Golf 6 Gti nach 3 Std Motorschaden
Hey Leute,
Ich habe ein großes Problem. Habe einen golf 6 Gti baujahr 4/2011 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Als ich diesen vor dem kauf Probe gefahren bin hatte er die Motorkontrollleuchte an und ein fesselndes Geräusch im Drehzahlen so um die ca 2500 u/min. Habe dan mit dem Händler gesprochen und gesagt wenn die beiden Dinge behoben werden würde ich den Wagen kaufen . Er sagte die motorkontrollleuchte brennt wegen der drosselklappenstelleinheit die getauscht wurde und das Rasseln wäre ein defektes flexrohr sein. So schön so gut habe den Wagen dan nach 1 woche von ihm angemeldet abgeholt. Er hatte beide Fehler behoben frischen tüv und eine frische Inspektion gemacht. Bin gefahren alles tip top. Er sagte nur das er nochmal zum tüv musste weil wohl der vorschalldämpfer fehlte(vorbesitzer scheinbar entnommen für den Sound). Dann war ich mit meiner mutter ne gute Zeit unterwegs mit einer gemischten Fahrweise mal etwas zügiger mal was langsamer nie in den roten Bereich oder im kalten Zustand getreten. Als er dan nach ca 40kilometer sehr gut warmgefahre war habe ich mich auf die autobahn gesetzt und ihn mal die Sporen gegeben also mal gut hochbeschleunigt aber nie bis zum begrenzer oder weit in den roten bereich. Dan fuhr ich auf die Abfahrt ein und schaltete zurück in der Kurve zeigte er mir eine gelbe öllampe an und eine Meldung Öldruck max 4000u/min. Habe in nur abgebremst und weiter aus der Ausfahrt rollen lassen dan karm die Horror Meldung rote öl-lampe motor sofort abstellen öldruck zu niedrig. Habe den motor sofort ausgemacht und den Wagen abschleppen lassen zum Händler. Natürlich unter die Haube geguckt nichts gesehen also kein ölverlust Ölstand geprüft und und und. Der Händler ließ den Wagen zu einem Spezialisten schleppen dort wurde die ölwanne demontiert und gesagt das dort metallspäne sichtbar wären vorher öl-druck gemessen Öldruck war ok. Jetzt die aussage vom Autohändler er muss auf den Gutachter montag warten von der garantieversicherung. Diese wollen schauen ob ich ihn überdreht habe oder durchgehend bis Anschlag gefahren bin weil wenn dies der Fall sein sollte müsse ich auf den Schaden sitzen bleiben. Bin zügig gefahren aber nicht bis zum Anschlag gedreht oder durchgehend voll drauf gepinnt ich weiß nur als ich von der Bahn runter karm das die öltemperatur bei 120grad war aber keine Anzeige oder sonst was . Habe jetzt das Problem das ich vermute das sie mir die Sache (hatte den Wagen insgesamt 3 std von Abholung bis motorschaden) schuld bin. Laut Händler ist der Motor ein kapitaler motorschaden und wodurch momentan nicht ersichtbar ich bitte um Hilfe und nicht um dumme Kommentare 🙁 bin wirklich am Ende und weiß nicht mehr weiter mein ganzes Geld ist in diesem Wagen geflossen und wenn dieser Schaden auf mich geschoben wird habe ich nichts mehr .. mfg sl
Beste Antwort im Thema
So wie du hier schreibst und vermutlich auch dem Händler gegenüber aufgetreten bist, hält er dich für naiv und will die Sache auf dich abwälzen.
Du holst dir dein Geld zurück und lässt ihn mit dem Wagen machen, was er möchte. So eine abgewrackte Bude willst du doch nicht haben. Lass dich auf keine Spielchen ein, auch nicht auf "da müssen wir mal reden". Der Händler hat die Pflicht zur Gewährleistung, außer er hat sie wirksam ausgeschlossen (wovon ich nicht ausgehe). Oder hast du den Wagen über den Händler direkt vom Vorbesitzer gekauft (Stichwort "Verkauf im Kundenauftrag"😉? Ob eine Versicherung etwas zahlt ist für dich unerheblich.
Der Händler hat auch keine Fehler beseitigt, sondern maximal gelöscht und dabei gehofft, dass sie lange genug weg bleiben. Im übrigen besteht ein Fahrzeug ohne Vorschalldämpfer keine HU.
Der verarscht dich von vorne bis hinten!
Zwei kleine Tipps: 1) du wiederholst nie wieder, wann du wie gefahren bist, sondern sagst, du hast den Wagen normal bewegt hast. Auch auf Nachfrage sagst du absolut nichts anderes!
2) du kaufst dir in Zukunft nur Fahrzeuge, die DU dir leisten kannst (Kaufpreis UND Unterhalt). So wie es sich anhört, war der GTI ein Schnäppchen, allerdings eins von der Sorte, die man nicht haben will.
