Gibt myRight im Diesel-Abgasskandal auf???
Heute kam eine Mail von myRight.
Man kann von der Sammelklage in die Einzelklage wechseln.
Was denkt Ihr?
Sehr geehrter Herr xy,
wir möchten Sie heute über die Möglichkeit informieren, Ihre Ansprüche gegen Volkswagen (VW), Fallnummer VWCp25848, aus der Sammelklage herauszulösen und als Einzelfall geltend zu machen.
Ihr Anliegen auf eine Entschädigung durch VW lässt sich unserer Meinung nach auf diesem Wege am schnellsten verwirklichen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, rechnen wir in den Verfahren der Sammelklage vor dem Landgericht Braunschweig nicht mit einer rechtskräftigen Entscheidung vor Ende 2022. Zudem wehrt sich VW weiterhin erheblich gegen einen Vergleich in den Sammelklagen. Auf dem Wege eines Einzelverfahrens rechnen wir mit einer Beendigung der Angelegenheit innerhalb von 12 Monaten.
Prüfen Sie Ihre Wechselmöglichkeit ganz leicht in folgenden Schritten
In unserem Kundenportal finden Sie ein Formular. Einfach ausfüllen und wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob ein Wechsel in Ihrem Fall möglich ist.
Nach positiver Prüfung werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen eine Möglichkeit zum Wechsel unterbreiten. (Bei negativer Prüfung verbleibt Ihr Fall natürlich weiterhin in der Sammelklage.)
Die genauen Konditionen finden Sie weiter unten in dieser E-Mail.
ZUM KUNDENPORTAL
Voraussetzung: Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage registriert
Eine Bedingung für die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall ist, dass Sie sich bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG angemeldet hatten, das VW Vergleichsangebot aber nicht angenommen haben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie registriert sind oder Ihnen das Geschäftszeichen nicht mehr vorliegt, rufen Sie vorsichtshalber beim Bundesamt für Justiz an und fragen nach, ob eine Registrierung zur Musterfeststellungsklage auf Ihren Namen vorliegt und wie das Geschäftszeichen lautet (dieses wird für einen Wechsel in ein Einzelverfahren zwingend benötigt):
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-6880
E-Mail: klageregister@bfj.bund.de
Prüfung durch myRight und Konditionen
Damit wir prüfen können, ob sich Ihre Ansprüche gegen VW aus unserer Sicht für ein solches Verfahren eignen, bitten wir Sie, das unten verlinkte Formular vollständig auszufüllen.
Sollten wir Ihren Fall positiv prüfen und die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall möglich sein, kann unser Vertragsanwalt Ihre Forderung gegenüber VW geltend machen. Unser Prozesskostenfinanzierer würde für Sie, gegen eine Erfolgsprovision, das Kostenrisiko des Einzelverfahrens tragen.
Die Erfolgsprovision der Sammelklage entfällt für Sie vollständig, im
Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer eine Erfolgsprovision.
Hier unterscheiden wir zwei Varianten:
Variante 1) Erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Fahrzeugs, beträgt die Provision 19,99% von der erhaltenen Auszahlung.
Variante 2) In allen anderen Fällen, in denen Sie das Auto bereits verkauft haben oder das Auto aufgrund eines Vergleichs behalten, beträgt die Provision 29,99% auf die Auszahlung.
Eine Sofortauszahlung können wir leider nicht anbieten.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel in einen Einzelfall die Verjährung Ihrer Ansprüche durch die Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage nur bis Ende Oktober 2020 sicher gehemmt ist. Eine Einzelfallklage müsste daher vor diesem Zeitpunkt erhoben werden. Aus diesem
Grund möchten wir Sie bitten, das Formular innerhalb der nächsten 5 Tage auszufüllen.
Der Ablauf in Ihrem Fall sieht nun folgendermaßen aus:
Öffnen Sie unser Kundenportal und klicken Sie auf “Jetzt Ausfüllen”.
ZUM KUNDENPORTAL
Beantworten Sie alle Fragen und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.
Wir werden Ihre Daten und Unterlagen innerhalb von 10 Tagen prüfen.
Nach positiver Prüfung werden wir Sie hierüber informieren und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.
Bei negativer Prüfung verbleibt Ihr Fall natürlich weiterhin in der Sammelklage.
