Gegenstände auf der Autobahn - Darf man das beseitigen, oder ist das strafbar?
Hallo Forum,
ich frage mich nach einigen Erfahrungen im Straßenverkehr, ob sich Fahrzeuzführer (Genderneutralisierungsform) strafbar machen, wenn sie auf der Autobahn aussteigen, um leicht entfernbare Gegenstände zu beseitigen und den Verkehrsfluß schnell wieder herstellen zu wollen.
Hierzu sind aktuell zwei Vorfälle in der letzten Woche ausschlaggebend
(natürlich hier als fiktiv deklariert, um sich ggf. nicht strafbar zu machen):
A2 Höhe Bottrop - Leiter verloren - im Berufsverkehr...
Linke und mittlere Spur werden durch Spurwechsler von links auf die Mittelspur behindert.
Die Leiter wurde offensichtlich bereits überfahren und ich habe mich entschieden, links daran vorbeizufahren. Das haben dann auch alle nach mir getan - soweit ich das sehen konnte.
Im Nachhinein habe ich mir die Frage gestellt, ob es nicht für alle besser gewesen wäre, ich hätte angehalten, die Leiter einfach an/auf die Betonabgrenzung gelegt und wäre dann weitergefahren.
A57 Höhe MO-Hülsdonk - LKW Reifenkarkasse - im Berufsverkehr...
Linke und mittlere Spur werden durch Spurwechsler von links auf die Mittelspur behindert.
Situation wie oben und da alles Schrittgeschwindigkeit fuhren, habe ich - mit Warnblinker - vor dem Reifen angehalten und ihn auf die "Betonrichtunsgsfahrstreifentrenner" verfrachtet und meine Fahrt fortgeführt. Im Nachhinein habe ich gesehen, daß nach ca. 200m der LKW mit dem Schaden versuchte, sich in die nächste Ausfahrt zu retten.
Ich habe für alle anderen und mich selbst kein Risiko gesehen und konnte das Hindernis beseitigen.
Sogar der Wagen auf der Mittelspur hat einfach gestoppt und die 10s abgewartet - empfand ich als gute Geste, gerade weil er hätte einfach weiter fahren können.
Daher frage ich mich ernsthaft, ob das "strafbar" ist oder nach Abwägung "mit gesundem Menschenverstand" die Beseitigung zulässig ist?
Es geht mir nicht um Aktionen im "Laufenden" Vekehr, Nachts oder in unüberschaubaren Lagen!
Ich bin gespnnt, ob jemand seine Erfahrung diesbezüglich teilen kann/möchte...
ette
62 Antworten
und um noch einen draufzusetzen:
Die Tathandlungen gem. § 315b Abs. 1 Nr. 1–3 können auch durch ein Unterlassen begangen werden, sofern die Voraussetzungen des § 13 gegeben sind. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Kraftfahrer ein Hindernis nicht beseitigt, das er durch einen eigenen Unfall oder ein eigenes Fahrverhalten auf der Fahrbahn errichtet hat.
BEISPIEL
An dem Anhänger des von A geführten Lkw platzt im Verlauf der Fahrt einer der mittleren Reifen, so dass das Fahrzeug kurzfristig ins Schleudern gerät. Dabei löst sich eine nur unsachgemäß befestigte Holzpaneele, die auf der rechten Fahrbahn liegen bleibt. A bringt sein Fahrzeug einige hundert Meter weiter zum Stehen, bemerkt zwar die Holzpaneele, glaubt aber, zunächst wichtigere Dinge erledigen zu müssen. Der nachfolgende Lkw-Fahrer L sieht diese Holzpaneele zu spät und kann einen Unfall mit dem überholenden Porschefahrer P nur noch dadurch vermeiden, dass er sein Fahrzeug nach rechts in die Leitplanke fährt.
Eine Strafbarkeit nach § 315b Abs. 1 Nr. 2 scheidet zunächst aus, weil A nicht durch einen verkehrsfremden Eingriff in den Straßenverkehr ein Hindernis bereitet hat. Die Holzpaneele hat sich infolge eines verkehrstypischen Vorganges gelöst, welcher auch nicht unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zu einem verkehrsfeindlichen Eingriff umgedeutet werden kann.
In Betracht kommen kann jedoch eine Strafbarkeit gem. §§ 315b Abs. 1 Nr. 2, 13. Der BGH hat in Fällen vergleichbarer Art das Bereiten eines Hindernisses durch Unterlassen der Entfernung desselben bejaht. Die Garantenstellung ergibt sich im vorliegenden Beispiel aus Ingerenz, da die nicht ordnungsgemäße Befestigung der Ladung ein pflichtwidriges Vorverhalten darstellt. Teilweise wird in der Literatur die Entsprechungsklausel verneint. Demnach muss das Unterlassen von seiner Vorwerfbarkeit her einem aktiven Tun entsprechen (§ 13). Ein Täter, der aber lediglich ein Hindernis nicht beseitige, weise weniger kriminelle Energie auf als ein solcher, der aktiv ein solches Hindernis schaffe.
