Golf 2.0 TSI über den Tisch gezogen
Hallo,
haben uns Freitag vor zehn Tagen einen Golf gekauft. Folgendes:
Golf hatte 14750 km auf dem Tacho mein Mann überführte es vom Autohaus zu uns nach Hause ca. 350 km.
Wollte mir abend das gute Stück vorführen. Das Auto ruckelte und die Abgaskontrollleuchte blinkte. Brachten es am nächsten morgen nach Rücksprache mit dem Verkäufer in unsere VW-Vertragswerktstatt in der Stadt. Auf dem Weg dorthin alles OK Lampe wieder aus. Der hing das gute Auto zum auslesen an. 24!!! Fehler im Speicher. Meinte aber wenn er länger gestanden hätte könnte das sein. Gut fuhren nach Hause, nach 60 km fing das gleiche von vorne an. Montag VW zum Händler Zylinderkopfspule am 1. Zylinder. Wurde reapariert. Fuhr mit dem Auto 100 KM plötzlich auf dem Weg wenn man vom Gas ging Motor aus. Wir am Samstag nach Weihnachten zum VW Händler warten dort 2,5 STd Zylinderkospule 3. Zylinder keine da. Leihauto bekamen wir keines fuhren also mit dem Taxi heim. Montag abend der Anruf Spule eingebaut Auto läuft immer noch nicht rund. Heute der Anruft Vorkathaylisator defekt Schaden 1600 Euro. Perfekt CAR Versicherung von VW übernimmnt nur den Schaden vor dem KAT 300 Euro. Verkäuferautohaus weigert sich Reparatur zu zahlen, sagt Autohaus hätte den Fehler falsch behoben wäre Folgeschaden. So jetzt stehen wir da Auto gekauft Zehn Tage da 6 davon in der Werkstatt. Mein Mann sagt er kauft ein Auto für 17000 Euro er sieht es nicht ein die 1300 € zu bezahlen. Hat jemand IDEE oder ist ähnliches passiert. Kommen fast vom glauben ab. Zürückgeben kann man das gute Stück ja wohl auch nicht.
Beste Antwort im Thema
Du hast es von einem Autohaus gekauft? Sachmängelhaftung:
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die so genannte "Beweislastumkehr". Dies bedeutet, daß der Zeitpunkt des vorhandenen Mangel nicht vom Käufer nachgewiesen werden muß, sondern der Verkäufer muß nachweisen, daß der Fehler am neuen Kraftfahrzeug nicht schon im Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
http://www.ra-karlbrenner.de/sachmaengelhaftung.htm
19 Antworten
Du hast es von einem Autohaus gekauft? Sachmängelhaftung:
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die so genannte "Beweislastumkehr". Dies bedeutet, daß der Zeitpunkt des vorhandenen Mangel nicht vom Käufer nachgewiesen werden muß, sondern der Verkäufer muß nachweisen, daß der Fehler am neuen Kraftfahrzeug nicht schon im Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
http://www.ra-karlbrenner.de/sachmaengelhaftung.htm
Also es ist zunächst mit Sicherheit kein 2.0 TSi da es sonst ein GTI wäre. Ich behaupte mal, dass es ein 2,0 FSI ist....
Zu dieser Sachlage ist, wie schon von da_didi beschrieben, die Rechtslage eindeutig. §434 BGB und §119 BGB sind hier anzuwenden. Nicht zu vergessen ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Wenn der Anwalt nicht schon eingeschaltet wurde, solltet euch euch spätestens jetzt durch einen Anwalt vertreten lassen!
Nicht unterkriegen lassen! Die versuchen es einfach mal.. am besten den Anwalt sofort einschalten! Es ist ganz klar im Gesetz geregelt wie sich der Verkäufer zu verhalten hat!
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Zitat:
Original geschrieben von da_didi
Du hast es von einem Autohaus gekauft? Sachmängelhaftung:In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die so genannte "Beweislastumkehr". Dies bedeutet, daß der Zeitpunkt des vorhandenen Mangel nicht vom Käufer nachgewiesen werden muß, sondern der Verkäufer muß nachweisen, daß der Fehler am neuen Kraftfahrzeug nicht schon im Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
Ist ja schön und gut, aber wenn man mit einem defekten Wagen weiter fährt und es zu Folgeschäden kommt, muss ja der Verkäufer für die Folgeschäden nicht aufkommen. Da liegt der Punkt in diesem Fall. Ob jetzt hier die Werkstatt einen Fehler beim ersten Auslesen vom Fehlerspeicher gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt, aber der Verkäufer ist aus der Sache raus (meine Meinung für den vom TE geschilderten Fall).
Dafür hat man bei VW ja die MOB-Garantie.
kleines Beispiel:
Du schaust nie nach dem Ölstand und ignorierst zudem noch einen Hinweis in der MFA
--> Motorschaden
Und nun die Frage: Wer muss zahlen?
Hallo!
Es muss definitiv das Autohaus die Kosten übernehmen, von dem Ihr das Auto gekauft habt aus bereits erwähntem Grund (Sachmängelhaftung).
