Gewerblicher Händler?
Hi,
ich habe mir einen Golf 4 gekauft, da dieser günstig war und in sehr gutem Zustand. Ich habe kurzfristig ein Auto gebraucht und das Angebot war einfach spitze. Deshalb habe ich sofort zugeschlagen. Den Wagen habe ich dann sofort wieder inseriert. Lange fahren will ich ja nicht. Der Preis ist deutlich höher, als ich ihn gekauft habe. Einfach weil der Wagen sehr gut dasteht und ich ein Schnäppchen gemacht habe.
Nun bekam ich eine böse Mail, ich wäre gewerblicher Händler und man würde mich anzeigen. Weil ich den Wagen sofort weiterverkaufe. Dabei habe ich in 12 Monaten nur noch ein einziges Auto gekauft, meinen Erstwagen. Den fahre ich bis heute.
Ich muss doch kein Gewerbe anmelden, wenn ich ein Auto kaufe und dieses evtl. kurz fahre und wieder verkaufe, wenn ich das nicht regelmäßig mache, oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von vwgolf_1984
Wieso sollte ich Probleme mit der KZF-Innung bekommen, wenn ich einmal im Jahr ein Auto kaufe und weiterverkaufe? Kann das nicht ganz nachvollziehen.
weil "ankaufen mit der absicht das ding gewinnbringend weiterzuverkaufen" schon eine gewisse gewerbsmässigkeit nicht ganz unähnlich ist.
24 Antworten
Um welchen "Gewinn" bzw. welche "Wertsteigerung" geht es dabei überhaupt?
In der Regel setzt man beim Verkauf auch etwas höher an, um dann evtl. auch noch handeln zu können und trotzdem den gewünschten Preis zu erzielen. Solange nichts verkauft ist, ist auch kein Gewinn entstanden und kann somit auch nicht geahndet werden. Zu welchem Preis der Golf evtl. irgendwann Mal verkauft wird, wird weder das Finanzamt, der ehemalige Verkäufer noch dieser "seltsame" Mail-Schreiber erfahren.
Außerdem könnte ja auch eine Wertsteigerung sicherlich schon durch Aussaugen, Waschen oder Polieren des Autos möglich sein. Manches wird einfach so aus dem täglichen Gebrauch fotografiert und dann mit diesen Fotos inseriert. Auch saisonal oder regional könnte der Preis auch eine (kleine) Rolle spielen.
Dein Verkäufer hätte ja schlussendlich auch die Möglichkeit gehabt Deinen Preis beim Verkauf anzugeben oder zu erzielen.
Sehe ich auch so.
Ich denke, dass die beiden unter einer Decke stecken und wieder an den Wagen kommen wollen.
Der Verkäufer hat nämlich der dritten Person alle Daten gesagt: Meinen Namen, Anschrift, Kaufpreis, Kaufzeitpunkt. Dagegen sagt er mir aber nicht, wer diese dritte Person ist. Ich kenne diese Person auch nicht. Jedoch kennt der Verkäufer sie.
Ich habe nun Anzeige erstattet wegen Erpressung.
Zitat:
Original geschrieben von american psycho
Datenschutz...ohne Zustimmung darf der Käufer gar nichts weitergeben.
WAS träumst du nachts?
Ich denke, ich kann dich da beruhigen:
Ich habe ein Auto von privat gekauft, dass vom Verkäufer nur einige Tage mit Kurzzeitkennzeichen bewegt wurde, also nie "richtig" auf ihn zugelassen war.
Das Auto hatte erhebliche versteckte Mängel, so dass ich vom Vertrag zurücktreten wollte.
Selbst der Umstand, dass er in dem Jahr noch fünf weitere Autos ge- und verkauft hat, hat in bei der Richterin nicht als gewerblicher Käufer gelten lassen. Also von daher:
Ich würde mich da entspannen.