Auch wenn Sie nicht an einem Wechsel interessiert sind, bitten wir Sie das Formular auszufüllen, die erfassten Daten helfen uns bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, bleiben Sie selbstverständlich auch Teil der Sammelklage.
Wenn Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Unser Service-Team hilft Ihnen gern weiter
030 568 499 96
(Montags bis Freitags von 08:00 - 17:30 Uhr)
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Fischer, Leiterin myRight-Kundenservice
Beste Antwort im Thema
Warum aufgeben? Die bekommen doch so oder so Geld, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Du glaubst nicht ernsthaft, dass die wirklich an dir persönlich interessiert sind, oder?
Bei einer Einzelklage wird VW vermutlich wieder einen Vergleich anbieten und myright wird dir dann raten, ihn anzunehmen bzw der PKF wird aussteigen, wenn du ihn nicht annimmst. Fakt ist, dass du dann vermutlich weniger erhalten wirst, als bei einem früheren Vergleichsangebot (falls es schon eins gab). Schon allein deshalb, weil der PKF mit etwa 20% entschädigt wird. Das lohnt sich für die auf jeden Fall.
31 Antworten
Zitat:
@rixxe schrieb am 22. Oktober 2020 um 20:10:47 Uhr:
Bei mir hat sich die Einzelklage leider erledigt: myright hat geschrieben, dass der Wechsel nur möglich ist, wenn das Kaufdatum nach dem 01.11.2011 war.
Jetzt überlege ich, das Auto zu verkaufen, weil mir die Wartezeit in der Sammelklage (deutlich über 2 Jahre) doch zu lange ist.
Wie schaut es mit der Provisionsabrechnug von MyRight bei einem Verkauf des Wagens aus? Diese Frage müsste aktuell den einen oder anderen MyRight Kunden beschäftigen.
In einem Newsletter von Myright (28.5.2020) fand ich dazu folgenden Absatz: "Bei verkauften Autos klagen wir die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem damaligen Kaufpreis ein. Wir berechnen sodann die Provision auf diesen Differenzbetrag, da dieser ihren Nettogewinn aus der Beauftragung darstellt."
Beispielhaft erklärt:
Ein PKW wurde für 30 T angeschafft und dann z.B. für 10 T verkauft. Der Myrights Provisisonsanspruch über 35% würde dann auf 20T berechnet? Sprich MyRight würde im Falle des PKW Verkaufs: 7.200 € abrechnen – nahezu dem Verkaufspreis?!
Kann das wirklich sein?
Zitat:
@jogi22 schrieb am 27. August 2021 um 22:22:22 Uhr:
Zitat:
@rixxe schrieb am 22. Oktober 2020 um 20:10:47 Uhr:
Bei mir hat sich die Einzelklage leider erledigt: myright hat geschrieben, dass der Wechsel nur möglich ist, wenn das Kaufdatum nach dem 01.11.2011 war.
Jetzt überlege ich, das Auto zu verkaufen, weil mir die Wartezeit in der Sammelklage (deutlich über 2 Jahre) doch zu lange ist.Wie schaut es mit der Provisionsabrechnug von MyRight bei einem Verkauf des Wagens aus? Diese Frage müsste aktuell den einen oder anderen MyRight Kunden beschäftigen.
In einem Newsletter von Myright (28.5.2020) fand ich dazu folgenden Absatz: "Bei verkauften Autos klagen wir die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem damaligen Kaufpreis ein. Wir berechnen sodann die Provision auf diesen Differenzbetrag, da dieser ihren Nettogewinn aus der Beauftragung darstellt."
Beispielhaft erklärt:
Ein PKW wurde für 30 T angeschafft und dann z.B. für 10 T verkauft. Der Myrights Provisisonsanspruch über 35% würde dann auf 20T berechnet? Sprich MyRight würde im Falle des PKW Verkaufs: 7.200 € abrechnen – nahezu dem Verkaufspreis?!
Kann das wirklich sein?
Nein, da hast Du einen Rechenfehler.
Wenn ein PkW für 30k angeschafft und später für 10k verkauft wurde, soll die Differenz von 20k eingeklagt werden.
Bei Erfolg würde diese Differenz auch ausgezahlt werden.
Der Finanzierer „nimmt“ sich dann von den 20k seine Provision in Höhe von hier 35% (7k) und würde an Dich die verbleibenden 13k weiterleiten.
Damit kommst Du dann auf einen Gesamterlös von 23k.