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Auf Gewährleistung repariert plötzlich kosten ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 16. April 2016 um 17:40

Hallo, liebe Community,

wie in einem anderen Thema hatte ich einen Schaden bei meinem Golf V.

Da der Wagen erst vor 6 mon. Beim Gebrauchtwagen Händler gekauft wurde habe ich diesen angerufen ihm das Problem geschildert und mir wurde zugesagt das es repariert wird. Nach langem warten habe ich ihn dazu aufgefordert das Fahrzeug instandzusetzen paar Tage später wurde es auch abgeholt.

Nun 1 Woche ist vergangen mir wurde nun gesagt, das die Nockenwelle kaputt wäre diese auch ersetzt worden ist und der Wagen soweit wieder ok wäre.

Am Montag soll ich den Wagen abholen, der Händler meinte jedoch auch das ich etwas bezahlen soll ( hohe unbekannt ) da es sich um die alt- neu Reglung haltet.

Muss ich zahlen ?

Die Aufforderung die ich ihm zugefaxt habe, war ein Vordruck vom adac zur kostenfreien Beseitigung der Mängel. Die Nockenwelle zählt laut adac als Mangel und nicht als Verschleiß. Ich würde auch auf keine Kosten hingewiesen vom Händler.

Könnt ihr mir da weiter helfen habe die sufu benutzt aber nichts gefunden.

Beste Antwort im Thema

Meine Meinung (aber ich bin kein Anwalt): Du musst nichts bezahlen. Wenn sich der Händler aber quer stellt, nützt es dir nichts, im Recht zu sein. Dann wirst du dich wohl oder über mit einem Anwalt in Verbindung setzen müssen. Je nachdem, wie viel der Händler von dir haben will, kann es da günstiger und stressfreier sein, einfach zu bezahlen (z.B. wenn es nur so um die 100 EUR sind).

Zum Vergleich: Ich habe in einer freien Werkstatt für den Wechsel der Nockenwelle bei einem 1.9 TDI rund 1200 EUR bezahlt.

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Meine Meinung (aber ich bin kein Anwalt): Du musst nichts bezahlen. Wenn sich der Händler aber quer stellt, nützt es dir nichts, im Recht zu sein. Dann wirst du dich wohl oder über mit einem Anwalt in Verbindung setzen müssen. Je nachdem, wie viel der Händler von dir haben will, kann es da günstiger und stressfreier sein, einfach zu bezahlen (z.B. wenn es nur so um die 100 EUR sind).

Zum Vergleich: Ich habe in einer freien Werkstatt für den Wechsel der Nockenwelle bei einem 1.9 TDI rund 1200 EUR bezahlt.

Themenstarteram 16. April 2016 um 18:23

Zitat:

@Jared schrieb am 16. April 2016 um 20:03:55 Uhr:

Meine Meinung (aber ich bin kein Anwalt): Du musst nichts bezahlen. Wenn sich der Händler aber quer stellt, nützt es dir nichts, im Recht zu sein. Dann wirst du dich wohl oder über mit einem Anwalt in Verbindung setzen müssen. Je nachdem, wie viel der Händler von dir haben will, kann es da günstiger und stressfreier sein, einfach zu bezahlen (z.B. wenn es nur so um die 100 EUR sind).

Zum Vergleich: Ich habe in einer freien Werkstatt für den Wechsel der Nockenwelle bei einem 1.9 TDI rund 1200 EUR bezahlt.

Danke für die schnelle Antwort, habe jetzt auch mal so einen kostenüberblick.

Wenns keine 400-500€ sind dann ist es auch kein Problem.

Es kommt jetzt genau auf das Datum an.

Weniger als 6 Monate, Händler ist in der Beweispflicht.

Höher als 6 Monate, du bist in der Beweispflicht.

Wurde denn eine zusätzliche Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen?

