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Gebrauchtwagengarantie beim Volkswagen Vertragshändler - für mich Augenwischerei

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 16. Juni 2021 um 17:56

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp einem Jahr einen Gebrauchtwagen bei einem größeren VW Vertragshändler gekauft. Im Laufe der Zeit habe ich ein paar kleine Probleme entdeckt, die ich vor Ablauf der Garantie natürlich noch anzeigen und ggfs. beheben lassen wollte.

Beim Termin in der Werkstatt habe ich dann erfahren, dass ich mal wieder das viele Seiten lange Kleingedruckte nicht gelesen habe. Darin stand nämlich, dass man pro angezeigtem Mangel € 150 netto (!) Selbstbeteiligung hat plus 60 % der Materialkosten. Da ich drei Dinge hatte, hätte ich also schon mal € 450 netto Selbstbeteiligung gehabt. Plus 60 % Material.

Im Raume stand dabei z.B. ob die Kupplung erneuert werden muss. Da bekam ich dann im Gespräch mit dem Meister (für mich eher Verkäufer!) umgehend den Eindruck, dass man hier aus einem Garantiefall doch mal schnell ein Geschäft machen will. Das haben die wirklich geschickt eingefädelt!

Wäre alles in Ordnung gewesen, hätte ich zumindest noch für die Überprüfung der angezeigten Mängel zahlen müssen. Eine klare Aussage vom Meister, ob die Dinge normal seien oder auf einem Mangel hindeuten, konnte er nicht machen. Er schrieb lieber schon mal den Auftragsbogen ...

Ich habe daraufhin mein Vorgehen abgebrochen und fahre dann doch lieber einfach weiter bis es zu einem wirklichen Problem kommt und gehe dann in eine freie Werkstatt. Wahrscheinlich wird das dann am Ende sogar billiger als der Eigenanteil im Garantiefall bei VW ...

Fazit: Für mich ist diese Gebrauchtwagengarantie absolute Augenwischerei!

Und: Eigentlich sind alle Mitarbeiter in der Auftragsannahme reine Verkäufer.

Grüße

Michael

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21 Antworten

Danke für den Erfahrungsbericht.

 

Daran hat sich wieder gezeigt, dass das Wort Garantie alleine überhaupt nichts aussagt.

Denn bei einer Garantieleistung hat der Garantie-Geber die volle Kontrolle über jegliche Bedingungen.

Wenn man diese akzeptiert, dann sind sie eben so wie unterschrieben und vereinbart.

 

Leider hast du nicht an die gesetzliche Gewährleistung gedacht.

Dabei dürfen dir als Kunde keine Kosten entstehen, das ist nämlich gesetzlich geregelt.

Allerdings ist das jetzt auch nicht die Lösung für alle Probleme.

Da müsstest du dich genau informieren, da würde eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich sein.

Die Gewissheit, das es sich um einen tatsächlichen Mangel handelt, wird dir der Meister dort wahrscheinlich nicht geben, wenn deine Schilderungen objektiv sind.

 

Handelt es sich bei der Garantie um einen Standard Vertrag, den man benennen könnte ?

 

Oder ist es ein für das Autohaus spezifischer Vertrag ?

Einen konkreten Namen eines Händlers würde ich in einem öffentlichen Forum lieber nicht nennen, sonst könnte dich das in Schwierigkeiten bringen, wenn die davon erfahren und sich dadurch wirtschaftliche Nachteile erwarten.

Themenstarteram 21. Juni 2021 um 19:52

Ich denke, der Garantievertrag bezieht sich auf das Autohaus.

An die Gewährleistung habe ich gar nicht gedacht! Natürlich würde die ja bei Mängeln greifen und zwar ohne Eigenanteil. Der Meister hat mich natürlich auch nicht darauf aufmerksam gemacht ... Der wollte ja auch nur verkaufen!

Das Problem wird wohl immer grundsätzlich sein, ob sie die benannten Mängel auch als solche anerkennen oder behaupten, es sei normal. Ich habe ja auch keine gravierenden Einschränkungen beim Fahren, habe eher Angst, dass es später zum Problem wird.

Nach 6 Monaten bist du eh aus der Gewährleistung raus, es sei denn der VW Partner hat selbige freiwillig auf 12 Monate verlängert.

Themenstarteram 30. Juni 2021 um 11:50

Die Gewährleistung gilt doch immer 12 Monate ...

Aber nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.

Themenstarteram 30. Juni 2021 um 12:43

Dann hätte ich Glück gehabt: Das Problem hatte ich schon von Anfang an bemängelt.

Wenn du das im Zweifel belegen kannst, ja.

Es genügt leider nicht, "etwas zu bemängeln" oder zu erwähnen. Für einen Gewährleistungsanspruch muss eine schriftliche Mängelanzeige mit klarem Sachverhalt, Beschreibung, Frist und dem Beweis her, dass der Händler sie auch erhalten hat.

Mündlich- kein Beweis.

Email ohne Rückantwort- kein Beweis.

Einschreiben ohne Rückantwort- kein Beweis.

Mängelanzeige via Anwalt und Einschreiben- Beweis.

Gibt gewiss noch weitere Varianten.

Also eine Kupplung ist schon mal kein Garantiefall sondern Verschleiß…

 

Wie geil wenn ich manches immer wieder lese und schmunzeln muss, ist halt wie bei meinen Kunden in der Versicherungsbranche … jeden scheiss reklamieren und abkassieren wollen und dann heulen wenn es „mit dem logischen Menschenverstand“ schon klar ist das es nicht versichert ist.

Ich kaufe nur beim Audi und vw Händler und nutze die Gebrauchtwagengarantien bzw werksgarantieverlängerungen und hatte noch nie Probleme.

Dazu gehört manchmal auch eine Selbstbehalt .. aber darüber regt man sich nicht auf, es ist so… :D

Wieso Garantie? Sollte der Mangel wie beschrieben schon beim Kauf vorgelegen haben, ist es ein Fall für die Gewährleistung.

 

Man kann sich natürlich fürs erste Jahr nach dem Gebrauchtkauf auch eine Garantie aufquatschen lassen, dann ist der Händler fein raus und hat auch was verdient dabei...

Falsch … Gewährleistung nur wenn der Mangel vorgelegen hat. Dies kann dann im Streitfall bei der Beweislast des Kunden hängen bleiben. Es ist sicher deutlich einfacher in den ersten 6 Monaten und die Händler sind auch bei Kleinigkeiten gewillt sie ohne Diskussion zu beheben… aber manchmal wird das nix und es ist dann trotzdem Verschleiß und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Und ja ich spreche da aus Erfahrung :D

Zitat:

@rebizzel schrieb am 3. Juli 2021 um 19:31:22 Uhr:

Falsch … Gewährleistung nur wenn der Mangel vorgelegen hat.

Ich komme gerade nicht drauf wieso meine Aussage falsch sein soll, wenn du doch genau das Gleiche schreibst?

 

Beweise mal das der Mangel vorgelegen hat :D

Die Beweislastumkehr landet dir trotzdem auf den Füßen :)

Ach so. Der TE schrieb ja davon, dass er den Mangel gleich am Anfang aufgezeigt hat, deswegen war ich gedanklich gar nicht in der zweiten Hälfte der 12 Monate unterwegs. Ändert allerdings nichts an dem Problem, zu belegen, dass der Mangel gleich am Anfang angezeigt wurde.

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