Gebrauchtwagen Gewährleistung XC60?!

Volvo XC60 D

Wir haben im Mai einen gebrauchten XC60 gekauft. Leider bis jetzt eigentlich ein Reinfall. Klimakompressor musste getauscht werden und jetzt auch noch die Kopfdichtung. Ein defektes Ladeluftrohr erwähne ich nur am Rande. Eigenanteil bis jetzt 1500€. Wir haben direkt bei Volvo gekauft und bei uns auch bei Volvo reparieren lassen. Der Verkäufer beruft sich auf die Garantie und will gar nichts übernehmen. Ist das wirklich so? Er hat doch eine Gewährleistungs Pflicht und müsste für den Schaden aufkommen, egal ob eine Garantie besteht. Wie sehr Ihr das ?

Beste Antwort im Thema

Ach, Leute! Wenn bird1512 selbst mit dem Ergebnis zufrieden ist, ist doch alles paletti. Keiner kann hier Ferndiagnosen stellen oder rückwirkend die Realität ändern. Der Krieg fällt aus und es ist müßig, jetzt Schlachten im Konjunktiv zu schlagen. 😉

Grüße vom Ostelch

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Warum sollte hier die Diskussion eigentlich wieder losgehen, obwohl der TE sein Problem hier doch zufriedenstellend gelöst hat? Ich finde auch den Verweis auf Rechtschutzversicherungen immer etwas an der Realität vorbei. Das verkürzt die Sachen nicht wirklich, das Ganze führt auch nicht zu wesentlich mehr Ergebnis und so ganz nebenbei sind auch Rechtschutzversicherer nun nicht wirklich "kulante" Unternehmen..... Auch die haben die merkwürdige Angewohnheit, bei mehreren Inanspruchnahmen (und ja auch bei erfolgreichen) die Kundenbeziehung auch mal zu beenden.....gerade, wenn es nicht um Riesensummen geht. Auch da muss man also abwägen und nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich den "total stressfreien" Weg gehen.
Das gehört für mich etwas zu einer Vollkaskomentalität, die sich zwar immer mehr ausbreitet, aber dadurch nicht schöner wird. Der TE hat eine Lösung, mit der er zufrieden ist und die ist auch nachvollziehbar und, ganz wichtig, er hat das Thema vom Tisch. Wenn ein Anderer für sich entscheidet, bei diesen Summen noch ewig Anwälte/ Gerichte und seine eigenen Nerven zu beanspruchen, bitte, aber zumindest der TE und meine Wenigkeit, haben da wohl eine andere Vorstellung vom Leben....
Also lasst das Ganze doch ruhen.....jeder soll doch bitte den Weg nehmen, den er für richtig hält und mit dem er am Besten leben kann....😉
KUM

Zitat:

@KUMXC schrieb am 16. September 2015 um 09:08:58 Uhr:


Warum sollte hier die Diskussion eigentlich wieder losgehen, obwohl der TE sein Problem hier doch zufriedenstellend gelöst hat? Ich finde auch den Verweis auf Rechtschutzversicherungen immer etwas an der Realität vorbei. Das verkürzt die Sachen nicht wirklich, das Ganze führt auch nicht zu wesentlich mehr Ergebnis und so ganz nebenbei sind auch Rechtschutzversicherer nun nicht wirklich "kulante" Unternehmen..... Auch die haben die merkwürdige Angewohnheit, bei mehreren Inanspruchnahmen (und ja auch bei erfolgreichen) die Kundenbeziehung auch mal zu beenden.....gerade, wenn es nicht um Riesensummen geht. Auch da muss man also abwägen und nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich den "total stressfreien" Weg gehen.
Das gehört für mich etwas zu einer Vollkaskomentalität, die sich zwar immer mehr ausbreitet, aber dadurch nicht schöner wird. Der TE hat eine Lösung, mit der er zufrieden ist und die ist auch nachvollziehbar und, ganz wichtig, er hat das Thema vom Tisch. Wenn ein Anderer für sich entscheidet, bei diesen Summen noch ewig Anwälte/ Gerichte und seine eigenen Nerven zu beanspruchen, bitte, aber zumindest der TE und meine Wenigkeit, haben da wohl eine andere Vorstellung vom Leben....
Also lasst das Ganze doch ruhen.....jeder soll doch bitte den Weg nehmen, den er für richtig hält und mit dem er am Besten leben kann....😉
KUM

Das war ja auch noch ein Punkt bei mir. Wegen so einer Summe auch noch das Verhältnis zur Versicherung "aufs Spiel" setzen?

