Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 16. Februar 2017 um 06:36:23 Uhr:


Guter Beitrag. Kurzer Sinn: Jeder, der das Update verweigert, stärkt die von der Politik vorsätzlich und unverzeihlich geschwächte Verbraucherfront und kann, muss aber nicht später der große Gewinner sein, je mehr verweigern, umso schneller.

Für mich ist jeder Tag schon ein kleiner Gewinn, an dem ich das Update nicht auf meinem Auto habe. Mag sein dass ich irgendwann dazu gezwungen werde, aber bis dahin schöpfe ich alle meine Möglichkeiten aus mich dieser Maßnahme zu entziehen.

@creasot: Auch von mir: Guter Beitrag!

Hallo zusammen,

ich sehe, wir stehen was das Update und dessen Verwirklichung angeht, auf einem Standpunkt.
@dreivwbesitzer
Die arglistige Täuschung lässt sich auch gar nicht wegdiskutieren. Umso erstaunter bin ich, dass sich die großangelegten Klagewellen (siehe myright) auf einen anderen Standpunkt stützen und diesen als erfolgsversprechend ausweisen. Eine arglistige Täuschung liegt vor - oder eben nicht. Dazu brauch es keinen Gutachter o.ä. Nur ein unabhängiges Gerichtsverfahren (Wunschdenken - weiß ich!). Wohingegen die Geschichte mit dem Nicht-Vorhandensein der EU-TG sicherlich nicht ohne Experteneinschätzung (= zeitlicher Aufwand = medienwirksam) zu klären sein wird.
Also leben wir weiter getreu dem Motto: "never touch/change a runing system" - die Fahrzeuge fahren doch einwandfrei. Ok, sie blasen zu viele Abgase in die Luft. Aber seien wir mal ehrlich - wer Diesel fährt, hat nicht die grünste Seele (da zähle ich mich auch dazu).

Was meint ihr - stimmt die Zahl, die VAG in die Luft gepustet hat, dass schon über die Hälfte der Fahrzeuge beim Update war? (>1000000)

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 16. Februar 2017 um 09:23:38 Uhr:



Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 16. Februar 2017 um 06:36:23 Uhr:


Guter Beitrag. Kurzer Sinn: Jeder, der das Update verweigert, stärkt die von der Politik vorsätzlich und unverzeihlich geschwächte Verbraucherfront und kann, muss aber nicht später der große Gewinner sein, je mehr verweigern, umso schneller.

Für mich ist jeder Tag schon ein kleiner Gewinn, an dem ich das Update nicht auf meinem Auto habe. Mag sein dass ich irgendwann dazu gezwungen werde, aber bis dahin schöpfe ich alle meine Möglichkeiten aus mich dieser Maßnahme zu entziehen.

@creasot: Auch von mir: Guter Beitrag!

Für dich ein Gewinn, für deine Umwelt ein Verlust.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 16. Februar 2017 um 13:04:40 Uhr:


Für dich ein Gewinn, für deine Umwelt ein Verlust.

Ich gehe davon aus, dass du als großer Umweltschützer kein Auto besitzt? Ansonsten kullern hier gerade ganz große Krokodilstränen!

Ähnliche Themen

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 16. Februar 2017 um 13:52:39 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 16. Februar 2017 um 13:04:40 Uhr:


Für dich ein Gewinn, für deine Umwelt ein Verlust.

Ich gehe davon aus, dass du als großer Umweltschützer kein Auto besitzt? Ansonsten kullern hier gerade ganz große Krokodilstränen!

Ein schlechter Versuch sich so aus der Nummer rauszuwinden. Mit dem Update sinkt unbestritten die Umweltbelastung!

Nicht ganz, denn mit dem Senken des NOx-Wertes steigen andere Schadstoffwerte - wirklich umweltfreundlicher wird das Fahrzeug also nicht.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 16. Februar 2017 um 14:39:22 Uhr:



Zitat:

@Alf3366 schrieb am 16. Februar 2017 um 13:52:39 Uhr:


Ich gehe davon aus, dass du als großer Umweltschützer kein Auto besitzt? Ansonsten kullern hier gerade ganz große Krokodilstränen!

Ein schlechter Versuch sich so aus der Nummer rauszuwinden. Mit dem Update sinkt unbestritten die Umweltbelastung!

Wenn du selbst dein Auto stehen lässt, sinkt die Umweltbelastung noch stärker! Und nun?
Auf Andere mit dem Finger zeigen ist einfach - vor der eigenen Tür anfangen zu kehren schon schwieriger, oder?

Sollen die betrogenen Fahrer vielleicht auch noch die KFZ-Steuer nachzahlen? Das scheinen ja die eigentlichen Täter zu sein?!?

Ganz einfach, unser Tdi geht zum Update zeitnah zur Benachrichtigung. Dann darf ich wohl mit dem Finger auf die zeigen, die es nicht machen.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 16. Februar 2017 um 17:12:40 Uhr:


Ganz einfach, unser Tdi geht zum Update zeitnah zur Benachrichtigung. Dann darf ich wohl mit dem Finger auf die zeigen, die es nicht machen.

Hauptsache, du heulst hinterher nicht irgendwo rum: Mimimi mein AGR/Injektor/DPF is verreckt.

@Diabolomk: Ok, pass auf. Du darfst mit dem Finger auf mich zeigen, dafür darf ich über dich (wg. dieser Aktion) lachen. Deal?

@Diabolomk

Um welches Fahrzeug handelt es dich bei dir?

Zitat:

@Collossus schrieb am 16. Februar 2017 um 18:01:47 Uhr:


@Diabolomk

Um welches Fahrzeug handelt es dich bei dir?

Q3 177PS

Ja, lach nur. Wenn es Dir hilft...

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 16. Februar 2017 um 18:14:19 Uhr:



Zitat:

@Collossus schrieb am 16. Februar 2017 um 18:01:47 Uhr:


@Diabolomk

Um welches Fahrzeug handelt es dich bei dir?

Q3 177PS

Einen auf Umweltschützer machen und selbst ein SUV fahren. Nicht schlecht! 😁

Das mit dem SUV ist zwar richtig. Rechtfertigt dein Verhalten aber nicht. Zudem das SUV Firmenfahrzeug ist, auf dessen Kaufentscheidung ist keinen Einfluss hatte. Konsequenzen sind aber trotzdem eingeleitet worden, nächstes wird kein SUV mehr, Update wird schnellstmöglich durchgeführt. Je bist du dran...

Wenn du ein "Firmenfahrzeug" fährst , hast du ohnehin leicht reden. Wenn das Auto nach dem Update reparaturanfällig werden sollte, ist es ja nicht dein Geld. Daher ist dein Gerede eher ärgerlich. Hat dein Arbeitgeber dich eigentlich gezwungen den schweren "Selbstwerterweiterer" auszuwählen. Hätte derA6 Avant/Limousine nicht gereicht dein Ego zu polieren?

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