Gewährleistung beim Gebrauchtwagen
Habe heute morgen den seit 2 Monaten in meinem Besitz gebrauchten BMW zu dem Händler wo er gekauft wurde gebracht damit er solange er noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist (Beweispflicht beim Verkäufer, danach no chance) kleinere Mängel behoben werden:
- Knisternde Vordertüren
- Klappernde und beim öffnen quitschende Heckklappe
- Handbremse zu langen Weg und kaum Wirkung (wurde auch beim Tüv bemängelt)
- manchmal (vor allem in den ersten Kilometern morgens) Bremsflatten zwischen 110-90km/h
Der Serviceberater meinte aber zu den Geräuschen dass das keine Mängel sind und normal für einen 6 Jahre alten Wagen (soviel zu Premiumarke und ehemalig 120.000DM Auto! grummel ) sowie auch zu den Bremssachen dass alles nur Verschleissteile sind, also nichts mit Gewährleistung. So viel ich googlen konnte sind nach den Juristen auch kleine Mängel, Mängel, ausserdem in den ersten Monaten kann es es sich nicht um Verschleiss handeln und der Schaden müsste schon vor der Übergabe vorliegen.
Bitte sagt mir, bin ich zu pingelig? Was habt ihr gemacht oder würdet ihr machen? Alles bezahlen? Mit Anwalt drohen? Anwalt anschalten? ADAC?
Vielen Dank im voraus für eure Tips und Erfahrungen! top
Was für mich jedenfalls fest steht ist nie wieder einen Wagen vom Händler zu kaufen da bis jetzt alle Händler die ich kenne die Gewährleistung nicht ernst nehmen und anscheindend in Deutschland zwischen Gesetzestext und Realität Welten klaffen. Bis jetzt war ich bei meinen Privatkäufen immer besser beraten, wenn man ein Auto gut durchcheckt, die 2-4T€ Händleraufpreis kann man gut für Reparaturen einsparen, da man sie wohl auch beim Händlerkauf doch aus eigener Tasche zahlen soll.
Grüße
Theo
31 Antworten
Ein Richter fragt:
- Wann eigenet sich ein BMW 540i zur üblichen Verwendung?
- Übliche bzw. zweckentsprechende Verwendung ist wohl die Fortbewegung und damit Motor, Getriebe, Fahrwerk, Bremsen, Reifen usw.
- Eine "nicht-klappernde" Tür gehört vermutlich nicht dazu.
Letztich kommt es allein darauf an, wie der Richter und die Rspr. des jeweils zuständigen OLG hier die TB-Merkmale versteht.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen
Zitat:
Original geschrieben von 530d
Na dann will ich dich mal richtigen defekten erleben, ich glaub jeder Richter wird dich auslachen wenn du ihm mit der o.g. mängelliste ankommst bei einem 6 jahre alten Fahrzeug.
Aber die Anwälte müssen auch etws verdienenSo wie ich dich verstanden habe willst du dein Fahrzeug kurz vor ende der Gewähleistung nochmal reparien lassen obwohl es nicht wirklich etwas zu reparieren gibt.
Anscheinend ist an deiner seriosität zu zweifeln, nach dem motto solange es umsonst ist nochmal zugreifen.
Ja, kaum bremsende Handbremse (vom TÜV bemängelt), Klappern und Bremsflattern bei einem ex 120.000DM Auto mit weniger als 100.000km sind alles normal, schön für dich, lass dir weiterhin alles gefallen und bevor du an meiner seriösität zweifelst, lern erstmal die Gesetzeslage und argumentativ zu schreiben, weil deine Posts überzeugen nicht gerade davon.
Zitat:
Original geschrieben von drmulthc
Ein Richter fragt:
- Wann eigenet sich ein BMW 540i zur üblichen Verwendung?
- Übliche bzw. zweckentsprechende Verwendung ist wohl die Fortbewegung und damit Motor, Getriebe, Fahrwerk, Bremsen, Reifen usw.
- Eine "nicht-klappernde" Tür gehört vermutlich nicht dazu.Letztich kommt es allein darauf an, wie der Richter und die Rspr. des jeweils zuständigen OLG hier die TB-Merkmale versteht.
