Golf 6 Gti nach 3 Std Motorschaden

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hey Leute,
Ich habe ein großes Problem. Habe einen golf 6 Gti baujahr 4/2011 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Als ich diesen vor dem kauf Probe gefahren bin hatte er die Motorkontrollleuchte an und ein fesselndes Geräusch im Drehzahlen so um die ca 2500 u/min. Habe dan mit dem Händler gesprochen und gesagt wenn die beiden Dinge behoben werden würde ich den Wagen kaufen . Er sagte die motorkontrollleuchte brennt wegen der drosselklappenstelleinheit die getauscht wurde und das Rasseln wäre ein defektes flexrohr sein. So schön so gut habe den Wagen dan nach 1 woche von ihm angemeldet abgeholt. Er hatte beide Fehler behoben frischen tüv und eine frische Inspektion gemacht. Bin gefahren alles tip top. Er sagte nur das er nochmal zum tüv musste weil wohl der vorschalldämpfer fehlte(vorbesitzer scheinbar entnommen für den Sound). Dann war ich mit meiner mutter ne gute Zeit unterwegs mit einer gemischten Fahrweise mal etwas zügiger mal was langsamer nie in den roten Bereich oder im kalten Zustand getreten. Als er dan nach ca 40kilometer sehr gut warmgefahre war habe ich mich auf die autobahn gesetzt und ihn mal die Sporen gegeben also mal gut hochbeschleunigt aber nie bis zum begrenzer oder weit in den roten bereich. Dan fuhr ich auf die Abfahrt ein und schaltete zurück in der Kurve zeigte er mir eine gelbe öllampe an und eine Meldung Öldruck max 4000u/min. Habe in nur abgebremst und weiter aus der Ausfahrt rollen lassen dan karm die Horror Meldung rote öl-lampe motor sofort abstellen öldruck zu niedrig. Habe den motor sofort ausgemacht und den Wagen abschleppen lassen zum Händler. Natürlich unter die Haube geguckt nichts gesehen also kein ölverlust Ölstand geprüft und und und. Der Händler ließ den Wagen zu einem Spezialisten schleppen dort wurde die ölwanne demontiert und gesagt das dort metallspäne sichtbar wären vorher öl-druck gemessen Öldruck war ok. Jetzt die aussage vom Autohändler er muss auf den Gutachter montag warten von der garantieversicherung. Diese wollen schauen ob ich ihn überdreht habe oder durchgehend bis Anschlag gefahren bin weil wenn dies der Fall sein sollte müsse ich auf den Schaden sitzen bleiben. Bin zügig gefahren aber nicht bis zum Anschlag gedreht oder durchgehend voll drauf gepinnt ich weiß nur als ich von der Bahn runter karm das die öltemperatur bei 120grad war aber keine Anzeige oder sonst was . Habe jetzt das Problem das ich vermute das sie mir die Sache (hatte den Wagen insgesamt 3 std von Abholung bis motorschaden) schuld bin. Laut Händler ist der Motor ein kapitaler motorschaden und wodurch momentan nicht ersichtbar ich bitte um Hilfe und nicht um dumme Kommentare 🙁 bin wirklich am Ende und weiß nicht mehr weiter mein ganzes Geld ist in diesem Wagen geflossen und wenn dieser Schaden auf mich geschoben wird habe ich nichts mehr .. mfg sl

Beste Antwort im Thema

So wie du hier schreibst und vermutlich auch dem Händler gegenüber aufgetreten bist, hält er dich für naiv und will die Sache auf dich abwälzen.
Du holst dir dein Geld zurück und lässt ihn mit dem Wagen machen, was er möchte. So eine abgewrackte Bude willst du doch nicht haben. Lass dich auf keine Spielchen ein, auch nicht auf "da müssen wir mal reden". Der Händler hat die Pflicht zur Gewährleistung, außer er hat sie wirksam ausgeschlossen (wovon ich nicht ausgehe). Oder hast du den Wagen über den Händler direkt vom Vorbesitzer gekauft (Stichwort "Verkauf im Kundenauftrag"😉? Ob eine Versicherung etwas zahlt ist für dich unerheblich.

