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ggg garantie und problem mit den amg felgen ?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 16. März 2020 um 0:15

Ich hab eine GGG Garantie für 12 Monate (kosten 300 euro) und 6 Monate sind fast abgelaufen und jetzt soll ich eine Inspektion machen mit Ölservice um ein Anspruch auf die weiteren 6 Monate zu haben.

Ich kann aber noch 3.000km fahren bis 115.000 aktuell 112.000 zum Ölservice dann fallen aber die 6 Monate GGG Garantie Weg

Was würdet ihr machen?

Auf die restlichen 6 Monate GGG Verzichten 300 € für nichts !?

 

Und meine AMG Felgen da bilden sich solche blasen auf 2 Felgen was ist das und was kann man da machen?

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Beste Antwort im Thema

Hallo

Kollege "Blauauge".....du glaubst auch an den Osterhasen.

Den Schlüssel ohne Zahlen rausrücken...glaube eher nicht. Selbst wenn.....ohne Zahlungseingang nach gewisser Zeit....

DER hat nen Anwalt!

Glaube mir....irgendwann (nach Mahnungen) steht dann ein Gerichtsvollzieher bei dir und pfändet den Betrag.....

Und über ne schlechte Google-Bewertung lacht der nur....

Gruß der Ballu

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Seit 2017 keine Wartung bedeutet in 2020 keinen Anspruch auf Garantie/Gewährleistung jeder Art.

Geprüft vom Händler ob genug drin ist , aber nicht gewechselt.

Er gibt auch an Ölwechsel nach 6 Monaten unbedingt einhalten

Themenstarteram 17. März 2020 um 20:59

Der Händler hat gesagt ölservice macht er mir für 108 Euro Donnerstag und die restlichen Flüssigkeiten füllt er mir gratis rein er

Meinte ist alles da weiß jetzt nicht mehr was das war für die Hinterachse usw

...

 

Hier ist der Zettel vom Ölwechsel ich bin jetzt bei km 112.000

7a922d2f-b200-4943-aa30-405681064e72
Themenstarteram 17. März 2020 um 21:10

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 17. März 2020 um 21:36:48 Uhr:

Seit 2017 keine Wartung bedeutet in 2020 keinen Anspruch auf Garantie/Gewährleistung jeder Art.

kann sein aber

Wenn was mit der Steuerkette ist macht der händler sich lt.

diesem Bericht strafbar

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 17. März 2020 um 21:36:48 Uhr:

Seit 2017 keine Wartung bedeutet in 2020 keinen Anspruch auf Garantie/Gewährleistung jeder Art.

Der vera...........dich doch , da is doch nichts mehr mit Garantie / Kulanz

Themenstarteram 17. März 2020 um 21:16

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 17. März 2020 um 22:14:32 Uhr:

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 17. März 2020 um 21:36:48 Uhr:

Seit 2017 keine Wartung bedeutet in 2020 keinen Anspruch auf Garantie/Gewährleistung jeder Art.

Der vera...........dich doch , da is doch nichts mehr mit Garantie / Kulanz

gilt keine händler gewährleistung mehr?

Zitat:

@Pelkeliba schrieb am 17. März 2020 um 18:30:57 Uhr:

weil der Händler drauf besteht in seinem Sevice Blatt.

Es ist auch nicht 100 % erwiesen das es die Kette ist .

Da hast du vollkommen Recht, das es noch nicht100%ig bewiesen ist ob es die Kette ist.

Aber die Kette (oder besser geschrieben das klappernde Geräusch) würde ich als erstes beseitigen lassen und bei der eventuellen Erneuerung der Kette den Ölwechsel auch direkt mit durchführen lassen. Der Instandsetzer wird den Ölwechsel sowieso durchführen müssen, weil er ja eine Gewährleistung auf seine Arbeit geben muß.

Wenn die Kette nicht defekt sein sollte, kann er immer noch den lange überfälligen Ölwechsel durchführen lassen. Das muss auch nicht bei dem Verkäufer sein, die alte Garantie bezahlt bei der Vorgeschichte sowieso keinen Cent mehr.

Gruß Michael

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 17. März 2020 um 21:36:48 Uhr:

Seit 2017 keine Wartung bedeutet in 2020 keinen Anspruch auf Garantie/Gewährleistung jeder Art.

Händler müssen immer ihre 12M Gewährleistung geben, spielt keine Rolle wann was gemacht wurde. Auch kann auf das Fahrzeug jetzt wieder eine Garantie gegeben werden. Für den Händler kann es sich ja auch lohnen eine Gebrauchtwagengarantie zu geben, 300weniger Gewinn oder 2-3000 für einen Mangel später selber blechen.

