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Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 11:35

Habe heute morgen den seit 2 Monaten in meinem Besitz gebrauchten BMW zu dem Händler wo er gekauft wurde gebracht damit er solange er noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist (Beweispflicht beim Verkäufer, danach no chance) kleinere Mängel behoben werden:

- Knisternde Vordertüren

- Klappernde und beim öffnen quitschende Heckklappe

- Handbremse zu langen Weg und kaum Wirkung (wurde auch beim Tüv bemängelt)

- manchmal (vor allem in den ersten Kilometern morgens) Bremsflatten zwischen 110-90km/h

Der Serviceberater meinte aber zu den Geräuschen dass das keine Mängel sind und normal für einen 6 Jahre alten Wagen (soviel zu Premiumarke und ehemalig 120.000DM Auto! grummel ) sowie auch zu den Bremssachen dass alles nur Verschleissteile sind, also nichts mit Gewährleistung. So viel ich googlen konnte sind nach den Juristen auch kleine Mängel, Mängel, ausserdem in den ersten Monaten kann es es sich nicht um Verschleiss handeln und der Schaden müsste schon vor der Übergabe vorliegen.

Bitte sagt mir, bin ich zu pingelig? Was habt ihr gemacht oder würdet ihr machen? Alles bezahlen? Mit Anwalt drohen? Anwalt anschalten? ADAC?

Vielen Dank im voraus für eure Tips und Erfahrungen! top

Was für mich jedenfalls fest steht ist nie wieder einen Wagen vom Händler zu kaufen da bis jetzt alle Händler die ich kenne die Gewährleistung nicht ernst nehmen und anscheindend in Deutschland zwischen Gesetzestext und Realität Welten klaffen. Bis jetzt war ich bei meinen Privatkäufen immer besser beraten, wenn man ein Auto gut durchcheckt, die 2-4T€ Händleraufpreis kann man gut für Reparaturen einsparen, da man sie wohl auch beim Händlerkauf doch aus eigener Tasche zahlen soll.

Grüße

Theo

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31 Antworten

Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von thewas

Habe heute morgen den seit 2 Monaten in meinem Besitz gebrauchten BMW zu dem Händler wo er gekauft wurde gebracht damit er solange er noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist (Beweispflicht beim Verkäufer, danach no chance) kleinere Mängel behoben werden:

Der Serviceberater meinte aber zu den Geräuschen dass das keine Mängel sind und normal für einen 6 Jahre alten Wagen (soviel zu Premiumarke und ehemalig 120.000DM Auto! grummel ) sowie auch zu den Bremssachen dass alles nur Verschleissteile sind, also nichts mit Gewährleistung.

Hallo!

Gleich vorweg, es gibt 'Mängel' die man erst im Laufe

der Zeit überhaupt als solche bemerkt, klar. Aber prinzipiell

sollte *vor* dem Kauf auf die wichtigsten Dinge geachtet

werden und der Händler um Nachbesserung gebeten werden.

Alles andere birngt nur Kummer ...

Gut, mein Prolog bringt Dich natürlich nicht wirklich weiter ;-).

Handbremse und Lenkradflattern lassen auf diverse Probleme

schliessen. Hätte der Händler alles i.O. gebracht dürfte es

diese Probleme eigentlich nicht nach 2 Monaten geben.

Nun ists aber eine generelle Frage wie es hier mit der

Gewährleistung aussieht. Ist ein Händler verpflichtet

alles auf 'so gut wie neu' zu bringen? Darf er Bremsen

die halt gerade noch so gehen drinnen lassen?

Ich denke da liegt eher der Hund begraben, in wie weit

muss der Händler das Fahrzeug instandsetzen. Erst dann,

so denke ich, kann man weitere Schritte durchdenken?!?

Bei uns in A gibts bei den Kaufverträgen so ein Punkteschema

(1-5) da wird der Zustand des Fahrzeugs bewertet. Daraus

ergeben sich dann die Mängel die man wirklich in die

Gewährleistung bringen kann.

Nur ein Bspl.:

Wenn das Fahrzeug sichtliche Lackbeschädigungen hat,

dies auch auf irgendeineweise im Kaufvertrag festgehalten

wird. So kann ich nicht nach 2 Monaten zum Händler gehen

und sagen ich will eine Neulackierung, da der so rostet ...

Ist also auch eine Frage wie der Kaufvertrag dies regelt!

