Gewährleistung ?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo

am 06.09.2021 wurde mein Fahrzeug nach einem Frontschaden beim einem Vw Händler instand gesetzt.
Mitte Oktober 2022 kam im Display die Meldung Front Assistent nicht verfügbar.
Das Autohaus das den Frontschaden repariert hat weigert sich nun sich um den Fehler zu kümmern bzw. will die Kosten der Kalibrierung mir in Rechnung stellen.
Hab ich da keine Gewährleistung ???

41 Antworten

Hier entsprechende Infos:

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...stung-und-schadenersatz-5057

Hast du nicht, Gewährleistung ist seit September abgelaufen.

Aber wäre es nicht auch durch die Anschlussgarantie die bis 100.000km geht abgedeckt ?

Eher nicht, da es eine Folge des Unfallschadens ist.

Du könntest versuchen, es bei einem anderen VW Händler als Garantiefall geltend zu machen. Ohne den reparierten Vorschaden zu erwähnen. Muss die nicht interessieren. Kann auch nicht als Täuschung ausgelegt werden. Wer kann denn beweisen oder wer will beweisen dass es mit dem Vorschaden zu tun hat?

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Nennt sich dann versuchter Betrug, wenn bei der Reparatur des Frontschadens was am Front Assist gemacht werden musste. Und da die Reparatur beim VW-Händler war, ist sie auch in der Fahrzeughistorie hinterlegt.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 8. November 2022 um 19:29:29 Uhr:


Du könntest versuchen, es bei einem anderen VW Händler als Garantiefall geltend zu machen. Ohne den reparierten Vorschaden zu erwähnen. Muss die nicht interessieren. Kann auch nicht als Täuschung ausgelegt werden. Wer kann denn beweisen oder wer will beweisen dass es mit dem Vorschaden zu tun hat?

Hab ich heute probiert.
Der Schaden wird in der Historie geführt.
Deswegen hat der neue Händler mich zum alten geschickt 😕

Wieso soll das versuchter Betrug sein?! Es gibt eine Datenbank die zugänglich ist für jeden autorisierten VW Händler.
Ich habe einen Defekt am Wagen. Ich habe eine Anschlussgarantie.

@sharky81 - Die haben dich abgewimmelt. Sonst nichts. Die können, wenn sie wollen. Ich kenne das.

Die haben gemeint ich müsste zu dem der den Schaden repariert hat.
Ich finde es halt einfach lächerlich das der alte Händler sich nicht zuständig fühlt.
Aber danke schonmal für eure Antworten.

Wenn ich sharky81 richtig verstanden habe, hat der alte Händler an dem System im Rahmen der Reparatur des Frontschadens rumgefummelt. Also fällt die Reparatur heute nicht mehr unter die Werksgarantie.

Wenn ich das als Halter weiß und trotzdem versuche, es über einen anderen Händler im Rahmen der Werksgarantie reparieren zu lassen, ist das ein versuchter Betrug. Der Händler wird (zunächst) über das Vorliegen eines Garantieschadens getäuscht wird, investiert seine Arbeitszeit und erkennt erst bei einem Blick in die Fahrzeughistorie, dass es sich um keine Garantiearbeit handelt.

Da ist also nichts mit "Defekt am Wagen und ich habe eine Anschlussgarantie". Hier würde der Händler getäuscht, um bei ihm einen Irrtum zu erregen (ist ein Garantiefall), mit der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (ersparte Reparaturkosten). Da das aber nicht klappt, bleibt es beim Versuch.

Da ich leider zu Blöd und zu ehrlich bin hatte ich natürlich den neuen Händler über den Schaden den im übrigen nicht ich verursacht habe informiert.
Es liegt weder ein Betrug noch eine Täuschung vor !
Ich möchte das mein Händler genauso ehrlich zu mir ist wie ich zu ihm!

Ehrlich hat mit blöd nichts gemeinsam und mein Hinweis bezog sich nicht auf dich, sondern auf den Vorschlag vom Straßenfeind.

Also ich sehe das nach wie vor anders. Wer will oder kann denn beweisen dass der Ausfall des Systems tatsächlich etwas mit dem behobenen Vorschaden zu tun hat. Das ein elektronisches Bauteile von heute auf morgen seinen Dienst quittiert kann immer wieder mal passieren. Reparierter Schaden hin oder her.
Hätte das System nach ein paar Tagen, vielleicht noch Wochen nach der Reparatur einen Fehler gemeldet, dann hätte ich das noch verstanden und gesagt dass es mit der Reparatur zusammenhängen muss. Aber doch nicht 13 Monate später.

Wie dem auch sei. Für den TE hat es sich erledigt und bleibt nun wohl auf den Kosten sitzen.

Also irgendwie dreht sich das hier alles im Kreis 🙄
@sharky81 hat vor über einem Jahr einen Unfallschaden bei VW instandsetzen lassen und jetzt nach dieser langen Zeit lehnen die Werkstätten mit Hinweis darauf die Instandsetzung ab ?.
Wenn ein Fahrzeug beim Vertragshändler nach Herstellerstandard repariert wird beeinflusst das die Garantie in keinster Weise.
Ich würde hier definitiv auf Instandsetzung im Rahmen der GA bestehen und sollte sich was mir sehr unwahrscheinlich erscheint während der Reparatur herausstellen das doch bei der Unfallrep. falsch gearbeitet wurde besteht halt massiver Redebedarf mit dem Verursacher.
Schade eigentlich das hier der Kunde der leidtragende ist und von A nach B laufen muss.
Mfg Mario

Meine Meinung:
Was ist denn mit dem Sensor ? Verstellt ? Das kann auch andere Ursachen haben...
die Kosten der Kalibrierung werden nicht übernommen . Das ist OK.

Technischer Defekt...da finde ich schon das die Anschlussgarantie das
übernehmen muss. Das Ding hat ja über ein Jahr funktioniert....wo ist da
ein Zusammenhang mit dem Unfall.

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