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Golf 4 GTI gekauft aber ,rausbekommen unfallschaden

Themenstarteram 24. März 2005 um 19:33

Hallo,

ich bin dem heulen nahe ehrlich jetzt.

ich habe letztes jahr mai ein Golf4 GTI 1,8T gekauft,war damit bei ADAC und die hatten mir gesagt das die beiden Kotflügel Lackiert wurden,aber vw hatte mir beim gespräch gesagt das beide Kotflügel schlossträger und die Haube gewechselt wurden.

Ich Idiot habe trotz ADAC das auto nicht abgegeben denke ich mir jetzt.

Nach dem ich beim ADAC war bin ich zu vw hin und habe den gesagt das es lackiert wurde und die haben mich regelrecht mit einem Karosseriebaumeister verarscht das glaubt ihr garnicht, ich hatte damals null ahnung aber jetzt habe ich alles herausgefunden.Werde zum Rechtschutz gehen was meint ihr was ich noch erreichen kann.

Habe ich überhaupt eine chance.

 

ASO noch was,ich wollte mit dem vorbesitzer reden und er hatte mir auch die nummer gegeben aber vom erst besitzer den den unfall auch hatte und ich habe garnicht drauf geachtet,habe den zweit besitzer angerufen gerade und er hatt auch das auto gekauft und nach ein monat abgegeben.

Schade das es es zu spät ist würde jetzt gerne in den Laden mal kurz reinfahren 11200euro habe ich bezahlt und kommt sowas.

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18 Antworten
am 24. März 2005 um 19:43

Kay, und jetzt nochmal auf deutsch:

Du hast dir vom ADAC vor Kauf bestätigen lassen, dass der Wagen nen Unfall hatte, wurdest dann von VW verarscht und das Wagen gekauft.....

WAS willst du, ich kapier das nicht.

Re: Golf 4 GTI gekauft aber ,rausbekommen unfallschaden

 

Zitat:

Original geschrieben von seli80

war damit bei ADAC und die hatten mir gesagt das die beiden Kotflügel Lackiert wurden,aber vw hatte mir beim gespräch gesagt das beide Kotflügel schlossträger und die Haube gewechselt wurden.

Etwas wirr das ganze.

Aber ich denke du bist sauer darüber, dass sie dir gesagt haben, neue Teile eingebaut zu haben aber die alten anscheinend nur gespachtelt und lackiert zu haben ?!

Hast du Zeugen für das Gespräch ? Was steht im Kaufvertrag ?

ist echt ein bissel wirr. aber ich kann mir so zusammen puzzel was du meinst.

sehr ärgerlich.

hab ich auch mal erlebt mit meinem punto.

da war der kilometerstand um ca 30 000 zurück gedreht.. und hatte auch nen unfall..

*zensiert*

aber konnt nix machen..

wünsch dir viel erfolg. aber ich glaub kaum das der rechtschutz da was machen kann. versuchen kannst es jedoch

 

Es geht auch ohne solche Kraftausdrücke! Christian R. 24.03.2005

ich denke er hat nicht gewusst dass es ein unfallschaden ist, deshalb auch de rpreis von 11200 EUR.

Falls dies so ist, aufjeden fall den preis runterdrücken, schadensersatz wegen sachmangels bzw. arglistiges verschweigen des unfalles seitens des vw autohauses, da hast immer ne chance, das verjährt erst nach 30 Jahren.

Würd da gewaltig auf den putz hauen...

//edit: Voraussetzung dafür ist natürlich, dass im KV steht, dass der Wagen unfallfrei ist... Wenn da der Unfall vermerkt ist, hast natürlich keine chance.

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln liegt die Verjährungsfrist bei 3 Jahren.

Wobei das natürlich immer Auslegungssache ist. Immerhin wusstest Du davon, daß da was kaputt war und ersetzt wurde...