Der Händler hat auch keine Fehler beseitigt, sondern maximal gelöscht und dabei gehofft, dass sie lange genug weg bleiben. Im übrigen besteht ein Fahrzeug ohne Vorschalldämpfer keine HU.
Der verarscht dich von vorne bis hinten!

Zwei kleine Tipps: 1) du wiederholst nie wieder, wann du wie gefahren bist, sondern sagst, du hast den Wagen normal bewegt hast. Auch auf Nachfrage sagst du absolut nichts anderes!
2) du kaufst dir in Zukunft nur Fahrzeuge, die DU dir leisten kannst (Kaufpreis UND Unterhalt). So wie es sich anhört, war der GTI ein Schnäppchen, allerdings eins von der Sorte, die man nicht haben will.

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Habe die Rep-Historie schon von einem Bekannten überprüfen lassen. Dort war nie irgendwas großes nur dinge wie Inspektion und das einzigste "aus der Reihe " war das er 1x eingeschleppt wurde wegen einem defekten benzin Relai

@colossus

Ein grundsätzliches gesetzliches Rückgaberecht oder Umtauschrecht gibt es nicht – zumindest nicht für Waren, die im Laden gekauft wurden und keine Mängel haben.

Räumt ein Einzelhändler zum Beispiel 14 Tage Rückgaberecht für jegliche Ware ein, geschieht das rein aus Kulanz.

OK, danke für den Hinweis. Ich nahm an, dass man grundsätzlich widerrufen kann.

Zitat:

@SimonLHR. schrieb am 12. Juni 2020 um 21:18:55 Uhr:


PKGeorg ich gebe dir recht für das Geld hätte man was besseres und neueres vlt erwerben können. Aber der 6er gti ist seitdem er auf dem markt karm mein Traumauto gewesen so wie andere gerne eine lamborghini hätten, wollte ich immer einen golf 6 gti :/ aber trotzdem danke für die Rückmeldung

Ok, dann ist jetzt aus deinem 9 Jahrem altem Traumauto ein Alptraum Auto geworden!
Was bei so einem alten VW GTI nicht unüblich ist.

Edit.
Bei der Aussage handelt es sich um meine Persönlich Meinung die auf Erfahrung basiert!

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Zitat:

@PKGeorge schrieb am 13. Juni 2020 um 17:43:41 Uhr:



Was bei so einem alten VW GTI nicht unüblich ist.

Diese Bemerkung ist Quatsch!

Zitat:

@Arnimon schrieb am 13. Juni 2020 um 17:47:34 Uhr:



Zitat:

@PKGeorge schrieb am 13. Juni 2020 um 17:43:41 Uhr:



Was bei so einem alten VW GTI nicht unüblich ist.

Diese Bemerkung ist Quatsch!

Find ich in keinster weise!
Und ich bin nicht empfindlich.

Edit.
Hab leider den üblichen Zusatz nicht geschrieben: das es meine Meinung ist.

Ok,ich teile deine Meinung jedenfalls nicht.

Ich sage mal so jeder hat ja seine Meinung über verschiedenste Dinge. Daher würde ich sagen ich warte Montag auf die Antwort vom Autohändler wie er weiter verfahren möchte und werde darauf nur mit den Worten gewährleistungspflicht bei ihm ankommen. Falls er sich querstellt gehe ich zum Anwalt. Werde sobald ich was neues weiß berichten falls jemand Interesse hat mfg

Zitat:

@SimonLHR. schrieb am 12. Juni 2020 um 21:42:25 Uhr:


Hat 115.000 auf der Uhr Scheckheft ist gepflegt bis auf den letzten Eintrag vom Vorbesitzer da stand Reperaturempfehlung abgelehnt drinne und danach wurde von dem Autohändler wo ich ihn gekauft habe eine neue Inspektion gemacht. Ich mache mir so einen Kopf weil wenn die garantieversicherung sich raus tun würde wegen selbstverschulden dan sagte der Händler hätte ich das Pech und müsse mit ihn eine Lösung finden wo ich aber nicht zu bereit bin ehrlich gesagt. Mfg

Sag mal, liest Du überhaupt, was @Colussus Dir geschrieben hat? Oder verstehst Du ihn einfach nicht?

