz sturen Update-Verweigerer, die bis zum bitteren Ende ausharren und (sehr wichtig!) sich rund um Anwaltskanzleien organisieren und den Konzern verklagen, irgendwann einen außergerichtlichen Vergleich angeboten bekommen (natürlich nicht einen 1:1 Tausch gegen ein neues Model, aber immerhin irgendwas). Dann herrscht wieder Ruhe im Lande.

Die Taktik von VW scheint es zu sein, die Anzahl von diesen Vergleichen so weit wie möglich zu reduzieren. Diejenigen, die Update machen lassen, scheiden gleich aus. Im Laufe der Zeit werden die Fahrzeuge auch aus natürlichen Gründen immer weniger, viele sind jetzt schon älter. Früher oder später wird es nicht mehr um Millionen, sondern um Tausende gehen, die VW mit relativ wenig Geld zufrieden stellen kann.

Für VW wäre es am vernünftigsten, eine Garantie auf die ganze Abgasanlage (außer Auspuff-Endrohr, aber mit DPF und AGR) bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistung zu geben. Z.B. bis 100 oder 150 TKM, denn irgendwann sterben die Teile auch ohne Update. Ob das Auto mit 300 TKM im Originalzustand oder mit 290 TKM nach einem Update bei 285 TKM kaputt geht, ist nicht das eingentliche Problem.

Und eine menschennahe Politik würde den Konzern bestrafen und unschuldige Käufer einfach in Ruhe lassen. Die Politik ist aber nicht für Menschen da, sondern für Konzerne. Daher haben wir das Theater.

Was mich noch wundert, ist die Frechheit und Kurzsichtigkeit von VW, der viele verärgerte Kunden, die nun einen großen Bogen um VW machen werden und dazu noch Anti-Werbung gegen VW machen, einfach in Kauf nimmt. "Nach uns die Sintflut“.

Eigentlich bin ich mit meinem Auto an sich total zufrieden. Aber noch einen VW zu kaufen kommt für mich seit 2015 nicht in Frage. Nie und niemals.

Guter Beitrag. Kurzer Sinn: Jeder, der das Update verweigert, stärkt die von der Politik vorsätzlich und unverzeihlich geschwächte Verbraucherfront und kann, muss aber nicht später der große Gewinner sein, je mehr verweigern, umso schneller. Wie immer gilt: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
P.S.: meinem Vertragshändler ist seit Updateaufforderung von VW bei uns schon ein Unfallschaden, ein Radlager und ein Elektrikdefekt durch die Lappen gegangen.

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