Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Stimmt nicht!
Schau doch mal Golf 6 Werte an, mit und ohne BMT Paket.
Bei Porsche und Seat (beides VW) ist es identisch, evtl. hat der Golf ja dann weitere Ausstattungen oder andere Räder etc. die eine Änderung der Verbrauchs- und CO2-Angabe bedingen.
Aber BMT ist doch Blue Motion, das ist nicht das gleiche Fahrzeug, anderer Grill (Aerodynamik), andere, schmalere und rollwiderstandsärmere Räder und sogar angepasste Motorsoftware! Die Blue Motion sind fürs sparen optimiert. Nimm also einen normalen Golf oder was auch immer für ein Fahrzeug und dann mit und ohne Start / Stop und vergleiche. 😉
Nein, BMT Paket und BlueMotion sind zwei unterschiedliche Fahrzeuge.
Zitat:
@Johannklein schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:17:39 Uhr:
was ist daran so schwer das Auto zu starten und dann den Start-Stopp zu drücken um es zu deaktivieren? WAS??
Nichts, es ist bloß ärgerlich wenn man es vergessen und an einer völlig sinnlosen Stelle das Auto ausgeht weil der Denkapparat morgens noch im Bett liegt.
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Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 2. Oktober 2019 um 17:32:49 Uhr:
Beim rauscodieren okay, aber bei Installation eines Modules was sich nur den letzten Zustand merkt und für dich den Tastendruck nach Motorstart vornimmt, da wird nix im Steuergerät verändert. Das ist wie wenn du ne Automatik hättest die dir den Tempomat auf einen Wert einstellt nach jedem Motorstart. Es wird nur ein Tastendruck simuliert, keine Software in der ECU umcodiert oder umprogrammiert.
Das fand übrigens auch der KÜS-Prüfer bei dem ich in ein, zwei Monaten zur allerersten HU erscheinen werde. Und auch ein Freund (HU-Prüfingenieur bei der DEKRA) hat die gleiche Meinung.
Dazu muss ich sagen ,das dieses Teil keine ABE hat und aufgrund dessen schon nicht erlaubt ist.
Nun ja, wenn die Tüver beide Augen zu drücken,um so besser für euch.Streng nach Gesetzeslage geht das nicht.
Denke mal das geht nach dem Motto, "was ich nicht weiß macht mich nicht heiß."
Es muss auch keine ABE haben da es an der Fahrzeugelektronik, den Steuergeräten, CAN-Bus etc. nicht's verändert, es hängt nur am Taster und betätigt diesen für mich.
Das ist wie wenn ich mir eine Nachrüst-Alarmanlage kaufe mit der ich auch meine vorhandene, ab Werk verbaute, ZV betätigen kann. Dann wird die ZV zukünftig statt über den Schlüssel an der Tür über die Fernbedienung der Alarmanlage entriegelt. 100 % legal und gesetzeskonform. 😉
Dazu kommt dass der Innenraum vom Gesetz her deutlich flexibler anpassbar ist. Ich kann mein Lenkrad mit anderen Stoffen beziehen, elektronische Teile wie FM-Transmitter, Ventilatoren, Heizlüftzer, elektrische Heckrollos etc. verbauen ohne dass es BE- oder HU-Relevant ist. Ich kann sogar LED's ohne Zulassung verbauen und keinen interessiert es.
Man sollte sich erstmal informieren für was eine ABE überhaupt notwendig ist und für was nicht. Die meisten die hier "hat keine ABE" schreien, scheinen dies nämlich gar nicht zu wissen.
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 2. Oktober 2019 um 17:32:49 Uhr:
Dem möchte ich widersprechen. Der Standzeitanteil beim NEFZ Zyklus beträgt stolze 25 %, vergleicht man identische Fahrzeuge mit und ohne Start Stop, merkt man, dass diese genau identische Verbauchs- und CO2-Angaben haben. Bei anderem Getriebe, Motor etc. ändern sich diese Werte, aber bei gleichem Fahrzeug mit gleichem Motor und Getriebe, spielt der Start / Stop nicht in den NEFZ mit rein obwohl es Standzeiten gibt in denen der Motor mit Start / Stop theoretisch abgeschalten werden und Kraftstoff sparen sollte.
Haste Links? Weil das glaube ich nicht, Start/Stop ist die so ziemlich einfachste Möglichkeit das für den Flottenverbrauch böse CO2 zu sparren und es kostet vergleichweise nix. Aber da es etwas kostet wäre es nicht drin wenns auch ohne zum gleichen Ergebnis führt.