Wie sieht Dein Kaufvertrag aus? Hast Du den Wagen auf Kommission gekauft?

Zitat:

@SimonLHR. schrieb am 12. Juni 2020 um 23:19:23 Uhr:


Vr6667 erstmal danke für die Antwort. Ich bin gleicher Meinung wie du aber habe halt die Bedenken das der Gutachter von der versicherung behauptet das ich irgendwas falsch gemacht habe und ich weiß nicht wie ich das Gegenteil beweisen soll :/

Darum geht es überhaupt nicht. Außer, Du warst so schlau und hast den Wagen "im Kundenauftrag" gekauft.

Ich würde Dir, so wie Du Dich hier gezeigt hast, unbedingt abraten, persönlich weiter mit dem Händler zu reden. Dich über den Tisch zu ziehen ist schlicht zu einfach. Alles nur schriftlich per Fax mit Sendebericht oder Einschreiben.

Zitat:

@SimonLHR. schrieb am 13. Juni 2020 um 19:02:39 Uhr:


Ich sage mal so jeder hat ja seine Meinung über verschiedenste Dinge. Daher würde ich sagen ich warte Montag auf die Antwort vom Autohändler wie er weiter verfahren möchte und werde darauf nur mit den Worten gewährleistungspflicht bei ihm ankommen. Falls er sich querstellt gehe ich zum Anwalt. Werde sobald ich was neues weiß berichten falls jemand Interesse hat mfg

Weißt Du denn, wovon Du redest, wenn Du ihm mit Gewährleistung kommst? Ich denke nicht. Also lass´ es.

Schreib Ihm ein Fax oder einen Brief per Einschreiben und zusätzlich als Vorabkopie eine email.

Ich hatte hier schon mal beispielhaft aufgeschrieben, wie das aussehen muss:
https://www.motor-talk.de/.../...n-fehler-ausgelesen-t6503765.html?...

Musst Du halt das verändern, was auf Deinen Fall nicht passt. Nicht labern, nur Mängelbeseitigung wie dort geschrieben verlangen. Frist setzen!!!

Du hast ja auch Deine Mutter und einen Kumpel als direkte Zeugen.

Noch´ mal: Wie sieht Dein Kaufvertrag aus?

Eine Rechtsschutzversicherung wird wohl nicht vorhanden sein?

Danke für die vielen Antworten. Der Vertrag ist vom Händler zu mir also mit Gewährleistung. Rechtschutzversicherung ist ebenfalls vorhanden und mit einem Anwalt schon kontakt aufgenommen. Wie lange muss ich ihm Zeit geben um eine Frist zu setzen ?

Zitat:

@SimonLHR. schrieb am 14. Juni 2020 um 03:06:50 Uhr:


Zitatauszug:
...und mit einem Anwalt schon kontakt aufgenommen. Wie lange muss ich ihm Zeit geben um eine Frist zu setzen ?

Das regelt jetzt der Anwalt für dich.

Tut er nicht, denn so wie ich den TE verstanden habe, hat er sich vom Anwalt nur beraten lassen, was die meisten RSV heute kostenlos anbieten. Demzufolge ist die Beratung oft nicht sehr tiefgründig.

Ich glaube nicht, dass er den Anwalt schon beauftragt hat, was zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sinnvoll ist.

Mit der Frist ist es nicht so leicht, da der Verkäufer den Wagen sicherlich nicht in 2 Wochen flott gemacht bekommt. Ich würde zuerst versuchen, vom Kaufvertrag zurück zu treten.

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