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Gegenstände auf der Autobahn - Darf man das beseitigen, oder ist das strafbar?

Themenstarteram 20. März 2023 um 20:57

Hallo Forum,

ich frage mich nach einigen Erfahrungen im Straßenverkehr, ob sich Fahrzeuzführer (Genderneutralisierungsform) strafbar machen, wenn sie auf der Autobahn aussteigen, um leicht entfernbare Gegenstände zu beseitigen und den Verkehrsfluß schnell wieder herstellen zu wollen.

Hierzu sind aktuell zwei Vorfälle in der letzten Woche ausschlaggebend

(natürlich hier als fiktiv deklariert, um sich ggf. nicht strafbar zu machen):

A2 Höhe Bottrop - Leiter verloren - im Berufsverkehr...

Linke und mittlere Spur werden durch Spurwechsler von links auf die Mittelspur behindert.

Die Leiter wurde offensichtlich bereits überfahren und ich habe mich entschieden, links daran vorbeizufahren. Das haben dann auch alle nach mir getan - soweit ich das sehen konnte.

Im Nachhinein habe ich mir die Frage gestellt, ob es nicht für alle besser gewesen wäre, ich hätte angehalten, die Leiter einfach an/auf die Betonabgrenzung gelegt und wäre dann weitergefahren.

A57 Höhe MO-Hülsdonk - LKW Reifenkarkasse - im Berufsverkehr...

Linke und mittlere Spur werden durch Spurwechsler von links auf die Mittelspur behindert.

Situation wie oben und da alles Schrittgeschwindigkeit fuhren, habe ich - mit Warnblinker - vor dem Reifen angehalten und ihn auf die "Betonrichtunsgsfahrstreifentrenner" verfrachtet und meine Fahrt fortgeführt. Im Nachhinein habe ich gesehen, daß nach ca. 200m der LKW mit dem Schaden versuchte, sich in die nächste Ausfahrt zu retten.

Ich habe für alle anderen und mich selbst kein Risiko gesehen und konnte das Hindernis beseitigen.

Sogar der Wagen auf der Mittelspur hat einfach gestoppt und die 10s abgewartet - empfand ich als gute Geste, gerade weil er hätte einfach weiter fahren können.

Daher frage ich mich ernsthaft, ob das "strafbar" ist oder nach Abwägung "mit gesundem Menschenverstand" die Beseitigung zulässig ist?

Es geht mir nicht um Aktionen im "Laufenden" Vekehr, Nachts oder in unüberschaubaren Lagen!

Ich bin gespnnt, ob jemand seine Erfahrung diesbezüglich teilen kann/möchte...

ette

 

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62 Antworten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 21. März 2023 um 19:40:29 Uhr:

Das meine ich ja. Es ist aber typisch für Motor-Talk, dass gleich wieder der große Strafhammer rausgeholt wird und einer mit "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" um die Ecke kommt. Darunter macht mans hier schon nicht mehr.

Ich kann das, so allgemeinübergreifend, nichtmal in diesem Thread lesen!

1. Seite, 9. Antwort

Ich habe mal in meiner Jugend den Verkehr auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen einer Autobahn angehalten, um einen LKW rauszuwinken, der links in die Leitplanke gefahren war. Das würde ich heute auch nicht mehr machen.

Zitat:

Nach dem Unfall stand dann mein Fahrzeug auf der linken Spur. Nach dem endlich (nach einer Stunde) die Polizei kam, war das Erste, was mir der Polizist mir an die Backe kleben wollte, eine Ordnungswidrigkeit oder gar Strafe, weil mein Auto auf der linken Spur noch rumstand.

Das musst du mir aber auch mal näher erklären, warum dein Fahrzeug (ich setze mal voraus eingeschränkt fahrbereit und Unfall mit Sachschaden) da immer noch auf der Fahrbahn stand? Vgl. §34 StVO...

 

Mal ein paar Beispiele nur aus den letzten 3 Monaten zum Nachdenken.

A1 bei Hagen. Mann auf der Autobahn vom Auto erfasst. Tot.

A1 bei Cloppenburg. Das gleiche. Tot.

A1 bei Osnabrück. Tot.

A30 bei Melle. Tot.

A8 bei Kirchenheim. Tot

A1 bei Zürich. Tot.

A9 bei Vogau.Tot

A2 Hamm. schwer verletzt.