75 Antworten
Moin,
die Garantieversicherung interessiert dich überhaupt nicht und diese muss auch nicht in Anspruch genommen werden (du hast diese abgeschlossen für Schäden die nicht durch die Sachmängelhaftung abgedeckt sind oder nach der Beweislastumkehr auftreten und nicht um den Händler zu entlasten!) Das Stichwort ist hier die Sachmängelhaftung. Alles spricht für dich und gegen den Händler! Du darfst dich nur nicht über den Tisch ziehen lassen.
Bevor du grobe Fehler begehst und dem Händler mit Unsicherheit in die Karten spielst würde ich in deinem Fall dann doch zum (Fach-)Anwalt tendieren da du ja auch über eine RSV verfügst. Zumindest in beratender Tätigkeit kann er dir helfen und er weiß auch besser welche Schritte zu unternehmen sind als 90% der User in einem Forum.
Niemand wird dir hinterher mit deinem Schaden beistehen wenn du hier einen falschen Ratschlag annimmst! Zumal du bei 3 verschiedenen Ratschlägen auch nicht weißt welcher nun der richtige ist.
Zitat:
Mit der Frist ist es nicht so leicht, da der Verkäufer den Wagen sicherlich nicht in 2 Wochen flott gemacht bekommt. Ich würde zuerst versuchen, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Ein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten hast du hier nicht.
Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen können, das ist sein Recht.
Er muss in den ersten 6 Monaten deine Schuld beweisen, kann er das nicht muss er den Mangel beseitigen,
kann er das auch nicht, dann kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Deswegen schrieb ich "versuchen"!
Zitat:
@Collossus schrieb am 14. Juni 2020 um 19:43:18 Uhr:
Deswegen schrieb ich "versuchen"!
Natürlich kann er es versuchen, da aber der Verkäufer von Gutachter und Versicherung redet,
sieht es aus als wolle er sich rausreden.
Oder er möchte sich aus seinen gesetzlichen Pflichten verabschieden.
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Wenn er seine Rechte kennt und entsprechend beim Verkäufer auftritt,
kann er sich eventuell den Anwalt und Zeit/Ärger ersparen.
Wenn der Händler merkt, dass der Käufer seine Rechte kennt und dann noch gegenrechnet was die Instandsetzung kostet, kommt er dem Verkäufer eventuell entgegen.
Doof ist nur wenn der Käufer ein Lamm und der Händler ein Wolf ist
Also ich habe mit meinem Vater gesprochen. Werde ihn zum Gespräch mit dem Händler mitnehmen, da er vorab schon mit dem Anwalt in Verbindung ist und weiß was und wie er etwas äußern soll beim Händler bin nur mal gespannt wie er reagiert. Aber ein Rätsel ist mir immer noch wo die späne her kommen in der ölwanne zumal der Motor normal lief ohne Geräusche ohne irgendwelche Auffälligkeiten mfg
Bist du ein Troll oder meinst du das ernst?
Wenn du kein Troll bist, gib einem Anwalt den Auftrag das außergerichtlich für dich abzuwickeln.
In deinem Fall ist es das Geld im Verhältnis zu 12000 Euro wert.
Alternativ lass dich vom Händler gefügig quatschen und überweis ihm 10000 Euro für die Reparatur und frag hier nicht mehr um Hilfe.
Zitat:
@SimonLHR. schrieb am 14. Juni 2020 um 03:06:50 Uhr:
Danke für die vielen Antworten. Der Vertrag ist vom Händler zu mir also mit Gewährleistung. Rechtschutzversicherung ist ebenfalls vorhanden und mit einem Anwalt schon kontakt aufgenommen. Wie lange muss ich ihm Zeit geben um eine Frist zu setzen ?
Ich hatte Dir weiter oben einen Beispieltext an die Hand gegeben. Jetzt verrat´ mir mal, wieso Du den nicht zur Kenntnis genommen hast. Dort war Deine Frage längst beantwortet.
So allmählich glaube ich auch, dass Du trollen willst. Ich bin hier jetzt ´raus.
Zitat:
@Collossus schrieb am 14. Juni 2020 um 20:52:18 Uhr:
Wenn der Händler merkt, dass der Käufer seine Rechte kennt und dann noch gegenrechnet was die Instandsetzung kostet, kommt er dem Verkäufer eventuell entgegen.
Ich denke du meintest Käufer, nicht Verkäufer.
Zitat:
@SimonLHR. schrieb am 14. Juni 2020 um 22:06:38 Uhr:
...Aber ein Rätsel ist mir immer noch wo die späne her kommen ...
Das kann Dir doch SCHEISSSEGAL sein, Fakt ist, die Karre ist KAPUTT.
Denke in die Zukunft, nicht an die Vergangenheit...
EDIT: Teile des Posts selbst gelöscht
Was ist aus dem Troll geworden? Herrscht ja Funkstille 😁