Quelle: https://www.juracademy.de/.../...rliche-eingriffe-strassenverkehr.html
Zitat:
Nein, das muss ich nicht. Ich hätte es erläutert, wenn du einfach normal gefragt hättest, ohne mir die Plicht aufzuerlegen, dass ich dir das erklärenmuss. So antworte ich dir jetzt nur, aus meinem Beitrag geht klar hervor, dass ich nicht gegen §34 der StVO verstoßen habe und das muss dir genügen.
Aus deinem Beitrag geht hervor, dass der Polizist dich zumindest entsprechend angesprochen hat. Über deine möglicherweise vorhandenen guten Gründe hattest du dich nicht ausgelassen.
Ein "Liegenbleiber links" führt aber immer zu einer erheblichen Gefahr - und bei entsprechender Verkehrsdichte zu einem Stau. Spätestens im Staugeschehen, wenn also die anderen Fahrzeuge mit max. 60 km/h vorbeifahren ist es möglich (und m.E. auch legitim), die anderen VT durch Handzeichen zur weiteren Verlangsamung und schließlich zum Halten aufzufordern, um ein Fahrzeug auf den Seitenstreifen zu schieben.
Außer "Das Fahrzeug ist nicht bewegbar" fällt mir als wichtiger Grund daher nur "Beweissicherung nach Unfall mit Verletzten" ein - und eben "fließender Verkehr lässt sichere Beseitigung nicht zu".
Vielleicht zu meinem Hintergrund: Ich bin u.a. als Sportwart an Rundkurs und Rallye tätig und traue mir daher diesbezüglich wahrscheinlich mehr zu, als der Durchschnittsautofahrer. Unsere Teilnehmer bewegen ihre Fahrzeuge mit Hochgeschwindigkeit im Grenzbereich und es kommt entsprechend häufig zu Ereignissen. Dafür haben wir das "Handy-Problem" eher nicht.
Zitat:
@Fellnasentaxi schrieb am 22. März 2023 um 15:45:13 Uhr:
Aus deinem Beitrag geht hervor, dass der Polizist dich zumindest entsprechend angesprochen hat. Über deine möglicherweise vorhandenen guten Gründe hattest du dich nicht ausgelassen.
Aus meinem Beitrag geht aber auch hervor, dass der Polizist, als allerstes, nach dem er an der Unfallstelle angekommen, mir ans Zeug flicken wollte, dass mein Fahrzeug da noch rumsteht. Er hatte also den Sachverhalt noch gar nicht prüfen können.
Deine weiteren Aufzählungen, wann ein Fahrzeug zu beseitigen ist, sind ja schön und gut und das wissen wir hier auch alle, aber daran, dass der Polizist das Ganze nicht weiterverfolgt hat, ist doch wohl klar zu erkennen, dass deine ganzen Szenarien nicht zutrafen.
Vielleicht traf eher ein Szenarium zu, vergleichbar mit dem, dass du in deinem letzten Beitrag auf der vorherigen Seite genannt hast, bei dem eben nicht empfehlenswert ist, Gegenstände oder Fahrzeuge zu entfernen. Wer weiß? 😉
Mein Fall ist auch gar nicht Thema dieses Threads, er sollte nur aufzeigen, dass man auch, wenn man alles richtig gemacht hat, an den falschen Polizisten oder auch Sachbearbeiter geraten kann.
Daher sollte wir meinen Fall hier auch nicht weiter disktuieren.
Gruß
Uwe
Nun, der "Anfangsverdacht" besteht grundsätzlich. Entweder, er lässt sich ausräumen oder eben nicht.
Insofern bist du da nicht an den Falschen geraten... das ist übliche Praxis.
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Zitat:
@Fellnasentaxi schrieb am 23. März 2023 um 09:42:27 Uhr:
Nun, der "Anfangsverdacht" besteht grundsätzlich. Entweder, er lässt sich ausräumen oder eben nicht.Insofern bist du da nicht an den Falschen geraten... das ist übliche Praxis.
So, so, den Anfangsverdacht zuallererst klären (wie ich dir jetzt schon das dritte Mal schreibe), also ohne vorher die Unfallstelle „professionell“ abzusichern, ist also die übliche Praxis. 🙁
Wieso besteht der Anfangsverdacht grundsätzlich? Was ist z.B., wenn das ein völlig deformiertes Fahrzeug auf der linken Spur steht, dann besteht doch wohl kaum der Anfangsverdacht.
Ich muss noch einen wichtigen Punkt hinzufügen, den ich vergessen hatte. Ich persönlich habe, bis auf diesen einen Fall, eigentlich eher positive Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Dieser Punkt ist mir wichtig, denn es soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Polizei ist oder arbeitet schlecht.
Gruß
Uwe
Könnt ihr das per PN klären?
Btt?
Sonst, vermute ich, wird ein Mod aufgrund eurer OffTopic Diskussion den Thread dicht machen.
