Gewährleistung Gebrauchtwagenhändler bei gebrochener Feder?
Moin,
ich bin seit ca. 4 Monaten Besitzer eines Golf 5 (EZ: 03/2007), welchen ich von einem Gebrauchtwagenhändler erworben habe. Beim Kauf hatte er 115.000km und ich bin seit dem Kauf ca. 3.000km gefahren. Heute ist mir aufgefallen, dass sie Fahrwerksfeder vorne links gebrochen ist. Laut dem Kaufvertrag haftet der Händler ein Jahr lang für Sachmängel.
Kann mir jemand sagen, ob ein solcher Schaden unter die Gewährleistung fällt? Oder kann ich mir Mühe und Zeit sparen und den Schaden direkt in einer Werkstatt meiner Wahl beheben lassen?
Danke und mfG
golfFahrer32
18 Antworten
Bislang hat der Händler in den ersten 6 Monaten die Nachweispflicht, dass der Mangel nicht beim Kauf vorlag. Das wird er kaum können. Dementsprechend dürfte er das beheben müssen.
Nach mehr als 6 Monaten (bei Käufen ab diesem Jahr nicht mehr) müsstest du nachweisen, dass der Mangel bei Kauf bestand. Was du wiederum nicht kannst.
Es ist kein typisches Verschleißteil.
Ohne Unfall sollte es eigentlich nicht brechen.
Ich denke es fällt unter Garantie.
Aber ich bin kein Jurist.
Allgemein empfehle ich einen Gebrauchtwagen nach dem Kauf zur Inspektion bei einem anderen Händler abzugeben.
Mit Hinweis etwas gründlicher zu sein weil gerade erst gekauft.
Fahrwerksteile sind meiner persönlichen Meinung nach immer Verschleißteile. Aber da gibt es keine Eindeutige Regelung zu.
Fragen kann man natürlich, Problem ist der Händler zahlt maximal die eine Feder.
Man sollte aber eigentlich gleich beide Federn tauschen und nach 115tkm und 15 Jahren auch die Stoßdämpfer und wenn man schon dran ist kann man auch die Domlager gleich mit machen.
Zitat:
Ich denke es fällt unter Garantie.
Von Garantie ist hier nicht die Rede. Es geht um die gesetzliche Gewährleistung. Für die Gewährleistung ist "Verschleiß" auch kein richtiges Argument. Die Gewährleistung dreht sich im Gegensatz zur Garantie um den Verkaufszustand.
Hinsichtlich einer Garantie könnte man hier übrigens auch keine Angaben machen. Denn die kann beliebig definiert werden. Der Garantiegeber könnte auch das Fahrwerk pauschal ausschließen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung muss man deshalb bei der Garantie auch immer die Garantiebedingungen dazu bekommen.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 13. Januar 2022 um 17:10:33 Uhr:
Es ist kein typisches Verschleißteil.
Ohne Unfall sollte es eigentlich nicht brechen.
Bei einem 15 Jahre alten Auto kann eine Feder durchaus brechen. Das ist alles andere als selten. Auch eine Stahlfeder ist irgendwann am Ende und bricht dann halt. So gesehen ist es durchaus altersbedingt bzw. auch Verschleiß.
Das ist egal, da es um Gewährleistung geht. Damit die Frage ob die Feder nicht schon beim Kauf kaputt war. Innerhalb der ersten 6 Monate wird pauschal davon ausgegangen, dass es sich um einen beim Kauf unentdeckten Mangel handelt. Eine Ausnahme liegt nur vor wenn der Händler eine Beschädigung durch den Kunden belegen kann (bei einer Feder unmöglich).
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Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 13. Januar 2022 um 17:23:13 Uhr:
Fahrwerksteile sind meiner persönlichen Meinung nach immer Verschleißteile.
Für die Gewährleistung aber irrelevant. Nur die "normale Abnutzung" ist nicht durch die Gewährleistung gedeckt. Eine gebrochene Feder ist aber keine Abnutzung.
Zitat:
Problem ist der Händler zahlt maximal die eine Feder.
