Gibt myRight im Diesel-Abgasskandal auf???

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Heute kam eine Mail von myRight.
Man kann von der Sammelklage in die Einzelklage wechseln.

Was denkt Ihr?

Sehr geehrter Herr xy,

 

wir möchten Sie heute über die Möglichkeit informieren, Ihre Ansprüche gegen Volkswagen (VW), Fallnummer VWCp25848, aus der Sammelklage herauszulösen und als Einzelfall geltend zu machen.

Ihr Anliegen auf eine Entschädigung durch VW lässt sich unserer Meinung nach auf diesem Wege am schnellsten verwirklichen.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, rechnen wir in den Verfahren der Sammelklage vor dem Landgericht Braunschweig nicht mit einer rechtskräftigen Entscheidung vor Ende 2022. Zudem wehrt sich VW weiterhin erheblich gegen einen Vergleich in den Sammelklagen. Auf dem Wege eines Einzelverfahrens rechnen wir mit einer Beendigung der Angelegenheit innerhalb von 12 Monaten.

 

Prüfen Sie Ihre Wechselmöglichkeit ganz leicht in folgenden Schritten

In unserem Kundenportal finden Sie ein Formular. Einfach ausfüllen und wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob ein Wechsel in Ihrem Fall möglich ist.
Nach positiver Prüfung werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen eine Möglichkeit zum Wechsel unterbreiten. (Bei negativer Prüfung verbleibt Ihr Fall natürlich weiterhin in der Sammelklage.)
Die genauen Konditionen finden Sie weiter unten in dieser E-Mail.

ZUM KUNDENPORTAL

 

Voraussetzung: Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage registriert

Eine Bedingung für die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall ist, dass Sie sich bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG angemeldet hatten, das VW Vergleichsangebot aber nicht angenommen haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie registriert sind oder Ihnen das Geschäftszeichen nicht mehr vorliegt, rufen Sie vorsichtshalber beim Bundesamt für Justiz an und fragen nach, ob eine Registrierung zur Musterfeststellungsklage auf Ihren Namen vorliegt und wie das Geschäftszeichen lautet (dieses wird für einen Wechsel in ein Einzelverfahren zwingend benötigt):

 

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-6880

E-Mail: klageregister@bfj.bund.de

 

Prüfung durch myRight und Konditionen

Damit wir prüfen können, ob sich Ihre Ansprüche gegen VW aus unserer Sicht für ein solches Verfahren eignen, bitten wir Sie, das unten verlinkte Formular vollständig auszufüllen.

Sollten wir Ihren Fall positiv prüfen und die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall möglich sein, kann unser Vertragsanwalt Ihre Forderung gegenüber VW geltend machen. Unser Prozesskostenfinanzierer würde für Sie, gegen eine Erfolgsprovision, das Kostenrisiko des Einzelverfahrens tragen.

Die Erfolgsprovision der Sammelklage entfällt für Sie vollständig, im
Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer eine Erfolgsprovision.

Hier unterscheiden wir zwei Varianten:

Variante 1) Erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Fahrzeugs, beträgt die Provision 19,99% von der erhaltenen Auszahlung.

Variante 2) In allen anderen Fällen, in denen Sie das Auto bereits verkauft haben oder das Auto aufgrund eines Vergleichs behalten, beträgt die Provision 29,99% auf die Auszahlung.

 

Eine Sofortauszahlung können wir leider nicht anbieten.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel in einen Einzelfall die Verjährung Ihrer Ansprüche durch die Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage nur bis Ende Oktober 2020 sicher gehemmt ist. Eine Einzelfallklage müsste daher vor diesem Zeitpunkt erhoben werden. Aus diesem
Grund möchten wir Sie bitten, das Formular innerhalb der nächsten 5 Tage auszufüllen.