 

Zitat:

Händler müssen immer ihre 12M Gewährleistung geben, spielt keine Rolle wann was gemacht wurde. Auch kann auf das Fahrzeug jetzt wieder eine Garantie gegeben werden. Für den Händler kann es sich ja auch lohnen eine Gebrauchtwagengarantie zu geben, 300weniger Gewinn oder 2-3000 für einen Mangel später selber blechen.

Ja aber auch nur wenn er keinen "Vermittlungs" also in Kommission oder "Händler an Händler" Kaufvertrag unterschrieben hat. Dann wäre der Verkäufer raus aus der Geschichte. Hatte ich bereits geschrieben aber der TE hat darauf nicht geantwortet.

Ein neuer Garantieabschluß wäre natürlich eine Möglichkeit.

Aber das müßte sich dann auch rechnen: mindestens 60% Eigenanteil auf Material, der Arbeitslohn wird meistens voll übernommen, Öle, Filter, Kühlflüssigkeit etc. sind meistens auch nicht in den Versicherungen enthalten. Und dann noch die Frage wer die 300€ für die neue Versicherung bezahlt wenn der Verkäufer durch einen falschen Kaufvertrag raus ist.

Gruß Michael

Zitat:

@conan77 schrieb am 17. März 2020 um 22:16:02 Uhr:

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 17. März 2020 um 22:14:32 Uhr:

 

Der vera...........dich doch , da is doch nichts mehr mit Garantie / Kulanz

gilt keine händler gewährleistung mehr?

Die Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung des Händlers. Man kann ihn also trotzdem noch mit ins Boot holen, wobei dies nur Sinn macht wenn das innerhalb der ersten 6Monate passiert. Die Garantie hast du wohl leider umsonst abgeschlossen, wenn du dich nicht an die Bedingungen gehalten hast. Es kann unter umständen etwas länger dauern wenn der Händler sich quer stellt, da wäre eine Garantie der bessere Weg...

Wann sind die 6Monate um? Was für ein Händler ist das? (Straße , Autohaus, Hinterhof)

Themenstarteram 18. März 2020 um 0:32

Ich müsste 12 Monate Gewährleistung vom Händler haben und nicht 6.

Im Anhand die erste Zeile: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufdatums.

Und da steht, dass ich Nachbesserungsansprüche habe.

Am 23.9.19 hab ich ihn gekauft // Dienstag 24.3 sind die 6 Monate um

Auto Center mit Ausstellungsraum und Werkstatt // Spezialist für gepflegte gebrauchte Fahrzeuge speziell MERCEDES - BENZ PKW

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Zitat:

@conan77 schrieb am 18. März 2020 um 01:32:21 Uhr:

Ich müsste 12 Monate Gewährleistung vom Händler haben und nicht 6.

Im Anhand die erste Zeile: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufdatums.

Und da steht, dass ich Nachbesserungsansprüche habe.

Am 23.9.19 hab ich ihn gekauft // Dienstag 24.3 sind die 6 Monate um

Auto Center mit Ausstellungsraum und Werkstatt // Spezialist für gepflegte gebrauchte Fahrzeuge speziell MERCEDES - BENZ PKW

Prinzipiell richtig und gut und schön. Nach 6 Monaten der Gewährleistung greift aber gesetzmäßig die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass in diesem Fall der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs existiert hat, um im Sinne der Gewährleistung einen Anspruch auf die Nachbesserung zu haben. Deswegen ist die Inanspruchnahme einer Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate bedeutend einfacher.

@conan77

Hallo

Da du anscheinend noch nichts unternommen hast.

Wenn du nicht in irgendeinem Automobilclub Mitglied bist, hast du vielleicht zusätzlich in deiner KFZ Versicherung einen "Schutzbrief" (je nach Versicherung kann der "Schutzbrief" auch einen anderen Namen haben) abgeschlossen.

Wenn Ja rufe bei der KFZ Versicherung an und schildere denen das dein Fahrzeug laut Werkstatt nicht mehr bewegt werden soll.

Die organisieren dann einen kostenlosen sicheren Transport von deinem Sorgenkind zu deinem Händler und alles weitere wird sich dann zeigen.

Gruß und viel Erfolg

Michael

Es sind doch noch keine 6 Monate rum.

Gruß Stepedo

Ja, aber Anfang nächster Woche sind die 6 Monate um. Da sollte man schon sehr zeitnah die Ansprüche geltend machen, denn nach der Beweislastumkehr wird die Sache deutlich aufwendiger.

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