Golf 6 1.4 TSI Motorschaden während Händlergarantie
Hallo Leute,
im August 2017 habe ich mir einen gebrauchten Golf 6 1.4 TSI mit 160 Ps gekauft, leider ohne vorher zu wissen worauf ich mich da einlasse. Mittlerweile habe ich das Fahrzeug gute 9000 KM bewegt (aktuell 65.000 KM) und war in dieser Zeit bereits 3x in der Werkstatt. Das 1. Mal weil die Motorkontroll-Leuchte an war -> Fehlerspeicher wurde gelöscht. Das 2. Mal weil er ab 3000 Umdrehungen kein Gas mehr angenommen hat -> Zündspulen und eine Klappe im Ansaugtrakt wurden getauscht und jetzt zum 3. Mal weil er mir morgens auf dem Weg zur Berufsschule komplett verreckt ist -> Diagnose Motorschaden (festgestellt bei einem zertifizierten VW Vertragshändler mit Werkstatt). Der Meister in der VW Werkstatt hat mir außerdem die 4 seitige Reparaturhistorie des Wagens gezeigt und mir gesagt, dass der Wagen im Prinzip schon einen nahezu komplett überholten Motor hat, bei dem von Kolben bis Zylinderkopf schon fast alles mal getauscht worden ist...
Die VW Werkstatt hat sich daraufhin direkt mit dem Händler in Verbindung gesetzt, bei dem ich das KFZ gekauft habe, da dort noch knapp 3 Monate Restgarantie auf den kompletten Motor + Getriebe bestehen. Der Händler hat den Garantiefall eingewilligt und das Auto am nächsten Tag in seine eigene Werkstatt abschleppen lassen. Dort steht er jetzt bereits seit über einer Woche ohne, dass ich Auskunft erhalten haben was genau an dem Auto kaputt ist und wie weiter verfahren wird, obwohl mir das mehrfach zugesichert wurde. Immer ist der Chef nicht da, nicht zu erreichen oder die Bude hat komplett geschlossen (Brückentag etc.). Leihwagen gibt es natürlich auch keinen.
In der VW Werkstatt sagte man mir, dass das einzig vernünftige Vorgehen, ein Austauschmotor wäre, was sich aber wirtschaftlich nicht lohnen würde (Der Golf ist BJ 2009).
Jetzt meine Fragen, da ich einen solchen Fall noch nie erlebt habe und keinerlei Ahnung habe was meine Rechte etc. sind:
- Wie lange darf der Händler für diese Reparatur brauchen?
- Darf er das Fahrzeug mit einem solchen Schaden überhaupt reparieren, oder muss da zwangsläufig ein neuer Motor rein? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass er das so flickt, dass es bis zum Ablauf der Garantie hält und mir dann um die Ohren fliegt.
- Habe ich ein Anrecht auf einen angemessenen Leihwagen, da ich micht jetzt mit dem öffentlichen Nahverkehr arrangieren muss, was auf dem Land sehr lästig und vorallem auch kostspielig ist?
- Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?
Schonmal danke für alle künftigen Antworten.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 5. Juni 2018 um 19:13:03 Uhr:
[.....] Nein, ich sehe da keine Rechtspflicht, dass beim Verkauf zwingend mitzuteilen, [.....]
Du und @vwjettax nicht, ein Anwalt ist da aber ganz anderer Meinung. 😁
37 Antworten
Daher schließt man generell die Gewährleistung als Privater aus. Aber in der Sache habe -ich- noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Eher im Gegenteil. Vor allem große "seriös wirkende" Händler und Autohäuser scheuten sich nicht vor miesen Tricks.
Das hat jetzt überhaupt nichts mit der Gewährleistung zu tun!
Auch wenn du die Gewährleistung als Privatperson ausschließt, hast du ein riesen Problem wenn du bekannte Mängel verheimlichst. Das kann für dich richtig teuer werden.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 5. Juni 2018 um 21:03:44 Uhr:
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 5. Juni 2018 um 19:13:03 Uhr:
[.....] Nein, ich sehe da keine Rechtspflicht, dass beim Verkauf zwingend mitzuteilen, [.....]Du und @vwjettax nicht, ein Anwalt ist da aber ganz anderer Meinung. 😁
Der ist beim Verkauf nicht dabei! Lach
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Naja ich denke schon, dass man das nachweisen könnte oder? Immerhin war ich bei einer VW Vertragswerkstatt, die den Motorschaden festgestellt hat und soweit ich weiß wird da doch immer ein Eintrag in der Reparaturhistorie gemacht oder? Zumindest konnte mir der Meister dort Auskunft über jede vorherige Reparatur, Inspektion, Diagnose usw geben und hat sogar gesehen wer der Monteur war etc. Da müsste ja dann der künftige Käufer einfach nur in eine VW Werkstatt gehen, sich die Historie zeigen lassen und würde sehen, dass während das Auto in meinem Besitz war, ein Motorschaden aufgetreten ist.
Naja ich denke ich werde einfach ehrlich sein - immerhin habe ich ja dann Belege, dass das vernünftig durch eine Firma erledigt und repariert worden ist. Den Wertverlust werde ich dann wohl unter der Kategorie "Lehrgeld" verbuchen müssen. Bin sowieso gespannt ob sich überhaupt jemand findet, der das Auto haben möchte. Mittlerweile müsste sich ja rumgesprochen haben, dass das Modell nicht gerade von Langlebigkeit zeugt...
Leider ist es in der Praxis eben NICHT immer der Fall. Daher gibt es auch so viele böse Überraschungen. Ganz egal, ob vom Händler selbst oder Privat. Und oftmals ist es doch so, dass ein Montagsauto immer wieder Probleme macht, auch wenn man das akute Problem eben behoben hat. Danach wird verkauft.