Der Ablauf in Ihrem Fall sieht nun folgendermaßen aus:

Öffnen Sie unser Kundenportal und klicken Sie auf “Jetzt Ausfüllen”.
ZUM KUNDENPORTAL
Beantworten Sie alle Fragen und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.
Wir werden Ihre Daten und Unterlagen innerhalb von 10 Tagen prüfen.
Nach positiver Prüfung werden wir Sie hierüber informieren und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.
Bei negativer Prüfung verbleibt Ihr Fall natürlich weiterhin in der Sammelklage.
Auch wenn Sie nicht an einem Wechsel interessiert sind, bitten wir Sie das Formular auszufüllen, die erfassten Daten helfen uns bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, bleiben Sie selbstverständlich auch Teil der Sammelklage.

 

Wenn Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Unser Service-Team hilft Ihnen gern weiter

030 568 499 96

(Montags bis Freitags von 08:00 - 17:30 Uhr)

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Susanne Fischer, Leiterin myRight-Kundenservice

Beste Antwort im Thema

Warum aufgeben? Die bekommen doch so oder so Geld, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Du glaubst nicht ernsthaft, dass die wirklich an dir persönlich interessiert sind, oder?
Bei einer Einzelklage wird VW vermutlich wieder einen Vergleich anbieten und myright wird dir dann raten, ihn anzunehmen bzw der PKF wird aussteigen, wenn du ihn nicht annimmst. Fakt ist, dass du dann vermutlich weniger erhalten wirst, als bei einem früheren Vergleichsangebot (falls es schon eins gab). Schon allein deshalb, weil der PKF mit etwa 20% entschädigt wird. Das lohnt sich für die auf jeden Fall.

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Der Wechsel geht auch ohne RS, jedoch mit Provision im Erfolgsfall für myright bzw. einem Finanzierer.

Zitat:

@kriztan schrieb am 25. September 2020 um 19:26:08 Uhr:


Der Wechsel geht auch ohne RS, jedoch mit Provision im Erfolgsfall für myright bzw. einem Finanzierer.

Klar kann man auch ohne RS auf Einzelklage umstellen, aber dann diktiert der Prozesskostenfinanzierer die Regeln ob man jeden beliebigen Vergleich annehmen muß. Da ist man in der Entscheidungsfindung nicht ganz so unabhängig mit einem Prozesskostenfinanzierer als wie mit einer RS oder wenn man auf eigene Rechnung klagt .

Mir wäre es viel lieber, das Auto an VW zurückzugeben, als eine Einmalzahlung, da es momentan ohne TÜV abgemeldet in der Garage steht, Kundendienst anstehen würde und ich keine Lust habe das Auto privat verkaufen zu müssen.

Bei der Einzelklage kann ich auswählen, was ich möchte: Abgeben oder Einmalzahlung. Bei der Sammelklage läuft es nach meinem Gefühl auf eine Einmalzahlung hinaus ohne Wahlrecht.

Deswegen werde ich, wenn es klappt auf Einzelklage umstellen, obwohl ich keine RV habe.
Klar muss ich dann 19.99% des Auszahlungsbetrages an mr abgeben, aber das ist halt dann so.

Ihr stellt euch das alles bisschen einfach vor.
Selbst wenn ihr ne Einzelklage anstrebt, wird VW sehr wahrscheinlich ein Vergleichsangebot vorlegen. Und da wird es auch auf ne Einmalzahlung raus laufen.
Wenn ihr eine RSV habt und den Vergleich ablehnt, dann weiter klagt, muss diese im Falle des verlierens euch nicht aus dem Schlamassel raus holen. Auch der PKF wird, wenn ihr einen Vergleich ablehnt, die Hände heben. Bzw der wird es gar nicht erst soweit kommen lassen. Und wenn ihr weder RSV noch einen PKF habt, sondern aus eigener Tasche zahlt, wird euch euer Anwalt auch raten, den Vergleich anzunehmen. Natürlich kann man es dann immer noch drauf ankommen lassen. Aber ärgerlicherweise hat man dann vielleicht nicht nur nen Caddy ohne gültige HU und mit abgelaufenen Service in der Garage stehen, sondern auch Prozess- und Anwaltskosten zu zahlen, die den Zeitwert des Fahrzeugs (vor allem des oben beschriebenen) übersteigen. DAS muss man WOLLEN!