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Zitat:
Original geschrieben von vwgolf_1984
Sehe ich auch so.Ich denke, dass die beiden unter einer Decke stecken und wieder an den Wagen kommen wollen.
Der Verkäufer hat nämlich der dritten Person alle Daten gesagt: Meinen Namen, Anschrift, Kaufpreis, Kaufzeitpunkt. Dagegen sagt er mir aber nicht, wer diese dritte Person ist. Ich kenne diese Person auch nicht. Jedoch kennt der Verkäufer sie.
Ich habe nun Anzeige erstattet wegen Erpressung.
Wenn einer Streit sucht soll er ihn haben... der VK wird wohl gemerkt haben das er den Golf viel zu günstig verkauft hat und nun will er dir ans Bein pinkeln...
Der Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen und nicht haltbar. Lass dir von solchen Typen nicht den Jahresstart vermiesen.
Danke, das dachte ich mir schon. Erschreckend, mit welchen Methoden manche Leute arbeiten.
Ein gutes neues Jahr wünsch ich euch auch!
Zitat:
Original geschrieben von VTS
Ich denke, ich kann dich da beruhigen:
Ich habe ein Auto von privat gekauft, dass vom Verkäufer nur einige Tage mit Kurzzeitkennzeichen bewegt wurde, also nie "richtig" auf ihn zugelassen war.
Das Auto hatte erhebliche versteckte Mängel, so dass ich vom Vertrag zurücktreten wollte.
Selbst der Umstand, dass er in dem Jahr noch fünf weitere Autos ge- und verkauft hat, hat in bei der Richterin nicht als gewerblicher Käufer gelten lassen. Also von daher:
Ich würde mich da entspannen.
wen du suchst wirst aber auch urteile finden die eben genau andersrum sind.
Mal andersrum gedacht: Fahr den Wagen, bis du ihn nicht mehr benötigst und dann insereire ihn einfach. Was ist für die "nur kurze Zeit"? Wenn du ihn wirklich fahren magst, dann musst du ihn anmelden etc.. Den Aufwand würd ich wegen ein oder zwei Wochen nun wahrlich nicht betreiben. Lass etwas Zeit vergehen und dann verkauf ihn wieder. So schnell wird der Wert nicht sinken.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wen du suchst wirst aber auch urteile finden die eben genau andersrum sind.Zitat:
Original geschrieben von VTS
Ich denke, ich kann dich da beruhigen:
Ich habe ein Auto von privat gekauft, dass vom Verkäufer nur einige Tage mit Kurzzeitkennzeichen bewegt wurde, also nie "richtig" auf ihn zugelassen war.
Das Auto hatte erhebliche versteckte Mängel, so dass ich vom Vertrag zurücktreten wollte.
Selbst der Umstand, dass er in dem Jahr noch fünf weitere Autos ge- und verkauft hat, hat in bei der Richterin nicht als gewerblicher Käufer gelten lassen. Also von daher:
Ich würde mich da entspannen.
Hi,
je nachdem was für defekte oder Mängel vorliegen ist es egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich war. Schwerwiegende defekte die einem verkäufer bekannt sind und die beim verkauf verschwiegen werden können auch einen privaten Kaufvertrag ungültig machen.
Gruß Tobias
Der Unterboden war komplett durchrostet und zur Kaschierung mit Unterbodenschutz vollgeschmiert, die Querlenker und Buchsen waren durch, die Zentrierschrauben der Bremsscheiben waren abgerissen, einige der unterschiedlich langen Achsbolzen waren gerade lang genug, um ein, zwei Gewindegänge tief drinzustecken. TÜV war einen Monat alt und die Richterin hat ihm geglaubt, als er sagte, er hätte das Auto ja nur kurz besessen und deswegen von den Mängeln nichts bemerkt. Also gekauft wie gesehen. Als ich dann in Berufung gehen wollte, hat uns das Gericht mitgeteilt, dass dann die Klage abgewiesen werden würde.
Ich habe mich dann mit dem TÜV verglichen.