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Gewährleistung

Audi A6 C5/4B

Hallo,

Ich hab mal eine fragen, vielleicht kennt sich jemand dort aus.

Wir haben am 07.1.2013 unseren Audi A6 beim Gebrauchtwagenhändler gekauft mit Kaufvertrag. Hab den Händler vorher extra noch gefragt ob Querlenker etc alles inordnung ist. Das einzige was er sagte, es müßten vorne zwei reifen neu.

Sooo heute waren wir in der Werkstatt wegen TÜV Check und dann rief der Meister mich in der Werkstatt.

Beide seiten Querlenker sind auf und haben Spiel, bei einem ist das Gummi schon am Zerfetzen
Bremsen Hinten Linke Seite keine Bremsbelag mehr drauf und rechte Seite super (er meinte evt Bremszange defekt)
Thermostat defekt (das hatte ich ja schon selber rausgefunden direkt nen Tag später schon)

Hab den Händler dann heute Angerufen und ihm das gesagt, hab nun Morgen nen Termin da, er sagte mir er würde sich das gerne selber Anschauen auf seiner Bühne.

Wie sieht die sache nun mit der Gewährleistung beim Händler aus? Muss er nachbessern?

Beste Antwort im Thema

Ich würde als Händler Grundsätzlich jeden A6 ab 10 Jahren nur noch in den Export schieben, nicht ankaufen, nur als "Bastlerfahrzeug mit Mängeln" verkaufen. alles andere bringt nur ärger, weil man in den Kisten nie drinsteckt. Teilepreise und hoher Aufwand machen diese Fahrzeuge Unaktraktiv.
So ist nun mal die Gesetzeslage, und die schlechte Konstelation der 4b´s
Leider denkt der Privatmann immer noch: Audi =Beste Qualität Fortschrittlich und Langlebig"
Audi verdient trotz der Miesen Qualität Haufenweise Geld im Überfluss, aber setzt überall den Rotstift an.
Doch die Zeche zahlen alle die kleinen!

Ich Persöhlich werde meine Kohle in Zukunft würdige Konzerne Investieren!

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abgesehen davon,dass man solch einen check normalerweise VOR dem kauf macht, ist der verkäufer jetzt selbstverständlich in der pflicht nachzubessern.
es handelt sich hierbei um gravierende mängel an sicherheitsrelevanten teilen.
ein seriöser händler würde solch ein fahrzeug gar nicht erst verkaufen, sondern vorher instandsetzen.

Kommt darauf an was in dem Vertrag steht. Verschleißteile sind normaler weise nicht drin. Fahr einfach hin zum Häündler und er soll die Mängel beheben und gut is.

Richtig und das sind alles Verschleißteile und da wünsch ich dir viel Glück.
Lese dir am besten mal den kompletten kaufvertrag durch und dann siehst du, was alles ausgeschlossen ist!

Im Kaufvertrag steht nichts drin von Ausschluss oder der gleichen. Es Steht ledig was für ein Fahrzeug (Daten,Laufleistung), was es gekostet hat, obs Fahrbereit ist und ob als Taxi genutzt mehr nicht. Kein Texte wie in den Üblichen Kaufverträgen.

Er hat mir das Auto dann mit den Mängeln schon verkauft! Ich hab ihn extra vorher noch gefragt (meine Frau war dabei) ob Querlenker und Bremsen noch gut sind.

Das rad hinten Links bremst quasi mit, das hat mir der Meister heute gezeigt, deswegen auch der Verschleiß des Belags weil er vermutet das die Zange klemmt/kaputt ist.

Und die Querlenker haben Spiel, man hört sich zwar nicht wärend der Fahrt, aber der Meister sagte die haben Spiel und hat mir nen Gummi gezeigt was sich quasi zersetzt hat.

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Wie schon erwähnt hätte ein seriöser Verkäufer diese Mängel vor dem verkauf behoben.
Bei der Bremszange liegt denke ich ein defekt vor, eventuell am klemmen. Das ist kein Verschleiß und somit ist hier vom Händler nachzubessern.
Thermostat ist auch kein Verschleißteil im eigentlichen Sinne, könnte mir aber vorstellen das dort der Händler schon das Zicken anfängt.

Bei den Querlenkern wird er vermutlich sagen das diese Verschleißteile sind und sich dessen nicht annehmen.
Meine Erfahrungen...

Bei mir war damals nach Kauf die Wasserpumpe (3-4 Wochen Später) undicht.
Habe damit viel Rennerei und Telefoniererei gehabt.
Fazit: Klar war sie Aufgrund des Alters an der Welle undicht, leicht eingelaufen. Deswegen keine Gewährleistung...
Wäre sie Aufgrund von "Gewaltschäden" wie Bruch des Materials defekt gewesen hätte ich sie über Gewährleistung bekommen.
Gewährleistung ist kein Allerweltheilmittel. Ist leider so. Es kommt bei solchen fällen aber auch ganz stark auf den Verkäufer an.
Aber: Ein renomiertes Autohaus was einen Ruf zu verlieren hat ist bei sowas meist sehr kulant.
Ein Kiesplatzhändler der auf den schnellen Euro aus ist, der wird einen im Regen stehen lassen...