Alles Beispiele von Menschen die auf der Autobahn erfasst wurden in diesem Jahr, was bei Google allein auf der ersten Seite angezeigt wird. Und sie alle dachten es wäre gefahrlos zu dem Zeitpunkt.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn man den Spurwechsel nicht rechtzeitig schafft, dann hält man verkehrsbedingt. Dann aus dem Stehen heraus die eigene Fahrspur durch Entfernen des Hindernisses wieder benutzbar zu machen ist rechtlich legitim.

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es legitim auf der Autobahn herumzulaufen wenn der Verkehr normal fließt?

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

Allerdings geht Eigensicherung vor. Fließt der Verkehr zu schnell oder kommen andere Umstände hinzu, dann ist das Verlassen der eigenen Knautschzone ohne wirklich zwingenden Grund nicht anzuraten - selbst Autobahnmeistereien fordern gelegentlich die Polizei zum "Einbremsen" des Verkehrs zusätzlich an, obwohl die Beseitigung von Hindernissen deren originäre Aufgabe ist.

Wenn du selbst erkennst, dass nur mit einer erhöhten Eigensicherung, selbst für die Personen die berechtigt sind, es möglich ist, wieso dann deine erste Aussage?

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

Im Übrigen besteht bei Ordnungswidrigkeiten immer ein Ermessensspielraum in allen Verfahrensabschnitten. Der Polizist kann entscheiden, ob er den Vorgang überhaupt zur anzeige bringt,

Das nennt sich das Opportunitätsprinzip. Entscheiden tut aber Polizeibeamte und nicht der Beschuldigte.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle/der örtlichen Gebietskörperschaft kann das Verfahren schon einstellen, ohne überhaupt einen Anhörungsbogen zu verschicken,

Nein darf er nicht.

 

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

ebenso nach einem Einspruch des Beschuldigten.

Hier darf die zuständige Stelle das. Entscheiden tut aber nicht der Sachbearbeiter alleine.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

Wird einem Einspruch nicht stattgegeben, dann kann der Verkehrsrichter das Verfahren einstellen, ohne überhaupt einen Termin anzuberaumen - oder in der Verhandlung freisprechen.

Unter Abwägung der Aussagen der Polizeibeamten und den Gegenargumenten des Beschuldigten. 3x darfst du raten, welcher Einschätzung mehr glauben geschenkt wird.:D

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. März 2023 um 19:03:05 Uhr:

Und dann gibt es da noch OWiG § 16 Rechtfertigender Notstand:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Nun erklär uns mal, wo hier eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder andere Rechtsgüter vorlag.

Ja ich weiß. Eine Fahrt auf der Autobahn ist teilweise wie ein Krieg. Aber das man sich so in der Art hineinsteigert, dass man meint der §16 OWiG ist anwendbar, ist doch eine Schippe zuviel.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 22. März 2023 um 03:45:02 Uhr:

Zitat:

Nach dem Unfall stand dann mein Fahrzeug auf der linken Spur. Nach dem endlich (nach einer Stunde) die Polizei kam, war das Erste, was mir der Polizist mir an die Backe kleben wollte, eine Ordnungswidrigkeit oder gar Strafe, weil mein Auto auf der linken Spur noch rumstand.

Das musst du mir aber auch mal näher erklären, warum dein Fahrzeug (ich setze mal voraus eingeschränkt fahrbereit und Unfall mit Sachschaden) da immer noch auf der Fahrbahn stand? Vgl. §34 StVO...

Nein, das muss ich nicht. Ich hätte es erläutert, wenn du einfach normal gefragt hättest, ohne mir die Plicht aufzuerlegen, dass ich dir das erklärenmuss. So antworte ich dir jetzt nur, aus meinem Beitrag geht klar hervor, dass ich nicht gegen §34 der StVO verstoßen habe und das muss dir genügen.

Es fällt in diesem Forenbereich unangenehm auf, dass bei nicht bis ins kleinste Detail und ohne Interpretationsspielraum beschriebenen Situation einfach irgendwelche Annahmen getroffen werden, um einen einen Vorwurf zu machen zu können und einen Rechtfertigungsdruck auszusetzen. Dir muss man zugutehalten, dass du die Situation, die du angenommen hast, wenigstens angegeben hast.

