Golf 2 von Polizei stillgelegt. wie gehe ich vor?

VW Golf 2 (19E)

Hallo,
Vor knapp 2 Wochen wurde bei einer Verkehrskontrolle mein Golf 2 stillgelegt.
Kurz gesagt - Es war nicht das richtige Fahrwerk eingetragen. Die Rad/Reifen Kombination hat ihnen ebenfalls nicht gefallen...
Ich wurde aufgefordert ihnen zum Polizei Parkplatz zu folgen.. Dort habe ich den Wagen abgestellt. Die Kennzeichen haben sie abgemacht und mit in die Wache genommen. Am nächsten Tag habe ich den Wagen mit dem Hänger abgeholt und meine Kennzeichen wieder bekommen. Die Zulassungs Aufkleber wurden runter gekratzt.. Tüv Plakette ist noch drauf. Auf meine Frage wie ich nun vorgehen muss damit ich ihn wieder auf die Strasse bekomme wurde mir leider keine konkrete Antwort gegeben. Daher frage ich nun hier. Was muss ich machen? Nur Fahrwerk und Felgen eintragen? Neuer Tüv? Vollabnahme?
Ich habe keine Mängel Liste oder ähnliches von der Polizei bekommen. Es war auch kein Gutachter oder ähnliches da..
Ich habe schon viel im Internet gesucht aber nichts gefunden. Hat denn jemand wirklich Ahnung was jetzt Sache ist? Bitte keine Spekulationen oder Meinungen.. Davon hab ich schon viel gelesen in Foren aber da sagt ja jeder was anderes.. Ich bin mir durchaus bewusst darüber das es nicht schlau ist ohne Eintragung zu fahren. Die Geldstrafe hält sich zum Glück in Grenzen. Man lernt aus Fehlern 😉
Würde mich freuen wenn mir jemand von seinen ERFAHRUNGEN berichten kann.

Beste Antwort im Thema

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist erloschen.

Um eine neue BE zu bekommen, brauchst du ein Gutachten nach §19(2) StVZO. Das bekommst du bei der TP, also im Westen dem örtlich zuständigen TÜV, im Osten dem DEKRA. (falls das Fahrzeug jetzt nicht im vorschriftsmäßigen Zustand ist, musst du es natürlich vorher wieder entsprechend umrüsten)

Mit diesem Gutachten und den Kennzeichenschildern gehst du zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du die (abstrakte) Betriebserlaubnis und materiell einen neuen Fahrzeugschein (mit den eingetragenen Änderungen) und die neuen Zulassungssiegel.

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Zitat:

@reom35 schrieb am 27. April 2016 um 18:40:45 Uhr:


Diesen unnötigen Ärger und die Kosten hätte man sich leicht sparen können.
Sei froh das du keinen Unfall mit Personenschaden hattest. Lern daraus.

HAHAHAH Sehe ich genauso! Wenn die ihn nicht aus dem verkehr gezogen hätten, wäre der Golf sicherlich auf Grund des Fahrwerks in den nächsten kindergarten gerast und dort explodiert! 😁

Der Mangel war nciht dass der Golf verkehrsunsicher war sondern dass die Teile nicht eingetragen waren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das auto wird durch die Eintragung (die in der regel kein problem ist) ja jetzt nicht sicherer oder unsicherer.
Verstehst du was ich meine?

(PS: ups, habe ich falsch verstanden? -Klar hast wirklich recht, schwerer unfall und etwas nicht eingetragen, das KANN ärger geben. Meinen unterhaltsamen text lasse ich trotzdem stehn)

Und wie kommst du darauf das eine Eintragung problemlos möglich ist ?

Eine sofortige Stilllegung ist schon etwas das die Polizei nur in Extremfällen macht, von daher gehe ich davon aus das es Teile waren die offensichtlich nicht Eintragungsfähig sind.

Meine (laienhafte) Meinung bringt mich auch zu der Erkenntnis, dass hier mehr im Argen liegen dürfte.
Nur weil eine Eintragung für ein paar Felgenund Federn fehlt sind wird vermutlich kein Fahrzeug stilllgelegt.

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. April 2016 um 11:45:10 Uhr:


[...]
Nur weil eine Eintragung für ein paar Felgenund Federn fehlt sind wird vermutlich kein Fahrzeug stilllgelegt.

Oh doch. Durch Veränderungen am Fahrwerk und den Rädern erlischt die Betriebserlaubnis.

Hier hast du Lesestoff, damit du nicht weiter spekulieren musst...
https://www.tuev-sued.de/.../flyer-tipp-aenderungen-am-fahrzeug.pdf

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Leute nun last mal die Kirche im Dorf.
Wie rpalmer schrieb, reicht schon eine Felge und eine Fahrwerksänderung die nicht eingetragen ist, um die BE zu verlieren.

Hier von tödlichen Unfällen zu reden ist doch sehr weit hergeholt. Wir wissen alle nicht was am Golf nicht eingetragen ist.
Vielleicht ist es ja auch fachgerecht montiert worden und der TE hat es halt nicht eintragen lassen.

War bei mir auch so, bin 2 Jahre, bis zum nächsten TÜV, mit nicht ei getragenen Felgen und Fahrwerk durch die Gegend gefahren. Bin ich deswegen ein schlechter Mensch? Hab den Kram dann Eintragen lassen und gut war.

