Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Zitat:
@arnebanane73 schrieb am 17. Februar 2017 um 06:29:21 Uhr:
Wenn du ein "Firmenfahrzeug" fährst , hast du ohnehin leicht reden. Wenn das Auto nach dem Update reparaturanfällig werden sollte, ist es ja nicht dein Geld. Daher ist dein Gerede eher ärgerlich. Hat dein Arbeitgeber dich eigentlich gezwungen den schweren "Selbstwerterweiterer" auszuwählen. Hätte derA6 Avant/Limousine nicht gereicht dein Ego zu polieren?
Wir haben nur das eine Auto in der Firma. Der A6 ist doch ein größerer Selbstwerterweiterer.
Ich halte das mit der Reparaturanfälligkeit für überwertet, aber man wird ja sehen. Werksgarantie besteht übrigens nicht mehr für das Fahrzeug. Und was heißt nicht mein Geld, in einer kleinen Firma ist jede überflüssige Ausgabe ein Einschnitt für anderes.
Ok, entschuldige. Ich dachte, dass du Außendienstler oder ähnliches in einem großen Betrieb bist. Nun aber genug ot.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 16. Februar 2017 um 18:14:19 Uhr:
Zitat:
@Collossus schrieb am 16. Februar 2017 um 18:01:47 Uhr:
@DiabolomkUm welches Fahrzeug handelt es dich bei dir?
Q3 177PS
Ja, lach nur. Wenn es Dir hilft...
Dieser Motor verträgt das Update viel viel besser als der 105 PSler. Wer sich mit dem Thema näher beschäftigt, bestreitet das keinesfalls mehr.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 17. Februar 2017 um 05:35:49 Uhr:
Das mit dem SUV ist zwar richtig. Rechtfertigt dein Verhalten aber nicht. Zudem das SUV Firmenfahrzeug ist, auf dessen Kaufentscheidung ist keinen Einfluss hatte. Konsequenzen sind aber trotzdem eingeleitet worden, nächstes wird kein SUV mehr, Update wird schnellstmöglich durchgeführt. Je bist du dran...
1. Habe ich gerade nicht das Gefühl, dass ich mich dir gegenüber rechtfertigen müsste.
2. Mit einem Firmenfahrzeug hat man leicht reden. Wenn es nicht um den eigenen Geldbeutel geht, kann man die Sache natürlich deutlich entspannter sehen. Ich muss die Kosten/Nutzen-Analyse etwas differenzierter betrachten.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 17. Februar 2017 um 06:37:46 Uhr:
Und was heißt nicht mein Geld, in einer kleinen Firma ist jede überflüssige Ausgabe ein Einschnitt für anderes.
So schlecht kann es finanziell ja nicht aussehen, wenn man Audi Q3 fährt.
Mit einem Golf Variant würde man ähnlich entspannt ans Ziel kommen, hätte mindestens den gleichen Nutzwert und würde Geld sparen.
Ach und da dir die Umwelt ja so wichtig ist - die würde ebenfalls profitieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 16. Feb. 2017 um 13:4:40 Uhr:
Für dich ein Gewinn, für deine Umwelt ein Verlust.
Richtig und für diese Umwelt Schädigung muss VW !!!! Zahlen !
Ich lache dich übrigens ganz fett aus dafür das du das update hast machen lassen. Aber bei Leasing ist das ja auch ganz einfach gibst das auto ja ab wen es stehen bleibt.
Zitat:
@Tommy898989 schrieb am 18. Februar 2017 um 13:44:22 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 16. Feb. 2017 um 13:4:40 Uhr:
Für dich ein Gewinn, für deine Umwelt ein Verlust.
Richtig und für diese Umwelt Schädigung muss VW !!!! Zahlen !
Ich lache dich übrigens ganz fett aus dafür das du das update hast machen lassen. Aber bei Leasing ist das ja auch ganz einfach gibst das auto ja ab wen es stehen bleibt.
Wird VW aber wohl nicht. Das ist tatsächlich ärgerlich. Noch weniger verständlich, wenn jmd. meint dem Halter des Fahrzeuges steht die größte Entschädigung zu...
Ja, lach nur weiter. Warum eigentlich? Von Problemen ist bei dem nichts bekannt. Und warum ist das bei Leasing so einfach? Aus welchem Grund kann ich das einfach abgeben und warum sollte das kein Ärgernis sein? Wie komme ich dann nach Hause oder an den Zielort etc.?
Zitat:
@Tommy898989 schrieb am 18. Februar 2017 um 13:44:22 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 16. Feb. 2017 um 13:4:40 Uhr:
Für dich ein Gewinn, für deine Umwelt ein Verlust.
Richtig und für diese Umwelt Schädigung muss VW !!!! Zahlen !
Ich lache dich übrigens ganz fett aus dafür das du das update hast machen lassen. Aber bei Leasing ist das ja auch ganz einfach gibst das auto ja ab wen es stehen bleibt.
Neee Tommy, VW soll bezahlen, damit du wieder ruhig schlafen kannst (Zitat: du selbst). Also tu nicht so grün, denn du bist es nicht. Du bist braun!