Dennoch, was soll das, erstmal davon auszugehen, dass sich jemand falsch verhalten hat. Kann man nicht einfach mal vom Gegenteil ausgehen, denn dann fallen die Fragen wesentlich angenehmer aus (z.B. „Warum konntest du dein Fahrzeug nicht von der linken Spur entfernen?“) und dann gibt es fast immer auch eine Antwort.

 

Gruß

Uwe

 

Zitat:

@JohnyV schrieb am 22. März 2023 um 06:40:26 Uhr:

Mal ein paar Beispiele nur aus den letzten 3 Monaten zum Nachdenken.

A1 bei Hagen. Mann auf der Autobahn vom Auto erfasst. Tot.

A1 bei Cloppenburg. Das gleiche. Tot.

A1 bei Osnabrück. Tot.

A30 bei Melle. Tot.

A8 bei Kirchenheim. Tot

A1 bei Zürich. Tot.

A9 bei Vogau.Tot

A2 Hamm. schwer verletzt.

Alles Beispiele von Menschen die auf der Autobahn erfasst wurden in diesem Jahr, was bei Google allein auf der ersten Seite angezeigt wird. Und sie alle dachten es wäre gefahrlos zu dem Zeitpunkt.

Was ist mit denen die am Ende eines Staus sterben .... auch die die da schon regulär Standen?

Was ist mit denen die durch herumliegende Teile und (anderweitig) herumlaufende Personen zu Schaden kommen?

Soll man immer nur mit der Schulter zucken ... "andere werden es schon richten".

Im Grunde sind das Gedankengänge die sich auch auf andere Lebenssituationen übertragen lassen, übertragen werden müssen. ... und habe ich schon wenige male machen müssen ... auch unter höchster Lebensgefahr.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 22. März 2023 um 09:26:36 Uhr:

Zitat:

@JohnyV schrieb am 22. März 2023 um 06:40:26 Uhr:

Mal ein paar Beispiele nur aus den letzten 3 Monaten zum Nachdenken.

A1 bei Hagen. Mann auf der Autobahn vom Auto erfasst. Tot.

A1 bei Cloppenburg. Das gleiche. Tot.

A1 bei Osnabrück. Tot.

A30 bei Melle. Tot.

A8 bei Kirchenheim. Tot

A1 bei Zürich. Tot.

A9 bei Vogau.Tot

A2 Hamm. schwer verletzt.

Alles Beispiele von Menschen die auf der Autobahn erfasst wurden in diesem Jahr, was bei Google allein auf der ersten Seite angezeigt wird. Und sie alle dachten es wäre gefahrlos zu dem Zeitpunkt.

Was ist mit denen die am Ende eines Staus sterben .... auch die die da schon regulär Standen?

Was ist mit denen die durch herumliegende Teile und (anderweitig) herumlaufende Personen zu Schaden kommen?

Soll man immer nur mit der Schulter zucken ... "andere werden es schon richten".

Im Grunde sind das Gedankengänge die sich auch auf andere Lebenssituationen übertragen lassen, übertragen werden müssen. ... und habe ich schon wenige male machen müssen ... auch unter höchster Lebensgefahr.

Was du machst bleibt dir selbst überlassen. Ich hätte keine Lust wegen einer blöden Leiter die da rumliegt, beim wegräumen zu sterben, weil es vielleicht doch nicht so gefahrlos ist wie man denkt.

Ein trauriges Beispiel, wie schnell jemand bei etwas banalen sein Leben verlieren kann, obwohl er noch das ganze Leben vor sich hatte.

Auch Rettungskräfte und Mitarbeiter der Autobahnmeisterei sterben immer wieder bei Einsätzen, obwohl sie geschult sind und die Situation scheinbar unter Kontrolle ist. Oft nach Unfällen oder wo es sich staut wie im Fall des TE.

1
2

... ja ist traurig. ich kenne die Berichte zu hauf. ... bin aber auch immer traurig wenn so was passiert weil sich oft keiner kümmert oder nur unzureichend. ist dann doof wenn man wegen einer leiter auf der Autobahn ums Leben kommt.

Aber immerhin sitzen die Leute heute meist schon mal mit Warnweste auf der Leitplanke, schaffen es vllt. sogar 30m hinter dem Fahrzeug ein kaputtes Warndreieck aufzustellen (das nachher jemand anderes wegräumen darf) und alles per Video zu dokumentieren.