MfG Timo

Aber 3 Jahre nachdem man den Schaden festgestellt hat, ansonsten 30 Jahre.

30 Jahre??

Schwachsinn.... 30 Jahre gelten nur bei im Grundbuch eingetragenen Rechten bzw. rechtskräftigen Urteilen

Und 3 Jahre nachdem man den Schaden festgestellt hat wäre auch schön!

Ist aber nicht so. Dann würde man als Verkäufer / Händler / Handwerker immer in der Schuld des Kunden sein und hätte keine ruhige Minute mehr, weil man dauernd mit Altlasten aus den letzten vielleicht 20 Jahren zu kämpfen hat oder was...?!?

Es gilt ab Datum des Kaufvertrages. Die Verjährungsfrist beginnt aber erst am 1.1., 0 Uhr des Folgejahres!

MfG Timo

Ist kein Schwachsinn.

Wenn der Verkäufer den tatsächlichen Unfallschaden arglistig verschwiegen hat, dann verjährt der Mangel erst nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Mangel entdeckt wurde. Der Anspruch muss aber innerhalb von 30 Jahren nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden (mit 30 Jahren beim Auto natürlich utopisch).

Informier Dich lieber erstmal richtig!

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres in dem Du den Artikel gekauft hast, zu laufen. Alles andere wär' doch völliger Schwachsinn!

Ich entdeck' nen Mängel nach 10 Jahren und mach den Verkäufer dann noch haftbar weil ich schließlich 30 Jahre Zeit habe oder wie?? *schüttel*

Und das mit den 30 Jahren vergiss lieber ganz schnell. Das kommt in einem ganz anderen Zusammenhang zum Ansatz. Da muß schon geklagt worden sein!

MfG Timo

Dann schau dir doch mal den § 199 BGB an: Die 3-jährige Verjährungsfrist bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Käufer von dem Mangel Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Aber ist ja auch egal, denn wir sind ja hier auch kein Rechtsberatungsforum.

Also BTT ;)

am 24. März 2005 um 23:13

Vielleicht hilft das auch ein wenig weiter:

Unfallwagen 3

Das Verschweigen eines Unfallschadens von DM 3.000,- bewertete ein Gericht in Frankfurt als arglistige Täuschung. Der beklagte Auto-Händler mußte das als Unfallfrei verkaufte Cabrio wieder zurücknehmen. Das OLG legte keine Summe fest, deutete aber an, dass es in ähnlichen Fällen die Grenze schon bei DM 1.000,- ziehen würde.

OLG Frankfurt AZ 25 U 62/2000

 

Unfallschaden 7 :

Im Kaufvertrag stand "behobener Frontschaden", der Käufer fragte nicht weiter nach. Das hätte er besser, denn später stellte sich der Schaden als schwerer Crash heraus. Der Kläger wollte den Wagen darauf zurückgeben. Der Richter lehnten ab. Mit dem Begriff "Frontschaden" sei auch ein schwerer Unfall abgedeckt.

OLG Schleswig AZ 14 U 71/0

 

Unfallschaden 8 :

Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein Fahrzeug regelmäßig auf Unfallspuren hin untersuchen, bevor er es weiterverkauft. Stellt er dabei einen nicht offensichtlich unbedeutenden Unfallschaden fest, muss er den Käufer ungefragt davon unterrichten. Ist eine solche Untersuchung zwischen Ankauf und Weiterveräußerung nicht möglich, hat er dies dem Kunden ebenfalls ungefragt mitzuteilen.