Also immer schön vorher gucken, wenn man die Möglichkeit hat.
Querlenker und Bremsen hätte man sehen können...
Thermostat ist natürlich sehr ärgerlich

Ist natürlich kein Autohaus. Trotzdem aber ein Händler mit Werkstatt.

Das heißt also ich kann als Händler jemand ein Auto verkaufen mit defekten Querlenkern und Bremsen und Thermostat ohne ihn drauf hinzuweißen obwohl ich vorher gefragt habe noch, besonders wegen der Querlenker?

Der Bremsbelag der ist blank also da ist nix mehr drauf und das rad schleift richtig an der Seite. Schaut man sich die andere Seite an, ist da noch richtig gut was drauf. Aber wie gesagt Meister tipp das Zange klemmt oder kaputt ist.

Ist ja nun nicht so das ich das Auto schon Monate habe sondern knapp über einen Monat nun.

Hab morgen einen Termin beim Händler, der will sich das auf seine Bühne selber anschauen.

Ich wollte nun eigentlich erstmal wissen, ob es für mich was zu beachten gibt falls er da nun rumtricksen will und alles ablehnt.

vergiss die Gewährleistung: Sachmängelhaftung heisst das Zauberwort!
Alles was nicht bei Übergabe als "defekt" oder "Mangel" im Kaufvertrag drin steht, fällt unter die Sachmängelhaftung und somit in den Verantwortungsbereich des Händlers!

Ich hab da hier schon einiges dazu geschrieben, schmeiss das mal in die Suche...

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles


vergiss die Gewährleistung: Sachmängelhaftung heisst das Zauberwort!
Alles was nicht bei Übergabe als "defekt" oder "Mangel" im Kaufvertrag drin steht, fällt unter die Sachmängelhaftung und somit in den Verantwortungsbereich des Händlers!

Ich hab da hier schon einiges dazu geschrieben, schmeiss das mal in die Suche...

Da hat das kind nur einen andren namen.

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles


vergiss die Gewährleistung: Sachmängelhaftung heisst das Zauberwort!
Alles was nicht bei Übergabe als "defekt" oder "Mangel" im Kaufvertrag drin steht, fällt unter die Sachmängelhaftung und somit in den Verantwortungsbereich des Händlers!

Ich hab da hier schon einiges dazu geschrieben, schmeiss das mal in die Suche...

So ist es. Völlig wurscht ob es sich um Bremsen oder andere Verschleißteile handelt, der Verkäufer ist immer 2 Jahre in der Gewährleistung = Sachmängelhaftung, die ersten 6 Monate gilt Beweisumkehr, d.h. der Verkäufer muss dir beweisen, dass der Mangel nicht schon vorhanden war, was er normalerweise nicht kann.

Das heißt er müßte "rechtlich" gesehen die 3 mängel beheben?

Im Kaufvertrag stehen keine Mängel drin.

Zitat:

Original geschrieben von Aybee85


Das heißt er müßte "rechtlich" gesehen die 3 mängel beheben?

Im Kaufvertrag stehen keine Mängel drin.

jepp, musste meiner damals auch zähneknirschend zur Kenntnis nehmen und auch definitiv Verschleißteile wechseln (Bremsscheiben waren am Limit) und so einiges mehr.

@Ralle: das ist kein anderer Namen für das Gleiche sondern endlich mal was Gutes was die EU da verordnet hat.

Nunja bei mir ist es ja nur das Thermostat,Bremsbelag, evt die Zange und die Querlenker.

Aber okay morgen mal abwarten was er dazu sagt und ob das ohne Stress alles klappt.

Besonders beim Thermostat wird er bestimmt Zicken machen...

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles



@Ralle: das ist kein anderer Namen für das Gleiche sondern endlich mal was Gutes was die EU da verordnet hat.

beide begriffe bezeichnen das gleiche. gewährleistung hieß das kind bis zur schuldrechtsreform im jahre 2002; sachmängelhaftung ist die derzeit gültige bezeichnung.

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von combatmiles



@Ralle: das ist kein anderer Namen für das Gleiche sondern endlich mal was Gutes was die EU da verordnet hat.
beide begriffe bezeichnen das gleiche. gewährleistung hieß das kind bis zur schuldrechtsreform im jahre 2002; sachmängelhaftung ist die derzeit gültige bezeichnung.

hey Ralle, wir haben 2013! 😁 😁 😁

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