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Golf 2 ABF kaufen bzgl Fahrverbot?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 18:45

Hallo. Bin drauf uns dran mir einen Originalen Golf 2 mit ABF Motor zu holen.

 

Soll ein Sommerauto werden. Jetzt habe ich Angst, da das Fahrzeug ja wohl wegen des ABF niemals H bekommen wird, dass evtl Deutschlandweite Fahrverbote (ausserhalb der Städte) in Zukunft kommen.

 

Würde viel Geld (6000,-) für den Euro 2 Wagen bezahlen und ungern irgendwann wegwerfen wollen..

 

Was meint Ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kernschrott schrieb am 22. Dezember 2018 um 14:04:15 Uhr:

Noch kurz zum Diesel Preisverfall : mein Chef hat sich 2013 einen Audi A5 3,0 TDI in Vollausstattung für satte 70.000 Euro gekauft ! Der Wagen hat Euro 5 und erst echte 34.000 Kilometer gelaufen ! Weil er jetzt wissen wollte , wie der Wert ist , wegen Verkauf , war er bei Audi und hat ihn Taxieren lassen ! Das Ergebnis sind 17650 Euro Händlereinkaufspreis laut Schwacke Liste ! Mit dem 3,0 Liter V6 Benziner wäre der Listenpreis bei 29500 Euro !

Wie kommt man auf die Schnapsidee den Zeitwert eines Gebrauchtwagens vom Händler anhand dessen Einkaufspreises festzumachen? Das allein ist schon großer Quatsch.

Dazu kommt noch, dass seit der Dieselpanik alle Händler so tun, als würden sie einem Sondermüll abnehmen, wenn ein Diesel in Zahlung gehen soll.

Da bekommt man noch weit aussagekräftigere Zahlen, wenn man in den Internetbörsen nach vergleichbaren Autos schaut.

Ansonsten haben solche Luxuskarren mit dickem Motor halt auch einen üblen Wertverlust in den ersten Jahren.

Zitat:

@wellental schrieb am 22. Dezember 2018 um 13:01:23 Uhr:

Ich red nicht von einem Uralt-Liebhaber-Diesel sondern von einem halbwegs zeitgemäßen Fahrzeug mit Euro4 oder 5. Speziell die EA189-Problemdiesel. Da merk ich nix vom Preisverfall. Hab für zwei Kollegen in der letzten Zeit Fahrzeuge gesucht. Nachgeschmissen war da nix. Komm aus Bayern.

Den Preisverfall gibt es schon. Allerdings nur beim Händler-EK. Die VK-Preise sind m. E. oben geblieben. Ich hab mich die letzten 9 Monate recht viel damit beschäftigt, weil meine Frau unbedingt ein neueres Auto wollte und wir zeitweise wegen der größeren Auswahl auch mal über einen Diesel nachgedacht hatten.

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39 Antworten
Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 20:50

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 11. Dezember 2018 um 07:55:02 Uhr:

Zitat:

@Kutscher-Uli schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:44:01 Uhr:

 

Zum Thema ABF-Umbau: Der Motor MUSS aus der Serie stammen, also Golf 2 und nicht Golf 3! Klar wird das oft gerne mal übersehen, die Faktenlage schreibt es aber nun mal so vor!

Das ist eindeutig nicht zutreffend. Es ist wie Michl90 sagt - der Motor muß aus dem 10 Jahreszeitraum nach EZ sein und ist nicht auf die Baureihe limitiert. Deswegen geht das auch mit den VR6

Gab es nicht vor kurzem ne Änderung? Nur noch Motoren, welche es in der Baureihe gab. Tüv Süd Anforderungen, ich meine von 2015.

Wie meinte mein Prüfer diesbezüglich: "Golf 3 ist ja auch Baureihe Golf..."

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 22:04

Aber Seat Toledoa? Auch ABF. Aber Seat

VW-Saugrohr montieren...

am 11. Dezember 2018 um 23:48

Zitat:

@polo8650 schrieb am 11. Dezember 2018 um 23:04:54 Uhr:

Aber Seat Toledoa? Auch ABF. Aber Seat

Die Frage habe ich bereits gestellt und sie wurde nicht beantwortet :mad:

Der Motor muss aus der Serie sein, also aus dem Golf 2 und nicht aus dem Golf 3, dass kann man auch überall nachlesen! Das Dinge aus Gefälligkeit eingetragen werden ist ja nichts neues, nur zuletzt kommt es auf den Prüfer an bei dem die Bullerei die Karre auf den Hof schleppt und der wird denen gefällig sein die morgen wieder jemanden am Haken haben!

- Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der Überwachungsinstitution abzustimmen.

Ausnahmen sind also durchaus möglich und müssen inzwischen entsprechend vom Prüfer dokumentiert und dessen Vorgesetzten abgesegnet werden. Nicht umsonst haben viele Prüfer inzwischen keine Lust mehr auf was anders als Gutachten abtippen.

- Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen- falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes- tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

Hiermit sind demnächst die ersten VR6 Umbauten so oder so H tauglich, weil vor 30 Jahren durchgeführt.

"Demnächst" iss wohl etwas übertrieben. Die ersten VR6-Umbauten Golf 2 die mir zur Kenntnis gelangt sind, waren nicht vor 1997. Damit wären noch reichlich fast 10 Jahre Zeit bis das in den 30 Jahres-Zeitraum fällt.

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 6:03

Zitat:

@GLI schrieb am 11. Dezember 2018 um 23:12:01 Uhr:

VW-Saugrohr montieren...

Hatte ich auch gedacht. Nur im Fahrzeugschein steht trotzdem dick drin. Motorumbau vom Seat Toledo....