Also ein Auto was langsam und laut fährt und vielleicht auch Wasser in den Innenraum lässt ist ok, da es Fortbeweung zulässt??? Laut Gesetzesgeber sind auch kleine Mängel, Mängel.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen
Zitat:
Original geschrieben von CollateralD
Hallo!
Ich verstehe den OP auch nicht ganz.
Ich mein das sagt einen ja die Vernunft das ich bei
Geräuschen in einem alten Wagen nicht mit Gewährleistung
kommen kann.
Selbst bei neuen Modellen bekommen die solche Geräusche
oft nicht in den Griff, nur kann da der Händler halt gegens
Werk verrechnen.Würde sowas vor Gericht 'standhalten' (was ich bezweifle)
gäbe es bald keinen Gebrauchtwagenmarkt. Den wie manns
bei e39 weiss braucht man da oft mehrere Versuche bis
das Problem gelöst ist ...
Jeden Händler würde dies Kurzerhand in den Ruin treiben.
Und für jene die nicht richtig lesen wollen: Es geht jetzt um
Geräusche nicht um 'richtige Defekte'.Die Handbremse wäre das einzige was wirklich zu
berücksichtigen wäre. Nur diese hätte ja vor dem Kauf
schon überprüft werden sollen!
Des weiteren ist es ja bekannt das diese beim e39 eine
Kontruktschwäche hat, also würde bei einer richterlichen
Entscheidung durch diese zwei Umstände ebenfalls (IMHO)
gegen den Käufer entschieden werden ...Gruss
CD
Was leider in der Praxis meistens passiert heisst trotzdem nicht das es Gesetzesmässig ist, nur weil sonst dein Hänlder pleite gehen würde, ausserdem wieso sollte eine Konstruktionschwäche vom Gesetzesgeber "vergeben" werden, vor allen eine Sicherheitskritische, sorry, aber das ist keine Argumentation.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von burli2
Hab hier zwar als Opelaner nichts zu melden, schaue mich aber nach nem e39 um und muss 530d mit seinem Tip an Thewas, vielleicht besser einen NEUWAGEN zu kaufen, jetzt mal irgendwie zustimmen...
Danke hilft mir sehr weiter und kleiner Tip an dich, fahr schön Opel weiter und behalte in Zukunft deine tollen Tips besser für andere Opelleidende.
Als hoffentlichen Abschluss zu dem Thema, nochmal vielen Dank an alle die was konstruktives zu dem Thema beigebracht haben (drmulthc, Drahkke, ThePilot usw.) und an allen anderen viel Spass bei ihrem Händler (oder Arbeitgeber ?) und lasst euch alles weiter schön gefallen, so wird es weiter bergauf in Deutschland gehen...
Grüße
Theo
Ist ja witzig oder auch nicht *g* ich habe ähnliche Probleme mit meinem BMW gehabt. Nun ging ich zu einem Händler in der Gewissehit mehr zu bezahlen als privat aber im Falle eines Falles auch mehr zu erhalten. Garantie abgeschlossen etc. Naja so ging das dann mal los. Zuerst kein Eintrag im Scheckheft, naja Rechnungsabschriften wurden nachgereicht.
Ansonsten eigentlich alles i. O.
