Golf 1 mit teilweise polnischen Papieren
Hallo
Ich habe ein denke ich kleines Problem. ^^
Ich habe einen Golf 1 gekauft diesen bin ich dabei zu restaurieren.
An Papiere habe ich einen polnischen fahrzeugschein bekommen. Mehr hatte der Vorbesitzer leider nicht mehr. Mir fehlt jetzt sicherlich ein fahrzeugbrief.
Wie sollte das weitere Vorgehen sein um den Golf später auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
31 Antworten
Die Papiere sind nicht vollständig, deswegen ja der Thread hier.
Für importierte Fahrzeuge (was in Polen wohl 95% sind), gibt es ein rotes Büchlein, wie ein Reisepass, das ist der Teil den man zuhause hat.
Und dann gibt es die kleine Zulassungsbescheiningung wie in Deutschland, wo der aktuelle Zulassungsbesitzer, TÜV usw eingetragen sind.
Fakten schaffen muss niemand, es reicht ja mal bei der Zulassungsstelle nachzufragen.
Wenn die Info des Auswärtigen Amts stimmen, haben polnische Fahrzeuge auch einen Fahrzeugbrief und Schein, zumindest werden dort beide erwähnt. Ich habe mal beim Landesbetrieb Verkehr in Hamburg geschaut, dort steht Folgendes zu Importfahrzeugen:
Zitat:
Zulassung ohne vorhandene Fahrzeugpapiere: Wenn ein KFZ im Ausland ohne Papiere gekauft wird, muss man sich von der letzten Kennzeichenführenden Behörde im Ausland unter Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bestätigen lassen, dass keine negativen Erkenntnisse über das Fahrzeug vorliegen, dass dort keine neuen Papiere ausgestellt werden können und keine Bedenken gegen die Zulassung in Deutschland bestehen. Ansonsten ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht zulassungsfähig.
siehe
hierBedeutet also entweder musst du dir die polnischen Papiere ausstellen lassen, oder eben bestätigen lassen, dass keine Papiere ausgestellt werden können.
Hallo
Von meinem Arbeitskollegen gibt es noch nichts neues.
Aber von meinem Zulasser. Dieser hat sich erkundigt bei Zulassungsstelle bei uns in Berlin. Es reicht wohl aus was ich an Papiere habe. Ich müsse nur frischen tüv machen an dann könnte ich ihn anmelden.
Ich bin gespannt ob das alles so klappt wenn es denn soweit ist.
Moin Moin !
Zitat:
Bedeutet also entweder musst du dir die polnischen Papiere ausstellen lassen, oder eben bestätigen lassen, dass keine Papiere ausgestellt werden können.
Das geht auch einfacher und schneller.
Zitat:
Es reicht wohl aus was ich an Papiere habe
"wohl" ist nicht sicher!
Zitat:
Ich müsse nur frischen tüv machen
kein Mensch muss einen frischen Technischen Überwachungsverein machen !
Alleine diese Aussage disqualifiziert den Beantworter. Die Frage ist , ob eine Untersuchung nach §21 oder §29 StVZO gefordert wird! Das, und ob die Papiere wirklich ausreichen , muss vorher zweifelsfrei feststehen!
MfG Volker
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Junge, ich glaube langsam du bist Beamter!? 😰
Selbstverständlich muss ich bei einem Fahrzeug aus einem anderen Land was dort bist 2017 gefahren wurde frischen tüv machen. Ist ja eigentlich selbstverständlich bei solch einem alten Auto und dann noch aus einem anderen Land.
Wenn das Auto nicht älter als 3 Jahre ist und noch tüv hat in Zb Polen müsste ich keinen tüv machen.
Dennoch danke für deine Teilnahme an dem Thema hier.
Du hast seinen Punkt nicht verstanden - er reitet darauf herum das du eine HU machen mußt und nicht "TÜV". Klingt komisch, ist aber so 😁
Ist für mich das gleiche xD HU und Tüv. Ansonsten lasse ich mir gern eines besseren belehren.
Eine 21 Abnahme kenne ich ansonsten noch. Also eine voll Abnahme.
Moin.
Neuster stand. Mein Arbeitskollege hat sich gemeldet. Von seiner Mutter die Freundin arbeitet in Polen in der Zulassungsstelle. Ihre Aussage ist das ich alle Papiere habe.
Grund dafür ist das der 1er so alt ist und es da dieses rote Buch noch nicht gab.
