Golf 6 Gti nach 3 Std Motorschaden

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hey Leute,
Ich habe ein großes Problem. Habe einen golf 6 Gti baujahr 4/2011 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Als ich diesen vor dem kauf Probe gefahren bin hatte er die Motorkontrollleuchte an und ein fesselndes Geräusch im Drehzahlen so um die ca 2500 u/min. Habe dan mit dem Händler gesprochen und gesagt wenn die beiden Dinge behoben werden würde ich den Wagen kaufen . Er sagte die motorkontrollleuchte brennt wegen der drosselklappenstelleinheit die getauscht wurde und das Rasseln wäre ein defektes flexrohr sein. So schön so gut habe den Wagen dan nach 1 woche von ihm angemeldet abgeholt. Er hatte beide Fehler behoben frischen tüv und eine frische Inspektion gemacht. Bin gefahren alles tip top. Er sagte nur das er nochmal zum tüv musste weil wohl der vorschalldämpfer fehlte(vorbesitzer scheinbar entnommen für den Sound). Dann war ich mit meiner mutter ne gute Zeit unterwegs mit einer gemischten Fahrweise mal etwas zügiger mal was langsamer nie in den roten Bereich oder im kalten Zustand getreten. Als er dan nach ca 40kilometer sehr gut warmgefahre war habe ich mich auf die autobahn gesetzt und ihn mal die Sporen gegeben also mal gut hochbeschleunigt aber nie bis zum begrenzer oder weit in den roten bereich. Dan fuhr ich auf die Abfahrt ein und schaltete zurück in der Kurve zeigte er mir eine gelbe öllampe an und eine Meldung Öldruck max 4000u/min. Habe in nur abgebremst und weiter aus der Ausfahrt rollen lassen dan karm die Horror Meldung rote öl-lampe motor sofort abstellen öldruck zu niedrig. Habe den motor sofort ausgemacht und den Wagen abschleppen lassen zum Händler. Natürlich unter die Haube geguckt nichts gesehen also kein ölverlust Ölstand geprüft und und und. Der Händler ließ den Wagen zu einem Spezialisten schleppen dort wurde die ölwanne demontiert und gesagt das dort metallspäne sichtbar wären vorher öl-druck gemessen Öldruck war ok. Jetzt die aussage vom Autohändler er muss auf den Gutachter montag warten von der garantieversicherung. Diese wollen schauen ob ich ihn überdreht habe oder durchgehend bis Anschlag gefahren bin weil wenn dies der Fall sein sollte müsse ich auf den Schaden sitzen bleiben. Bin zügig gefahren aber nicht bis zum Anschlag gedreht oder durchgehend voll drauf gepinnt ich weiß nur als ich von der Bahn runter karm das die öltemperatur bei 120grad war aber keine Anzeige oder sonst was . Habe jetzt das Problem das ich vermute das sie mir die Sache (hatte den Wagen insgesamt 3 std von Abholung bis motorschaden) schuld bin. Laut Händler ist der Motor ein kapitaler motorschaden und wodurch momentan nicht ersichtbar ich bitte um Hilfe und nicht um dumme Kommentare 🙁 bin wirklich am Ende und weiß nicht mehr weiter mein ganzes Geld ist in diesem Wagen geflossen und wenn dieser Schaden auf mich geschoben wird habe ich nichts mehr .. mfg sl

Beste Antwort im Thema

So wie du hier schreibst und vermutlich auch dem Händler gegenüber aufgetreten bist, hält er dich für naiv und will die Sache auf dich abwälzen.
Du holst dir dein Geld zurück und lässt ihn mit dem Wagen machen, was er möchte. So eine abgewrackte Bude willst du doch nicht haben. Lass dich auf keine Spielchen ein, auch nicht auf "da müssen wir mal reden". Der Händler hat die Pflicht zur Gewährleistung, außer er hat sie wirksam ausgeschlossen (wovon ich nicht ausgehe). Oder hast du den Wagen über den Händler direkt vom Vorbesitzer gekauft (Stichwort "Verkauf im Kundenauftrag"😉? Ob eine Versicherung etwas zahlt ist für dich unerheblich.

Der Händler hat auch keine Fehler beseitigt, sondern maximal gelöscht und dabei gehofft, dass sie lange genug weg bleiben. Im übrigen besteht ein Fahrzeug ohne Vorschalldämpfer keine HU.
Der verarscht dich von vorne bis hinten!