Im Übrigen kann ich auch nicht nachvollziehen, wie du auf das schmale Brett kommst, dass Leasingnehmer ihr defektes Fahrzeug für lau repariert bekommen. Haben dir das auch deine AfD-Kumpels erzählt? :-P
Wenn du einen geleasten Dienstwagen hast, kommt das Ding in die Werkstatt. Du bekommst einen Ersatz für die Dauer der Reparatur und fertig. Ich denke, dass etwaige Reparaturen doch die Leasingfirma übernimmt, da dies in den Raten enthalten ist. Beim privaten Leasing sieht es wahrscheinlich anders aus. Wer sowas macht, kann allerdings eh nicht rechnen. Jemanden als potentielles AFD-Mitglied zu bezeichnen ist übrigens das Allerletzte. Dann doch lieber M××××××××××r oder so. Nun sollte aber wirklich Schluss sein mit ot.
@arnebanane73
Das ist nicht immer der Fall, also bitte nicht verallgemeinern.
Übrigens hat sich Tommy hier im Forum als AfD-Wähler geoutet und darauf darf ich getrost Bezug nehmen!
Ich versteh auch nicht, warum sich Diabolomk hier rechtfertigen soll/muss, weil er das Update machen lässt. Ich würde es nicht machen, aber es ist seine Entscheidung.
Ok, danke für die Info. Ich denke aber, dass diese Diskussion eher in den "Allgemeinen Thread" gehört.
Zitat:
@arnebanane73 schrieb am 18. Februar 2017 um 16:25:03 Uhr:
Wenn du einen geleasten Dienstwagen hast, kommt das Ding in die Werkstatt. Du bekommst einen Ersatz für die Dauer der Reparatur und fertig. Ich denke, dass etwaige Reparaturen doch die Leasingfirma übernimmt, da dies in den Raten enthalten ist. Beim privaten Leasing sieht es wahrscheinlich anders aus. Wer sowas macht, kann allerdings eh nicht rechnen. Jemanden als potentielles AFD-Mitglied zu bezeichnen ist übrigens das Allerletzte. Dann doch lieber M××××××××××r oder so. Nun sollte aber wirklich Schluss sein mit ot.
Nein, Reparaturen sind noch lange nicht in der Leasingrate drin. Für sowas gibt es Anschlussgarantien oder weitere Serviceverträge. Kosten also alle extra Geld!
Zitat:
@Collossus schrieb am 18. Februar 2017 um 16:45:54 Uhr:
@arnebanane73
Das ist nicht immer der Fall, also bitte nicht verallgemeinern.
Übrigens hat sich Tommy hier im Forum als AfD-Wähler geoutet und darauf darf ich getrost Bezug nehmen!
Ich versteh auch nicht, warum sich Diabolomk hier rechtfertigen soll/muss, weil er das Update machen lässt. Ich würde es nicht machen, aber es ist seine Entscheidung.
Und was hat Tommy´s Gesinnung hier mit dem Thread zu tun?
Richtig, gar nix. Jeder kann wählen, was er mag. Und brauch sich vor Gutmenschen auch nicht zu rechtfertigen. Ich stell mich ja auch net hin und sag: Muttiwähler können mir mal den Buckel...
sorry für OT
Zitat:
@Collossus schrieb am 18. Februar 2017 um 16:01:47 Uhr:
Zitat:
@Tommy898989 schrieb am 18. Februar 2017 um 13:44:22 Uhr:
Richtig und für diese Umwelt Schädigung muss VW !!!! Zahlen !
Ich lache dich übrigens ganz fett aus dafür das du das update hast machen lassen. Aber bei Leasing ist das ja auch ganz einfach gibst das auto ja ab wen es stehen bleibt.Neee Tommy, VW soll bezahlen, damit du wieder ruhig schlafen kannst (Zitat: du selbst). Also tu nicht so grün, denn du bist es nicht. Du bist braun!
Im Übrigen kann ich auch nicht nachvollziehen, wie du auf das schmale Brett kommst, dass Leasingnehmer ihr defektes Fahrzeug für lau repariert bekommen. Haben dir das auch deine AfD-Kumpels erzählt? :-P
Braun sind deine Freunde aus dem Orient ich bin nationaler Deutscher. AFD ist mir bei weitem zu cucky wie du .
Zitat:
Braun sind deine Freunde aus dem Orient ich bin nationaler Deutscher.
Und? bist noch stolz drauf???
Zitat:
AFD ist mir bei weitem zu cucky wie du .
(Ironie an)
das relativiert die obige Aussage natürlich ungemein!!! (
(Ironie aus)
Leider bist du nicht weit weg von dieser komischen AfD.
Was bedeutet "cucky" eigentlich in diesem Zusammenhang?
(Betrogener Ehemann/-Frau)???
Guten Tag noch!
Der ganze politische Scheiß hat hier absolut nichts zu suchen!
Zitat:
@Collossus schrieb am 18. Februar 2017 um 16:45:54 Uhr:
Ich versteh auch nicht, warum sich Diabolomk hier rechtfertigen soll/muss, weil er das Update machen lässt. Ich würde es nicht machen, aber es ist seine Entscheidung.
Andersrum wird ein Schuh draus. Ich (als Updateverweigerer) sollte mich Diabolomk (einem SUV-Fahrer) rechtfertigen, warum ich die Umwelt so verschmutze.