 

Gruss

CD

Wenn du schon beim Händler nen Gebrauchten kaufst, dann hätte ich auch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie dazu genommen ca.200,-euro mehrpreis pro Jahr) ...damit bist du auf der sicheren seite!!!

Auf die gewährleistung kannst du Pfeiffen , Garantie ist viel wichtiger wobei die auch nicht greift bei verschleißteile.

Aber nach 6 jahren noch verlangen das ein Auto mal irgendwo nicht quitschen darf, ist schon ein bischen pingelig. Dafür gibt es doch karamba!

Flattern an den Bremsscheiben ist normal (über nacht setzt sich flugrost an ) das verschwindet nach ein paar kilometern oder mal ordentlich bremsen bei der anfahrt.

Ansonsten kann ich solchen Leuten wie dir nur raten NEUWAGEN kaufen, die besagten 120.oooDm ausgeben und dann kannst du auch servise erwarten

Gruss

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 15:34

Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

 

Gleich vorweg, es gibt 'Mängel' die man erst im Laufe

der Zeit überhaupt als solche bemerkt, klar. Aber prinzipiell

sollte *vor* dem Kauf auf die wichtigsten Dinge geachtet

werden und der Händler um Nachbesserung gebeten werden.

Alles andere birngt nur Kummer ...

Habe ich auch, wie gesagt handelt es sich eher um Kleinigkeiten die man nach Zeit mitkriehgt und eher stören als Schaden tun.

Zitat:

Nun ists aber eine generelle Frage wie es hier mit der

Gewährleistung aussieht. Ist ein Händler verpflichtet

alles auf 'so gut wie neu' zu bringen? Darf er Bremsen

die halt gerade noch so gehen drinnen lassen?

Ich denke da liegt eher der Hund begraben, in wie weit

muss der Händler das Fahrzeug instandsetzen. Erst dann,

so denke ich, kann man weitere Schritte durchdenken?!?

Bei uns in A gibts bei den Kaufverträgen so ein Punkteschema

(1-5) da wird der Zustand des Fahrzeugs bewertet. Daraus

ergeben sich dann die Mängel die man wirklich in die

Gewährleistung bringen kann.

Nur ein Bspl.:

Wenn das Fahrzeug sichtliche Lackbeschädigungen hat,

dies auch auf irgendeineweise im Kaufvertrag festgehalten

wird. So kann ich nicht nach 2 Monaten zum Händler gehen

und sagen ich will eine Neulackierung, da der so rostet ...

Ist also auch eine Frage wie der Kaufvertrag dies regelt!

 

Gruss

CD

Bei meinem Kaufvertrag steht nichts über Schäden, ausserdem kann kein Händler Ausschlussklauseln über Gewährleistung einbringen weil die laut BGB dann nichtig sind, meinst du vielleicht die Garantie?

Grüße

Theo

am 8. Juni 2006 um 16:51

Hab hier zwar als Opelaner nichts zu melden, schaue mich aber nach nem e39 um und muss 530d mit seinem Tip an Thewas, vielleicht besser einen NEUWAGEN zu kaufen, jetzt mal irgendwie zustimmen...

Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von thewas

Habe ich auch, wie gesagt handelt es sich eher um Kleinigkeiten die man nach Zeit mitkriehgt und eher stören als Schaden tun.

Hallo!

Naja, nicht funktionierende Handbremse is ja eher

was dass man sofort bemerkt, oder?!?

 

Zitat:

Bei meinem Kaufvertrag steht nichts über Schäden, ausserdem kann kein Händler Ausschlussklauseln über Gewährleistung einbringen weil die laut BGB dann nichtig sind, meinst du vielleicht die Garantie?

Das was ich meine sind auch keine Ausschlussklauseln

sondern eine Aufnahme des Zustandes des Wagens.

Der Händler kann ja nicht mit einer quasi Neuwagengarantie

in die Pflicht genommen werden wenn das Fahrzeug 5, 10

oder 15 Jahre alt ist. Darüberhinaus sind Gebrauchtwagen

gleichen Alters meist underschiedlich 'in Form'.

Ich stimme den anderen insofern zu als das Geräusche

im 5 Jahre alten Wagen nicht als 'Gewährleistungsmangel'

eingefordert werden kann.

Ich sehe es meist so, ich zahle für ein Auto nur 1/5 des

Anschaffungswertes, bin bei etwa 100 TKM, und da habe

ich noch lange Zeit was von dem KFZ. Dieser Differenz-

betrag steht für Reparturen und Service zur Verfügung.