Bei unserem 4er Golf, den wir letztes Jahr in Hamburg beim VW-Händler kauften, stellte ich auf dem Nachhauseweg (wir wohnen in der Nähe von München) ein Geräusch beim Lenken fest und rief am nächsten Tag sofort an, um den Mangel anzuzeigen. Der Hamburger Händler bat mich, bei einem Händler in der Nähe den Wagen überprüfen zu lassen und sich dann mit ihm in Verbindung zu setzen. Mein Händler diagnostizierte das Lenkgetriebe, dass dann auch getauscht wurde. Leider brachte das keinen Erfolg, denn es lag am Schaltgetriebe, welches ebenfalls getauscht wurde. Da es teurer gewesen wäre, das neue Lenkgetriebe wieder auszubauen und das alte einzubauen, ließen sie das neue drin. Das wurde alles ohne Diskussionen erledigt, da ich dem Händler klar machte, dass ich über die rechtliche Lage Bescheid wisse. Somit versuchte er garnicht, mir die Selbstbeteiligung der Garantie abzuverlangen. Wer nun das (falsch diagnostizierte) Lenkgetriebe zahlte, weiß ich nicht, war mir auch egal.
Von daher würde ich dem Händler in einem ruhigen, aber sachlichem Gespräch die rechtliche Lage erklären und auch zu verstehen geben, dass Du einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zurückstehen wirst und Deine Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt (muss ja nicht stimmen, aber schadet auch nicht, wenn man hoch pokert!)
Gruß teacher
Die Frage ist, ob voraussehbar ist oder war, dass durch die Fahrt zum Autohaus weitere (Folge-)Schäden auftreten können. Vermutlich/Eventuell gibt es eine Schadensminderungspflicht (Ich empfehle das Beispiel auf <http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht>), die aber im Einzelfall von einem Fachmann ("Gutachter"😉 geprüft werden muss. Dieser kann ggf. auch Fehler vom 2. AH feststellen. Der Rat zum Anwalt kam ja schon 😉
edit: Vermutlich/Eventuell eingefügt
Oder einfach umtauschen ?
Zitat:
Volkswagen First Class Umtausch
Sie waren sich bei Ihrer Entscheidung ganz sicher. Sollten Sie mit der von Ihnen getroffenen Wahl jedoch aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, können Sie Ihr Volkswagen First Class Fahrzeug innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegen ein gleich- oder höherwertiges umtauschen.
Ihr Volkswagen Partner informiert Sie gern über die Konditionen.
Zitat:
Original geschrieben von da_didi
Die Frage ist, ob voraussehbar ist oder war, dass durch die Fahrt zum Autohaus weitere (Folge-)Schäden auftreten können. Vermutlich/Eventuell gibt es eine Schadensminderungspflicht (Ich empfehle das Beispiel auf <http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht>), die aber im Einzelfall von einem Fachmann ("Gutachter"😉 geprüft werden muss. Dieser kann ggf. auch Fehler vom 2. AH feststellen. Der Rat zum Anwalt kam ja schon 😉
Wer sagt denn überhaupt, dass hier ein Folgeschaden vorliegt, der nach dem Kauf entstand? Es waren 24 Fehler im Speicher. 2 Zündspulen waren praktisch von Anfang an defekt, hatten Aussetzer. Wahrscheinlich wurde das Fahrzeug vorher schon länger so gefahren und dadurch ging der Kat kaputt. Die 2. Werkstatt konnte den defekten Kat natürlich erst diagnostizieren, nachdem die Zündspulen repariert waren und der Motor wieder lief. Von dieser Situation würde ich ausgehen und das Gegenteil soll der Verkäufer beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Ricardo1
Wer sagt denn überhaupt, dass hier ein Folgeschaden vorliegt, der nach dem Kauf entstand? Es waren 24 Fehler im Speicher. 2 Zündspulen waren praktisch von Anfang an defekt, hatten Aussetzer. Wahrscheinlich wurde das Fahrzeug vorher schon länger so gefahren und dadurch ging der Kat kaputt. Die 2. Werkstatt konnte den defekten Kat natürlich erst diagnostizieren, nachdem die Zündspulen repariert waren und der Motor wieder lief. Von dieser Situation würde ich ausgehen und das Gegenteil soll der Verkäufer beweisen.
Du bist aber doch nicht wirklich der Meinung, dass der TE nach dem Auslesen vom Fehlerspeicher erst noch 60km und dann nochmal 100km mit defekten Zündspuhlen gefahren ist. Freiwillig fahre ich mit sowas keinen km mehr. Da wäre dann aber wieder ein Fehlverhalten der Werkstatt vorhanden, was zu dem Folgeschaden geführt haben könnte. Somit wäre der Verkäufer wieder raus. Hinzu kommt, dass die Heimfahrt mit immerhin 350km wohl problemlos zurückgelegt wurde.
Habs auch noch nie erlebt, dass der freundliche diese Teile nicht im Lager hat. Vielleicht hatte ich aber auch nur bei 3 freundlichen bisher immer Glück.
Zitat:
Original geschrieben von Wech
Du bist aber doch nicht wirklich der Meinung, dass der TE nach dem Auslesen vom Fehlerspeicher erst noch 60km und dann nochmal 100km mit defekten Zündspuhlen gefahren ist. Freiwillig fahre ich mit sowas keinen km mehr.
Mit den Zündspulen ist es ja oft so, dass diese sich langsam verabschieden. D.h. oft fährt man wieder einige Zeit störungsfrei und dann hat man plötzlich wieder den Fehler und später ist er wieder weg. Wird auch hier so berichtet. Wer weiß, wie lange das schon so ging und der Vorbesitzer so rumgefahren ist? Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass man sich ein gebrauchtes Auto kauft, das 15000km auf dem Tacho hat und mängelfrei ist und nach wenigen 100km hat man plötzlich 2 defekte Zündspulen?
Bei so geringem Kilometerstand sollte das Fahrzeug vielleicht noch Werksgarantie haben oder ist es schon älter als 2 Jahre?