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Gegenstände auf der Autobahn - Darf man das beseitigen, oder ist das strafbar?

Themenstarteram 20. März 2023 um 20:57

Hallo Forum,

ich frage mich nach einigen Erfahrungen im Straßenverkehr, ob sich Fahrzeuzführer (Genderneutralisierungsform) strafbar machen, wenn sie auf der Autobahn aussteigen, um leicht entfernbare Gegenstände zu beseitigen und den Verkehrsfluß schnell wieder herstellen zu wollen.

Hierzu sind aktuell zwei Vorfälle in der letzten Woche ausschlaggebend

(natürlich hier als fiktiv deklariert, um sich ggf. nicht strafbar zu machen):

A2 Höhe Bottrop - Leiter verloren - im Berufsverkehr...

Linke und mittlere Spur werden durch Spurwechsler von links auf die Mittelspur behindert.

Die Leiter wurde offensichtlich bereits überfahren und ich habe mich entschieden, links daran vorbeizufahren. Das haben dann auch alle nach mir getan - soweit ich das sehen konnte.

Im Nachhinein habe ich mir die Frage gestellt, ob es nicht für alle besser gewesen wäre, ich hätte angehalten, die Leiter einfach an/auf die Betonabgrenzung gelegt und wäre dann weitergefahren.

A57 Höhe MO-Hülsdonk - LKW Reifenkarkasse - im Berufsverkehr...

Linke und mittlere Spur werden durch Spurwechsler von links auf die Mittelspur behindert.

Situation wie oben und da alles Schrittgeschwindigkeit fuhren, habe ich - mit Warnblinker - vor dem Reifen angehalten und ihn auf die "Betonrichtunsgsfahrstreifentrenner" verfrachtet und meine Fahrt fortgeführt. Im Nachhinein habe ich gesehen, daß nach ca. 200m der LKW mit dem Schaden versuchte, sich in die nächste Ausfahrt zu retten.

Ich habe für alle anderen und mich selbst kein Risiko gesehen und konnte das Hindernis beseitigen.

Sogar der Wagen auf der Mittelspur hat einfach gestoppt und die 10s abgewartet - empfand ich als gute Geste, gerade weil er hätte einfach weiter fahren können.

Daher frage ich mich ernsthaft, ob das "strafbar" ist oder nach Abwägung "mit gesundem Menschenverstand" die Beseitigung zulässig ist?

Es geht mir nicht um Aktionen im "Laufenden" Vekehr, Nachts oder in unüberschaubaren Lagen!

Ich bin gespnnt, ob jemand seine Erfahrung diesbezüglich teilen kann/möchte...

ette

 

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62 Antworten

Strafbar ist es sicher nicht.

Wenn es die Verkehrssituation zuläßt und man gefahrlos anhalten kann, kann man das m.E. ruhig tun.

EIgentlich darf man auf der Autobahn nicht halten, wenn es die Verkehrslage nicht erfordert, aber da sehe ich das so wie mit dem Handy. Man darf während der Fahrt das Handy benutzen, wenn man bspw. einen Falschfahrer melden will.

So sehe ich das auch hier mit dem Anhalten und Hindernis beseitigen.

Ich würde beim Anhalten aber gucken, dass der Hintermann es wahrnimmt und auch anhält.

Wenn ich solche Situationen hatte, habe ich die Rennleitung angerufen. Die bringen den Verkehr sicher zum stehen und sammeln das Zeug von der Bahn.

Themenstarteram 20. März 2023 um 21:33

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 20. März 2023 um 22:20:32 Uhr:

Strafbar ist es sicher nicht.

Wenn es die Verkehrssituation zuläßt und man gefahrlos anhalten kann, kann man das m.E. ruhig tun.

EIgentlich darf man auf der Autobahn nicht halten, wenn es die Verkehrslage nicht erfordert, aber da sehe ich das so wie mit dem Handy. Man darf während der Fahrt das Handy benutzen, wenn man bspw. einen Falschfahrer melden will.

So sehe ich das auch hier mit dem Anhalten und Hindernis beseitigen.

Ich würde beim Anhalten aber gucken, dass der Hintermann es wahrnimmt und auch anhält.

Gehalten haben wir alle vorher - und es war gefahrlos.

Und zum Thema Handy am Steuer sei erwähnt, das ich mit der Polizei über 110 telefoniert habe, um einen LKW Reifenplatzer zu melden und geblitzt wurde, weil (Ich unaufmerksam war) ein anderer den Vorfall gerade meldete, ohne zu wissen, auf welcher AB er unterwegs war.

Ich habe den Beamten - er meinte: jetzt weiss ich wo sie sind :) - gefragt, ob sich da nicht was machen lässt, da ich halt wegen der Unstimmigkeit abgelenkt (meine Schuld) war.

Von dem Foto habe ich nichts mehr mitbekommen!

Das war fair!

Strafbar ist das letzte wo ich in dem Moment darüber nachdenke.

 

Eigensicherung ist für mich Prio 1, d.h. Hindernis umfahren und anschließend melden.

 

Auf der Autobahn ohne weitere Unterstützung Gegenstände aufsammeln ist mir ein zu hohes Risiko

Zitat:

@ette_etternius schrieb am 20. März 2023 um 21:57:27 Uhr:

Daher frage ich mich ernsthaft, ob das "strafbar" ist oder nach Abwägung "mit gesundem Menschenverstand" die Beseitigung zulässig ist?