Themenstarteram 16. April 2016 um 20:18

Zitat:

@Patryk2000 schrieb am 16. April 2016 um 22:15:22 Uhr:

Es kommt jetzt genau auf das Datum an.

Weniger als 6 Monate, Händler ist in der Beweispflicht.

Höher als 6 Monate, du bist in der Beweispflicht.

Wurde denn eine zusätzliche Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen?

Nein es wurde keine zusätzliche Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen.

Die Information (telefonisch) erfolgte immer halb der ersten sechs Monate. Wagen wurde aber erst ca. 2 Wochen später Abgeholt & Reparatur.

Ich habe aber keinen Auftrag zur kostenpflichtige Reparatur aufgegeben.

Deswegen erstaunt mich das. Die hatten mich ja informieren müssen über anfallende Kosten.

 

 

Gruß Manni

Telefonisch bringt leider nichts. Man sollte es immer schriftlich haben.

Kann es sein, dass es gerade innerhalb der 2 Wochen bei Abholung die 6 monate Frist überschritten wurde?

Es gilt jetzt was auf der Rechnung von der Werkstatt steht.

Themenstarteram 16. April 2016 um 21:32

Zitat:

@Patryk2000 schrieb am 16. April 2016 um 23:29:15 Uhr:

Telefonisch bringt leider nichts. Man sollte es immer schriftlich haben.

Kann es sein, dass es gerade innerhalb der 2 Wochen bei Abholung die 6 monate Frist überschritten wurde?

Es gilt jetzt was auf der Rechnung von der Werkstatt steht.

Ja Fahrzeug wurde nach 6 Monate abgeholt. Aber eine Nockenwelle ist ja kein Verschleißteil.

Es ist egal ob die Nockenwelle ein Verschließteil ist oder nicht.

Du bist in der Beweispflicht das der Schaden schon vor Kauf vorhanden war. Das wird schwierig bzw kaum möglich sein. Das wird dir auch ein Anwalt bestätigen. Sei froh wenn du nur anteilig die Rechnung bezahlen solltest und nicht alles. Vor Gericht würdest du die Angelegenheit defenetiv verlieren.

Zitat:

@Manni3000 schrieb am 16. April 2016 um 19:40:59 Uhr:

Hallo, liebe Community,

wie in einem anderen Thema hatte ich einen Schaden bei meinem Golf V.

Da der Wagen erst vor 6 mon. Beim Gebrauchtwagen Händler gekauft wurde habe ich diesen angerufen ihm das Problem geschildert und mir wurde zugesagt das es repariert wird. Nach langem warten habe ich ihn dazu aufgefordert das Fahrzeug instandzusetzen paar Tage später wurde es auch abgeholt.

Nun 1 Woche ist vergangen mir wurde nun gesagt, das die Nockenwelle kaputt wäre diese auch ersetzt worden ist und der Wagen soweit wieder ok wäre.

Am Montag soll ich den Wagen abholen, der Händler meinte jedoch auch das ich etwas bezahlen soll ( hohe unbekannt ) da es sich um die alt- neu Reglung haltet.

Muss ich zahlen ?

Die Aufforderung die ich ihm zugefaxt habe, war ein Vordruck vom adac zur kostenfreien Beseitigung der Mängel. Die Nockenwelle zählt laut adac als Mangel und nicht als Verschleiß. Ich würde auch auf keine Kosten hingewiesen vom Händler.

Könnt ihr mir da weiter helfen habe die sufu benutzt aber nichts gefunden.

hast du innerhalb der 6 Monate zugefaxt ???

Themenstarteram 17. April 2016 um 9:12

Zitat:

@vw tsi schrieb am 17. April 2016 um 10:58:11 Uhr:

Zitat:

@Manni3000 schrieb am 16. April 2016 um 19:40:59 Uhr:

Hallo, liebe Community,

wie in einem anderen Thema hatte ich einen Schaden bei meinem Golf V.

