Gebrauchtwagen Gewährleistung
Moin moin, bisher war ich immer stiller Mitleser, aber habe jetzt ein Problem, worauf ich bisher keine Antwort finde.
Ich hatte vor zweieinhalb Jahren mir nen gebrauchten VW Golf 7 1.2TSI bei nem Gebrauchtwagenhändler geholt. Unfallfrei, mit wenig Schnickschnack und 40t km aufm Tacho.
Anfang der Woche dann meiner Freundin gegeben, die donnert gegen die Leitblanke, komplette linke Seite zerstört (ihr gehts zum Glück gut).
Aber jetzt kam das böse Erwachen, dass Auto war an der Seite eh schon randvoll mit Spachtelmasse und das nicht gerade wenig... zu dem haben wir dann erfahren das das in nem Autohaus gemacht worden ist bei 47t km Laufleistung, drei Jahre bevor wir ihn mit 40t km gekauft haben.
Da eh schon alles gespachtelt bis zum geht nicht mehr ist, müssen wir nun besser die meisten Teile austauschen, da man so zu viel spachteln müsste (also Schaden im Bereich von 5000€).
Weiß jemand ob man da irgendwas noch bei dem Autohaus geltend machen kann, da Tachomanipulation und als "unfallfrei" verkauft ja nicht gerade die feine Art ist...
Traue mich noch nicht zum Anwalt zu gehen, da es ja ausserhalb der zwei Jahre Gewährleistung liegt....
Beste Antwort im Thema
Das hat auch nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern wäre astreiner Betrug! Da würde ich den Weg zum Anwalt nicht scheuen, wenn sich der Händler , darauf angesprochen, aus der Affäre ziehen wollte.
20 Antworten
Das hat auch nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern wäre astreiner Betrug! Da würde ich den Weg zum Anwalt nicht scheuen, wenn sich der Händler , darauf angesprochen, aus der Affäre ziehen wollte.
Hallo @Guthii
Wenn du die Tachomanipulation einwandfrei dem Händler nachweisen kannst hast du alle Trümpfe in deiner Hand .
Aber das muss vorab absolut sichergestellt sein da derartige "Firmen" oftmals den Ankauf über diverse Zwischenhändler verschleiern.
Ich würde hier im Vorfeld auch auf keinen Fall Kontakt mit dem Händler aufnehmen .
Hast du Rechtsschutz ?
Dann direkt zum Anwalt .
Mfg und viel Erfolg
Mario
Danke für die Antwort @Mariolix , aber der Punkt ist ja gerade das ich nicht weiß, wo die Manipulation stattfand und in welchem Ausmaß. Ich hab nur die handschriftliche Eintragung einer Vertragswerkstatt, die drei Jahre bevor ich ihn gekauft habe nen Unfallschaden repariert hat, wo der Tachostand höher war wie als ich ihn gekauft hab....
Beziehungsweise wie stichhaltig meine "Beweise" sind
Hallo @ Guthi, was für ein Bj ist der G7? Papier oder elektronisches Service Buch.
Das eröffnet Dir Möglichkeiten selbst den oder die Vorbesitzer zu ermitteln und kannst dann Deine Fall mit möglichst wenig externe Hilfe aufbauen. Und möglichst wenig verschleiern.
Ähnliche Themen
@ravosa
der ist Baujahr 2015 und Erstzulassung 2016... hat noch nen normales Serviceheft, was wenig bis gar nicht geführt ist, ausser die Inspektionen und auf der letzten Seite die Unfalleintragung. deswegen sehe ich auch wenige Möglichkeiten das dahingehend nachzuvollziehen 🙁
Was steht im Kaufvertrag bezüglich "unfallfreiheit"? Denn der Wagen hatte ja nen Schaden, der nur pfuschig Instant gesetzt wurde. Geh als erstes zum Anwalt, der sagt dir auch, wie es weitergeht und wie du dazu beitragen kannst.
Ich würde auch mit einem Anwalt reden. Auch wenn unter Umständen für die erste Beratung was bezahlt werden muss. Dann weißt du, ob und was es für Möglichkeiten gibt. Allerdings ist 1 Punkt ganz wichtig. Du musst einen Anwalt finden, der sich mit solchen Sachen auskennt.
me3
Bist du bei einem Automobil-Club ?
Wenn ja, kannst du die mal fragen.
Hast du Rechtsschutz ?
Wenn beides nein ist, bleibt leider für dich ein Risiko, das du auch bedenken solltest.
Argliste Täuschung Verjährungsfristen? Könnte man selbst prüfen.
Verstehe ich das richtig dss es einen Eintrag handschriftlich zum Unfall im Servicebuch gibt? Man hat also den Eintrag beim Kauf nicht gesehen aber einen Vertrag "unfallfrei"?
Entschuldigung, ob da noch arglistige Täuschung vorliegt weiß ich nicht. Mein Gefühl sagt mir zum einen ja und zum anderen nein.
Oder anders, ohne Rechtsschutz Pech gehabt und als Le(eh)rgeld verbuchen.
Es geht ja nicht nur um den "verschwiegenen" Unfallschaden, sondern auch um die falsche Laufleisrung beim Kauf. Und das ist definitiv Betrug.
Auch hier gilt: Handschriftliche Eintragung mit höherem Km Stand als der beim Kauf?
Ist das Betrug? Arglistige Täuschung wenn das definitiv im Servicebuch steht?
Ich würde sagen, da hat jemand nicht richtig geschaut.
Nochmal, mit Rechtsschutz kann man das probieren. Ohne Rechtsschutz ggfs abbuchen.
Keine Antwort vom TE, also abwarten
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 21. November 2020 um 11:27:58 Uhr:
Auch hier gilt: Handschriftliche Eintragung mit höherem Km Stand als der beim Kauf?Ist das Betrug? Arglistige Täuschung wenn das definitiv im Servicebuch steht?
Ich würde sagen, da hat jemand nicht richtig geschaut.
Nochmal, mit Rechtsschutz kann man das probieren. Ohne Rechtsschutz ggfs abbuchen.
Aber was ich gekauft habe,steht doch im Kaufverrtag und nicht irgenwo im Serviceheft??Und die Kilometerstände hat sicher dennoch der Freundliche im System.
Sicher steht das im Vertrag. Aber wenn alles vorhanden ist an Unterlagen sehe ich mir das doch an?
War da nicht auch Thema hier mit Gewährleistung erloschen? Weil niemand die Bedingungen gelesen hatte und sich nur auf die Anzeige verlassen hat (die falsch eingestellt war).
Ich traue mir in dieser Sache kein Urteil zu. Sehe jedoch eine gewisse "Mitschuld" des Käufers.
Ggfs ist hier ein Richter der Mann der Stunde.