... und natürlich kenne ich auch Situationen wo ich nur noch die Polizei rufen konnte weil ich gerade am Vollspacken vorbeigeflogen bin. Böser weise habe ich da, mangels fehlender Freispricheinrichtung, mir erlaubt einfach das Handy in die Hand zu nehmen - bei voller fahrt. Hätte ich echt nicht machen sollen.

Wieso meinst Du immer "nicht kümmern"? Ich habe doch geschrieben wer ganz gut für solche Sitationen vorbereitet ist. Warum soll ich mein Leben riskieren, wegen eines Gegenstandes auf der Autobahn? Stell Dich mal an die Bahn wie schnell ein Auto mit 130 kmh an Dir vorbeidonnert. Und jetzt ließt der Fahrer mal schnell noch eine Wottsab Nachricht.

und spinnen den Faden mal weiter.

Er schaut auf und sieht die Person auf der Fahrbahn und versucht auszuweichen. Folge des ganzen. Er verreißt den Wagen und landet am nächsten Baum und stirbt an Ort und Stelle.

Schwups kann, vor Gericht, aus der Ordnungswidrigkeit eventuell ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr werden.

Sorry, falscher Thread.

Kommt wohl drauf an. Im Stop&Go, wo keiner über den ersten Gang hinauskommt, kann und sollte man m.E. schon den kurzen Dienstweg gehen und das Ding zur Seite schieben. Wenn die AB frei genug für >100 auf den anderen Fahrspuren ist, würd ich den Teufel tun...

Zitat:

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es legitim auf der Autobahn herumzulaufen wenn der Verkehr normal fließt?

Es war nicht die Rede von annähernd normal fließendem Verkehr, siehe Ursprungsbeitrag.

Zitat:

 

Wenn du selbst erkennst, dass nur mit einer erhöhten Eigensicherung, selbst für die Personen die berechtigt sind, es möglich ist, wieso dann deine erste Aussage?

Weil jeder Fall anders liegt. Ein relativ gefahrloses Selbstabräumen kommt nur in Frage, wenn entweder der Verkehr "schleicht" (< ca. 30 km/h) oder die Verkehrsdichte so gering ist, dass ein sich annäherndes Fahrzeug selbst bei anderthalbfacher Höchstgeschwindigkeit der Strecke erst bei dir ankommt, wenn du selbst "mit Hindernissen" fertig mit der Aktion bist.

Bei Tempo 150 benötigt ein Fahrzeug 24 Sekunden für einen Kilometer...

Zitat:

 

Das nennt sich das Opportunitätsprinzip. Entscheiden tut aber Polizeibeamte und nicht der Beschuldigte.

Natürlich. Ich sagte nichts anderes.

Zitat:

 

]Nein darf er nicht.

Das kommt auf die behördeninterne Regelung an. Spätestens in Zusammenarbeit mit seinem Gruppenleiter darf er.

Zitat:

 

Unter Abwägung der Aussagen der Polizeibeamten und den Gegenargumenten des Beschuldigten. 3x darfst du raten, welcher Einschätzung mehr glauben geschenkt wird.:D

Es geht hier immer noch um einen 10€-Verstoß.

Allein auf die Gefahr hin, einstellen oder freisprechen zu müssen gebietet die Prozessökonomie die Einstellung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.

 

Zitat:

 

Nun erklär uns mal, wo hier eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder andere Rechtsgüter vorlag.

Ja ich weiß. Eine Fahrt auf der Autobahn ist teilweise wie ein Krieg. Aber das man sich so in der Art hineinsteigert, dass man meint der §16 OWiG ist anwendbar, ist doch eine Schippe zuviel.

Ein Gegenstand auf der Fahrbahn ist eine Gefahr nicht nur für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (ebenfalls Schutzziel), sondern konkret auch eine Gefahr für Leib und Leben der Fahrbahnbenutzer, spätestens für Motorrradfahrer.

Allein die Wertung im Bußgeldkatalog

132600 Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße/ließen einen Gegenstand auf der Straße liegen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte.

60€, 1 Punkt

im Verhältnis zu

118184 Sie betraten/überschritten als Fußgänger die -autobahn/Kraftfahr­straße an einer nicht dafür vorge­sehenen Stelle.

10€

und

118012 Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahr­straße und behinderten dadurch Andere.

35€

zeigt deutlich, welches der Gesetzgeber als das höherwertige Rechtsgut ansieht.

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