Was mir irgendwie fehlt, sind die ganzen LGs und OLGs, die nach dem Urteil des BGH zugunsten der Kläger umknicken.

Ich würde niemandem die Einzelklage ausreden, aber nur weil man umstellt, heißt das noch lange nicht, dass VW das Fahrzeug zurück nimmt. Das war auch unser Wunsch, aber irgendwann nimmt man dann doch den Spatz in der Hand, bevor man auf die Taube vom Dach wartet.

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alle okay, was du schreibst.
aber ich gehe davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit mit der Einzelklage etwas höher ist, das Auto zurückgeben zu können und ich gehe davon aus, dass es schneller geht. So what?
Welchen Vorteil siehst du darin in der Sammelklage zu bleiben?

Schneller geht es sicherlich.
Die Wahrscheinlichkeit ist tatsächlich höher, aber immer noch sehr gering.
Es hat keinen Vor- aber auch keinen Nachteil, in der Sammelklage zu bleiben, aber ich warne einfach vor zu hohen Erwartungen. Da hätte man einfach früher eine Einzelklage anstreben sollen, dann wäre das Ding in den meisten Fällen jetzt schon durch, auf welche Art und Weise auch immer.

Ich habe ebenfalls die positive Rückmeldung von myRight erhalten, dass ich von der Sammelklage auf Einzelklage umstellen könne.

Vorteil: hoffentlich schnellerer Abschluss ggü. der Sammelklage (bei der Sammelklage wird erst gegen Ende 2022 vom BGH entschieden, ob die Rechte-Abtretung an myRight rechtens ist)
Nachteil: Provision von 19,99% erscheint zwar geringer als die ursprünglichen 35%, aber es gibt einen wichtigen Unterschied, der sich - zumindest in meinem Fall - negativ auswirkt: die 19,99% beziehen sich auf die Entschädigungszahlung von VW (also Kaufpreis - Nutzungsentschädigung). Zur Erinnerung: bei der Sammelklage wird bei der Berechnung der 35% Provision zusätzlich noch der aktuelle Wert des Fahrzeugs (nach Schwacke) abgezogen - also beziehen sich die 35% auf den "Reingewinn". Ein weiterer Nachteil könnte sein, dass die Prozesszinsen, welche bereits während der Sammelklage aufgelaufen sind, verfallen. Zumindest wird das im Forum auf test.de so erwähnt.

Ich habe heute bei myRight angerufen und erfahren, dass ich mich auch komplett von myRight zurückziehen könne und es auf eigene Faust probieren könne (scheinbar ohne Provisions- oder Aufwandsforderung seitens myRight). Wundert mich zwar, aber gut...
In meinem konkreten Fall werde ich persönlich (als Privat-Verbraucher; ohne Anwalt) das Musterschreiben, welche die Stiftung Warentest zur Verfügung stellt, an VW schicken. Hier der Link.

Mal schauen, wie VW drauf reagieren wird. Falls VW sich nicht meldet oder mich mit einer lächerlichen Entschädigung abspeisen möchte, werde ich auf Einzelklage umstellen.

Weiß jemand zufällig, bis zu welchem Datum man spätestens von Sammel- auf Einzelklage bei myRight umstellen kann? In der Mail von myRight stand leider keine Deadline...

Zitat:

Weiß jemand zufällig, bis zu welchem Datum man spätestens von Sammel- auf Einzelklage bei myRight umstellen kann? In der Mail von myRight stand leider keine Deadline...

In meiner Mail von myright stand:
"Achtung: Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel in einen Einzelfall die Verjährung Ihrer Ansprüche durch die Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage nur bis Ende Oktober 2020 sicher gehemmt ist. Eine Einzelfallklage müsste daher vor diesem Zeitpunkt erhoben werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, das Formular innerhalb der nächsten 5 Tage auszufüllen. "

Ja genau, das konnte mir auch die mr Mitarbeiterin bestätigen: "Wir haben Zeit bis Ende Oktober".
Ich könnte mir vorstellen, dass es somit knapp wird, etwas mit dem ADAC - Musterschreiben zu erreichen.
Und ganz sicher wird VW daraufhin nur eine Entschädigung anbieten und keine Rücknahme.