Nein, auch eine VW Historie muss nicht zwingend lückenlos und ehrlich sein. Soweit ich weiß, besteht keine Pflicht des Händlers, jede ausgeführte Reparatur dort einzutragen. Die üblichen Feldaktionen und Updates, die wird jeder Händler eintragen. Die wirken seriös 😁
Gegen die Einträge in der Historie kann ein Händler nichts machen, das passiert automatisch sobald er eine Rechnung für das Fahrzeug schreibt in der die Fahrgestellnummer steht 😉.
Zitat:
Wenn das Fahrzeug wirklich ordentlich repariert wurde und der neue Motor/Rumpfmotor drin ist, dann sollte man annehmen, dass dieser neuwertig ist und läuft. Nein, ich sehe da keine Rechtspflicht, dass beim Verkauf zwingend mitzuteilen, aber es weckt natürlich wenig Vertrauen.
So würde ich es nun nicht sagen.
Dass der 1.4 TSI 160 PS problematisch ist, ist bekannt.
Jedoch wurden ja viele Problemstellen (bruchanfällige Kolben, fehlerhafte Injektoren, Steuerkette, ...) erkannt und nachgebessert, so dass ein überholter ("fast neuer"😉 Motor mit aktuellen Bauteilen unproblematischer sein sollte als ein originaler aus 2009 oder 2010, evtl. mit unsicherer Historie.
Bei einem vernünftig überholten Motor, bei dem keine der anfälligen Bauteile mehr verbaut sind, sehe ich kein allzugroßes Risiko, dass der nicht noch eine Zeit lang gut läuft. Eben dieses (die verbauten Teile) würde ich aber dokumentiert haben wollen.
@TE:
Was ist denn genau kaputt an dem Motor?
Wo und wie wurde er denn seinerzeit überholt?
Es klingt im Moment nicht danach, als ob das eine Original-VW-Werkstatt war?
Patrick
Also jetzt gerade hat der Kolben in Zylinder 3 "gefressen". Der Meister in der VW Werkstatt hatte etwas erwähnt, dass die original Kolben zu schwach für diese Leistung waren und es viele Fälle gibt, bei denen der Kolben gerissen ist oder sonstige Beschädigungen abbekommen hat. Er hat auch gesehen, dass vor ein paar Jahren (genauen Zeitraum weiß ich leider nicht mehr auswendig) alle 4 Kolben zusammen mit dem Zylinderkopf gewechselt worden sind. Seine logische Schlussfolgerung war dann folgendes: Er vermutet, dass der Kolben in Zylinder 3 einen solchen Schaden hatte und dadurch aber weitere Beschädigungen am Motorenblock entstanden sind, die sich eben jetzt bemerkbar machen. Vorsorglich wurden dann eben alle 4 Kolben getauscht. Auch die Steuerkette mit Spannereinheit wurde bereits erneuert.
Wie genau die Motoreninstandsetzungsfirma das zu reparieren gedenkt kann ich erst sagen, wenn ich das Auto Ende der Woche wieder abhole. Allerdings bin ich auch kein Fachmann, deshalb die Sache mit Gutachter etc.
LG
Der 1.4 TSI hatte Probleme mit Ringstegbrüchen, wahrscheinlich ist es das, was der Meister meinte.
Nach dem, was man hier im Forum liest, sind aber die aktuellen Kolben problemfrei, während die Kolben aus z.B. 2010 nach VW-Vorgabe bei Reparaturen nicht mehr verbaut werden dürfen.
gute Lektüre hierzu z.B. hier.
Das ist, was ich meine: Einem generalüberholten Motor mit den aktuellen Kolben (siehe Teilenummern im obigen link) würde ich mehr vertrauen als einem originalen aus 2010. Die Frage ist, welche Kolben damals beim Tausch bei Dir eingebaut wurden und was jetzt "Kolben gefressen" genau heißt...
Eigentlich sollte damals beim Kolbentausch genau geprüft worden sein, ob die Laufbuchse noch unversehrt ist.
Warum ich mit mit dem Thema beschäftigt habe: Ich habe auch (noch) einen Golf mit diesem Motor und hatte vor 2 Jahren auch einen Motorschaden. Bei mir war allerdings nur ein Ventil und der zugehörige Ventilsitz kaputt. Äußerte sich nur durch unruhigen Leerlauf. Also neuer Zylinderkopf. Wegen der Ringstegproblematik habe ich damals, weil der Motor eh offen war, die anfälligen Kolben gegen die guten aktuellen tauschen lassen. Beim Ausbau zeigte sich, dass die originalen sogar noch OK waren.
=> Die Mutmaßung des Meisters wäre zumindest in meinem Fall falsch, und ich sehe die Arbeiten, die an meinem Motor durchgeführt wurden, definitiv wertsteigernd. Läuft seit dem auch schon wieder 40000 km unauffällig. Insgesamt jetzt 160.000 km. Der Wagen wäre ab ca. August verkäuflich...
Patrick
Nochmal eine Frage bzgl. des Verkaufes, die mir gerade in den Sinn gekommen ist und auf die ich auf die Schnelle im Internet keine Antwort finde...
Wenn ich den Wagen unmittelbar nach der Reparatur, sprich evtl. schon nächste Woche verkauft bekäme, hätte ich ja noch Restgarantie bei dem Händler. Würde diese Garantie dann auch für den Käufer sprich auf das Auto ansich gelten oder gilt diese Garantie dann nur für mich?
Also im Kaufvertrag steht "12 monatige Gebrauchtwagengarantie auf Motor + Getriebe". Mehr steht im Kaufvertrag selbst erstmal nicht, denke der Händler wird dafür noch ein extra Dokument haben, auf dem genauere Details stehen. Da muss ich wohl mal nachfragen.