Gewährleistung beim Gebrauchtwagen
Habe heute morgen den seit 2 Monaten in meinem Besitz gebrauchten BMW zu dem Händler wo er gekauft wurde gebracht damit er solange er noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist (Beweispflicht beim Verkäufer, danach no chance) kleinere Mängel behoben werden:
- Knisternde Vordertüren
- Klappernde und beim öffnen quitschende Heckklappe
- Handbremse zu langen Weg und kaum Wirkung (wurde auch beim Tüv bemängelt)
- manchmal (vor allem in den ersten Kilometern morgens) Bremsflatten zwischen 110-90km/h
Der Serviceberater meinte aber zu den Geräuschen dass das keine Mängel sind und normal für einen 6 Jahre alten Wagen (soviel zu Premiumarke und ehemalig 120.000DM Auto! grummel ) sowie auch zu den Bremssachen dass alles nur Verschleissteile sind, also nichts mit Gewährleistung. So viel ich googlen konnte sind nach den Juristen auch kleine Mängel, Mängel, ausserdem in den ersten Monaten kann es es sich nicht um Verschleiss handeln und der Schaden müsste schon vor der Übergabe vorliegen.
Bitte sagt mir, bin ich zu pingelig? Was habt ihr gemacht oder würdet ihr machen? Alles bezahlen? Mit Anwalt drohen? Anwalt anschalten? ADAC?
Vielen Dank im voraus für eure Tips und Erfahrungen! top
Was für mich jedenfalls fest steht ist nie wieder einen Wagen vom Händler zu kaufen da bis jetzt alle Händler die ich kenne die Gewährleistung nicht ernst nehmen und anscheindend in Deutschland zwischen Gesetzestext und Realität Welten klaffen. Bis jetzt war ich bei meinen Privatkäufen immer besser beraten, wenn man ein Auto gut durchcheckt, die 2-4T€ Händleraufpreis kann man gut für Reparaturen einsparen, da man sie wohl auch beim Händlerkauf doch aus eigener Tasche zahlen soll.
Grüße
Theo
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von thewas
@Collateral:
Diese ganzen Tests mache ich auch beim Gebrauchtwagenkauf von Privat, aber wenn man vom BMW-Händler ein Auto kauft dass sogar eine neue Inspektion II und HU/AU bekommen hat, sollte man davon ausgehen dass der Händler es überprüft bevor er es verkauft, vorallem wegen Gewährleistung und Garantie oder? Ich kenne jedenfalls nicht viele die beim Autohaus-Kauf zusätzlich vor dem Kauf den Wagen noch zuerst zum Gutachtem bringen. Die Hänlder werben ja auch schliesslich mit der Aussage dass ihre Gebrauchte geprüft sind.
Hallo!
Verlass Dich drauf und Du bist verlassen ...
Ich glaub das so etwas sogar mal hier im Forum
diskutiert wurde. Von BMW Händler gekauft nach 1 Jahr
draufgekommen das es ein Unfaller war. Natürlich muss
da der Händler in die Pflicht genommen werden. Aber nach
dieser Zeit wird er halt behaupten Du selbst hast den Schaden
verursacht weil er würde ja nur geprüfte verkaufen ...
Und dann kommt der leidliche Instanzenweg ...
Erhlich gesagt ein unabhängiger 'Tester' für ein paar TEUR
is mir da lieber ...
Gruss
CD
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ich ein Gebrauchtfahrzeug von Privat kaufe, mache ich grundsätzlich den DEKRA-Check vor dem Kauf. Wenn ich aber ein Gebrauchtfahrzeug von einem renomierten Autohaus kaufe und dazu noch eine umfassende Gebrauchtwagengarantie/Gewährleistung erwerbe, dann erspare ich mir diese Zusatzkosten natürlich aus naheliegenden Gründen.
Hallo!
Ich kaufe nie von privat. Eben wegen der Gewäh./Garan.
Ich habe mir die Beiträge nochmal in Ruhe durchgelesen
und festgestellt das hier ein kleines Komunikationsproblem
besteht:
- 'Ihr' geht eher davon aus >auf was kann ich es ankommen
lassen kann<
- 'Ich' gehe eher davon aus wie kann ich mein möglichstes
Beisteuern um eben solche Situationen zu vermeiden.
Ich meine seit 'Ihr' blind (Entschuldigung!)? Lest Euch mal
in diesem und anderen Foren Probleme mit Händlern durch.
Vor allem die Fs bestechen ja mit Ihren 'das ist normal',
'so ist des halt bei einem alten Auto', etc.
Glaubt Ihr dann vielleicht das die da wirklich alle Verschleiss-
teile die bei gewisser KM-Leistung halt einfach hinüber sind
wechseln bevor das KFZ den Bestizer wechselt ... diese
Annahme ist etwas naiv!
Habe grad am Mi was lustiges erlebt was hierzu passt:
War bei der lokalen BMW-NL weil ich ein paar Ersatzteile
brauchte. Die haben einen riesigen Fuhrpark Gebrauchter.
Habm mir gedacht, mal sehen obs was besseres als meinen
gibt ;-).
Dabei hab ich beobachtet wie aus der Werkstatt ein X5 zum
Gebäude der Gebrauchtwagen rangiert wird.
Der fährt bei mir vorbei, und obwohls hier nicht wirklich
uneben war, hörte man von der Hinterachse dieses schöne
metallene Geräusch.
Danach sah ich noch wie glücklich die neuen Besitzer die
Kennzeichen montieren liesen mund abrauschten ...
Wie siehts nun aus?
Hat der F. geschlampt?
Ist es dem F. einfach wurscht?
Hofft der F. sie kommen nicht drauf?
... oder ist sowas einfach bei einem Gerauchten
nicht auf die Gewährleistung abzuschieben.
Wie auch immer in allen Belangen zeigt dieses Bspl. das man
auch einem Händler über die Schulter schauen sollte, blindes
Vetrauen ist dumm!
Und:
Wo hab ich den Händler wohl (ohne Anwalt) mehr in der Hand:
[ ] kurz vor der Unterschrift am Kaufvertrag
[ ] nachdem ich den Kauf getätigt habe und mit einer
Mängelliste zu ihm komme ...
Gruss
CD