Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@sharock22 schrieb am 30. Juli 2017 um 11:35:03 Uhr:
Also ich habe es so Codiert gehabt das sie permanent aus ist. Der TÜV hat mich nur gefragt ob man es aktivieren kann und ich meinte ja.
Zu meiner Verteidigung habe ich noch gesagt:
Ob ich jetzt nach jedem Motorstart drauf drück oder es direkt auf Aus Codiere spielt ja keine Rolle die Taste funktioniert ja trotzdem.
Er hat nur gelacht und gesagt das es kein Problem ist.
Du nimmst mir das Wort beinahe aus dem Mund. Wenn ich in freier Entscheidung auf den Knopf drücken kann, um den blödsinnigen Kram abzuschalten, dann spricht auch nichts dagegen es zu automatisieren. Zumal das System eine Umprogrammierung zu lässt. Selbst bei einem Unfall mit Überschlag, zwei Toten und einer eingestürzten Brücke, wird keiner kommen und dir die Umprogrammierung zur Last legen. Selbst wenn Du den Schalter durch einlöten eines Kabels überbrückt hast, wird dir da nichts passieren. Es sei denn, dies hat den Unfall herbeigeführt "UND!" du hast diesen billigend in Kauf genommen. Ansonsten war es nur grob fahrlässig. Dagegen bist Du versichert.
Wenn man das Ding umprogrammiert, die Schaltung aber noch bedienbar bleibt, dann passiert da gar nichts. Im schlimmsten Fall notiert der TÜV-Prüfer dies als Mangel. Hat man da einen ganz üblen Hascher an der Hacke, dann ist es vielleicht, im Fall einer totalen Stillegung des Schalters, eine Ordnungswidrigkeit. Es wird dir aber keiner Die Mittelkonsole auseinanderreißen um dir nachweisen zu können, dass Du den Schalter manipuliert hast und dir daraufhin das Auto still legen und vielleicht noch ein Strafverfahren an die Backe nageln, oder dich wegen Steuerhinterziehung verknacken.
Ich finde die Abschaltung zuweilen sogar gefährlich. Es gibt schon Situationen, in denen dir Karre im Verkehr schnell versetzt werden muss. Dann kommt die Höhle nicht in die Hufe weil gerade dann der Motor ausgegangen ist.
Der TÜV geht nicht in dein Kennfeld die sehen keine Leistungssteigerung. Woher sollen die denn auch die ganzen Motordaten haben von Tausenden von Fahrzeugen.
Das ändert alles nichts an der Gesetzeslage,es ist einfach verboten in die Motorsteuerung einzugreifen ohne es amtlich zu machen.
Es gibt immer wieder welche die meinen sich das Gesetz so drehen zu können wie es ihnen passt.
Zitat:
Es gibt immer wieder welche die meinen sich das Gesetz so drehen zu können wie es ihnen passt.
Das wird ja nun auch gerade von denen, die die Gesetze verabschieden, tüchtig vorgelebt.
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wenn wird dieser Quatsch endlich geschlossen,wir Deutschen machen uns ja lächerlich mit solchen Themen!
Zitat:
@Johannklein schrieb am 2. Oktober 2019 um 15:56:31 Uhr:
wenn wird dieser Quatsch endlich geschlossen,wir Deutschen machen uns ja lächerlich mit solchen Themen!
...wenn es ausdiskutiert ist.
Der Beitrag "Welches Motoröl" nebenan hat 6666 Seiten.
da braucht man nichts auszudiskutieren,die Gesetzeslage ist sowas von 100% eindeutig!!!
Zitat:
@hadez16 schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:06:30 Uhr:
Wir sind das Volk!
das war einmal!!
Moin
Oh gott, nun ist SS wieder "gefährlich" und in den Augen einiger weniger mal wieder "Blödsinn".
Das einzige lächerliche ist das es Menschen gibt die sich damit bei normaler Fahrt überhaupt befassen. SS arbeitet eh nur wenn der Wagen komplett still steht und der Motor startet noch bevor man die Kupplung los gelassen hat bzw den Fuß so richtig vom Bremspedal bei Automatik. Ok, wenn einem ein Ufo auf den Kopf fallen könnte, dann könnte diese Millisekunde da vieleicht schaden, in allen anderen Lebenslagen habe ich noch keine "gefährlichen" Nachteile an SS Systemen erkennen können.
Das Thema hier verkommt zum Stamtisch ohne nenneswerten realen Bezug, hier wollen einige zwingend SS abschalten, erfinden dafür dann mehr schlechte als rechte Gründe, und wollen dafür Absolution. Die Steuerersparnis die sie durch SS bekommen werden natürlich dankend angenommen.
" Wir sind ein Volk von Vollidioten."
