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Glühwendel blinkt, Start Stopp Fehler und Auto im Notlauf, Werkstatt tanzt mir auf der Nase herum

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 6. August 2019 um 14:23

Hallo Gemeinde,

Seit 4 Tagen habe ich das Problem das an meinem Golf 7 1,6 TDI der Glühwedel blinkt.

War eben bei ATU die den Fehlerspeicher ausgelesen haben und folgende Meldung gefunden haben : DPF Regeneration fällig.

Außerdem war ich danach bei einer VW Werkstatt weil ich das Gefühl habe ATU bescheißt mich.. Dort hat ein netter Herr kurz in mein Auto reingeschaut und keine Kabelschäden gefunden, sowie keine Fußspuren. Also war es wohl kein Marder.

Habe jetzt am Freitag einen Termin, und ATU will 150 Euro von mir. Die meinten sogar das der Katalysator eventuell ausgewechselt werden muss und es 4 stellig werden könnte...

bescheißen die mich?.

Anbei ein Bild wie das ganze aussieht.

Bevor der Fehler auftrat hat mein Auto nach dem Abstellen oft sehr laute Luftgeräusche gemacht.

Was soll ich nun tun?

Beste Antwort im Thema

Also wenn ich mich nicht sehr stark irre, dann kommt lange vor der Aufforderung zur Zwangs-Regeneration die Aufforderung eine Regenerationsfahrt zu machen. Wenn man dies geflissentlich ignoriert, dann fällt das wohl unter grob fahrlässiges Verhalten und das deckt eh keine Garantie oder Gewährleistung. Die Diskussion könnt ihr also beenden.

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Zitat:

@Krajisnik1996 schrieb am 6. August 2019 um 17:17:09 Uhr:

Warum sollten die eine Not-Regeneration durchführen wenn diese Geier mir auch einen neuen Filter verkaufen können.....

ich bin ratlos...

Wenn du so wenig Vertrauen in Werkstätten hast und immer nur Abzocker vermutest, solltest du lieber Bus und Bahn fahren und kein Auto. Ist wahrscheinlich bei der Kilometer Laufleistung günstiger.

Auto fahren kostet nunmal Geld und ein Auto braucht auch Wartung und mal eine Reparatur.

Zitat:

@Krajisnik1996 schrieb am 6. August 2019 um 17:10:23 Uhr:

Greift die Vollkasko?

Die Vollkasko hat damit nichts zu tun.

Wenn dann die Garantie, die du hoffentlich verlängert hast.

Aber auch da muss man genau die Garantiebestimmungen von VW lesen.

Themenstarteram 6. August 2019 um 15:34

Ich habe laut Verkäufer 5 Jahre Garantie.

Allerdings habe ich die 30. 000er Inspektion bei ATU und nicht bei VW gemacht.

erlischt es dann?

Die Garantie erlischt nicht, wenn man die Inspektion nicht in einer Vertragswerkstatt z.B. bei ATU durchführt.

Die Inspektion muss nur nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Siehe hier:

https://www.atu.de/garantie-luege

und hier:

https://www.automobilwoche.de/.../...in-sachen-inspektion-und-garantie

 

Wenn du aber die VW Garantie in Anspruch nehmen willst, geht das bestimmt nur direkt in einer VW Vertragswerkstatt. Frage daher den VW Mitarbeiter, ob der Schaden durch die VW Garantie abgedeckt ist.

Er kann es dir genau sagen, bzw. sich beim Garantieservice bei VW direkt erkundigen.

Herstellergarantie erlischt nicht
Herstellergarantie erlischt nicht ATU

Es ist aber keine Hersteller Garantie sondern die Anschlußgarantie und diese kann vorschreiben nur bei VW die Inspektionen zu machen. ATU erzählt in der Werbung im Sachen Garantie auch viel wenn der Tag lang ist.

Ich frage mich nur warum hat der TE die Inspektion bei ATU machen lassen wenn er die für Abzocker hält?

