Gewährleistung ??

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi

Ich habe im Oktober 2008 meinen golf 5 bei meinem 🙂 gekauft . Die letzten tage kam immer wieder ein sporadiches Brummen vorne links . Bin vom Radlager ausgegangen . Bin heute hin gefahren zum 🙂und der Meister machte erst mal eine probefahrt und meinte das wären meine Winterräder . Auf mein Bitten hin hat er den Wagen hoch genommen und ich habe selber geprüft und musst leider feststellen das vorne links mein radlager spiel hat . Morgen wird das bauteil ausgetauscht . Er hat mir aber auch gleich mitgeteilt das ich vom bauteil , welches mich 134 Euro + M.steuer kostet , 50 % übernehmen muss . Ist das richtig so und wie kommt er auf die 50% ?? bin in der zeit ca 7500km gefahren . Hoffe um eure erfahrungen und wissen .

gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Maverick87


gibts da irgendwo einen § wo das steht dann kann ich denen das morgen gleich auf den tisch knallen

Ich würde erst mal mit dem Verkaufsberater oder Firmenchef in einem anständigen Ton und mit guter Argumentation (habe Auto erst bei ihnen gekauft...) reden.Wenn das keinen Erfolg hat,dann würde ich zu härteren Mitteln greifen.Warum glauben eigentlich einige Forumsteilnehmer,dass man sofort wenn mann was erreichen will mit einen Anwalt oder sonstigen drohen sollte.Meine Erfahrung ist,erst mal auf die normale menschliche Art

versuchen.

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Zitat:

Original geschrieben von Maverick87


Hab gerade was gefunden habe eine gebrauchtwagen garantie mit selbstbeteidigung 😠

so nen mist hab das mal im anhängsel

seite 1

Völlig egal - maßgeblich ist unter Punkt I) 1) der letzte Satz. Bei Deinem KFZ liegt definitiv ein Sachmangel vor, der unter die gesetzliche Gewährleistung fällt. Somit muss der Händler zu 100% für alle Kosten zur Beseitigung des Mangels aufkommen. Punkt!!

Zitat:

Original geschrieben von Maverick87


gibts da irgendwo einen § wo das steht dann kann ich denen das morgen gleich auf den tisch knallen

Ich würde erst mal mit dem Verkaufsberater oder Firmenchef in einem anständigen Ton und mit guter Argumentation (habe Auto erst bei ihnen gekauft...) reden.Wenn das keinen Erfolg hat,dann würde ich zu härteren Mitteln greifen.Warum glauben eigentlich einige Forumsteilnehmer,dass man sofort wenn mann was erreichen will mit einen Anwalt oder sonstigen drohen sollte.Meine Erfahrung ist,erst mal auf die normale menschliche Art

versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von capricorn-bonn


Völlig egal - maßgeblich ist unter Punkt I) 1) der letzte Satz. Bei Deinem KFZ liegt definitiv ein Sachmangel vor, der unter die gesetzliche Gewährleistung fällt. Somit muss der Händler zu 100% für alle Kosten zur Beseitigung des Mangels aufkommen. Punkt!!

So sehe ich das auch. Die gesetzliche Gewährleistung greift in den ersten 12 Monaten ab Kaufdatum mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Und ab da bringt eigentlich auch erst die Garantie was...

Und wenn du ihm wirklich einen Gesetzestext vorlegen willst (wobei ich eigentlich die Methode von bich bevorzuge, erstmal vernünftig miteinander zu reden), dann findest du deine Rechte bei §§433ff., §§474ff. BGB und die Beweislastumkehr im Speziellen im §476 BGB. Aber versuche wirklich erstmal, eine gemeinsame und gütliche Einigung zu erzielen 😉

Gruß Tecci

bich -

du sprichst mir aus der seele, es ist nur leider so, daß das "neue" verbraucherschutzgesetz einige händler wirklich in die enge treibt, so daß sie zu seltsamen methoden greifen, fakt für den käufer ist aber, daß ein freundliches und bestimmtes auftreten normalerweise eher zum erfolg führt, als auf den tisch zu hauen.

konkret in diesen fall würde ich aber auch die contenance verlieren - der fehler war für einen fachmann wohl schon länger zu erkennen, wenn der verkäufer das risiko des geschäftslebens scheut, sollte er halt keine geschäfte machen.