Dann wurde es warm und die Klima ging nicht :-( Also diese Endstufe gekauft. War natürlich auch nicht im Garantieumfang enthalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Auto ca. 5 Monate. Dann hab ich mich mal dran gemacht ihn ordentlich zu putzen. Und wenn man sein Auto so das erste Mal von Hand wäscht sieht man vieles was man vielleicht gar nicht sehen möchte. An der Heckstosstange blätterte so langsam der Lack ab ????? Ui Unfaller? Oder einfach nur FUSCH!!!! Letzteres war der Fall. Ich zum Freundlichen und der weigerte sich erst da er meinte woher soll er wissen das das nicht durch mich entstanden ist. Dann ist mir der Kragen geplatzt und ich sagte ihm das ich das Auto auf dem Hof stehen lasse wenn sie das nicht kostenlos machen und er sich dann weiter mit meinem Rechtsanwalt unterhalten kann. Ok ich hab 100 EUR zugezahlt es wurden noch ein paar Beulen entfernt und die Heckstosstange neu lackiert!. Weiter gehts, ich hab die Shadowlinevariante und an den Leisten kommt der Lack hoch sieht ähnlich aus wie blühender Rost! Ich wieder gemeckert und gezetert und jetzt wirds gemacht ach und dann ist mir letzte Woche noch weil es ja sooo heiss war und meiner PKW in der Sonne steht die Verkleidung der Heckklappe entgegengekommen sie hing links an einem zähen Klebefaden was auf FUSCH hinweist. Hat wohl einer die Abdekung abgebaut und alle Pins abgerissen. Naja wird nun aber auch noch gemacht. Der Verkäufer reagiert auf mich auch schon ziemlich genervt aber das ist mir egal nicht er hat so viel bezahlt sondern ICH! Alles in Allem bin ich ein wenig enttäuscht aber auf der anderen Seite ist es bei Audi und VW nicht anders.
Mein Rat gut informiert beim Händler Auftreten und standhaft bleiben die Konfrontation nicht scheuen. Die Jahre des guten Service und des Autoverkäuferfreundes sind glaub ich schon lange vorbei auch hier gilt Wetbewerb unter den Verkäufern und Reklamationen kosten den Verkäufer im schlimmsten Fall Geld. Und so wird er sich auch verhalten. Sicherlich gibt es Ausnahmen aber ich hab mittlerweile eineige Autos gekauft und muss sagen ich traue keinem mehr und bleibe hart.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen
Zitat:
Original geschrieben von thewas
Was leider in der Praxis meistens passiert heisst trotzdem nicht das es Gesetzesmässig ist, nur weil sonst dein Hänlder pleite gehen würde, ausserdem wieso sollte eine Konstruktionschwäche vom Gesetzesgeber "vergeben" werden, vor allen eine Sicherheitskritische, sorry, aber das ist keine Argumentation.
Hallo!
Ich dachte mir dass dieser Einwand kommt. Naja, was solls
also muss ich es ausformulieren:
Dabei geht es nicht ums 'vergeben' eines Mangels sondern
darum das es bei der 5er Serie *bekannt* ist das die
Handbremse nicht die Beste ist.
Dieser Umstand und der Umstand das eine Handbremse
nicht innerhalb eines 1/2 Jahres versagt wird einen Richter
IMHO dazu bringen anzunehmen dass die Handbremse
schon beim Kauf nicht funktionstüchtig war.
Nun ist es so das man einen mündigen Bürger ja zumuten
können müsste solch einfache Funktionsprüfungen durch-
zuführen.
Dein Einwand 'Praxis meistens passiert [...]' bezieht sich
IMHO auf den Text von mir wo es um die Knarzerei geht.
Da verstehe ich Dich nicht. Nochmal Du hast keine Neuwagen-
garantie. Bei Knarzereien (egal wo) ist es nicht Praxis sondern
eher Rechtens dieses nicht als Mangel im Sinne der
Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen zu sehen.
Aber gut, lass es auf einen Rechtsstreit ankommen, und
poste uns das Ergebnis.
Ich wäre natürlich auch froh wenn Du jeden einzelnen Punkt
gewinnen würdest!
Gruss
CD
Zitat:
Original geschrieben von thewas
Als hoffentlichen Abschluss zu dem Thema, nochmal vielen Dank an alle die was konstruktives zu dem Thema beigebracht haben (drmulthc, Drahkke, ThePilot usw.) und an allen anderen viel Spass bei ihrem Händler (oder Arbeitgeber ?) und lasst euch alles weiter schön gefallen, so wird es weiter bergauf in Deutschland gehen...
Hallo!
Was nicht passt wird passend gemacht?!?
Also ich plödere Dir jetzt mal meine Meinung:
Wenn ich vor dem Kauf eines Gebrauchten stehe informiere
ich mich so gut es geht über die Probleme des Zielobjekts.
