Gebrauchtwagen Gewährleistung XC60?!

Volvo XC60 D

Wir haben im Mai einen gebrauchten XC60 gekauft. Leider bis jetzt eigentlich ein Reinfall. Klimakompressor musste getauscht werden und jetzt auch noch die Kopfdichtung. Ein defektes Ladeluftrohr erwähne ich nur am Rande. Eigenanteil bis jetzt 1500€. Wir haben direkt bei Volvo gekauft und bei uns auch bei Volvo reparieren lassen. Der Verkäufer beruft sich auf die Garantie und will gar nichts übernehmen. Ist das wirklich so? Er hat doch eine Gewährleistungs Pflicht und müsste für den Schaden aufkommen, egal ob eine Garantie besteht. Wie sehr Ihr das ?

Beste Antwort im Thema

Ach, Leute! Wenn bird1512 selbst mit dem Ergebnis zufrieden ist, ist doch alles paletti. Keiner kann hier Ferndiagnosen stellen oder rückwirkend die Realität ändern. Der Krieg fällt aus und es ist müßig, jetzt Schlachten im Konjunktiv zu schlagen. 😉

Grüße vom Ostelch

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Hälfte/Hälfte? Ja, auf einen langatmigen Rechtsstreit hätte ich auch alles andere als Lust und wäre auch an einer akzeptablen Lösung interessiert. Wenn Du mit der jetzt gefundenen Lösung zurechtkommst ist ja alles in Butter. 🙂

Ach, Leute! Wenn bird1512 selbst mit dem Ergebnis zufrieden ist, ist doch alles paletti. Keiner kann hier Ferndiagnosen stellen oder rückwirkend die Realität ändern. Der Krieg fällt aus und es ist müßig, jetzt Schlachten im Konjunktiv zu schlagen. 😉

Grüße vom Ostelch

Ganz ehrlich, es sind auch etwas Emotionen im Spiel...🙂 Wir haben ja noch einen Alt Elch und ich fahre ihn sehr gerne! Ich bin mit der Zeit Volvo Fan geworden. Ich will mich nicht jedes Mal ärgern, wenn ich mich in mein Hobby setze und sagen "Scheiss Volvo". Das ist es mir nicht wert. Wenn es wirklich eineindeutig wäre und es ein Golf wäre, ok. Aber es ist anders und ich bin im Prinzip damit im Reinen. Wenn er jetzt gut fährt, ist ja alles gut...🙂

Zitat:

@bird1512 schrieb am 10. September 2015 um 22:43:07 Uhr:


Wir haben die Kosten aufgeteilt. Es ist auch alles nicht so einfach. Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war. So, jetzt gib das ganze doch mal vor Gericht. Was meinste was dann passiert? Es dauert ewig, es kostet viel und wer weiß wer dann recht bekommt...

Das Wechseln eines Zahnriemens hat ja nichts mit der Kopfdichtung zu tun und in keiner Weise ein Nachweis für den korrekten Zustand der Kopfdichtung, der auch nach Gesetzeslage überhaupt nicht nötig wäre.

Du kannst handelns, wie DU willst, aber die Vorgehensweise halte ich nicht für nachahmenswert.
Mein Händler versucht auch ab und an, mich an Kosten zu beteiligen, z.B. für seine Fehlbestellung gzgl. falscher Mittelkonsole. Obwohl ich ihm gesagt habe, dann nehme ich den Wagen nicht, komme ich nach wie vor mit ihm gut aus.

Er hat es halt mal versucht, die Hälfte der Kosten aufs Auge zu drücken.

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Zitat:

@renesomi schrieb am 11. September 2015 um 11:58:06 Uhr:



Zitat:

@bird1512 schrieb am 10. September 2015 um 22:43:07 Uhr:


Wir haben die Kosten aufgeteilt. Es ist auch alles nicht so einfach. Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war. So, jetzt gib das ganze doch mal vor Gericht. Was meinste was dann passiert? Es dauert ewig, es kostet viel und wer weiß wer dann recht bekommt...
Das Wechseln eines Zahnriemens hat ja nichts mit der Kopfdichtung zu tun und in keiner Weise ein Nachweis für den korrekten Zustand der Kopfdichtung, der auch nach Gesetzeslage überhaupt nicht nötig wäre.

Du kannst handelns, wie DU willst, aber die Vorgehensweise halte ich nicht für nachahmenswert.
Mein Händler versucht auch ab und an, mich an Kosten zu beteiligen, z.B. für seine Fehlbestellung gzgl. falscher Mittelkonsole. Obwohl ich ihm gesagt habe, dann nehme ich den Wagen nicht, komme ich nach wie vor mit ihm gut aus.

Er hat es halt mal versucht, die Hälfte der Kosten aufs Auge zu drücken.

Ja, das mag ja alles sein. Aber nochmal, auch wenn man vermeindlich recht hat, ist es gar nicht so einfach auch dieses Recht zu bekommen.