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Zitat:

Original geschrieben von Chrisidud



Zitat:

Hat er vielleicht ne Gebrauchtwagen-Garantie für dich abgeschlossen?

Die kann ne Eigenbeteiligung vorsehen, aber ich weiß nicht, ob es sich so aus der Gewährleistung rausziehen kann....?!

VW-Händler?

Es ist völlig egal, was der Händler hat oder nicht hat. Er MUSS gewährleisten, dass sein verkauftes Auto min 1 Jahr Mängelfrei ist! Die ersten 6 Monate muss er sogar beiwesen, das ein Vorhandener Mangel eventuell nicht beim Kauf bestanden hat. Nach 6 Monaten ist es etwas anders. Dann muss der Kunde beweißen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Und da hat KEIN Händler eine Möglichkeit sich von zu befreien!

Guten Tag.

Etwas Klarstellung:

Die Gewährleistung ist eine Sachmängelhaftung für Mängel, welche bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden waren.
Jede neue Inspektion, jeder Tüv, jedes Gutachten gibt Auskunft über den Zustand beim Kauf eines Gebrauchtwagens zum Übergabezeitpunkt und dient auch als Beweismittel.

Denkt bitte nicht, dass alle Mängel innerhalb eines Jahres vom Gericht als Sachmängel im Sinne des §434 BGB gewertet werden.

Hofft eher auf die Kulanz und Kundenfreundlichkeit eures Händlers.

Bei einem Gebrauchtwagen mit ca. 90tkm, fürchte ich, wird ein Radlager, welches nach 4 Monaten einen Defekt aufweist, wohl nicht als Sachmängel gewertet werden.

Das was alle Gebrauchtwagenkäufer wirklich wollen ist eine Garantie.

Wenn beim Gebrauchtwagenkauf ein solch geringer Eigenanteil bei einer Reparatur anfällt, kann man
den doch einfach bezahlen oder ?
Sonst hätte man sich eben einen Neuwagen kaufen müssen.

Grüße und einen schönen Tag.

Zitat:

Original geschrieben von bich



Zitat:

Original geschrieben von Maverick87


gibts da irgendwo einen § wo das steht dann kann ich denen das morgen gleich auf den tisch knallen
Ich würde erst mal mit dem Verkaufsberater oder Firmenchef in einem anständigen Ton und mit guter Argumentation (habe Auto erst bei ihnen gekauft...) reden.Wenn das keinen Erfolg hat,dann würde ich zu härteren Mitteln greifen.Warum glauben eigentlich einige Forumsteilnehmer,dass man sofort wenn mann was erreichen will mit einen Anwalt oder sonstigen drohen sollte.Meine Erfahrung ist,erst mal auf die normale menschliche Art
versuchen.

Danke, so ist es !

Zustände sind das... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von E60530



Bei einem Gebrauchtwagen mit ca. 90tkm, fürchte ich, wird ein Radlager, welches nach 4 Monaten einen Defekt aufweist, wohl nicht als Sachmängel gewertet werden.

Falsch! Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Somit fällt dieser Schaden unter die Gewährleistungspflicht. Der Händler muss also auf seine Kosten den Schaden beheben!

Wie soll denn der Händler beweisen, dass der Mangel bei der Fahrzeugübergabe (juristisch: Gefahrübergang) noch nicht "angelegt war"? Darauf kommt es nämlich an, nicht auf das "Vorhanden sein " des Mangels.
Für mich ein klarer Fall von gesetzlicher Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von SloggiMB


Wie soll denn der Händler beweisen, dass der Mangel bei der Fahrzeugübergabe (juristisch: Gefahrübergang) noch nicht "angelegt war"? Darauf kommt es nämlich an, nicht auf das "Vorhanden sein " des Mangels.
Für mich ein klarer Fall von gesetzlicher Gewährleistung.

Sag ich doch! 🙂 - Damit dürften ja jetzt alle Unklarheiten beseitigt sein...

Zitat:

Bei einem Gebrauchtwagen mit ca. 90tkm, fürchte ich, wird ein Radlager, welches nach 4 Monaten einen Defekt aufweist, wohl nicht als Sachmängel gewertet werden.