Darauf läuft es raus. Er hat das Recht den Schaden selbst zu beheben. Dann tauscht der auch nur die eine Feder gegen ein zulässiges (nicht zwingend hochwertiges) Produkt aus.
Im besten Fall gibt der wem ein bisschen Geld zurück, man nimmt es, geht zur Werkstatt der eigenen Wahl und folgt dem Tipp von @Turbotobi28
Zitat:
Man sollte aber eigentlich gleich beide Federn tauschen und nach 115tkm und 15 Jahren auch die Stoßdämpfer und wenn man schon dran ist kann man auch die Domlager gleich mit machen.
Ist zwar teurer, dafür hat man in dem Bereich fürs restliche Fahrzeugleben ruhe. Denn wenn die Feder auf der einen Seite schon bricht, ist der Stoßdämpfer vermutlich durch und auf der anderen Seite wird es kaum besser aussehen.
Andererseits: Ich hatte das auch. Der Händler hat die Feder getauscht. Stoßdämpfer waren noch ok und der Wagen fuhr noch 50.000km. Ich würde es daher eher davon abhängig machen ob der Wagen nur noch bis Ende des TÜVs oder darüber hinaus fahren soll. In ersterem Fall würde ich es vermutlich bei der Instandsetzung durch den Händler belassen, in den anderen Fällen dem o.g. Rat folgen.
So einfach ist die Sache nicht. Einer Feder sieht man an der Bruchstelle an, wie lange diese schon gebrochen ist. Wenn da kein Rost dran ist, dann sicherlich erst vor kurzem. Zumal ja 3000 km gefahren wurden.
Hier gibt es auch mal entsprechende Gerichtsurteile als Hinweis
https://www.haendlerbund.de/.../3841-gewaehrleistung-autoteile
Du kannst ja mal eine Rückmeldung geben, wie die Sache ausgeht. Der Streitwert liegt ja wohl bei max 200€.
Zitat:
@Abkueko schrieb am 13. Januar 2022 um 17:10:00 Uhr:
Bislang hat der Händler in den ersten 6 Monaten die Nachweispflicht, dass der Mangel nicht beim Kauf vorlag. Das wird er kaum können. Dementsprechend dürfte er das beheben müssen.
Nach mehr als 6 Monaten (bei Käufen ab diesem Jahr nicht mehr) müsstest du nachweisen, dass der Mangel bei Kauf bestand. Was du wiederum nicht kannst.
Richtig !
Kann der Verkäufer innerhalb des ersten halben Jahres dagegen nachweisen, dass die aufgetretenen Schäden beispielsweise durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, muss er die Kosten der Beseitigung nicht tragen.
Obwohl, so einen Bruch hätte man beim Kauf oder Probefahrt sehen/merken müssen u.a. am Schiefstand des Vorderwagens
Das mit der Nachweisplicht wird übrigens irgendwann im Jahr 2022 von Gesetzgeberauf 1 Jahr verlängert
Zitat:
@pit63 schrieb am 13. Januar 2022 um 17:50:34 Uhr:
Zitat:
@Abkueko schrieb am 13. Januar 2022 um 17:10:00 Uhr:
Das mit der Nachweisplicht wird übrigens irgendwann im Jahr 2022 von Gesetzgeberauf 1 Jahr verlängert
Du meinst eher seit dem 01.01.2022 gilt dieses Gesetz.
Verbraucherrechte 2022:
Zeitraum für Umkehr der Beweislast bei Gewährleistung wird auf 12 Monate verlängert. Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.
Quelle: Verbraucherrecht
Zitat:
@pit63 schrieb am 13. Januar 2022 um 17:50:34 Uhr:
Obwohl, so einen Bruch hätte man beim Kauf oder Probefahrt sehen/merken müssen u.a. am Schiefstand des Vorderwagens
Kommt stark drauf an wie viel da gebrochen ist.