Im WLTP ist der Standzeitanteil auf 13% runter. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus#NEFZ,_Richtlinie_70/220/EWG
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 2. Oktober 2019 um 21:18:44 Uhr:
Es muss auch keine ABE haben da es an der Fahrzeugelektronik, den Steuergeräten, CAN-Bus etc. nicht's verändert, es hängt nur am Taster und betätigt diesen für mich.Das ist wie wenn ich mir eine Nachrüst-Alarmanlage kaufe mit der ich auch meine vorhandene, ab Werk verbaute, ZV betätigen kann. Dann wird die ZV zukünftig statt über den Schlüssel an der Tür über die Fernbedienung der Alarmanlage entriegelt. 100 % legal und gesetzeskonform. 😉
Dazu kommt dass der Innenraum vom Gesetz her deutlich flexibler anpassbar ist. Ich kann mein Lenkrad mit anderen Stoffen beziehen, elektronische Teile wie FM-Transmitter, Ventilatoren, Heizlüftzer, elektrische Heckrollos etc. verbauen ohne dass es BE- oder HU-Relevant ist. Ich kann sogar LED's ohne Zulassung verbauen und keinen interessiert es.
Man sollte sich erstmal informieren für was eine ABE überhaupt notwendig ist und für was nicht. Die meisten die hier "hat keine ABE" schreien, scheinen dies nämlich gar nicht zu wissen.
Da bin ich anderer Meinung ,es ist sehr wohl ein Unterschied ob ich eine manuelle Schaltung an der Motorsteuerung automatisiere oder ob ich eine zusätzliche Diebstahlssicherung einbaue.Eine Diebstahlssicherung hat nichts mit Veränderungen der Emissionswerte zu tun,ausser das der Stromverbrauch höher ist,was aber dein Problem bleibt.
Das Teil wirste dir doch bestimmt nicht ans Lenkrad nageln,es verschwindet unterm Armaturenbrett hat somit auch nichts mit dem Innenraumequipment zu tun.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Zum letzten Satz : Du gehörst anscheinend mit zu dieser Gruppe.
Moin
Und auch der Innenraum darf nicht nach Lust und Laune verziert werden. Da darf nichts nach außen leuchten oder die Sicherheit gefährden. Son Lankradschoner darf nicht rutschen oder sich sonstwie verheddern. Die immer wieder beliebten Doorboards an älteren Autos zum unterbringen der großen Boxen fürs laute BumBum ist streng genommen nicht Crashgetestet und kann deswegen auch beim Tüv verweigert werden, ebenso die Sitzauflage wenn diese Airbags behindert. Auch Tempomaten, die ja auch nicht auf die Motorsteuerung eingriffen bei älteren Autos, brauchten eine Prüfung und Betriebserlaubnis.
Das die SS nichts am Verbrauch ändert kann ich mir ebenso nur schwer vorstellen, denn nur dafür wurde sie eingeführt, insbesondere da der NEFZ recht lange Standzeiten dabei hatte. Das ist im übrigen hier auch oft einer der angebrachten Gründe gewesen warum SS doch doof ist, da es doch eh nur für den Prüfstand ist und einem doch nur den Motor schadet.
Im übrigen, genau diese Belege, gefordert schon vor 30 Seiten, fehlen bis heute. Die tausenden Toten weil man dank SS nicht schnell genug beschleunigen konnte, und die Millionen Motorschäden weil einem die SS doch den Motor kaputt macht.
Geblieben sind nur die immer gleichen Stammtischmeinungen ohne Beleg.
Nichts hält einem davon ab die SS abzuschalten, aber was hält einen denn davon ab mit selbiger einfach zu fahren? Also abgesehen von den am Stammtisch hochgesteigerten Schreckensscenarien die so nie vorkommen.
Moin
Björn
gut geschrieben Friesel aber hier gibts wohl einige User die noch zu faul sind das Start-Stopp bei Fahrantritt auszuschalten,bei mir klappt das seit mehr als 4 Jahren jeden morgen problemlos,nach kürzester Zeit macht man das schon automatisch und bis heute noch nicht einmal vergessen!
Einige schaffen es ohne Paragraphenhandbuch kaum noch aufs Clo. Gepaart mit einem Totalverlust an Orientierung, sollte das Ding mal verlegt worden sein. Und was ich nicht selbst erlebt habe, oder besser, was ich noch nicht im Fernsehen gesehen habe, das existiert auch nicht. Da braucht man schon schriftliche Belege und Videoaufnahmen, um sich vorzustellen, dass es bei manch einen durch die Abschaltung zu unliebsamen Situationen kam. Um so mehr, wenn man nur 7.000 Km im Jahr abrattert. Da hat man dann auch das Gefühl, dass die Abschaltung nur jenen etwas nützt, welche sich an der Ampel stehend am Motorensound weiden.
