Golf 1 mit teilweise polnischen Papieren
Hallo
Ich habe ein denke ich kleines Problem. ^^
Ich habe einen Golf 1 gekauft diesen bin ich dabei zu restaurieren.
An Papiere habe ich einen polnischen fahrzeugschein bekommen. Mehr hatte der Vorbesitzer leider nicht mehr. Mir fehlt jetzt sicherlich ein fahrzeugbrief.
Wie sollte das weitere Vorgehen sein um den Golf später auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
31 Antworten
War das denn mal ein deutsches Auto?
Wenn ja, eine Verlustanzeige für den Brief beim machen, dann gibt's nach 2 Wochen einen neuen.
Moin Moin !
Zitat:
War das denn mal ein deutsches Auto?
Wenn ja, eine Verlustanzeige für den Brief beim machen, dann gibt's nach 2 Wochen einen neuen
Das ist das dümmste , was man machen kann.
Man muss sich erstmal informieren , was bei einem abgemeldeten Polnischen Fzg an Papieren existiert.
Wenn da wirklich etwas fehlt, dann gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Es war beim Verkauf an dich dabei und du hast es verschlampt.
2. es war beim Verkauf nicht dabei , weil der Vorbesitzer es verschlampt hat. Das sollte dann im Kaufvertrag stehen.
wenn das geklärt ist , führt dich der nächste Weg zur Zul.stelle , dort wird man dir sagen , wie es weitergeht.
Zunächst muss ja erst einmal die Eigentumsfrage geklärt werden.
Anschliessend muss eine technische Abnahme erfolgen , ob nach §21 oder ob §29 ausreicht, sagt dir ebenfalls die Zul.stelle. (Ist auf dem Typschild des Fzges keine ABE Nr. vermerkt, ist es auf jeden Fall eine Vollabnahme nach §21)
Den "Brief", richtigerweise ZB II, gibt es dann bei der Zulassung.
MfG Volker
Möglichkeit Nummer 3: Fahrzeug gestolen, Fahrzeugschein zufällig im Fahrzeug gefunden.
Mal ganz ehrlich wer kauft ein Fahrzeug ohne Brief im Ausland?? Ich sehe kaum eine Möglichkeit eine ausländisches Fahrzeug in Deutschland anzumelden ohne vollständige Papiere.
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Ich habe das Auto von einem anderen gekauft gehabt und dieser wieder von einem anderen.
Mir wurde gesagt das es reicht denn polnischen Fahrzeugschein zu haben.
Scheinbar war ich da wohl leichtgläubig.
Dann werde ich die Tage mich mal bei der Zulassungsstelle melden und mir anhören wie es weiter gehen wird.
Dann bitte hier posten was dabei rauskam. Laut meinem Rechtsverständnis ist nur der Inhaber des Fahrzeugbriefes der rechtmäßige Eigentümer.
Werde ich machen wenn es soweit ist.
Ich habe noch Kontakt zum Vorbesitzer. Von diesem könnte ich mir halt nur ein Schreiben holen das er keinen Brief hat und diesen auch nie besessen hat.
Macht doch jetzt nicht so ein Drama daraus ...
Auch in Polen kann man die Papiere neu ausstellen lassen, man braucht nur einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), das ist in Deutschland nicht anders.
Wenn das Auto irgendwann in Deutschland zugelassen war, ist es in der Datenbank gespeichert. Da macht es keinen Unterschied, ob du das Auto aus einer Scheune in Deutschland gezogen hast, wo es die letzten 20 Jahre stand, oder eben von wo anders her hast.
Das klingt ja schon mal etwas vielversprechend.
Da fällt mir auch ein das ein Arbeitskollege aus Polen kommt.
Diesen werde ich mal fragen wenn ich ihn sehe.
Vllt kann er mir ja da weiterhelfen.
Moin Moin !
Zitat:
Da fällt mir auch ein das ein Arbeitskollege aus Polen kommt.
Diesen werde ich mal fragen wenn ich ihn sehe.
zeig dem erstmal deine Papiere und frage ihn , ob das bei abgemeldeten Fzgen alles ist oder ob etwas fehlt!
Zitat:
Auch in Polen kann man die Papiere neu ausstellen lassen, man braucht nur einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), das ist in Deutschland nicht anders.
Unsinn! Jedenfalls geht das in D nicht !
Zitat:
Wenn das Auto irgendwann in Deutschland zugelassen war, ist es in der Datenbank gespeichert
Das wäre das Schlimmste , was passieren könnte. Aber die Daten werden nach 7 Jahren gelöscht.
Zitat:
Ich habe noch Kontakt zum Vorbesitzer. Von diesem könnte ich mir halt nur ein Schreiben holen das er keinen Brief hat und diesen auch nie besessen hat
Mach keinen Scheiss! ist zwar nett und ehrlich gemeint , aber verschlimmert die Situation!
Zitat:
Laut meinem Rechtsverständnis ist nur der Inhaber des Fahrzeugbriefes der rechtmäßige Eigentümer.
Dein Rechtsverständnis trügt dich
Zitat:
Möglichkeit Nummer 3: Fahrzeug gestolen, Fahrzeugschein zufällig im Fahrzeug gefunden
Wäre tatsächlich möglich !
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. August 2021 um 20:42:38 Uhr:
Zitat:
Auch in Polen kann man die Papiere neu ausstellen lassen, man braucht nur einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), das ist in Deutschland nicht anders.
Unsinn! Jedenfalls geht das in D nicht !
Unsinn! Habe höchstpersönlich ein deutsches Auto gekauft, ohne jegliche Papiere. Bin mit dem Kaufvertrag aufs Amt gegangen und hatte nach 2 Wochen den Brief in der Post.
In Polen läuft das genauso, in Österreich auch. In Österreich geht's ab Baujahr 2007 sogar noch einfacher, da kann man sich den Zettel für die Zulassung kostenlos neu ausdrucken lassen.
Ich hab ein Auto in der Schweiz gekauft.
Ab zum TÜV.
Dann noch mit Zollunterlagen und Kaufvertrag ab zur Zulassungsstelle , da bekommst einen neuen Brief.
Zoll fällt ja weg bei Dir.
Moin Moin !
Zitat:
Mit der entsprechenden Rückmeldung des Themenerstellers werden wir sehen wer Recht behält
das ist erstens nicht nötig und im Zweifel vor allem der falsche Weg, weil das zu unnötigen Komplikationen führen wird !
Siehe §12 FZV !
Zitat:
Unsinn! Habe höchstpersönlich ein deutsches Auto gekauft, ohne jegliche Papiere. Bin mit dem Kaufvertrag aufs Amt gegangen und hatte nach 2 Wochen den Brief in der Post.
Das muss ewig her sein , das ist nicht mehr möglich So einfach ohne weitere Bedingungen war es übrigens nie möglich!. Mittlerweile gibt es schon lange gar keine Briefe mehr, sondern die ZB II.
Siehe §12 FZV.
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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II
(1) Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder ob bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn die Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt wird, ohne dass das Fahrzeug zugelassen werden soll. Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind oder waren, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs zulässig.
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So wie schurigel es beschreibt, funktioniert es , wenn alle Papiere vorhanden sind. Das aber ist hier vermutlich nicht der Fall! Bevor hier aber nicht wiedergutzumachende Fakten geschaffen werden , ist es unbedingt erforderlich , z.b. mit Hilfe des poln. Arbeitskollegen, festzustellen , ob die Papiere wirklich vollständig sind oder nicht! Das ist ganz entscheident für das weitere Vorgehen!
MfG Volker