@TE: besorg dir ABE, Teilegutachten, hin zum TÜV und ne Abnahm (wegen dem Fahrwerk)machen und dann Eintragen
lassen.

Und gut ist es!

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. April 2016 um 13:48:19 Uhr:



Zitat:

Weil ich ja nicht mal weiss was mir genau vorgeworfen wird. Ausser das mein wagen stillgelegt wurde aufgrund nicht eingetragener Veränderungen weiss ich garnichts...


...
Wenn alle Auflagen erfüllt sind, Ternim beim TÜV (in der Ostzone bei der Dekra) machen.
...

😁😛

... und ich dachte immer, ich bin der einzige, der das noch sagt 😉

Schicke uns mal ein Bild von der Bastelkiste

http://images.google.de/imgres?...

erst verbastelt, dann gerettet

http://www.vau-max.de/.../...tlein-zum-schoenen-schwan-verwandelt.4395

Zitat:

@rpalmer schrieb am 30. April 2016 um 12:15:14 Uhr:



Oh doch. Durch Veränderungen am Fahrwerk und den Rädern erlischt die Betriebserlaubnis.

Das wurde nicht in Abrede gestellt.

Zudem ist deine Aussage zu allgemein gefasst.

Und als letztes bleibt anzumerken, dass ich einen Werbeflyer wie den von dir verlinkten weniger für geeignet halte, meine Spekulation zu beenden.

Daher bleibts bei meiner Aussage:
Nur weil eine Nummer nicht die richtige ist wird von der Polizei kein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.
Der Fall hier muss so offensichtlich gewesen sein, dass berechtigte Zweifel an einer unmittelbaren Gefährdung des Verkehrs vorgelegen haben müssen, bzw. muss sich der TE "geeignet" aufgeführt haben.
Da der TE keine Angaben dazu gemacht hat bzw. macht bleibts leider bei einer Spekulation.

Daher bleibts bei meiner Aussage:

Nur weil eine Nummer nicht die richtige ist wird von der Polizei kein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.

Der Fall hier muss so offensichtlich gewesen sein, dass berechtigte Zweifel an einer unmittelbaren Gefährdung des Verkehrs vorgelegen haben müssen, bzw. muss sich der TE "geeignet" aufgeführt haben.

Da der TE keine Angaben dazu gemacht hat bzw. macht bleibts leider bei einer Spekulation.

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genau deshalb sollte man hier mal Bilder von dem Auto sehen

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 1. Mai 2016 um 08:42:35 Uhr:


erst verbastelt, dann gerettet

http://www.vau-max.de/.../...tlein-zum-schoenen-schwan-verwandelt.4395

Warum sind dann keine Bilder von dem Fahrzeug in dem Beitrag nachdem es gerettet wurde?

Stimmt, die Bilder zeigen nur den verbastelten Zustand vor der Rettung.
Gibts vielleicht noch einen zweiten Link?

Grins, das soll wohl der schöne Schwan sein auf den Bildern. 😉 Schaut mal auf die Reklameaufkleber an der Seitenscheibe.

Hätte da gerne mal die verbastelte Karre von vorher gesehen.😁

frag mich auch immer was an den ganzen werbeaufklebern des zubehörs toll ist

So nun muss ich mich ja doch nochmal melden bei all diesen Spekulationen 😉
Zunächst einmal - Ja, alle Veränderungen (Rad reifen Kombination und auch das Fahrwerk) sind EINTRAGUNGSFÄHIG! Ich habe den Wagen ein paar Tage zuvor in diesem Zustand gekauft. Geplant war alles einzutragen sobald ich die restlichen geplanten Änderungen vorgenommen habe. Damit ich nur einmal zum Tüv muss... Hätte ich den wagen lieber nicht fahren sollen bis alles eingetragen ist? - Wahrscheinlich Ja. Kann man jetzt noch etwas daran ändern? - Nein 😉
Also alle locker bleiben es wurden keine Kindergärten umgemäht oä ich bin lediglich bei gemütlichen 90 Kmh auf der Autobahn mit einem zu tiefen 2er Golf aufgehalten worden. Offensichtlich tieferes Fahrwerk nicht eingetragen - und zack Stillgelegt. Ganz einfach.
Wer in meiner Situation steckt und rumheult ist selber schuld. Man weiss auf was man sich einlässt und das Risiko war auch mir bewusst. So ist das nun mal manchmal im Leben 😉
Fahrwerk und Felgen werden nun Eingetragen genau so wie eine Vollabnahme durchgeführt werden muss damit der wagen neu angemeldet werden kann. (Das habe ich mittlerweile von der Polizei erfahren).
Ich melde mich gerne nochmal wenn alles erledigt ist. Bis jetzt habe ich nur die 90 Euro Strafe bezahlt. Mal schauen was die Vollabnahme und die Eintragungen noch kosten. Wer es nicht lassen kann - könnte ja auch hier wieder anfangen zu spekulieren. 100 Euro? 900 Euro? Wer bietet mehr? ;D Mein Tüv Prüfer hat mich beruhigt und meinte es sei nur ein kleines bisschen teurer als eine normale HU.

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