Strafbar ist das vermutlich nicht, aber wirklich nur zu empfehlen, wenn man absolut sicher ist, dass man sich selbst und andere durch das Anhalten und Beseitigen der Gegenstände nicht gefährdet. Aus meiner Sicht kann man das aber selten.

Daher empfiehlt sich dann die 110 anzurufen. Eine Zeit war diese Nummer in meinem Wahlwiderholspeicher, weil ich sie doch recht oft anrufen musste.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 20. März 2023 um 22:10

Zitat:

@Homie777 schrieb am 20. März 2023 um 22:40:50 Uhr:

Strafbar ist das letzte wo ich in dem Moment darüber nachdenke.

Eigensicherung ist für mich Prio 1

Da bin ich 100%ig dabei!

Mir hat sich die Frage halt im Nachhinein gestellt.

Staus wegen Gegenständen auf der Fahrbahn kennt jeder und wenn (ggf mit Unterstützung der anderen Verkehrsteilnehmer) es möglich ist, das Problem "asap" zu beseitigen, damit alle wieder fahren können, sehe ich das als gerechtfertigt und "zielführend" an - frage mich halt nur: Droht eine Strafe?

Ich habe nebenbei auch vor Jahren schon mal im Stau Hunde auf der AB57 eingefangen, wo sich die anderen "im Streß" befanden (tagsüber!).

Das würde ich so heute nicht nochmal machen - auch wenn Tiere Lebewesen sind und ich erwartet hätte, daß die "Staukollegen" hier auch situationsgemäß handeln...

 

Auf der Autobahn halten ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. (Wenn es nicht verkehrsbedingt ist)

 

Wenden oder Rückwärtsfahren wäre eine Straftat.

Themenstarteram 20. März 2023 um 22:25

Zitat:

@lejockel schrieb am 20. März 2023 um 22:30:03 Uhr:

Wenn ich solche Situationen hatte, habe ich die Rennleitung angerufen. Die bringen den Verkehr sicher zum stehen und sammeln das Zeug von der Bahn.

Das ist de facto der sicherste Weg!

Nicht jeder kann (im stehenden Verkehr) "mal eben" Dinge zur Seite räumen.

Meine Frage bezog sich jedoch auf die potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen, die folgen könnten.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 20. März 2023 um 22:20:32 Uhr:

Strafbar ist es sicher nicht.

Wenn es die Verkehrssituation zuläßt und man gefahrlos anhalten kann, kann man das m.E. ruhig tun.

EIgentlich darf man auf der Autobahn nicht halten, wenn es die Verkehrslage nicht erfordert, aber da sehe ich das so wie mit dem Handy. Man darf während der Fahrt das Handy benutzen, wenn man bspw. einen Falschfahrer melden will.

So sehe ich das auch hier mit dem Anhalten und Hindernis beseitigen.

Ich würde beim Anhalten aber gucken, dass der Hintermann es wahrnimmt und auch anhält.

Aber sicher ist das strafbar. Es ist mindestens eine OWi und kostet 10€. Es kann, wenn es schlecht läuft, aber auch zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kommen.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, weil jemand bei Schrittempo anhält um einen Gegenstand von der Fahrbahn zu räumen, der die Stockung überhaupt erst verursacht?

Mensch, beguck dich mal in Jackett.

Guckst du Handlung 2.

Dabei ist es unerheblich, ob der Verkehr sich verlangsamt oder nicht. Kommt es zum Crash wegen des herumlaufens auf der Autobahn, dann ist das so zu bewerten.

Man handelt vorsätzlich, wenn man den Eingriff bzw. die Gefahr billigend in Kauf nimmt und zumindest für möglich gehalten hat (sog. Eventualvorsatz). Fahrlässig handelt man hingegen, wenn man „nur“ die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Achja und das ganze auch mit Jackett.;)

Das trifft doch in mehreren Punkten nicht zu.

Reibungsloser Verkehr. Der läuft ja schon nicht reibungslos. Die Ursache hierfür soll ja abgestellt werden.

Abstellen des Autos. Abstellen ist nicht, wenn man anhält, um etwas vorm Auto zur Seite zu legen und dann weiterzufahren.

Laufen auf der Autobahn. Er läuft nicht auf der Autobahn, er räumt ein Hindernis zur Seite. Wenn du einen Unfall auf der Autobahn hast oder eine Panne, steigst du ja auch aus und läufst da.

Nö, da siehst du zu, dass du unverzüglich hinter die Leitplanke kommst. Der Vorteil, wenn man da auf der Fahrbahn rumhampelt: im Zweifel braucht es dich nicht mehr kratzen, sondern höchstens die Hinterbliebenen.

Muß ich nicht das Unfall- oder Pannenfahrzeug absichern?

Wie auch immer, wenn es einen vergleichbaren Fall gibt, wo jemandem wegen so etwas Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wurde und er deswegen bestraft wurde, dann bitte mal das Urteil verlinken.

Jeder Richter wird auch die Begleitumstände betrachten und das Halten bei ohnehin stockendem Verkehr ist was völlig anderes, als bei freier Fahrt einfach auf der Autobahn stehenzubleiben.

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