Mir ist das schon klar, aber ich habe keine Lust auf einen langen Streit, bei dem der Ausgang nicht 110% klar ist. Für mich ist es so in Ordnung.

Immerhin wurde ja jetzt viel an dem XC gemacht und hoffentlich macht er jetzt keine Zicken mehr. Unklar ist ja auch, ob ich mit dem (damals defekten Auto) nicht doch nach Nordhessen hätte fahren müssen, um dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung zu geben. Das wären dann insgesamt auch fast 1.000km (zwei Hin- und Rückfahrten) gewesen, die acht Stunden gedauert hätten. Diese 1.000km hätten ja dann auch nochmal ordentlich gekostet.

Ja, ich bin dann halt so. Wenn ich mich da jetzt immer weiter reinsteigere, dann werde ich kein Spass mehr an dem Auto haben und das möchte ich vermeiden.

Er fährt nämlich wunderbar und es ist ein tolles Auto.

Zitat:

@bird1512 schrieb am 11. September 2015 um 13:05:47 Uhr:
Ja, das mag ja alles sein. Aber nochmal, auch wenn man vermeindlich recht hat, ist es gar nicht so einfach auch dieses Recht zu bekommen.

Das ist der Punkt. Schnelle Lösung mit der beide leben können, keine weitere Zeit und Energie in den Vorgang. Von welchem Betrag reden wir letztlich, doch unter 1.000 Euro?

Klar ist das Geld, aber dafür einen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachter womöglich usw. usw. käme mir auch nicht in den Sinn.

Alles richtig gemacht...

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 11. September 2015 um 13:13:42 Uhr:



Zitat:

@bird1512 schrieb am 11. September 2015 um 13:05:47 Uhr:
Ja, das mag ja alles sein. Aber nochmal, auch wenn man vermeindlich recht hat, ist es gar nicht so einfach auch dieses Recht zu bekommen.

Das ist der Punkt. Schnelle Lösung mit der beide leben können, keine weitere Zeit und Energie in den Vorgang. Von welchem Betrag reden wir letztlich, doch unter 1.000 Euro?
Klar ist das Geld, aber dafür einen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachter womöglich usw. usw. käme mir auch nicht in den Sinn.
Alles richtig gemacht...

Gruß
Hagelschaden

Danke! 🙂

Ein guter Punkt, ich möchte meine Energie auch gar nicht in so ein Thema investieren. Dann gehe ich lieber laufen oder mache etwas mit meiner Familie in dieser Zeit.... 🙂

Ja, der Betrag, der "übrig" bleibt ist weit unter 1.000€! Und selbst da ist ja noch nicht mal klar, ob ich überhaupt recht haben würde.

Hi bird1512,

ich denke, du hast da richtig gehandelt.

Was viele vergessen, ist, dass das Gewährleistungsrecht Schäden abdeckt, die VON ANFANG AN bestanden haben. Man empfindet es durch die 6 Monate-Regelung, bei der dazu der Händler in der Beweispflicht ist, quasi als "Voll-Garantie" für alles. Hier der entsprechende Passus beim ADAC-Link oben: "Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr."

Der Händler hat schon vorsorglich passend argumentiert: "Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war." - damit könnte er im Rechtsfall schon mal punkten... 😮

Bitte nicht immer die Gewährleistung mit Garantie gleichsetzen - die Garantie deckt auch Schäden ab, die NACH der Übergabe auftreten. Daher macht die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie durchaus Sinn. 🙂

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

@gseum schrieb am 11. September 2015 um 15:08:30 Uhr:


Hi bird1512,

ich denke, du hast da richtig gehandelt.

Was viele vergessen, ist, dass das Gewährleistungsrecht Schäden abdeckt, die VON ANFANG AN bestanden haben. Man empfindet es durch die 6 Monate-Regelung, bei der dazu der Händler in der Beweispflicht ist, quasi als "Voll-Garantie" für alles. Hier der entsprechende Passus beim ADAC-Link oben: "Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr."

Der Händler hat schon vorsorglich passend argumentiert: "Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war." - damit könnte er im Rechtsfall schon mal punkten... 😮

Bitte nicht immer die Gewährleistung mit Garantie gleichsetzen - die Garantie deckt auch Schäden ab, die NACH der Übergabe auftreten. Daher macht die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie durchaus Sinn. 🙂

Schönen Gruß
Jürgen

Danke 🙂

Vor allem macht die Garantie im zweiten Halbjahr nach dem Kauf Sinn!

Zitat:

@bird1512 schrieb am 11. September 2015 um 13:05:47 Uhr:



Ja, das mag ja alles sein. Aber nochmal, auch wenn man vermeindlich recht hat, ist es gar nicht so einfach auch dieses Recht zu bekommen.