Da der Wagen erst vor 6 mon. Beim Gebrauchtwagen Händler gekauft wurde habe ich diesen angerufen ihm das Problem geschildert und mir wurde zugesagt das es repariert wird. Nach langem warten habe ich ihn dazu aufgefordert das Fahrzeug instandzusetzen paar Tage später wurde es auch abgeholt.

Nun 1 Woche ist vergangen mir wurde nun gesagt, das die Nockenwelle kaputt wäre diese auch ersetzt worden ist und der Wagen soweit wieder ok wäre.

Am Montag soll ich den Wagen abholen, der Händler meinte jedoch auch das ich etwas bezahlen soll ( hohe unbekannt ) da es sich um die alt- neu Reglung haltet.

Muss ich zahlen ?

Die Aufforderung die ich ihm zugefaxt habe, war ein Vordruck vom adac zur kostenfreien Beseitigung der Mängel. Die Nockenwelle zählt laut adac als Mangel und nicht als Verschleiß. Ich würde auch auf keine Kosten hingewiesen vom Händler.

Könnt ihr mir da weiter helfen habe die sufu benutzt aber nichts gefunden.

hast du innerhalb der 6 Monate zugefaxt ???

Ja habe ja auch eine Fax Bestätigung. Der defekt ist paar Tage vor Ablauf der ersten sechs Monate aufgetreten.

so sieht die sache ja gut für dich aus

am 17. April 2016 um 10:35

Wie ich das verstehe hat die Werkstatt den Schaden ja bereits im Rahmen der Gewährleistung anerkannt. Man will dich jedoch beteiligen, da der Wagen nach der Reparatur jetzt mehr wert sei, da Neuteile verbaut wurden (Abzug "Neu für Alt").

Habe da folgenden Fall gefunden:

https://autokaufrecht.info/.../

Zitat:

Die Beklagte (Verkäufer) durfte nicht einen Teil der Nacherfüllungskosten als Abzug „neu für alt“ ablehnen mit der Begründung, dass das streitgegenständliche Fahrzeug durch den Einbau eines neuen Getriebes im Rahmen der Nachbesserung eine Wertverbesserung erfahren habe, die der Kläger ausgleichen müsse. Ein derartiger Abzug ist im Bereich der Nacherfüllung gesetzlich nicht vorgesehen, und die Kammer hält ihn auch im vorliegenden Fall nicht für geboten.

Dies natürlich unverbindlich, da ich kein Anwalt bin.

Themenstarteram 17. April 2016 um 11:46

Zitat:

@Ricardo1 schrieb am 17. April 2016 um 12:35:17 Uhr:

Wie ich das verstehe hat die Werkstatt den Schaden ja bereits im Rahmen der Gewährleistung anerkannt. Man will dich jedoch beteiligen, da der Wagen nach der Reparatur jetzt mehr wert sei, da Neuteile verbaut wurden (Abzug "Neu für Alt").

Habe da folgenden Fall gefunden:

https://autokaufrecht.info/.../

Zitat:

@Ricardo1 schrieb am 17. April 2016 um 12:35:17 Uhr:

Zitat:

Die Beklagte (Verkäufer) durfte nicht einen Teil der Nacherfüllungskosten als Abzug „neu für alt“ ablehnen mit der Begründung, dass das streitgegenständliche Fahrzeug durch den Einbau eines neuen Getriebes im Rahmen der Nachbesserung eine Wertverbesserung erfahren habe, die der Kläger ausgleichen müsse. Ein derartiger Abzug ist im Bereich der Nacherfüllung gesetzlich nicht vorgesehen, und die Kammer hält ihn auch im vorliegenden Fall nicht für geboten.

Dies natürlich unverbindlich, da ich kein Anwalt bin.

Danke nach sowas hab ich gesucht. Tolle Seite sehr informativ. Mal abwarten was die Ganoven von Auto Händler morgen sagen.

 

Danke nochmals Gruß Manni

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