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Gibt myRight im Diesel-Abgasskandal auf???

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 10. September 2020 um 18:27

Heute kam eine Mail von myRight.

Man kann von der Sammelklage in die Einzelklage wechseln.

Was denkt Ihr?

Sehr geehrter Herr xy,

 

wir möchten Sie heute über die Möglichkeit informieren, Ihre Ansprüche gegen Volkswagen (VW), Fallnummer VWCp25848, aus der Sammelklage herauszulösen und als Einzelfall geltend zu machen.

Ihr Anliegen auf eine Entschädigung durch VW lässt sich unserer Meinung nach auf diesem Wege am schnellsten verwirklichen.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, rechnen wir in den Verfahren der Sammelklage vor dem Landgericht Braunschweig nicht mit einer rechtskräftigen Entscheidung vor Ende 2022. Zudem wehrt sich VW weiterhin erheblich gegen einen Vergleich in den Sammelklagen. Auf dem Wege eines Einzelverfahrens rechnen wir mit einer Beendigung der Angelegenheit innerhalb von 12 Monaten.

 

Prüfen Sie Ihre Wechselmöglichkeit ganz leicht in folgenden Schritten

In unserem Kundenportal finden Sie ein Formular. Einfach ausfüllen und wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob ein Wechsel in Ihrem Fall möglich ist.

Nach positiver Prüfung werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen eine Möglichkeit zum Wechsel unterbreiten. (Bei negativer Prüfung verbleibt Ihr Fall natürlich weiterhin in der Sammelklage.)

Die genauen Konditionen finden Sie weiter unten in dieser E-Mail.

ZUM KUNDENPORTAL

 

Voraussetzung: Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage registriert

Eine Bedingung für die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall ist, dass Sie sich bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG angemeldet hatten, das VW Vergleichsangebot aber nicht angenommen haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie registriert sind oder Ihnen das Geschäftszeichen nicht mehr vorliegt, rufen Sie vorsichtshalber beim Bundesamt für Justiz an und fragen nach, ob eine Registrierung zur Musterfeststellungsklage auf Ihren Namen vorliegt und wie das Geschäftszeichen lautet (dieses wird für einen Wechsel in ein Einzelverfahren zwingend benötigt):

 

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-6880

E-Mail: klageregister@bfj.bund.de

 

Prüfung durch myRight und Konditionen

Damit wir prüfen können, ob sich Ihre Ansprüche gegen VW aus unserer Sicht für ein solches Verfahren eignen, bitten wir Sie, das unten verlinkte Formular vollständig auszufüllen.

Sollten wir Ihren Fall positiv prüfen und die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall möglich sein, kann unser Vertragsanwalt Ihre Forderung gegenüber VW geltend machen. Unser Prozesskostenfinanzierer würde für Sie, gegen eine Erfolgsprovision, das Kostenrisiko des Einzelverfahrens tragen.

Die Erfolgsprovision der Sammelklage entfällt für Sie vollständig, im

Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer eine Erfolgsprovision.

Hier unterscheiden wir zwei Varianten:

Variante 1) Erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Fahrzeugs, beträgt die Provision 19,99% von der erhaltenen Auszahlung.

Variante 2) In allen anderen Fällen, in denen Sie das Auto bereits verkauft haben oder das Auto aufgrund eines Vergleichs behalten, beträgt die Provision 29,99% auf die Auszahlung.

 

Eine Sofortauszahlung können wir leider nicht anbieten.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel in einen Einzelfall die Verjährung Ihrer Ansprüche durch die Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage nur bis Ende Oktober 2020 sicher gehemmt ist. Eine Einzelfallklage müsste daher vor diesem Zeitpunkt erhoben werden. Aus diesem

Grund möchten wir Sie bitten, das Formular innerhalb der nächsten 5 Tage auszufüllen.

Der Ablauf in Ihrem Fall sieht nun folgendermaßen aus:

Öffnen Sie unser Kundenportal und klicken Sie auf “Jetzt Ausfüllen”.

ZUM KUNDENPORTAL

Beantworten Sie alle Fragen und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.

Wir werden Ihre Daten und Unterlagen innerhalb von 10 Tagen prüfen.

Nach positiver Prüfung werden wir Sie hierüber informieren und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.

Bei negativer Prüfung verbleibt Ihr Fall natürlich weiterhin in der Sammelklage.