Also ganz normal in Deutschland HU machen 😉 und dann mit allen Papieren Kaufvertrag evb nr und Kennzeichen Wunsch zur Zulassungsstelle.
Moin Moin !
Zitat:
Neuster stand. Mein Arbeitskollege hat sich gemeldet. Von seiner Mutter die Freundin arbeitet in Polen in der Zulassungsstelle. Ihre Aussage ist das ich alle Papiere habe.
das klingt doch gut und vor allem scheint das ja auch eine kompetente Antwort zu sein!
Zitat:
Junge, ich glaube langsam du bist Beamter!?
Nein , aber ich antworte nicht auf Dinge, von denen ich nichts verstehe.
Zitat:
Ist für mich das gleiche xD HU und Tüv. Ansonsten lasse ich mir gern eines besseren belehren
Wenn du deinen Golf zum Ölwechsel in die Werkstatt bringst, sagst du ja auch nicht: "machen Sie einen Opel dran"
TÜV: Abkürzung für technischer Überwachungsverein , eine von mehreren Prüforganisationen
HU : Abkürzung für Hauptuntersuchung , siehe §29 StVZO
Zitat:
Eine 21 Abnahme kenne ich ansonsten noch. Also eine voll Abnahme
Vollabnahme : Umgangssprachlich für eine Abnahme nach §21 StVZO
Zitat:
Also ganz normal in Deutschland HU machen
Du musst mit der Zul.stelle zweifelsfrei klären , ob eine HU ausreicht oder eine Abnahme nach §21 erforderlich ist! Da das Fzg noch nicht über eine EG-BE verfügt , kann durchaus eine §21 Abnahme gefordert werden.
Sollte das Fzg gar nicht für D gebaut worden sein , sondern ein Exportmodell sein , ist es mit Sicherheit eine §21 Abnahme! Die für D gebauten Fzge haben eine ABE, die Nummer der ABE steht auf dem Typschild. Hier sind die Nummern aufgeführt:
http://www.golf1-ig.de/golf/facts/typecode/index.php?order=2
MfG Volker
Ein Typen Schild habe ich nicht da er noch alte Fahrgestellnummer hat. Bj79
Da gab es dieses so noch nicht.
Typenschild gab es eigentlich schon immer. Kann nur sein, dass auf älteren Typenschildern keine ABE drauf steht, oder je nach Exportland keins verbaut wurde.
Ein Typenschild habe ich schon vorne auf dem schlossträger. War falsch ausgedrückt.
Nur habe ich noch keine typische Fahrgestellnummer mit 17 stellen.
Um eine vollabnahme werde ich wohl nicht rum kommen.
Da ich keine abe nr auf der Plakette habe.
Gibt es eine Möglichkeit diese nachtragen zu lassen? Oder kann man bei Vw diese Plakette nach ordern und mit der abe nr versehen lassen?
Moin Moin !
Zitat:
Ein Typenschild habe ich schon vorne auf dem schlossträger
Zitat:
Da ich keine abe nr auf der Plakette habe.
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit diese nachtragen zu lassen? Oder kann man bei Vw diese Plakette nach ordern und mit der abe nr versehen lassen?
Nein , in diesem Fall hast du ein Fzg erworben , welches für den Export bestimmt war und so nie in D zugelassen war. Entweder wurde das Fzg sofort nach Polen exportiert und war auch dafür bestimmt, oder es ist gar kein VW Golf , sondern ein TAS .
https://de.wikipedia.org/wiki/Tvornica_Automobila_Sarajevo
In beiden Fällen kann dieses Fzg auch in etlichen Dingen von einem "deutschen" abweichen , also eine Leistung / Motor / Abgasverhalten / Fahrgeräusche / Ausstattungen haben , die es in D nicht gab oder die es in D gab , schlimmstenfalls auch bei dieser EZ auch vorgeschrieben waren.
Siehe z.B. in dem Link von mir die Fzge, die in die DDR exportiert wurden und
dort eine KTA (= Kraftfahrtechnisches Amt der DDR , entsprach unserem Kraftfahrtbundesamt KBA) Betriebserlaubnis bekamen. Dort waren unter anderem die Reifen 145 R13 homologiert, die es in (West) D nie gab. Grund war einfach die Verfügbarkeit , weil das die Grösse für den Trabant war.
Das Fzg besitzt also und besass auch nie eine Betriebserlaubnis in D und muss daher eine Vollabnahme nach §21 zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis bekommen.
Mfg Volker