Themenstarteram 6. August 2019 um 16:17

Habe außerdem die HU die im April fällig war noch nicht gemacht.

hoffe das wirkt sich nicht auf die Garantie aus

Zitat:

@zameck schrieb am 6. August 2019 um 18:14:56 Uhr:

Es ist aber keine Hersteller Garantie sondern die Anschlußgarantie und diese kann vorschreiben nur bei VW die Inspektionen zu machen.

Quelle?

am 6. August 2019 um 16:23

Zitat:

@zameck schrieb am 6. August 2019 um 18:14:56 Uhr:

Es ist aber keine Hersteller Garantie sondern die Anschlußgarantie und diese kann vorschreiben nur bei VW die Inspektionen zu machen.

Das dachte ich auch mal, bis es mir hier im Forum jemand erklärt hat. Das verstößt anscheinend gegen irgendwelche Wettbewerbsgesetze oder so.

Mit einer Kulanz, falls man die irgendwann benötigen sollte, könnte es aber sehr schwierig werden, wenn du den Service nicht in der Vertragswerkstatt machen lässt.

Habe geschrieben kann und nicht muß, keine Ahnung was der TE für Bedingungen hat.

Zitat:

@Guile45 schrieb am 6. August 2019 um 18:23:24 Uhr:

Zitat:

@zameck schrieb am 6. August 2019 um 18:14:56 Uhr:

Es ist aber keine Hersteller Garantie sondern die Anschlußgarantie und diese kann vorschreiben nur bei VW die Inspektionen zu machen.

Das dachte ich auch mal, bis es mir hier im Forum jemand erklärt hat. Das verstößt anscheinend gegen irgendwelche Wettbewerbsgesetze oder so.

Zitat aus der Volkswagen Garantie,

Zitat:

Garantieleistung

Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Anschlussgarantie fällt, wird der Garantiegeber den Mangel durch einen autorisierten Volkswagen

Partner beseitigen lassen (Nachbesserung). Im Fall der Nachbesserung kann das mangelhafte Teil nach dem Ermessen der Volkswagen AG entweder

instand gesetzt oder ausgetauscht werden.

Und da steht auch drin.

Zitat :

Weitere Leistungsausschlüsse Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber aus dieser Anschlussgarantie sind schließlich ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

•  das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder durch einen Dritten, der kein autorisierter Volkswagen Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder...

Glaube kaum das ATU Volkswagen Service Partner ist,denn darauf werden die sich rausreden können.

Wobei ich glaube Partikelfilter dicht, fällt eh nicht unter Garantie weil unsachgemäß Behandlung. Die können genau auslesen wieviele Regeneration nicht zu Ende geführt worden sind und seit wann.

am 6. August 2019 um 16:41

Es ging ja nicht darum, dass ein Mangel bei VW beseitigt werden muss (ist doch logisch, dass das bei VW erfolgen muss), sondern darum, dass die Anschlussgarantie nicht verfällt, wenn man die Inspektion woanders machen lässt.

Ja wie ich schon geschrieben habe, muss natürlich in einer VW Vertragswerkstatt dann auf Garantie der Fehler behoben werden.

Dabei ist es aber unwichtig, ob zuvor die Inspektionen in einer VW Vertragswerkstatt oder eben bei ATU nach Herstellervorgaben gemacht worden sind.

Leistungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Anschlussgarantie ist, dass während der Laufzeit der Anschlussgarantie alle Serviceintervallarbeiten nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der Serviceintervallarbeiten den Garantiefall nicht verursacht hat.

Zitat:

@mr999 schrieb am 6. August 2019 um 18:42:03 Uhr:

Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit zur Durchführung der Serviceintervallarbeiten den Garantiefall nicht verursacht hat.

Das ist für mich der Knacktpunkt wie will man das Nachweisen?

Weil er es nach Herstellervorgaben gewartet hat bei ATU.

Das reicht dann vollkommen aus.

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