Moin
Björn
Friedlich bitte. Wir leben in einer Verwaltungsdiktatur. Die Verantwortlichen behörden samt TÜV legen zunächst "bestens informiert" (durch wen auch immer) fest wie Vorschriften wirklich zu lesen sind. Ob die Lesart aber richtig ist sagen dir dann nach kaum 10-20 Jahren Gerichte. Und dann ist keiner Schuld gewesen.
Fakt ist, dass Start/Stop beim Prüfzyklus gemessen worden ist. Ob die dauerhafte Stillegung oder "Umgehung" in welcher Form auch immer legal ist oder nicht ist nicht die Frage. Die Frage ist ob du ne TÜV Plakette bekommst. Wenn ja, alles gut. Wenn nein, nicht gut.
was ist daran so schwer das Auto zu starten und dann den Start-Stopp zu drücken um es zu deaktivieren? WAS??
Zitat:
@GaryK schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:16:20 Uhr:
Friedlich bitte. Wir leben in einer Verwaltungsdiktatur. Die Verantwortlichen behörden samt TÜV legen zunächst "bestens informiert" (durch wen auch immer) fest wie Vorschriften wirklich zu lesen sind. Ob die Lesart aber richtig ist sagen dir dann nach kaum 10-20 Jahren Gerichte. Und dann ist keiner Schuld gewesen.Fakt ist, dass Start/Stop beim Prüfzyklus gemessen worden ist. Ob die dauerhafte Stillegung oder "Umgehung" in welcher Form auch immer legal ist oder nicht ist nicht die Frage. Die Frage ist ob du ne TÜV Plakette bekommst. Wenn ja, alles gut. Wenn nein, nicht gut.
Das ist dann aber nur die Frage, wie wahrscheinlich es ist, erwischt zu werden und nicht die Frage nach der Gesetzeslage, um die es hier ja gehen soll.
Warum schließt eigentlich kein Moderator diese Diskussion über illegale Veränderungen am Fz?
In anderen Foren von MT ist man bei bestimmten Themen offenbar sehr viel empfindlicher, wenn man sich nicht exakt an die Überschrift des Threads hält.
du musst nur Klingeln und nachfragen !
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 2. Oktober 2019 um 14:43:01 Uhr:
Das ändert alles nichts an der Gesetzeslage,es ist einfach verboten in die Motorsteuerung einzugreifen ohne es amtlich zu machen.
Es gibt immer wieder welche die meinen sich das Gesetz so drehen zu können wie es ihnen passt.
Beim rauscodieren okay, aber bei Installation eines Modules was sich nur den letzten Zustand merkt und für dich den Tastendruck nach Motorstart vornimmt, da wird nix im Steuergerät verändert. Das ist wie wenn du ne Automatik hättest die dir den Tempomat auf einen Wert einstellt nach jedem Motorstart. Es wird nur ein Tastendruck simuliert, keine Software in der ECU umcodiert oder umprogrammiert.
Das fand übrigens auch der KÜS-Prüfer bei dem ich in ein, zwei Monaten zur allerersten HU erscheinen werde. Und auch ein Freund (HU-Prüfingenieur bei der DEKRA) hat die gleiche Meinung.
Zitat:
@GaryK schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:16:20 Uhr:
Fakt ist, dass Start/Stop beim Prüfzyklus gemessen worden ist. Ob die dauerhafte Stillegung oder "Umgehung" in welcher Form auch immer legal ist oder nicht ist nicht die Frage. Die Frage ist ob du ne TÜV Plakette bekommst. Wenn ja, alles gut. Wenn nein, nicht gut.
Dem möchte ich widersprechen. Der Standzeitanteil beim NEFZ Zyklus beträgt stolze 25 %, vergleicht man identische Fahrzeuge mit und ohne Start Stop, merkt man, dass diese genau identische Verbauchs- und CO2-Angaben haben. Bei anderem Getriebe, Motor etc. ändern sich diese Werte, aber bei gleichem Fahrzeug mit gleichem Motor und Getriebe, spielt der Start / Stop nicht in den NEFZ mit rein obwohl es Standzeiten gibt in denen der Motor mit Start / Stop theoretisch abgeschalten werden und Kraftstoff sparen sollte.
Mein Vater hat z.B. einen Prospekt seines Seat Ibiza 1.2 TSI, zwei Tabellen, verschiedene Ausstattungen usw., einmal mit und einmal ohne Start Stop, die Angabe von Verbauch und CO2 ist 100 % identisch. Auch im Geschäft (Sportwagen) gab es teilweise Start / Stop gekoppelt mit Ausstattungspaketen, trotzdem sind auch hier die Verbrauchs- und CO2-Werte identisch.
Wie es bei WLTP aussieht weiß ich nicht, dort wird es aber eher das Problem geben dass es kaum noch Fahrzeuge gibt die Start / Stop nur optional drin haben, d.h. es gibt keine Herstellerangaben für mit / ohne Start / Stop.