Ich hab für meinen Fall auch mal durchgerechnet, was besser ist, die ursprünglichen 35% mit der Sammelklage oder die 19,99% mit der Einzelklage. Es kommt mit meinem angenommen Verkaufspreis für das Auto fast auf das gleiche heraus.

Myright hatte mir geschrieben, dass wenn ich eine Verkehrsrechtschutzvers. habe es ein Angebot mit günstigeren Konditionen geben würde.
Ich habe ADAC Verkehrsrechtschutz.
Ich denke auch, es wird alles auf einen Vergleich ohne Fahrzeugrückgabe hinaus laufen.
Habe alle Fragen für die Einzelklage bei myRight ausgefüllt und im im myRight Kundenportal steht, dass alles vollständig ist.
Das war am 11.09.20
Seitdem nix mehr von mR gehört.

Zitat:

In meinem konkreten Fall werde ich persönlich (als Privat-Verbraucher; ohne Anwalt) das Musterschreiben, welche die Stiftung Warentest zur Verfügung stellt, an VW schicken. Hier der Link.

Mal schauen, wie VW drauf reagieren wird. Falls VW sich nicht meldet oder mich mit einer lächerlichen Entschädigung abspeisen möchte, werde ich auf Einzelklage umstellen.

So, morgen ist Deadline, um sich zu entscheiden, ob ich auf Einzelklage umstellen werde. Bisher hat sich VW nur schriftlich bei mir gemeldet, dass Sie gerne meine E-Mail Adresse haben möchten, damit die zukünftige Kommunikation schneller ablaufen kann. Schnellere Kommunikation seitens VW? Ich musste nicht schlecht lachen - so wie VW seit Jahren auf Zeit spielt... Und natürlich ist noch nicht konkretes dabei raus gekommen. Somit bleibt mir keine andere Wahl als auf Einzelklage umzustellen.

Gibt's denn jemanden, der schon weiter fortgeschritten ist und von VW positive Rückmeldung erhalten hat auf das Schreiben von Stiftung Warentest (siehe Link weiter oben)?

Danke und Grüße

Bei mir hat sich die Einzelklage leider erledigt: myright hat geschrieben, dass der Wechsel nur möglich ist, wenn das Kaufdatum nach dem 01.11.2011 war.
Jetzt überlege ich, das Auto zu verkaufen, weil mir die Wartezeit in der Sammelklage (deutlich über 2 Jahre) doch zu lange ist.

Zitat:

@rixxe schrieb am 22. Oktober 2020 um 20:10:47 Uhr:


Bei mir hat sich die Einzelklage leider erledigt: myright hat geschrieben, dass der Wechsel nur möglich ist, wenn das Kaufdatum nach dem 01.11.2011 war.

Ähem, wieso das denn ???

(Ich habe meine Gurke 2009 gekauft und habe bis jetzt kein Schreiben oder Mailing von MR erhalten, vermutlich aus o.g. Grund)

D.h. du kannst in die Einzelklage wechseln???
Das würde mich jetzt stark wundern. Auf meine Nachfrage, was der Grund dafür ist, dass der Wechsel nur möglich ist bei Kaufdatum ab 01.11.2011, kam folgende Antwort:

Bei früherem Kauf ist das Risiko zu groß, dass die 10-jährige Verjährung eintritt und es dann gar nix gibt.
Bei der Sammelklage besteht dieses Risiko nicht.

Zitat:

@rixxe schrieb am 22. Oktober 2020 um 21:58:08 Uhr:


D.h. du kannst in die Einzelklage wechseln???
Das würde mich jetzt stark wundern.

:-)

Ich habe mich gewundert, warum ich von MR kein Abgebot erhalten habe, in die Einzelklage zu wechseln, obwohl hier bei MT intensiv darüber diskutiert wurde.

Aber jetzt ist mir klar warum.
Vielen Dank!

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