Zitat:
@fehlzündung schrieb am 21. März 2023 um 13:34:28 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 21. März 2023 um 13:32:06 Uhr:
Solche Situationen muß man mit Bedacht einer Einzelfallentscheidung unterziehen. Und wer da agiert muß auch schon gleich ein Verhaltenszenario im Vorfeld ablaufen lassen.
Sehe ich auch so. Aber viele trauen sich solche Entscheidungen nicht mehr zu und machen nur was, wenn es explizit erlaubt ist.
Mal kurz die Lage prüfen, entscheiden und entsprechend handeln kommt immer mehr aus der Mode.
Darum geht es:
Lage analysieren - ungefählich - OK - machen.
(Anruf 110 hätte ca. 20km Anfahrt bedeutet - mit Baustelle auf der 42 DU-Nord)
Ich erwarte für mich keine nachteiligen Folgen, da keiner der Staubeteiligten afaik sich über meine Maßnahme geärgert hat 😉
Mir hat sich halt nur die Frage gestellt, ob man dafür auch belangt werden kann - trotz guter Absicht?
So wie sich mein Thema hier entwickelt hat, damit habe ich nicht gerechnet, da es vermehrt um Schädigung/Vorsatz ging.
So bleibt mir nur abschließend zu schreiben:
"Wo kein Kläger - da kein Richter"
in diesem Sinne allen eine gute Fahrt!
ette