Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

728 weitere Antworten
728 Antworten

Richtig ,macht dir jeder Hersteller wenn du als Kunde es vorderst ,aber nur unter dem Hinweis das das Fahrzeug nicht mehr der Typisierung entspricht.
Mit anderen Worten "Die Betriebserlaubnis verfällt"
Halt den Schrieb mal der Rennleitung hin ,die werden dir das gleiche sagen.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:59:29 Uhr:


Die Betriebserlaubnis verfällt

Das stimmt so nicht.

Aber die Diskussion lauft sowieso in die Falsche Richtung, bei den Selbsterhaltung Juristen hier.

Kein Hersteller wird es machen, wen es nicht erlaubt ist.

Auf eigene Verantwortung wird dir der FH das rauscodieren ,allerdings biste dann illegal unterwegs oder sofort ohne S/S als Sonderaustattung mit Aufpreis ,wenn möglich.
Dann wird aber sofort die Euro-klassifizierung niedriger,was ja auch keiner möchte.

Es geht hier doch um die Gesetzeslage oder nicht? Und das ist nunmal die Realität ,ob ihr wollt oder nicht.

@Friesel
Zitat:
Gesetzlich gehört die SS zur Steuereinstufung und ist somit streng genommen Steuerhinterziehung wenn man sie deaktiviert. In der Praxis ists dann wie mit vielen Dingen, merkt eh keiner, also schaltet man sie eben ab.

Ja klar, und wenn der TÜV-Prüfer davon Wind bekommt und dir trotzdem die Plakette aufklebt oder eine Werkstatt dir den Kram umprogrammiert, dann ist es sogar Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Ganz ganz streng genommen ist sogar der Einbau des Schalters eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung.
...Otto, Otto...

Zitat:
Echte Begründungen sind reiner Stopandgo Verkehr. Alles andere, wie gesagt, der Aluhut.

Tcha, zu dieser Aussage würde ich auch sagen: Aluhut und/oder mangelnde Erfahrung.

Ähnliche Themen

Zitat:

@maxtester schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:39:44 Uhr:



Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:59:29 Uhr:


Die Betriebserlaubnis verfällt

Das stimmt so nicht.

Aber die Diskussion lauft sowieso in die Falsche Richtung, bei den Selbsterhaltung Juristen hier.

Kein Hersteller wird es machen, wen es nicht erlaubt ist.

Das KBA schrieb auch, nicht erlaubt.

die Gesetzeslage ist:ES IST NICHT ERLAUBT es dauerhaft zu deaktivieren und damit kann dieses sinnfreie Thema endlich geschlossen werden(hoffentlich)

Zitat:

@Johannklein schrieb am 3. Oktober 2019 um 15:29:08 Uhr:


die Gesetzeslage ist:ES IST NICHT ERLAUBT es dauerhaft zu deaktivieren und damit kann dieses sinnfreie Thema endlich geschlossen werden(hoffentlich)

Deine Probleme hätte ich gerne, wenn dir die Schließung meines Beitrags hier so sehr am Herzen liegt und du von nichts anderem schreibst.

Du bist hier nicht die Mama.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 3. Oktober 2019 um 16:00:33 Uhr:



Zitat:

@Johannklein schrieb am 3. Oktober 2019 um 15:29:08 Uhr:


die Gesetzeslage ist:ES IST NICHT ERLAUBT es dauerhaft zu deaktivieren und damit kann dieses sinnfreie Thema endlich geschlossen werden(hoffentlich)

Deine Probleme hätte ich gerne, wenn dir die Schließung meines Beitrags hier so sehr am Herzen liegt und du von nichts anderem schreibst.

keine Probleme,aber die Gesetzeslage ist mittlerweile doch geklärt und darum kann dieses Thema doch geschlossen werden,alles was jetzt noch an Beiträgen kommt ändert rein gar nichts an der Gesetzeslage die ja wohl zu 100% klar ist!!

Wenn ich mich auf Motor-Talk so umsehe, werden Beiträge in der Regel nicht geschlossen nachdem ein Problem vermeintlich gelöst wurde. Das wäre dem Prinzip nicht sehr zuträglich, vong Diskossjonsforum her.

Flippst du auch aus wenn man nicht exakt 3 mal an die Tür klopft?

da gab es aber nie ein Problem,die Gesetzeslage war von Anfang an ja klar!!(schon nach dem 3 Beitrag)

*an der Tafel kratz*
Nein

Und nochmal: Memoryfunktion ist keine dauerhafte Abschaltung.
Warum hier manche zum Don Quichotte mutieren?

Viele Seiten zuvor wollte man auch, dass ich den Holz-Specht auf dem Armaturenbrett eintragen lassen müsste, der nach Fahrzeugstart mit dem Schnabel auf die Taste haut.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 3. Oktober 2019 um 16:37:30 Uhr:


Viele Seiten zuvor wollte man auch, dass ich den Holz-Specht auf dem Armaturenbrett eintragen lassen müsste, der nach Fahrzeugstart mit dem Schnabel auf die Taste haut.

jetzt wirds lächerlich!! drücke den Start Stopp nach dem starten des Motors und gut ist ,man man!!

Heißt das jetzt das ich je nach Hersteller bei Temperaturen ab +3 bis -5 Grad das Auto stehen lassen muss, da SS ja dann "dauerhaft" deaktiviert ist?

Deine Antwort
Ähnliche Themen