Bis dahin war alles richtig! Aber dann:

1. Ein Radlager ist KEIN Verschleißteil!
2. Beweislast liegt bein Verkäufer! D.h. in diesem hier vorliegenden Fall (soweit hier bekannt) MUSS der Verkäufer den Nachweiß bringen, dass dieses Radlager mängelfrei war zum Zeitpunkt des VK.
3. 50% am Ersatzteil sind mit Nichten ein kleiner Betrag. Wann fangen denn bei dir große Beträge an?

MFG
Chrisidud

HI

so bin gerade wieder gekommen durfte 83,72 euro bezahlen . Er hat sich an der Gebrauchtwagengarantie festgehalten , wo ich ja selber 50 % tragen muss vom Ersatzteil . Hab gefragt was mit gewährleistung ist , er verwies mich nur auf die Gebrauchtwagengarantie . Nun wollte mich nicht rumstreiten . Hab ja schon so viel von dem 🙂 neu bekommen . Da waren steuergerät , geber / nehmerzylinder + neue kupplung , neuen zylinderkopf , neue reifen .

gruß ( hoffe ich habe jetzt ruhe ).

Zitat:

Original geschrieben von tede1001



Zitat:

Original geschrieben von E60530



Bei einem Gebrauchtwagen mit ca. 90tkm, fürchte ich, wird ein Radlager, welches nach 4 Monaten einen Defekt aufweist, wohl nicht als Sachmängel gewertet werden.
Falsch! Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Somit fällt dieser Schaden unter die Gewährleistungspflicht. Der Händler muss also auf seine Kosten den Schaden beheben!

Na dann tede...

Zitat:

Original geschrieben von Chrisidud



Zitat:

Bei einem Gebrauchtwagen mit ca. 90tkm, fürchte ich, wird ein Radlager, welches nach 4 Monaten einen Defekt aufweist, wohl nicht als Sachmängel gewertet werden.

Bis dahin war alles richtig! Aber dann:

1. Ein Radlager ist KEIN Verschleißteil!
2. Beweislast liegt bein Verkäufer! D.h. in diesem hier vorliegenden Fall (soweit hier bekannt) MUSS der Verkäufer den Nachweiß bringen, dass dieses Radlager mängelfrei war zum Zeitpunkt des VK.
3. 50% am Ersatzteil sind mit Nichten ein kleiner Betrag. Wann fangen denn bei dir große Beträge an?

MFG
Chrisidud

Trotzdem hat der Käufer mit Laufleistungsabhängigen Schäden zu rechnen und ein Auto mit dieser Km-Zahl (mit ca. 80tkm vor 4 Mon. gekauft) ist eben nicht neuwertig.

Zudem greift die Beweislastumkehr auch erst dann, wenn überhaupt feststeht, dass es sich um einen Sachmangel i.S. des Gesetzes handelt, dies darzulegen und beweisen muß aber nachwievor der Käufer, dass ergibt sich zum einen aus dem § 363 BGB, sowie auch aus dem BGH Urteil vom 22.12.2004 Az VIII ZR 91/04.

Ich sehe ob ich noch ein vergleichbares Urteil hierüber finde, denke aber nicht.

Ein Sachmangel wäre das Radlager, wenn es nach 100 - 500km auftritt, aber nicht nach mehreren tausend km.

@TE

Wie viele Km bist du seit Kauf gefahren ?

bin ca 8000km gefahren

Zitat:

Original geschrieben von Maverick87


HI

so bin gerade wieder gekommen durfte 83,72 euro bezahlen . Er hat sich an der Gebrauchtwagengarantie festgehalten , wo ich ja selber 50 % tragen muss vom Ersatzteil . Hab gefragt was mit gewährleistung ist , er verwies mich nur auf die Gebrauchtwagengarantie . Nun wollte mich nicht rumstreiten . Hab ja schon so viel von dem 🙂 neu bekommen . Da waren steuergerät , geber / nehmerzylinder + neue kupplung , neuen zylinderkopf , neue reifen .

gruß ( hoffe ich habe jetzt ruhe ).

Hauptsache Du bist wieder zufrieden mit deinen Wagen.

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