Golf 3 ! Rückgabe beim händler???
Hallo,
habe mir vor einem Monat einen Golf 3 75 PS Bj94 bei 130000km für 1800 geholt. Der Vekäufer hat mir gesagt das dieses Auto einen Schaden hatte und schrieb in den Kaufvertrag Blechschaden behoben hin. Weiter schrieb er keine Gewährleistung und Auto im guten Zustand.
Zu mir sagt es das Auto ist sehr sauber und läuft sehr gut und hat keine weiteren Mängel.
Nun fahre ich das Auto seit einem Monat und es ca 6 mal während der Fahrt aus gegangen und ist dann nicht mehr ist dann nicht merh angegangen. Nach ca 1 Stunde oder so geht es.
Heute rief ich den Händler an und er meinte das es nichts normales ist das ich Ihn wegen so was anrufe denn es sei ein 11 Jahre Auto und das er nichts machen kann. Dann fragte er was ich nun von Ihm will. ich habe gesagt eine Wandelung denn von dem Fehler hat mir niemand erzählt. Er sagte das so was nciht in Frage kommt.
Was denkt Ihr habe ich eine Chance wenn ich es über meinem Anwalt lufen lasse??? Rechtschutz habe ich so und so Denn der Typ hat davor gesagt "Super Auto" Läuft Super usw das gelaber und nun kommt er mir so
Würde mich über einige Berichte freuen
MFG
20 Antworten
Lass dich einfach vom Anwalt braten. 😉
Ich denke mal, ein Händler kann nicht einfach die Gewährleistung aussließen, selbst wenn es im Vetrag steht... 😉
was mich verückt macht das er am Telefon richtig frech wurde. "Was soll ich jetzt machen?? Was erwartest du jetzt von mir??"
Wollte mal nachfragen eben bevor ich zum Anwalt gehe
MFG
Zitat:
Original geschrieben von seggel
Lass dich einfach vom Anwalt braten. 😉
Ich denke mal, ein Händler kann nicht einfach die Gewährleistung aussließen, selbst wenn es im Vetrag steht... 😉
genau!!! es nennt sich "eingeschränkte Vertragsfreiheit" § 475 BGB
Gebrauchte Sachen: Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Mängel) kann auf ein Jahr verkürzt werden. Fehlt Vereinbarung, gilt 2-Jahresfrist. Verbotene Formulierungen z.B: gekauft wie gesehen, unter Auschluss jeder Gewährleistung
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Zitat:
Original geschrieben von Takti
da es ein Händler ist, muss er dir mindestens 1 Jahr Garantie geben.
Genau so seht es aus.
Und es spielt auch keine Rolle ob Autohaus oder Hinterhof-Verkäufer.
Ruf ihn an und erinnere ihn an die gesetzliche 1-jährige Gewährleistung die JEDER Händler geben muß.
Du hast alle Asse auf der Hand. Er ist verpflichtet, einem privaten Käufer 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Ausgenommen: Verschleissteile. Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Das wird dir jedes Gericht dieses Landes bestätigen. Man müsste jetzt die Ursache deines Schadens festlegen. Wenn ein Bauteil nicht verschleissbedingt daran schuld ist, muss er für die Instandsetzung aufkommen.
Hallo @Jumpers
zumindestens muß mann dem Händler eine Nachbesserung "des Fehlers" zugestehen ,ist bei "fast " allen dingen so ! ,wenn er darauf nicht eingeht danne hilft wirklich nur ein Anwalt der dich berät.
MFG
winston310365
Zitat:
Original geschrieben von fibres73
Genau so seht es aus.
Und es spielt auch keine Rolle ob Autohaus oder Hinterhof-Verkäufer.
Ruf ihn an und erinnere ihn an die gesetzliche 1-jährige Gewährleistung die JEDER Händler geben muß.
Genau, ruf den mal an und erinner den dran. Und dann poste nochmal was der Schwachmat gesagt hat... Bin ja mal gespannt...
War bestimmt so ein Hinterhof-Laden? 😠
Das ist eine Sauerei sowas, abgezockt und dann noch verarscht, was? Nee, da wer ich saua!
Ach ja, oben das sollte beraten heißen und nicht braten!
Will ja keinen zum Kannibalismus anstiften! *loool*
Zitat:
Original geschrieben von Takti
da es ein Händler ist, muss er dir mindestens 1 Jahr Garantie geben.
Händler können sich doch immer rausreden. Zum Beispiel kann er sagen, dass der Fehler durch unsachgemäße Behandlung (heizen) des Käufers aufgetreten ist. = Aussage gegen Aussage
Zitat:
Original geschrieben von fibres73
Genau so seht es aus.
Und es spielt auch keine Rolle ob Autohaus oder Hinterhof-Verkäufer.
Ruf ihn an und erinnere ihn an die gesetzliche 1-jährige Gewährleistung die JEDER Händler geben muß.
was mich auch ärgert, dass die Leute die bei solchen Hinterhofverkaüfer kaufen, die nichts über Rechte wissen, selber wenig Ahnung über ihre Ansprüche haben
Zitat:
Original geschrieben von seggel
Lass dich einfach vom Anwalt braten. 😉
😁 😁 😁
Ist mir gar nicht aufgefallen...
Zitat:
Original geschrieben von resident
Händler können sich doch immer rausreden. Zum Beispeil kann eer sagen, dass der Fehler durch unsachgemäße Behandlung (heizen) des Käufers aufgetreten ist.
Muss er ja erstmal nachweisen... 😉
Und was ist am "heizen" falsch? Wenn die Karre in Ordnung ist, muss sie das abkönnen...
Zitat:
Original geschrieben von resident
Händler können sich doch immer rausreden. Zum Beispeil kann eer sagen, dass der Fehler durch unsachgemäße Behandlung (heizen) des Käufers aufgetreten ist.
nein kann er nicht!! es herrscht in den ersten 6 Monaten "Beweislastumkehr" § 476, welche besagt, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel durch unsachgemäße Verwendung enstanden ist
Zitat:
Original geschrieben von Takti
nein kann er nicht!! es herrscht in den ersten 6 Monaten "Beweislastumkehr" § 476, welche besagt, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel durch unsachgemäße Verwendung enstanden ist
Ok, am besten wäre es mal die Fehlerquelle zu finden. Wenn es nichts schlimmes ist, bringt es erst gar nichts einen Anwalt zu kontaktieren.