Zitat:
@Johannklein schrieb am 3. Oktober 2019 um 06:20:34 Uhr:
gut geschrieben Friesel aber hier gibts wohl einige User die noch zu faul sind das Start-Stopp bei Fahrantritt auszuschalten,bei mir klappt das seit mehr als 4 Jahren jeden morgen problemlos,nach kürzester Zeit macht man das schon automatisch und bis heute noch nicht einmal vergessen!
Aber angenehm wäre es schon, das Ding nicht extra auszuschalten, nicht?😉
Und was würde es ändern, da du ja sowieso das jetzt 4 Jahre machst?
Gar nichts!
Ja, ich bin bekennend zu faul und mir geht's gewatlig auf den Senkel, dass der Motor im s-a-g, an jeder Ampel an jeder Kreuzung ausgeht und dann "brmmm" wieder an, 15m weiter wieder aus und nach 1s wieder "brmm" an, nach weiteren 29m wieder aus und und und.
Deshalb hab ich's umprogrammieren lassen (übrigens machte das PZ das) und ich schalte es jetzt ein wenn es MIR passt.
Ich bin absolut zufrieden jetzt und er ist damit jetzt auch schon 3mal über'n TÜV damit. o.Mängel.
Ihr könnt euch jetzt gegenseitig weiter gegenseitig befruchten wie toll ihr mit dem Ausschalten seid und wie dumm und faul die anderen - ich möcht' es nicht mehr anders haben.
Und zum Glück machen das meine anderen Autos auch nicht.
Moin
substreem
Und wieder einmal. Das Topic lautet "Gesetzeslage Start/Stop Funktion". Und wie willst du die Gesetzeslage anders bearbeiten als mit dem Paragraphenhandbuch?
Es geht hier nicht darum ob es dauerhaft abschaltbar ist, ob es auffällt, ob der eine faul ist oder der andere ein Paragraphenreiter. Es geht um die Gesetzeslage, und da geht es nunmal um Paragraphen.
Die Aussage das einige nicht ohne auf Klo können ist also eine kleine Nebelkerze, denn sie belegt nur das du den Topic nicht verstehen willst.
Das dann die Deaktivierung der SS mit den immer gleichen Argumenten begründet wird, ohne das da was dran zu belegen ist (Außer der Aussage von bimota, der kann ich folgen) setzt dem ganzen schon ein wenig den Aluhut auf.
Es wird die Deaktivierung meist begründet mit gefährlichen Situationen und höheren Verschleiß. Dann müßte es doch für Vielfahrer wie dich möglich sein dies auch belegen zu können, aber ähnlich wie bei der E10 Hysterie bleiben die prognostiertern Motorschäden seit Jahren schlicht aus. Auch die täglichen Unfallberichte von Start-Stop-Opfern sucht man vergebens. Ergo ist diese Begründung schlicht ins Land der Aluhutträger zu verbannen.
Und was das ganze mit jemanden zu tun haben soll, der nur 7000 km im Jahr abrattert,... Die wahrscheinlichkeit das jemand mit 7000 km die SS öfters nutzt als jemand mit 30.000 km ist sehr hoch, weil letzterer vermutlich sehr oft außerhalb geschlossener Ortschaften fährt, und dementsprechend nur selten in den Genuss der SS kommt.
Das ganze ist bei den meisten hier ein einfaches "ich will das nicht, hab keinen Plan warum, aber es muß ja begründet werden, und letzt auf dem Stammtisch wurde da mal was erzählt von nem Schwager eines Bruder deren Freundin ihrer Mutters Sohn der irgendwas mit Autos zu tun hat.
Gesetzlich gehört die SS zur Steuereinstufung und ist somit streng genommen Steuerhinterziehung wenn man sie deaktiviert. In der Praxis ists dann wie mit vielen Dingen, merkt eh keiner, also schaltet man sie eben ab. Echte Begründungen sind reiner Stopandgo Verkehr. Alles andere, wie gesagt, der Aluhut.
Moin
Björn
P.S.
Welcher ein wenig mehr als 7000 km im Jahr fährt, und das seit vielen Jahren mit eingeschalteter SS. Ohne irgendwelcher Probleme.
Und hier ein Auszug von einem Hersteller, das es erlaubt ist.
Irrelevant. VW hat auch behauptet, real höhere Emissionen wären durch "Motorschutz" überhaupt kein Problem. Bereits der erste Satz sagt dir, dass der Zustand eben nicht mehr diesem geprüften entspricht. Dass du die Start/Stopp ausschalten kannst ist genau so irrelevant wie der Umstand, dass du mit mehr Gas mehr Verbrauch als auf dem Prüfstand erzeugen kannst.