Zitat:
@diman3 schrieb am 13. Januar 2022 um 17:37:01 Uhr:
So einfach ist die Sache nicht. Einer Feder sieht man an der Bruchstelle an, wie lange diese schon gebrochen ist. Wenn da kein Rost dran ist, dann sicherlich erst vor kurzem. Zumal ja 3000 km gefahren wurden.
Ganz so simpel ist es nicht. Und auch die Fälle die du verlinkst sind dafür auch kein Beleg. Natürlich kann man darüber streiten was ein altersbedingter Zustand ist.
Natürlich kann sowas jedes Gericht anders bewerten. Das Urteil einer kaputten Zylinderkopfdichtung bei 5,5 Jahren und 70tkm als normalen Verschleiß zu bewerten erscheint dann sehr abenteuerlich. Dann wüsste ich nicht was kein Verschleiß ist, wenn selbst bei 40.000km Zylinderkopfdichtungen ganz normal kaputt gehen.
Und auch hier: Dem Händler steht es frei zu belegen, dass es sich um einen neuen Mangel und insbesondere um Verschleiß handelt. Man kann das natürlich begutachten lassen. Ein simpler Blick und zu sagen der Mangel sei neu reicht da nicht aus.
Zitat:
@Abkueko schrieb am 13. Januar 2022 um 17:32:43 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 13. Januar 2022 um 17:23:13 Uhr:
Fahrwerksteile sind meiner persönlichen Meinung nach immer Verschleißteile.
Für die Gewährleistung aber irrelevant. Nur die "normale Abnutzung" ist nicht durch die Gewährleistung gedeckt. Eine gebrochene Feder ist aber keine Abnutzung.
Zitat:
@Abkueko schrieb am 13. Januar 2022 um 17:32:43 Uhr:
Zitat:
Problem ist der Händler zahlt maximal die eine Feder.
Darauf läuft es raus. Er hat das Recht den Schaden selbst zu beheben. Dann tauscht der auch nur die eine Feder gegen ein zulässiges (nicht zwingend hochwertiges) Produkt aus.
Im besten Fall gibt der wem ein bisschen Geld zurück, man nimmt es, geht zur Werkstatt der eigenen Wahl und folgt dem Tipp von @Turbotobi28
Das stimmt. Allerdings hat der geschädigte Vertragspartner das Recht auf eine sachlich hochwertige Reparatur, d.h. es müsste schon Erstausrüsterqualität verbaut werden.
Wir haben heute morgen mit dem Händler telefoniert. Er fragte zunächst, wann das Kfz zuletzt bei der HU war. Da es zuletzt in 08/2020 bei der HU war, konnte er nicht nachweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag.
Daher hat er das Kfz heute morgen abgeholt (trotz 60km Entfernung) und wird es reparieren. Anfang nächster Woche können wir es dann wieder abholen.
Gruß golfFahrer32
Zitat:
@golfFahrer32 schrieb am 14. Januar 2022 um 13:27:52 Uhr:
Wir haben heute morgen mit dem Händler telefoniert. Er fragte zunächst, wann das Kfz zuletzt bei der HU war. Da es zuletzt in 08/2020 bei der HU war, konnte er nicht nachweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag.
Daher hat er das Kfz heute morgen abgeholt (trotz 60km Entfernung) und wird es reparieren. Anfang nächster Woche können wir es dann wieder abholen.Gruß golfFahrer32
So machen gute Händler! Schließlich will er dich für das nächste Mal auch wieder als Kunde bei sich aufm Hof sehen. Sein Kulanz bringt durchaus auch Mal eine Weiterempfehlung was jeder derartiger Händler gut gebrauchen kann.
Zitat:
@mauritzki schrieb am 16. Januar 2022 um 04:45:12 Uhr:
Guter Händler,Laut Foto Bruch Nagelneu....
Wie kommst du auf neuen/frischen Bruch.
Ich sehe da keine frische Bruchstelle.
Und dort wo (vermutlich infolge Bruch) die Feder verbogen ist, da ist auch schon Rost in dem Bereich zu sehen in dem der Lack abgesprungen ist.
Jedenfalls eine kundenorientierte Reaktion des Händlers.