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Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) Serie im C und H ???

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 12:59

Hallo,

ich bin gerade fleißig dabei einen Golf VI 1,4 TSI Highline zu konfigurieren. Dabei bin ich darauf gestoßen das im Prospekt auf Seite 47 (oben rechts) der Tempomat (GRA) gezeigt wird. Unten ist ein C und ein H gedruckt was nach Legende bedeutet das es bei Comfortline und Highline Serie ist.

Wenn ich nun in der Preisliste nachsehe steht davon nichts in der zusätzlichen Ausstattung des Comfortliners sowie des Highliners. In der Sonderausstattungsliste ist die GRA dann (und zwar ausschließlich) gegen Aufpeis von 195,00 € zu haben.

Hat das schon jemand von euch bemerkt und einen Händler darauf ansprechen können? Wäre ja interesant ob man sich nun die 195,00 € Aufpreis sparen kann.

Vielen Dank

collegeman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Collegeman

Wenn es VW im Prospekt so ausweist dann sollten sie sich auch daran halten. Rein rechtlich gesehen wäre das eine klare Sache, wenn da nicht die Preisliste wäre.

Für Dich persönlich spielt es rein rechtlich absolut keine Rolle was im Prospekt und in der Preisliste steht. Das ist kein rechtlich verbindliches Angebot.

Bestenfalls könntest Du wegen unlauterem Wettbewerb klagen, was Dir aber ausser persönlicher Genugtuung nichts nützen würde.

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am 29. Juni 2009 um 20:18

Dann ist dein Prospekt wahrscheinlich aus März oder neuer. Bei den "alten" Prospekten ist der Fehler drin, da dort unten rechts im Kasten ein (C) und ein (H) stehen... was für "Serie bei Comfortline" bzw. "Serie bei Highline" steht.

Zitat:

Original geschrieben von jkrt

Zitat:

Original geschrieben von Collegeman

Wenn es VW im Prospekt so ausweist dann sollten sie sich auch daran halten. Rein rechtlich gesehen wäre das eine klare Sache, wenn da nicht die Preisliste wäre.

Für Dich persönlich spielt es rein rechtlich absolut keine Rolle was im Prospekt und in der Preisliste steht. Das ist kein rechtlich verbindliches Angebot.

Bestenfalls könntest Du wegen unlauterem Wettbewerb klagen, was Dir aber ausser persönlicher Genugtuung nichts nützen würde.

Richtig! Ich sehe das genauso!

Nach BGB entsteht ein (verbindlicher) Kaufvertrag mit den entsprechenden Rechtsfolgen, Ansprüchen und Pflichten durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Also Angebot und Annahme des Angebots. Jetzt kann man sich darüber streiten, was das Angebot und was die Annahmeerklärung ist - ich hab mir jetzt nicht die AGB's durchgelesen, aber nach herrschender Meinung sind Kataloge, Prospekte, etc. immer nur sog. "Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots" und sind insofern nie verbindlich, d.h. daraus können auch keine entsprechenden Ansprüche abgeleitet werden.

Wie ebenfalls erwähnt, könnt Ihr u.U. auf unlauteren Wettbewerb klagen, aber viel mehr als die Erlangung eines gewissen inneren Seelenfriedens könnt Ihr dabei sicher nicht erreichen!

Verbindlich ist wohl das "individuelle" Angebot mit Produktbeschreibung, etc. das Euch Euer :) eigentlich ausgehändigt haben sollte und auf dem dann auch Eure Bestellung basiert! Also geht mal davon aus, dass Ihr mit Eurer Berufung auf den Prospekt oder die Preisliste nicht sehr weit kommen werdet! Anders mag es vielleicht aussehen, wenn Euch Euer :) irgendetwas anderes erzählt hat. Aber auch da wird's schwierig werden, ihm was nachzuweisen, wenn's hart auf hart kommt und schriftlich nichts festgehalten wurde...

am 29. Juni 2009 um 20:26

So ist es, und um das ganze abzurunden:

Beim Neuwagenkauf ist es normalerweise so, dass der Kunde mit der "verbindlichen Bestellung" das Angebot abgibt und das Autohaus diese - nachdem es seinerseits eine Bestätigung vom Werk bekommen hat - durch die "Auftragsbestätigung" annimmt.

Sind jedoch im Verkaufsgespräch bestimmte Zusagen gemacht worden, so gelten diese selbstverständlich - Problem wird nur sein, dass man sie im Streitfalle beweisen müsste. Da wird es wohl sinnvoller sein, auf das schlechte Gewissen des Verkäufers zu setzen und sich gütlich zu einigen.

Danke!

Dem bleibt denn nichts mehr hinzuzufügen! :p

Dann hast Du das neue Prospekt, was erst ne Zeit später rausgekommen ist.

Ich habe meinen Golf im Februar bestellt und da galt noch das alt.

In deinem ist bereits der Bluemotion drin ne.

Hier nen Pic vom Prospekt.

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