OLG Köln AZ. 19 U 106/95

Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für Fahrzeugmängel :

Der Käufer kann frei wählen zwischen Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages), Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat. Haftet der Verkäufer für Fahrzeugmängel, etwa weil ein gültiger Haftungsausschluß nicht vorliegt, kann er Wandlung oder Kaufpreisminderung verlangen. Im Falle der Arglist kann der Käufer den Kaufvertrag auch gemäß §123 BGB anfechten. Bei Wandlung kann der Käufer die Erstattung seiner Vertragskosten verlangen, zu denen die Aufwendungen für Zulassung und notwendige Reparaturen gehören. Er hat auch Anspruch auf Verzinsung der Kaufsumme mit 4% p.a. (§§ 467, 347 BGB). Bei fehlenden Gewährleistungsausschluß haftet der Verkäufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 6 Monaten (§ 477 BGB). Die Haftung für das Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft verjährt gemäß § 477 BGB ebenfalls nach 6 Monaten. BEI ARGLISTIGER TÄUSCHUNG BETRÄGT DIE VERJÄHRUNG 30 JAHRE, WOBEI ARGLIST EXTRA NACHGEWIESEN WERDEN MUSS, WAS EIGENTLICH SOGUT WIE UNMÖGLICH IST, WENN ES NICHT ZUGEGEBEN WIRD. Darüber hinaus kann der Kaufvertrag auch wegen Arglist angefochten werden, aber nur binnen Jahresfrist ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Eine Anfechtung ist jedoch in der Regel nicht empfehlenswert, denn sie bringt gegenüber den vertraglichen Ansprüchen aus § 463 Satz 2 BGB in der Regel keine Vorteile, jedoch überwiegend Nachteile. Wird aufgrund erfolgreicher Wandlung nach den Rücktrittsvorschriften abgewickelt (§§ 467, 346 ff.BGB) muß der Gebrauchtwagenkäufer dem Verkäufer für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsvergütung zahlen

 

 

Christian

@ Chris: Jop, prinzipiell hast Du recht wenn Du das da so raus liest!

Allerdings handelt es sich hier um eine "und" - und keine "oder" Vorschrift!

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person

des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen

müsste.

Satz 1 gilt also immer!

Im Klagefall könnte man dann höchstens anbringen, daß man so einen Mangel nicht innerhalb eines Jahres erkennen kann / muß!

Der Gegner wird dies bestreiten, so daß es fast immer eine Einzelfallentscheidung durch Amtsgericht bzw. Landgericht (je nach Streitwert) gibt!

Aber egal, wir sind hier schließlich keine Bürokraten!

Und zwischen den Zeilen lesen ist sowieso schwul!

Viele Grüße

Timo

P.S.: In die 30-Jahre Schiene kann man kommen wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt wird.

Nu aber Schluß :D

am 25. März 2005 um 0:45

Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht das Problem des Threaderstellers. Was ist schlimm daran daß zwei Kotflügel gewechselt und/oder lackiert wurden? Zumal Dich der Verkäufer drauf hingeweisen hat.

An meinem Golf ist auch vorne rechts der Kotflügel lackiert worden, der Verkäufer hat mir das mitgeteilt, ich habe gesehen daß es fachmännisch gemacht wurde und gut ist.

Bestehst Du jetzt auf "Original am VW Fließband wie alle anderen Teile angebaute Kotflügel mit original Farbe aus derselben Spritzpistole"??? So ein Quark. Als ob´s keine anderen Probleme gäbe...

hallo,

sniper09 hat (fast) recht, was soll´s wenn alles richtig und vernünftig gemacht wurde.

einen haken hat die sache aber:

egal wie gut die instandsetzung ausgeführt wurde; in den umliegenden bereichen gibt es immer feine haar-risse im lack die nach jahren dann etwas früher unterrosten.

außerdem:

glaubt ihr daß jeder neuwagen der vom band läuft nur einmal lackiert ist??

neuwagen sind schon häufug nachlackiert weil beim zusammenbau irgendwas passiert ist und er auf sogenannte ausschehrbänder zur nacharbeit läuft.

auch werden autos beim händler des öfteren nachlackiert weil er auf dem lkw steinschläge bekommen hat oder beim entwachsen riefen/schlieren bekommen hat.

ist alles keine seltenheit.

gruß

klaus

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