Mir ist das schon klar, aber ich habe keine Lust auf einen langen Streit, bei dem der Ausgang nicht 110% klar ist. Für mich ist es so in Ordnung.

So denke ich auch. Der größte Ärger wäre bei mir schon durch das Einlenken des Geschäftsführers verflogen und wenn man sich einig wird und eine Lösung findet, mit der BEIDE leben können, ist es doch fein. Ein Rechtsstreit, bei dem unter´m Strich mit eventueller Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz ein Betrag von wenigen hundert Euro herauskommt, aber Zeit und Nerven kostet, ist wenig erheiternd.

Trotzdem würde ich aber im Hinterkopf behalten, dass man mich anfangs um die Gewährleistungsansprüche "bescheißen" wollte.

Zitat:

@bird1512 schrieb am 11. September 2015 um 13:05:47 Uhr:


Aber nochmal, auch wenn man vermeindlich recht hat, ist es gar nicht so einfach auch dieses Recht zu bekommen.

Mir ist das schon klar, aber ich habe keine Lust auf einen langen Streit, bei dem der Ausgang nicht 110% klar ist. Für mich ist es so in Ordnung.
[...]
Ja, ich bin dann halt so. Wenn ich mich da jetzt immer weiter reinsteigere, dann werde ich kein Spass mehr an dem Auto haben und das möchte ich vermeiden.

Er fährt nämlich wunderbar und es ist ein tolles Auto.

Also, solange das für Dich so stimmt, ist's ja ok.

Viel Spass mit dem Elch!

Zitat:

@bird1512 schrieb am 10. September 2015 um 22:43:07 Uhr:


Wir haben die Kosten aufgeteilt. Es ist auch alles nicht so einfach. Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war. So, jetzt gib das ganze doch mal vor Gericht. Was meinste was dann passiert? Es dauert ewig, es kostet viel und wer weiß wer dann recht bekommt...

Du. Denn die Rechtslage ist in diesem Fall ziemlich eindeutig. Aber wenn ihr euch geeinigt habt, dann ist ja alles prima. Bis auf die Tatsache, dass der Händler Dich abermals übers Ohr gehauen hat. Nachweis, dass alles in Ordnung war... muahahahahaha. Künftig legt Dir jeder Händler nen Wisch ins Auto, dass alles getestet wurde und obendrein noch protokolliert. Und schon ist das Gewährleistungsrecht ad absurdum geführt.

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber das ist ganz schön blauäugig.

VG

Verdeboreale

Zitat:

@verdeboreale schrieb am 12. September 2015 um 00:02:23 Uhr:



Zitat:

@bird1512 schrieb am 10. September 2015 um 22:43:07 Uhr:


Wir haben die Kosten aufgeteilt. Es ist auch alles nicht so einfach. Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war. So, jetzt gib das ganze doch mal vor Gericht. Was meinste was dann passiert? Es dauert ewig, es kostet viel und wer weiß wer dann recht bekommt...
Du. Denn die Rechtslage ist in diesem Fall ziemlich eindeutig. Aber wenn ihr euch geeinigt habt, dann ist ja alles prima. Bis auf die Tatsache, dass der Händler Dich abermals übers Ohr gehauen hat. Nachweis, dass alles in Ordnung war... muahahahahaha. Künftig legt Dir jeder Händler nen Wisch ins Auto, dass alles getestet wurde und obendrein noch protokolliert. Und schon ist das Gewährleistungsrecht ad absurdum geführt.

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber das ist ganz schön blauäugig.

VG

Verdeboreale

Ok, was schlägst Du denn dann vor? ??

Ich halte die Rechtslage insofern eindeutig, dass der Händler vor Gericht beweisen muss, dass der Defekt NICHT von Anfang an zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat. Er hat schon angedeutet, dass entsprechende Protokolle das belegen können. Das ist erst mal der momentane Stand und dementsprechend ist der Ausgang eines Rechtsstreits mit anschließendem Gerichtsverfahren eindeutig nicht eindeutig. 😉

Nochmal: Gewährleistung ist KEINE Garantie!! 😮
Und nochmal: Alles richtig gemacht.

Schönen Gruß
Jürgen

Ich will nicht an der Entscheidung herummäkeln, aber man kann das auch anders sehen:

Wenn man ein wenig googelt, ist das Ergebnis nicht eindeutig, aber in diesem Fall würde ich sagen, der Händer kann nicht nachweisen (er hat die Beweislast), dass die ZKD in Ordnung war, der Ausfall der ZKD ist definitiv kein Verscheiss und ist bei der Laufleistung anicht zu erwarten und somit ist der Austausch auch keine Verbesserung, an der sich der Kunde beteiligen müsste.

In diese Richtung gehen die Diskussionen, wenn man recherchiert, aber in Risiko bleibt natürlich beim Gang. Zur jur. Auseinandrsetzung. Aus meiner Sicht hat der Händler hier aber einfach besser gepokert.

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