Von meiner Seite ist das Thema durch.
Gruß
Uwe
Das kann alles ganz fürchterlich nach hinten losgehen:
https://www.spiegel.de/.../...n-a-0f835940-fde9-47b2-a987-6ffb73230b04
Die egoistische Fahrerei der anderen kann man leider nie abschätzen.
Ich weiß jetzt nicht, ob hier eine "egoistische Fahrerei der anderen" ursächlich war.
Fahrzeuge auf dem Standstreifen sind schon Grund genug, das Tempo zu reduzieren, aufmerksam zu sein und den Fuß auf der Bremse zu halten.
Sind dann noch Tiere oder sogar Personen auf der Fahrbahn (also auch dem Standstreifen) zu sehen, ist nichts mehr mit weiterfahren.
Da ist eine Spur nach links ziehen und bremsen, sei es auf 60, angesagt.
Wer das nicht tut, handelt falsch, egoistisch und war zu schnell. Das sind dann eben die meisten.
Zitat:
@Bamako schrieb am 23. März 2023 um 19:22:26 Uhr:
Sind dann noch Tiere oder sogar Personen auf der Fahrbahn (also auch dem Standstreifen) zu sehen, ist nichts mehr mit weiterfahren.
Da ist eine Spur nach links ziehen und bremsen, sei es auf 60, angesagt.
Ja "Holla die Waldfee!", - im dichtem Verkehr auf ungegrenztem Autobahnabschnitt ist Deine Idee ein tollkühnes Manöver und taugt zum Startpunkt einer formidablen Massenkarambolage.
Zitat:
@Bamako schrieb am 23. März 2023 um 19:22:26 Uhr:
Da ist eine Spur nach links ziehen und bremsen, sei es auf 60, angesagt.
Er befand sich auf der mittleren Spur, die Fahrerin ist also schon (oder war wahrscheinlich) eine Spur nach Links gefahren.
Das ist vom Hundeeinfänger schon etwas Selbstmörderisch gewesen.
Zitat:
@lejockel schrieb am 22. März 2023 um 10:42:09 Uhr:
Wieso meinst Du immer "nicht kümmern"? Ich habe doch geschrieben wer ganz gut für solche Sitationen vorbereitet ist. Warum soll ich mein Leben riskieren, wegen eines Gegenstandes auf der Autobahn? Stell Dich mal an die Bahn wie schnell ein Auto mit 130 kmh an Dir vorbeidonnert.
Das Ausgasgszenario war hier ein anderes als "Leere Bahn mit 130er".
Und selbst auf einer leere Bahn wo wirklich einer angeflogen kommen kann würde ich abschätzen wie hoch die Gefahrenlage für alle ist und ob ich's managen kann. Aber gut, Du scheinst nicht zu erwarten das ich Geschwindigkeiten abschätzen und ein paar 100m geradeausgucken kann und auch keine "Ausstiegsoption" in petto habe.
Ist letztendlich egal, ich muß es für mich verantworten könne, ganz gleich ob auf der Straße, der u-Bahn, am Bahnhof oder im Park. Und bisher ist alles in meinem leben gut gegangen oder glimpflich verlaufen.
Zitat:
@Bamako schrieb am 23. März 2023 um 19:22:26 Uhr:
Sind dann noch Tiere oder sogar Personen auf der Fahrbahn (also auch dem Standstreifen) zu sehen, ist nichts mehr mit weiterfahren.
Da ist eine Spur nach links ziehen und bremsen, sei es auf 60, angesagt.
Bloß nicht, bist Du des Teufels. Was, wenn da von hinten einer mit 130 oder 2x130 kommt? Durchziehen, durchziehen. Wenn der Dir reinrauscht bist Du tot - scnr 😉 😉
... und wenn man so verzögert schon während dessen den Warnblinker an, Verkehr von hinten in sicht zus. "blink-Bremslicht" treten ... und kontinuierlich 2 Augen nach vorne, 2 nach hinten 🙄 und einen halben Fuß auf dem Gaspedal.
Zitat:
@Bamako schrieb am 23. März 2023 um 19:22:26 Uhr:
Fahrzeuge auf dem Standstreifen sind schon Grund genug, das Tempo zu reduzieren, aufmerksam zu sein und den Fuß auf der Bremse zu halten.Sind dann noch Tiere oder sogar Personen auf der Fahrbahn (also auch dem Standstreifen) zu sehen, ist nichts mehr mit weiterfahren.
Da ist eine Spur nach links ziehen und bremsen, sei es auf 60, angesagt.Wer das nicht tut, handelt falsch, egoistisch und war zu schnell. Das sind dann eben die meisten.
Mein Gott. Was ist hier los?🙄
Wenn man sich selbst oder andere umbringen will, die ideale Handlungsweise. Falls du das ernst meinst kann ich dir nur raten: Steig auf´s Fahrrad um. Das ist für dich und andere ungefährlicher. Und lass das Verbreiten solcher Ratschläge.