Gewerblicher Händler?

VW Golf 3 (1H)

Hi,

ich habe mir einen Golf 4 gekauft, da dieser günstig war und in sehr gutem Zustand. Ich habe kurzfristig ein Auto gebraucht und das Angebot war einfach spitze. Deshalb habe ich sofort zugeschlagen. Den Wagen habe ich dann sofort wieder inseriert. Lange fahren will ich ja nicht. Der Preis ist deutlich höher, als ich ihn gekauft habe. Einfach weil der Wagen sehr gut dasteht und ich ein Schnäppchen gemacht habe.

Nun bekam ich eine böse Mail, ich wäre gewerblicher Händler und man würde mich anzeigen. Weil ich den Wagen sofort weiterverkaufe. Dabei habe ich in 12 Monaten nur noch ein einziges Auto gekauft, meinen Erstwagen. Den fahre ich bis heute.

Ich muss doch kein Gewerbe anmelden, wenn ich ein Auto kaufe und dieses evtl. kurz fahre und wieder verkaufe, wenn ich das nicht regelmäßig mache, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984


Wieso sollte ich Probleme mit der KZF-Innung bekommen, wenn ich einmal im Jahr ein Auto kaufe und weiterverkaufe? Kann das nicht ganz nachvollziehen.

weil "ankaufen mit der absicht das ding gewinnbringend weiterzuverkaufen" schon eine gewisse gewerbsmässigkeit nicht ganz unähnlich ist.

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einfach ignorieren 🙂

Lies dich mal hier rein. Ich würde das nicht ignorieren...

Wieso sollte ich Probleme mit der KZF-Innung bekommen, wenn ich einmal im Jahr ein Auto kaufe und weiterverkaufe? Kann das nicht ganz nachvollziehen.

Ich kenne Leute, die fahren ständig andere Autos.

Ich glaube, dass da jemand einfach verdammt neidisch ist, dass ich ein Schnäppchen gemacht habe bei dem Wagen. Den Verkäufer scheint die Person zu kennen.

Wenn die E-Mail nicht von einer Innung o.ä. kommt, würde ich das gekonnt ignorieren.
Meines Wissens nach sind E-Mails auch keine "amtlichen" Schreiben, also musst du darauf garnicht reagieren.

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Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984


Wieso sollte ich Probleme mit der KZF-Innung bekommen, wenn ich einmal im Jahr ein Auto kaufe und weiterverkaufe? Kann das nicht ganz nachvollziehen.

weil "ankaufen mit der absicht das ding gewinnbringend weiterzuverkaufen" schon eine gewisse gewerbsmässigkeit nicht ganz unähnlich ist.

Hi,

das Finanzamt könnte sich dafür auch interessieren, wenn du den Wagen mit dem Ziel gekauft hast ihn wieder mit gewinn zu verkaufen wird das ganze unter umständen Steuerpflichtig.

Allerdings ist es ziemlich unwahrscheinlich das das Finanzamt das so schnell spitz kriegt 😉

Wenn der Wagen offiziell auf dich angemeldet und versichert ist das dürfte es auch keine Probleme mit der Innung oder sowas geben.
Wie gesagt solange nix schriftliches kommt erst mal ruhig bleiben,vielleicht hatte der typ auch interesse an dem Wagen und du warst halt einfach schneller und jetzt ist er angepisst.

Gruß Tobias

Die Abgrenzung würde ich jetzt nicht so eng ziehen.
Gewerbsmäßig ist sicherlich die Absicht, Gewinne zu erzielen. Jedoch zählt auch dazu, dies wiederkehrend, auf Dauer und mit Aussenwirkung zu tun. Einmalig ein Fahrzeug für mehr Geld zu verkaufen, zählt hier sicherlich nicht dazu.

Ich würde auch erstmal die Füsse stillhalten. Vielleicht ist da jemand angepisst weil Du nen Schnapper gemacht hast . Soll er Dich doch anzeigen wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast ist die Welt doch in bester Ordnung. Es steht in keinem Gesetzt das man verpflichtet ist ein Auto das man gekauft hat auch auf seinen Namen anzumelden und nicht mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Da Du selbst sagst Du hast keine weiteren Fahrzeuge innerhalb der letzten Monate gekauft und verkauft . Dafür gibt es Zeugen.
Dazu kommt noch das Du dich auch schlicht und einfach mit dem Golf IV verkauft haben kannst. Zu geringe Leistung , Optisch doch irgendwie Scheisse, Fahrgefühl gefällt dir nicht usw usw. so und nun hast Du dich dazu entschlossen nachdem du recherchiert hast was die Fahrzeuge so Wert sind den Wagen einfach wieder weiterzuverkaufen zu einem Preis wie auch andere Anbieter den Wagen veräussern.

Übrigens ist die Flucht nach vorne am besten. Ruf einfach mal bei der Innung an und schildere denen kurz Dein Problem .

Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984


Hi,

Nun bekam ich eine böse Mail, ich wäre gewerblicher Händler und man würde mich anzeigen. Weil ich den Wagen sofort weiterverkaufe. Dabei habe ich in 12 Monaten nur noch ein einziges Auto gekauft, meinen Erstwagen. Den fahre ich bis heute.

Von wem kam denn überhaupt die böse MAIL ??

Von einer Privatperson. Anscheinend kennt sie den Verkäufer, den sie wusste alle Daten aus dem Vertrag.

Darf der Verkäufer übrigens ohne meine Zustimmung übrigens Kaufpreis, Zeitpunkt usw. einem Dritten einfach so nenen ohne meine Zustimmung?

Ich bezweifle das.

Hm...mir scheint als wenn der Verkäufer da
auch seine "Finger drin" hat.

Datenschutz...ohne Zustimmung darf der Käufer gar nichts weitergeben.
Das ist nur wieder eine Abmahnmasche...Kumpel hatte das auch schonmal

der (rechtliche) sachverhalt wäre auch identisch, wenn du bei dem deal miese gemacht hättest.

du bist erst dann ein händler, wenn du ständig mit autos handelst.

p.s.: das war jetzt keine rechtsberatung 🙂

Ich würde so ne mail einfach ignorieren.

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