Und! Ich habs noch nie geschafft an den Anschaffungs-

wert zu kommen (nichtmal annähernd ;-) ).

 

Gruss

CD

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Wenn du schon beim Händler nen Gebrauchten kaufst, dann hätte ich auch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie dazu genommen ca.200,-euro mehrpreis pro Jahr) ...damit bist du auf der sicheren seite!!!

Auf die gewährleistung kannst du Pfeiffen , Garantie ist viel wichtiger wobei die auch nicht greift bei verschleißteile.

Aber nach 6 jahren noch verlangen das ein Auto mal irgendwo nicht quitschen darf, ist schon ein bischen pingelig. Dafür gibt es doch karamba!

Flattern an den Bremsscheiben ist normal (über nacht setzt sich flugrost an ) das verschwindet nach ein paar kilometern oder mal ordentlich bremsen bei der anfahrt.

Ansonsten kann ich solchen Leuten wie dir nur raten NEUWAGEN kaufen, die besagten 120.oooDm ausgeben und dann kannst du auch servise erwarten

Gruss

Sorry, aber nur weil die meisten die Gesetzeslage und ihre Rechte nicht bewusst sind heisst es nicht dass man auf die Gewährleistung pfeifen sollte, die Gewährleistung ist Pflicht von dem Gesetzesgeber, also viel stärker/wichtiger als eine Garantie die eine freiwillige Leistung ist.

Und die Aussage sich besser einen Neuwagen zu kaufen ist genau so snobistisch und einem "Premiumhersteller" unwürdig wie von dem Händler, aber solange sich Leute alles gefallen lassen wird es ja auch nichts mit Service und Verbraucherschutz in Service Wüste Deutschland.

Trotzdem danke an alle für Eure Tips, habe die Sache an der BMW Kundenbetreuung und einem ADAC Anwalt geschildert, bin gespannt auf deren Antworten. Werde Euch auf dem laufenden halten.

Grüße

Theo

am 9. Juni 2006 um 14:45

Gewährleistung beim Kaufvertrag nach BGB:

- Die Kaufsache muss bei Übergang der Preisgefahr mängelfrei sein. Hierauf bezieht sich auch die Beweislast bei Verbrauchsgüterkäufen, die hier angesprochen worden ist.

- Entscheidend für Deine Ansprüche gegen der Verkäufer ist die Frage, ob es sich um Mängel i.S.d. § 434 BGB handelt.

- Die Norm geht grds. vom subjektiven Fehlerbegriff aus. Entscheidend ist also, was Du mit dem Händler im Kaufvertrag vereinbart hast.

- Wenn und soweit dort keine Regelungen getroffen worden sind, kommt es darauf an, ob sich der Wagen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. für die übliche Verwendung (subsidiär) eignet.

- Wie soll man Deine Mängel bewerten...?

1. Türen bzw. Heckklappe: Wohl kein Mangel.

2. Handbremse: Sicherheitsrelevantes Bauteil des Fahrzeuges. Der PKW muss sicher abgestellt werden können, wofür er eine Handbremse benötigt. Vermutlich ein Sachmangel.

3. Bremsenflattern: Kein Einfluss auf die Bremseigenschaften des PKW. Kann verschiedene Ursachen haben. Letztlich sind die Bremsen ein Verschleißteil. Wenn und soweit Bremsscheiben und Beläge keine sicherheitsrelevanten Probleme aufweisen, liegt hier wohl kein Mangel vor.

 

Eine Gebrauchtwagengarantie würde solche Mängel regelmäßg im Übrigen auch nicht abdecken.

Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von CollateralD

Darüberhinaus sind Gebrauchtwagen

gleichen Alters meist underschiedlich 'in Form'.

Sicher. Dies legt aber den Verdacht nahe, daß bei besonders starken Klappergeräuschen ein Gewährleistungsmangel vorliegt.

 

Gemäß der Beweistlastumkehr in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist der Händler in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Hier mit dem Argument "das ist normal für einen 6 Jahre alten Wagen" zu kommen ist schlichtweg billige Abwimmelei von Kunden und eines seriösen Händler nicht würdig.

am 9. Juni 2006 um 20:50

Wieviel Kilometer haste schon drauf?

Das Klappern ist nur zu tolerieren wenn es über Hubbelpisten geht. Quitschen vom Kofferaum kann man meist durch schmieren beseitigen. Die Handbremse ist ein Standardproblem bei den e39, ist einfach Sch**** konstruiert. Und die Bremsen sind Verschleißteile, hier hast du absolt keine Chance.