Das kann man ja ändern. Musst dem Prüfer ja nicht sagen, dass Du nur das Saugrohr getauscht hast und nicht den ganzen Motor.

Zitat:

@Kutscher-Uli schrieb am 10. Dezember 2018 um 15:44:01 Uhr:

 

Stand heute ist das es absehbar ist das man auch mit H-Kennzeichen NICHT in die Umweltzone darf!

Das stimmt so nicht!

In Stuttgart wurde letzte Woche von der Stadt beschlossen und detailliert veröffentlicht, wer fahren darf und wer nicht: H-Kennzeichen darf!

am 22. Dezember 2018 um 10:28

Laß die Finger davon ! Der Anforderungskatalog sagt eindeutig aus , das nur Motoren aus der Baureihe , also nur Golf 2 Motoren , zulässig sind ! Oder Fremdmotoren , deren Einbau nachweislich , über die Eintragung , mindestens 30 Jahre her ist ! Also immer schön die alten Briefe mit den Eintragungen aufbewahren .

Alle anderen Sachen sind nicht mehr H Konform ! Was die wenigsten wissen ist auch die Tatsache , das es auf ein H keinen Bestandschutz gibt ! Bei jeder Hauptuntersuchung entscheidet der Prüfer erneut , ob die Karre noch H Konform ist und kann die Hauptuntersuchung ablehnen oder Dir im schlimmsten Fall das H wieder weg nehmen ! Wie gesagt: es gibt keinen Bestandsschutz !!

Wenn die Rennleitung dich irgendwo anhält und die der Meinung ist , das das H nicht korrekt erlangt wurde bei Deiner Karre , werden sie mit Dir zur nächsten Prüfstelle fahren und einen Prüfer drüber schauen lassen ! Dann kann es Dir passieren , das das H weg ist !

Mein Tüv Mann , mit dem ich jede Woche beruflich zu tun habe , sagt , das die Anforderungen für das H drastisch verschärft werden , da jetzt einfach viel zu viele Fahrzeuge überleben und in Zukunft viel strenger ausgesiebt wird !

Wenn jetzt auch noch wirklich Fahrverbote für Euro 1 und Euro 2 Benziner ausgesprochen werden , sind diese umgebauten Schüsseln keinen Cent mehr wert , da nix H und nix freie Fahrt mehr !

Zitat:

@Kernschrott schrieb am 22. Dezember 2018 um 11:28:54 Uhr:

Wenn jetzt auch noch wirklich Fahrverbote für Euro 1 und Euro 2 Benziner ausgesprochen werden , sind diese umgebauten Schüsseln keinen Cent mehr wert , da nix H und nix freie Fahrt mehr !

Also, ich bin beileibe kein Freund irgendwelcher nicht original-konformer Umbauten, aber diese Aussage halte ich doch für deutlich überdramatisiert...Nur weil man dann auf ca. 1 Promille aller Straßen nicht mehr fahren darf (um mehr dürfte es sich bei den Verbotszonen nicht handeln...) gleich ein "nix freie Fahrt mehr" und "keinen Cent mehr wert" herbeizureden...ich weiß nicht.

Ok, wenn so kommt, mir solls recht sein, dann krieg ich in bälde die Ersatzteile nachgeschmissen und da ich auf dem Land wohne, ist mir eh alles wurscht, was die in den Großstädten sich da wieder zusammenregulieren. Aber ich glaube eher nicht, dass das so kommt. Versuch aktuell mal einen gebrauchten Diesel zu kaufen. Von wegen "keinen Cent mehr wert". Merkst was?

am 22. Dezember 2018 um 11:32

Ich weiß ja nicht wo du herkommst aber bei uns im Sauerland bekommst Du selbst für einen Diesel mit H nicht mehr viel ! Mein Sohn hat gerade seinen Golf 2 Diesel mit H verkauft ! Frisch Tüv , frisch neu lackiert , frisch H drauf , Originalzustand . Der stand 3 Monate bei EBay Kleinanzeigen und Facebook drin ! Wollte keiner haben ! Ist am Ende für lächerliche 2200 Euro weggegangen ! Da war selbst die Lackierung teurer !

Die Preisvorstellungen , die alle für Ihre Kisten haben wollen , sind eh total überzogen ! Was die Leute haben wollen und was sie am Ende bekommen , sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe !

Das nächste , was unsere Regierung wohl machen wird , da sie ja die Fahrzeuge gar nicht kontrollieren kann , die in solche Zonen fahren wollen , ist ganz einfach wie vor ein paar Jahren bei den Umweltzonenplaketten : die KFZ Steuer für Diesel unter Euro 6 und Benziner unter Euro 3 drastisch anziehen !!!

Dannerledigt sich die Umweltzonen / Fahrverbotsgeschichte von ganz alleine !

Was machst Du dann mit Deinem Golf auf dem Land ? Dann bekommst die Teile noch billiger!

Merkst was ?

am 22. Dezember 2018 um 11:57

Das hatten wir doch alles schon bei der letzten Abwrackgeschichte ! Da waren Diesel mit gelber Umweltplakette ( also Euro 3 ) beim Verkauf völlig wertlos ! Die haben sie Dir hinterhergeworfen ! Und jetzt stell Dir mal vor , du hast einen top restaurierten Golf 1 oder Golf 2 GTD ohne H und natürlich Euro 1 , also keine Umweltplakette und bezahlst demnächst 800 Euro Steuern ( momentan 532 Euro bei Euro 0 Golf 1 !

Was glaubst Du , wer das Auto noch kauft ? Und jetzt nimm den noch mit Umbau auf 1,9 L TDI , auf den Du niemals ein H bekommst ! Dann biste bei knapp 1000 Euro !

Das hatten wir doch alles schon !

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