Auch wenn Sie nicht an einem Wechsel interessiert sind, bitten wir Sie das Formular auszufüllen, die erfassten Daten helfen uns bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, bleiben Sie selbstverständlich auch Teil der Sammelklage.

 

Wenn Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Unser Service-Team hilft Ihnen gern weiter

030 568 499 96

(Montags bis Freitags von 08:00 - 17:30 Uhr)

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Susanne Fischer, Leiterin myRight-Kundenservice

Beste Antwort im Thema

Warum aufgeben? Die bekommen doch so oder so Geld, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Du glaubst nicht ernsthaft, dass die wirklich an dir persönlich interessiert sind, oder?

Bei einer Einzelklage wird VW vermutlich wieder einen Vergleich anbieten und myright wird dir dann raten, ihn anzunehmen bzw der PKF wird aussteigen, wenn du ihn nicht annimmst. Fakt ist, dass du dann vermutlich weniger erhalten wirst, als bei einem früheren Vergleichsangebot (falls es schon eins gab). Schon allein deshalb, weil der PKF mit etwa 20% entschädigt wird. Das lohnt sich für die auf jeden Fall.

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Warum aufgeben? Die bekommen doch so oder so Geld, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Du glaubst nicht ernsthaft, dass die wirklich an dir persönlich interessiert sind, oder?

Bei einer Einzelklage wird VW vermutlich wieder einen Vergleich anbieten und myright wird dir dann raten, ihn anzunehmen bzw der PKF wird aussteigen, wenn du ihn nicht annimmst. Fakt ist, dass du dann vermutlich weniger erhalten wirst, als bei einem früheren Vergleichsangebot (falls es schon eins gab). Schon allein deshalb, weil der PKF mit etwa 20% entschädigt wird. Das lohnt sich für die auf jeden Fall.

Themenstarteram 11. September 2020 um 9:26

"Gibt myRight im Diesel-Abgasskandal auf???"

Meine Überschrift ist vieleicht etwas verwirrend?

Sie geben der Hoffnung auf eine erfolgreiche Sammelklage einen Dämpfer wäre wohl besser.

Also ist es wahrscheinlich sinnvoller zur Einzelklage zu wechseln?

Zumal ich kürzlich las, dass VW mit ca. 60000 Klägern bis Ende des Jahres einen Vergleich schließen will.

https://www.manager-magazin.de/.../...1d57-ae64-46e3-8349-5255817a1351

Das wird man so pauschal nicht beantworten können. Immerhin wissen die ja selbst nicht, ob du für ne Einzelklage in Frage kommst. Dazu sollst du besagtes Formular ausfüllen.

Meine persönliche Meinung ist folgende: wenn man von vornherein nicht bereit war (aus welchen Gründen auch immer), eine Einzelklage anzustreben, dann erschließt sich mir auch nicht, warum man es jetzt tun sollte.

Zitat:

Meine persönliche Meinung ist folgende: wenn man von vornherein nicht bereit war (aus welchen Gründen auch immer), eine Einzelklage anzustreben, dann erschließt sich mir auch nicht, warum man es jetzt tun sollte.

Jetzt sollte es man tun, weil es z.B. Mitte 2016 nahezu unmöglich war, eine Einzelklage, selbst mit Rechtsschutzversicherung, über eine Kanzlei einzureichen. Ich habe es bei 3 Kanzleien versucht.. kurz und knapp meine Erfahrung: die haben mich fast ausgelacht. Die Sammelklage über myRicht war für mich damals die einzige Möglichkeit etwas zu bewegen.

VW möchte natürlich zuerst eine Bestätigung, dass Sammelklagen à la myRigh in Deutschland erlaubt sind, und das selbstverständlich erst in der allerletzten Instanz, dem BGH, obwohl mehrere OLGe dies schon bestätigt haben. Da diese Termine beim BGH scheinbar bis 2022 reichen, spricht natürlich die "Abnutzung" in dieser Zeit VW in die Karten.

Dass myRight jetzt beim Antrag auf Einzelklage den aktuellen Kilometerstand jetzt wissen möchte lässt evtl. auf spekulative Rückschlüsse zielen bezüglich Provision.

Jedenfalls bin ich mal dabei.

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen - man wurde doch praktisch überhäuft mit Angeboten von Kanzleien. Zumindest war das 2017 so.