Ich würde mal mit dem reden und des ganz deutlich im Verkaufsraum damit es auch andere Kunde mitbekommen, das hilft...

Zitat:

Original geschrieben von drmulthc

Wie soll man Deine Mängel bewerten...?

1. Türen bzw. Heckklappe: Wohl kein Mangel.

Deine Begründung hierfür?

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 21:06

Re: Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Sicher. Dies legt aber den Verdacht nahe, daß bei besonders starken Klappergeräuschen ein Gewährleistungsmangel vorliegt.

 

Gemäß der Beweistlastumkehr in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist der Händler in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Hier mit dem Argument "das ist normal für einen 6 Jahre alten Wagen" zu kommen ist schlichtweg billige Abwimmelei von Kunden und eines seriösen Händler nicht würdig.

Danke, dass dachte ich auch, aber wenn es um Geld geht wird anscheinend Seriosität und Würde schnell vergessen.

Grüße

Theo

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von thewas

Danke, dass dachte ich auch, aber wenn es um Geld geht wird anscheinend Seriosität und Würde schnell vergessen.

Grüße

Theo [/Q

Na dann will ich dich mal richtigen defekten erleben, ich glaub jeder Richter wird dich auslachen wenn du ihm mit der o.g. mängelliste ankommst bei einem 6 jahre alten Fahrzeug.

Aber die Anwälte müssen auch etws verdienen

So wie ich dich verstanden habe willst du dein Fahrzeug kurz vor ende der Gewähleistung nochmal reparien lassen obwohl es nicht wirklich etwas zu reparieren gibt.

Anscheinend ist an deiner seriosität zu zweifeln, nach dem motto solange es umsonst ist nochmal zugreifen.

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Zitat:

Original geschrieben von thewas

 

Na dann will ich dich mal richtigen defekten erleben, ich glaub jeder Richter wird dich auslachen wenn du ihm mit der o.g. mängelliste ankommst bei einem 6 jahre alten Fahrzeug.

Aber die Anwälte müssen auch etws verdienen

So wie ich dich verstanden habe willst du dein Fahrzeug kurz vor ende der Gewähleistung nochmal reparien lassen obwohl es nicht wirklich etwas zu reparieren gibt.

Anscheinend ist an deiner seriosität zu zweifeln, nach dem motto solange es umsonst ist nochmal zugreifen.

Hallo!

Ich verstehe den OP auch nicht ganz.

Ich mein das sagt einen ja die Vernunft das ich bei

Geräuschen in einem alten Wagen nicht mit Gewährleistung

kommen kann.

Selbst bei neuen Modellen bekommen die solche Geräusche

oft nicht in den Griff, nur kann da der Händler halt gegens

Werk verrechnen.

Würde sowas vor Gericht 'standhalten' (was ich bezweifle)

gäbe es bald keinen Gebrauchtwagenmarkt. Den wie manns

bei e39 weiss braucht man da oft mehrere Versuche bis

das Problem gelöst ist ...

Jeden Händler würde dies Kurzerhand in den Ruin treiben.

Und für jene die nicht richtig lesen wollen: Es geht jetzt um

Geräusche nicht um 'richtige Defekte'.

Die Handbremse wäre das einzige was wirklich zu

berücksichtigen wäre. Nur diese hätte ja vor dem Kauf

schon überprüft werden sollen!

Des weiteren ist es ja bekannt das diese beim e39 eine

Kontruktschwäche hat, also würde bei einer richterlichen

Entscheidung durch diese zwei Umstände ebenfalls (IMHO)

gegen den Käufer entschieden werden ...

 

Gruss

CD

Zitat:

Original geschrieben von drmulthc

 

Wie soll man Deine Mängel bewerten...?

1. Türen bzw. Heckklappe: Wohl kein Mangel.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Deine Begründung hierfür?

Hallo!

War zwar nicht meine Aussage, aber:

Weils kein Neuwagen ist. Ich kann mir bei einem

Gebrauchten nicht erwarten das alles so wie bei KM 0

ist. Und diese Annahme ist wohl auch 'allgemeine

Auffassung'.

Wenns plötzlich den Motor/Getriebe/oder diverse Anbauteile

zereisst ist das was anderes, aber bei Scheuer/rassel

Geräusche ...

 

Gruss

CD

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