Zwei kleine Tipps: 1) du wiederholst nie wieder, wann du wie gefahren bist, sondern sagst, du hast den Wagen normal bewegt hast. Auch auf Nachfrage sagst du absolut nichts anderes!
2) du kaufst dir in Zukunft nur Fahrzeuge, die DU dir leisten kannst (Kaufpreis UND Unterhalt). So wie es sich anhört, war der GTI ein Schnäppchen, allerdings eins von der Sorte, die man nicht haben will.

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Bin der 3 Besitzer und ich habe dem Händler mehrmals gesagt das ich damit nichts zu tun habe und er das Auto ans laufen bringen soll . Da kommt er jedesmal damit an das ich ihn auf der Abfahrt bestimmt überdreht habe und sagt in einem Zug abwarten was der Gutachter sagt. Kann man den die gewesenen drezahlen der ganzen letzten Kilometer mit Diagnose geräten Einblicken? Weil dan wäre ich ja aus der Sache raus da ich ihn niemals überdreht habe. Mfg

Ganz einfach: Das gesamte Geld sofort vom Händler zurückverlangen, alternativ den Anwalt einschalten und das Geld auf diese Art und Weise zurückholen. Weder diese Mistkarre noch so einen unseriösen Fähnchenhändler würde ich nochmals sehen wollen.

In meinen Augen ist das auch eine klare Sache. Der Motor zwar schon vorher kaputt. Und wenn du einen Motor überdrehtst (durch zum Beispiel verschalten) dann hast du erst mal einen Zylinderkopf und eventuell Kolben die kaputt sind. Wenn aber Späne im Öl sind dann ist das ein Lagerschaden. Und das ist etwas das schleichend kommt und man nicht mal eben innerhalb von 40km hinbekommt (ausser du bist die 40km im ersten Gang Vollgas gefahren...)

Vr6667 erstmal danke für die Antwort. Ich bin gleicher Meinung wie du aber habe halt die Bedenken das der Gutachter von der versicherung behauptet das ich irgendwas falsch gemacht habe und ich weiß nicht wie ich das Gegenteil beweisen soll :/

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Da kommt kein Gutachter. Das hat dir der Verkäufer erzählt. Der sitzt jetzt auf nem Wagen mit Motorschaden und hat keine Lust, dir die Kohle wieder zu geben. Schreiben aufsetzen, vom Kaufvertrag zurück treten, Geld zurück fordern. Fertig. Wenn der Verkäufer sich weigert, Anwalt einschalten.

Zitat:

@Collossus schrieb am 12. Juni 2020 um 22:25:57 Uhr:


Wenn im Scheckheft steht "Reparaturempfehlung abgelehnt" steht...

Ich würde mal versuchen heraus zu bekommen, was an diesem Auto hätte repariert werden sollen - was aber nicht geschehen ist. Das könnte ein Hinweis auf einen schon damals bestehenden großen Mangel sein.
Nur ein kaputtes Birnchen wird sicher nicht so eingetragen.

Ich denke, der, der das eingetragen hat, wollte sich absichern, dass über diesen Schaden sicher beweisbar informiert wurde. Nicht dass nachher einer kommt, dem die Karre nach 3 Stunden abraucht und dann noch "Kulanz" haben möchte.

Die Information über den ausgebauten Vorschalldämpfer zeigt, dass einer der Vorbesitzer jemand war, der seinen Intelligenzquotienten in Dezibel misst. Um solche misshandelten Autos sollte man einen großen Bogen machen - was Dir aber jetzt nicht wirklich hilft.

Aber ich wiederhole die Aussage, die hier schon mehrfach gemacht wurde, die DICH aber irgendwie nicht erreicht, die kommt bei Dir nicht an. Jedenfalls gehst Du mit keinem Wort darauf ein und wiederholst immer den gleichen Satz dass er sagt, wir müssen reden wenn die Versicherung nicht zahlt und ich habe nicht überdreht und und und - bla bla bla...

Jetzt zuhören: Es ist egal, ob der Verkäufer den Schaden aus eigener Tasche bezahlt oder seine Versicherung. ER muss Garantie leisten. Woher er dafür das Geld nimmt, kann DIR absolut egal sein.

