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Golf 2 ABF kaufen bzgl Fahrverbot?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 18:45

Hallo. Bin drauf uns dran mir einen Originalen Golf 2 mit ABF Motor zu holen.

 

Soll ein Sommerauto werden. Jetzt habe ich Angst, da das Fahrzeug ja wohl wegen des ABF niemals H bekommen wird, dass evtl Deutschlandweite Fahrverbote (ausserhalb der Städte) in Zukunft kommen.

 

Würde viel Geld (6000,-) für den Euro 2 Wagen bezahlen und ungern irgendwann wegwerfen wollen..

 

Was meint Ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kernschrott schrieb am 22. Dezember 2018 um 14:04:15 Uhr:

Noch kurz zum Diesel Preisverfall : mein Chef hat sich 2013 einen Audi A5 3,0 TDI in Vollausstattung für satte 70.000 Euro gekauft ! Der Wagen hat Euro 5 und erst echte 34.000 Kilometer gelaufen ! Weil er jetzt wissen wollte , wie der Wert ist , wegen Verkauf , war er bei Audi und hat ihn Taxieren lassen ! Das Ergebnis sind 17650 Euro Händlereinkaufspreis laut Schwacke Liste ! Mit dem 3,0 Liter V6 Benziner wäre der Listenpreis bei 29500 Euro !

Wie kommt man auf die Schnapsidee den Zeitwert eines Gebrauchtwagens vom Händler anhand dessen Einkaufspreises festzumachen? Das allein ist schon großer Quatsch.

Dazu kommt noch, dass seit der Dieselpanik alle Händler so tun, als würden sie einem Sondermüll abnehmen, wenn ein Diesel in Zahlung gehen soll.

Da bekommt man noch weit aussagekräftigere Zahlen, wenn man in den Internetbörsen nach vergleichbaren Autos schaut.

Ansonsten haben solche Luxuskarren mit dickem Motor halt auch einen üblen Wertverlust in den ersten Jahren.

Zitat:

@wellental schrieb am 22. Dezember 2018 um 13:01:23 Uhr:

Ich red nicht von einem Uralt-Liebhaber-Diesel sondern von einem halbwegs zeitgemäßen Fahrzeug mit Euro4 oder 5. Speziell die EA189-Problemdiesel. Da merk ich nix vom Preisverfall. Hab für zwei Kollegen in der letzten Zeit Fahrzeuge gesucht. Nachgeschmissen war da nix. Komm aus Bayern.

Den Preisverfall gibt es schon. Allerdings nur beim Händler-EK. Die VK-Preise sind m. E. oben geblieben. Ich hab mich die letzten 9 Monate recht viel damit beschäftigt, weil meine Frau unbedingt ein neueres Auto wollte und wir zeitweise wegen der größeren Auswahl auch mal über einen Diesel nachgedacht hatten.

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So wie es im Moment aussieht gibt dir auch das H-Kennzeichen sowieso keine Garantie das du von Fahrverboten nicht betroffen bist!

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 13:23

Ja. Aber eine grössere Chance, erstmal nicht betroffen zu sein. Kulturgut.

Es wäre die Frage wann der Umbau auf ABF gemacht wurde? Alles was bis 10 Jahre nach EZ gemacht wurde kann für "H" berücksichtigt werden...

Zitat:

@Kutscher-Uli schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:04:52 Uhr:

So wie es im Moment aussieht gibt dir auch das H-Kennzeichen sowieso keine Garantie das du von Fahrverboten nicht betroffen bist!

Bei aktueller Gesetzeslage, ist das H- Kennzeichen von allen Fahrverboten befreit! Kann sich natürlich ändern, dass ist nicht auszuschließen. Aber Stand heute, brauch man sich mit einem H- Kennzeichen gar keine Sorgen machen.

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:22:39 Uhr:

Es wäre die Frage wann der Umbau auf ABF gemacht wurde? Alles was bis 10 Jahre nach EZ gemacht wurde kann für "H" berücksichtigt werden...

Oder 20 Jahre her sein. Ein Auto kann auch 40 Jahre alt sein, wurde der Umbau im zarten alter von 20 Jahren gemacht, bekommt es mit 40 sein H- Kennzeichen.

Zitat:

@Jan565 schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:34:56 Uhr:

Zitat:

@Kutscher-Uli schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:04:52 Uhr:

So wie es im Moment aussieht gibt dir auch das H-Kennzeichen sowieso keine Garantie das du von Fahrverboten nicht betroffen bist!