Mitte 2016 war der Skandal ja praktisch noch taufrisch, eine Verjährung war auch noch nicht zu befürchten. Und ganz wichtig: eine Sammelklage war 2016 meines Wissens noch gar nicht möglich.

Hätte man von vornherein die Einzelklage angestrebt, wäre die Sache vermutlich jetzt schon geklärt - ist zumindest in unserem Fall so gelaufen.

Themenstarteram 15. September 2020 um 16:39

Damals, als ich mich bei myRight angemeldet habe, war eine Musterfeststellungsklage der VZ noch nicht in Sicht.

Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich nur dort mitgemacht.

Aber egal hätte, wäre, wenn.

Zitat:

@Collossus schrieb am 15. September 2020 um 15:15:21 Uhr:

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen - man wurde doch praktisch überhäuft mit Angeboten von Kanzleien. Zumindest war das 2017 so.

Mitte 2016 war der Skandal ja praktisch noch taufrisch, eine Verjährung war auch noch nicht zu befürchten. Und ganz wichtig: eine Sammelklage war 2016 meines Wissens noch gar nicht möglich.

Hätte man von vornherein die Einzelklage angestrebt, wäre die Sache vermutlich jetzt schon geklärt - ist zumindest in unserem Fall so gelaufen.

Stimmt nicht ganz: Meine Sammelklage bei myRight begann Mitte 2016, nachdem verschiedene Kanzleien abweisend waren. Was stimmt: 2017 kamen die Kanzleien aus ihren Löchern gekrochen, nachdem sie gemerkt haben, dass scheinbar doch was zu machen ist, mit Rechtsschutz war natürlich angenehm, obwohl am Anfang auch da einige Hürden zu nehmen waren.

Die Musterfestellungsklage war in meinen Augen z.B. für Wenig-Kilometer-Fahrer eine billige Abspeisung, sollte für kommende Urteile oder Vergleiche um einiges höher werden, auch wenn's länger dauert (siehe BGH-Urteil Mai 2020)

Versendet myright diese email an alle Kunden? Ich würde wahrscheinlich auf Einzelklage umstellen, habe aber noch keine Infos von myright.

Themenstarteram 17. September 2020 um 18:56

Zitat:

@rixxe schrieb am 16. September 2020 um 19:15:24 Uhr:

Versendet myright diese email an alle Kunden? Ich würde wahrscheinlich auf Einzelklage umstellen, habe aber noch keine Infos von myright.

Warst du bei der Musterfeststellungsklage angemeldet un hast dich auch nicht wieder abgemeldet?

"""Voraussetzung: Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage registriert

 

Eine Bedingung für die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall ist, dass Sie sich bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG angemeldet hatten, das VW Vergleichsangebot aber nicht angenommen haben.

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie registriert sind oder Ihnen das Geschäftszeichen nicht mehr vorliegt, rufen Sie vorsichtshalber beim Bundesamt für Justiz an und fragen nach, ob eine Registrierung zur Musterfeststellungsklage auf Ihren Namen vorliegt und wie das Geschäftszeichen lautet (dieses wird für einen Wechsel in ein Einzelverfahren zwingend benötigt):

 

 

 

Bundesamt für Justiz

 

Adenauerallee 99 – 103

 

53113 Bonn

 

Telefon: +49 228 99 410-6880

 

E-Mail: klageregister@bfj.bund.de""""

(Siehe meinen Eröffnungpost)

Ja, ich habe mich bei der MFK registriert. Ich habe sogar zwei Briefe bekommen mit dem Geschäftszeichen, da mit "aufgrund eines bürointernen Versehens ein neues Geschäftszeichen zugewiesen" werden musste. Anschließend kam auch der Brief von VW mit dem Angebot der Vergleichszahlung, welches aber für mich nicht möglich war, da ich meine Ansprüche ja an myright angetreten hatte.

Habe nun bei myright angerufen. Die emails gehen nach und nach bis Mitte nächster Woche raus.

Sollte man nun einen Wechsel anstreben oder auf die Sammelklage hoffen?

Zitat:

@kriztan schrieb am 25. September 2020 um 16:53:57 Uhr:

Sollte man nun einen Wechsel anstreben oder auf die Sammelklage hoffen?

Wenn du eine RS hast würde ich dir ganz klar zu der Einzelklage raten, wer weiß wie lange sich das mit der Sammelklage noch hin zieht.

Und wenn man keine RS hat?

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