Wie oben beschrieben: SCHRIFTLICH Deine Forderung (am besten Rücknahme des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises) anmelden. Nicht diskutieren, das bringt NULL ! ! !

Zitat:

@SimonLHR. schrieb am 12. Juni 2020 um 22:30:33 Uhr:


Kann man den die gewesenen drezahlen der ganzen letzten Kilometer mit Diagnose geräten Einblicken?

Nein.

Also am besten dem Händler sagen das mir das egal ist wie er den Schaden repariert (geldlich) und ihn drauf hinweisen wenn er es nicht macht das ich einen Anwalt einschalten werde .?

Wie oft muß man es dir noch sagen?😕

Hallo,du bist der Traum für jeden Gauner ,da dir aber die 1200euro sehr weh tun,geh am Montag zu einem Anwalt der macht das.Ganz wichtig geh nie mehr ohne kompetenter Begleitung Auto kaufen.

Wie Collossus schon geschrieben hat der Vorschaden wurde vom Händler nicht repariert sondern einfach gelöscht !
Er hat wohl damit gerechnet das sich der Schaden länger nicht zeigt !!
Es interessiert gar nicht wie du gefahren bist vor allem den Händler nicht !!
Poch auf die Gewährleistung und sage sonst nichts bei ihm .
Auch wenn der Motor in Ordnung gewesen wäre sollte man so einen Wagen nicht gleich auf der Autobahn hoch beschleunigen man weiß ja nie wie der Vorbesitzer gefahren ist !!

Danke für die Antworten. Werde mir montag anhören was der Händler jetzt machen will. Wird er sich querstellen werde ich ihm auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen und ihm sagen das wenn er nicht freiwillig die Sache klärt der Anwalt das tun wird mfg

Entweder liest du nicht richtig oder willst es nicht verstehen. Reden und zuhören bringt in der Situation, die jetzt eingetreten ist und an der du durch dein Verhalten nicht ganz unschuldig bist, nichts.

Du befragst Google mal zum Thema Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln von Händlern und setzt ein Schreiben auf, in dem folgendes enthalten ist: der Händler und das Kaufdatum (ev. Uhrzeit), der Schaden, und deine Absicht, vom Kauf zurück zu treten. Dann schreibst du noch rein, dass du um Rückzahlung des Kaufpreises bittest. Und das gibst du beim Händler ab und lässt dir dies bestätigen (zum Beispiel Kopie des Schreibens abstempeln lassen). Dann ist der Händler am Drücker. Er wird vermutlich nicht gleich die Kasse öffnen und das Geld raus holen, aber er kann sich nicht mehr so einfach raus winden.

Wichtig: keine Diskussionen, keine Erklärungen, kein Rumgeeier und nie nie nie auch nur das kleinste Wort von wegen "ich bin so oder so gefahren".

Das Problem ist aber das ich ihn am 22.05.2020 gekauft habe, aber erst angemeldet übergeben bekommen habe am 05.06.2020 dan sind somit die 14 Tage Rückgaberecht rum. Laut Anwalt hat der Händler 2x das recht auf Nachbesserung ? Mfg

Wenn du vor Ort gekauft hast, dann hast du sowieso kein Rückgaberecht. Und ja, nachbessern kann der Händler, und das muss er sogar! Der ist jetzt am Zug. Wie er das anstellt, ist seine Sache. Er ist in der Pflicht.

Das Rückgaberecht beginnt mit dem Datum der Übergabe. edit: ich meinte Widerrufsrecht - das müsste in diesem Fall doch auch bei einem Kauf vor Ort greifen, oder? @golfer0510

Du hast ihn am 05.06. übergeben bekommen und am 05.06. ist der Schaden entstanden? Immerhin ist das ja schon über ne Woche her.

Ja, das mit der Nachbesserung ist richtig. Aber möchtest du das? Und möchte das der Händler? Wenn er die Kiste in Ordnung bringen muss, kostet das ein paar T€. Er kommt sicher besser, ihn an den Verwerter zu verkaufen. Aber das ist nicht dein Problem. Ich würde das Fahrzeug auch mit Austauschmotor nicht haben wollen.

Falls die Einträge im Serviceheft von einer VW-Werkstatt stammen, kannst du anhand der FIN im Forum ja mal höflich fragen, ob jemand die Historie einsehen kann.

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