Bei aktueller Gesetzeslage, ist das H- Kennzeichen von allen Fahrverboten befreit! Kann sich natürlich ändern, dass ist nicht auszuschließen. Aber Stand heute, brauch man sich mit einem H- Kennzeichen gar keine Sorgen machen.

Zitat:

@Jan565 schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:34:56 Uhr:

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:22:39 Uhr:

Es wäre die Frage wann der Umbau auf ABF gemacht wurde? Alles was bis 10 Jahre nach EZ gemacht wurde kann für "H" berücksichtigt werden...

Oder 20 Jahre her sein. Ein Auto kann auch 40 Jahre alt sein, wurde der Umbau im zarten alter von 20 Jahren gemacht, bekommt es mit 40 sein H- Kennzeichen.

Stand heute ist das es absehbar ist das man auch mit H-Kennzeichen NICHT in die Umweltzone darf!

Zum Thema ABF-Umbau: Der Motor MUSS aus der Serie stammen, also Golf 2 und nicht Golf 3! Klar wird das oft gerne mal übersehen, die Faktenlage schreibt es aber nun mal so vor!

Alles eine Auslegungssache, sowohl mit dem Golf-3-Motor, als auch mit dem Umbauzeitpunkt. Auf den richtigen Prüfer kommt es an.

Ich hatte meinen Prüfer mal drauf angesprochen, für den war das erstmal möglich (Motor vom 3er im 2er, aktueller Umbau in Verbindung mit H).

am 10. Dezember 2018 um 16:05

Ich denke, dass man den Kaufpreis mit deinen Bedenken sehr gut druecken kann. Du bist garantiert nicht der einzige, der sich solche Gedanken macht.

Werden auch immer mehr G2 VR6, mit H Kennzeichen angeboten. Wie Wasserdicht die Eintragung ist, ist wieder eine andere Frage.

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 19:03

Schlimmer ist noch das es ein eingetragener Seat ABF Motor ist. Da wird das H wohl noch weniger möglich sein.

 

Meint Ihr es bleibt bei Verbot von Umweltzonen oder wird es in den nächsten Jahren deutschlandweite Fahrverbote geben? (zB. keine Tüv Plakette bis Euro 2 Benziner)

 

Mit den Zonen könnte ich leben. Nicht aber, wenn man gar nicht mwhr fahren dürfte.

Da gibt es doch noch eine Regelung mit „zeitgenössischer Umbau“. Da war es doch so, dass alles was früher umgebaut wurde, ok war. Hier ist nur die Regel, dass z.B. hier der Motor 10 Jahre nach Erstzulassung auf dem Markt sein musste. Wenn also dein Golf 01/85 ist, darf auch vom Golf 3 bis 01/95 verbaut werden. Auch mit Spoilersätzen usw.

 

Am sichersten bist du natürlich, wenn du beim Gutachter nachfragst.

am 10. Dezember 2018 um 20:07

Zitat:

@polo8650 schrieb am 10. Dezember 2018 um 20:03:30 Uhr:

Schlimmer ist noch das es ein eingetragener Seat ABF Motor ist. Da wird das H wohl noch weniger möglich sein.

Meint Ihr es bleibt bei Verbot von Umweltzonen oder wird es in den nächsten Jahren deutschlandweite Fahrverbote geben? (zB. keine Tüv Plakette bis Euro 2 Benziner)

Mit den Zonen könnte ich leben. Nicht aber, wenn man gar nicht mwhr fahren dürfte.

Das ist woran zu erkennen? Am dicken fetten Plastik Deckel obendrauf? Oder ganz klein irgendwo im Zylinderkopf eingestanzt?

Bei letzterem wuerde ich mir keinen Kopf machen, bei ersterem den VW Deckel besorgen.

Zitat:

@Kutscher-Uli schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:44:01 Uhr:

 

Zum Thema ABF-Umbau: Der Motor MUSS aus der Serie stammen, also Golf 2 und nicht Golf 3! Klar wird das oft gerne mal übersehen, die Faktenlage schreibt es aber nun mal so vor!

Das ist eindeutig nicht zutreffend. Es ist wie Michl90 sagt - der Motor muß aus dem 10 Jahreszeitraum nach EZ sein und ist nicht auf die Baureihe limitiert. Deswegen geht das auch mit den VR6

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