Danach klopfe ich bei dem Zielobjekt alles ab was ich an
Infos darüber erhalten habe. Danach mache ich ein oder
merhere Probefahrten. Wenns geht alleine, fahre irgendwo
an die Seite und überprüfe jede einzelne Schraube ...
Dann gehts auch mal an die Risikoabschätzung (Diesel-Turbo-
Injektoren, Vorbesitzer, Zustand innen-aussen (Umgang
mit dem KFZ), etc.)
Wenn ich alles für gut befinde gehts zum Verhandeln, ist eine
Übereinkunft getroffen, fahre ich mit dem Einverständnis
vom Händler mit dem KFZ zu einem Ankaufstest, dabei
wird dann alles Überprüft was mir in meinen oberflächlichen
Begutachtungen verborgen blieb.
Nur so kann man zumindest einiges ausschliessen. Leider
machen dies die Wenigsten da ich immer wieder lese/höre
wie sich die Käufer 1-2 Wochen nach dem Kauf ärgern.
Oder gar erst nach 1-2 Jahren draufkommen das Ihr KFZ
eigentlich ein Unfaller war.
Wenn Du alle diese Dinge so wirklich beachtet hast, verstehe
ich Deinen Argwohn.
Aber nach wie vor ist die Gewährleistung für einen Gebrauchten
kein Freifahrtsschein für Reparaturen bis zum Neuwagen hin ...
Gruss
CD - der
1) mit Händler nichts am Hut hat
2) sich selbst oft über Gewährleistungsabwicklungen ärgert ...
Zitat:
Original geschrieben von CollateralD
Oder gar erst nach 1-2 Jahren draufkommen das Ihr KFZ
eigentlich ein Unfaller war.
Das Thema Unfallwagen kann man hier nicht einfach mit dem Thema Gewährleistung/Garantie vermengen. Wurde beim Kauf vom Verkäufer verschwiegen, daß es sich um einen Unfallwagen handelt, dann liegt hier der Verdacht auf arglistige Täuschung vor. Das ist wieder eine ganz andere Baustelle.
@Collateral:
Diese ganzen Tests mache ich auch beim Gebrauchtwagenkauf von Privat, aber wenn man vom BMW-Händler ein Auto kauft dass sogar eine neue Inspektion II und HU/AU bekommen hat, sollte man davon ausgehen dass der Händler es überprüft bevor er es verkauft, vorallem wegen Gewährleistung und Garantie oder? Ich kenne jedenfalls nicht viele die beim Autohaus-Kauf zusätzlich vor dem Kauf den Wagen noch zuerst zum Gutachtem bringen. Die Hänlder werben ja auch schliesslich mit der Aussage dass ihre Gebrauchte geprüft sind.
Grüße
Theo
Zitat:
Original geschrieben von thewas
...sollte man davon ausgehen dass der Händler es überprüft bevor er es verkauft, vorallem wegen Gewährleistung und Garantie oder?
Ja, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben sollte man in solchen Fällen davon ausgehen können, daß der Wagen einwandfrei ist.
Ja, oder nach dem Grundsatz in einem Staat zu leben der von Gesetzen geregelt wird. Es ist ja gut dass es wenigstens laut Forumsangaben klügere Leute als mich gibt die auch ein Auto vom BMW Händler erst zum Gutachter fahren bevor sie es kaufen, mein Bekanntenkreis ist wohl zu begrenzt oder dumm. 😉
Na ja, gut dass die BMW Kundenbetreuung auch "dummen" Menschen wie mir helfen möchte, obwohl laut manchen Posts hier sie es gar nicht brauchen. 😉
Grüße
Theo
Wenn ich ein Gebrauchtfahrzeug von Privat kaufe, mache ich grundsätzlich den DEKRA-Check vor dem Kauf. Wenn ich aber ein Gebrauchtfahrzeug von einem renomierten Autohaus kaufe und dazu noch eine umfassende Gebrauchtwagengarantie/Gewährleistung erwerbe, dann erspare ich mir diese Zusatzkosten natürlich aus naheliegenden Gründen.