Klar, mir wäre auch lieber, wenn ich mir die Summe sparen könnte, aber so ist es jetzt halt. Ich versuche es auch positiv zu sehen und hoffe, dass die Dichtung und der Rest jetzt erst mal wieder gut laufen werden... 🙂

Ich muss aber noch etwas klarstellen. Ich habe lediglich auf die Rs aufmerksam gemacht. Ich habe sie in den ganzen Jahren zwei mal in Anspruch genommen. Es soll bitte nicht der Eindruck entstehen, dass ich wg. jedem Mist zum Anwalt renne.

Ich muss aber noch etwas klarstellen. Ich habe lediglich auf die Rs aufmerksam gemacht. Ich habe sie in den ganzen Jahren zwei mal in Anspruch genommen. Es soll bitte nicht der Eindruck entstehen, dass ich wg. jedem Mist zum Anwalt renne.

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Zitat:

@bird1512 schrieb am 16. September 2015 um 09:59:42 Uhr:


(...)
Klar, mir wäre auch lieber, wenn ich mir die Summe sparen könnte, aber so ist es jetzt halt. Ich versuche es auch positiv zu sehen und hoffe, dass die Dichtung und der Rest jetzt erst mal wieder gut laufen werden... 🙂

Zitat:

@bird1512
(...)
Eigenanteil bis jetzt 1500€.
(...)

Das du für dich einen Weg gefunden hast ist doch völlig ok. Das habe ich wohl falsch verstanden, sorry.

Was ich aber grundsätzlich nicht verstehe ist, dass man

vorher

einfach alles bezahlt, ohne es zu hinterfragen (unabhängig von deinem Problem). 😕

Da werden Verträge unterschrieben, die man nicht will (Insignia Forum) oder es gibt Probleme mit dem GW, weil man vorher nicht genau den Vertrag gelesen hat, etc. pp. Das geht quer durch alle Bereiche.

Ganz unabhängig von der erzielten Einigung finde ich das Verhalten des Händlers mangelhaft. Ist das wirklich ein Vertragshändler?
Dort würde ich weder einen weiteren Wagen erwerben noch eine Werkstattleistung beauftragen, da man ja offensichtlich bei mangelhafter Ausführung gleich "abgebügelt" wird.

Hallo,

Gewährleistung ist ein ideales Thema um Rechtsanwälte und Gerichte zu beschäftigen.
Erstere haben sich gefreut und zweitere gehen unter in der Prozessflut seid diese gültig sind.

Das Ganze endet vor Gericht sehr häufig in einem Vergleich, weil es sehr oft eben nicht eindeutig ist und es eben sehr oft unverhältnissmäßig ist das per Gutachter klären zu lassen. Da gibt es bei zwei Gutachtern, die Gegenseite wird das sicher durch einen eigenen Gutachter prüfen lassen, dann oft genug auch gegensätzliche Aussagen. Da neigen Richter oft dazu Vergleiche vor zu schlagen um das Thema begraben zu können.

Außerdem ist es mitnichten so, das in den ersten 6 Monaten automatisch alles als Mangel bei Gefahrenübergang einzuordnen ist, auf Deutsch Mangel war schon bei Kauf vorhanden. Hier geht es pur um die Beweislast.
Bei geringfügigen Kosten und Werten bzw. eindeutigen Dingen neigen Händler aber oft dazu das als Gewährleistung abzuwickeln um Ärger und Kosten aus dem Weg zu gehen, obwohl es vielleicht keine Gewährleistung war bzw. ist.

Eine Zylinderkopfdichtung, wie hier eben geschehen, ist entweder ganz oder sie ist defekt. Somit hätte der Mangel, wenn er den vorhanden gewesen wäre, eigentlich ja direkt auftreten müssen. Da geht es dann aber los: Hat der Neubesitzer den Wagen evtl. heiß gefahren durch Überlastung, etc...... (Ich will nichts unterstellen, aber nur mal die Denkweise des gegnerischen Anwalts....)
Sowas versuch dann aber mal vor Gericht zu entkräften.....

Da der Wagen noch nicht so alt ist hat der Händler es anscheindend versucht über die Garantie des Wagens bzw. evtl. Kulanzregelungen von Volvo vergütet zu bekommen.
Deswegen hat der Händler eben gesagt das wäre ein Kulanz- bzw. Garantiefall und keine Gewährleistung.

Zugesicherte Eigenschaften wie unfallfrei oder vorhandenes Zubehör sind einfach zu belegen und bei Mangel auch einfach durch zu setzen.

Was ist den wenn nach 5 Monaten auf einmal ein Schalter defekt ist, der vorher tadellos ging?
Keine Gewährleistung, er war ja eindeutig in Ordnung.

Da gibt es kein Schwarz/weiß .....

Es mach sehr oft Sinn das Ganze, wie hier geschehen, zusammen mit einem Vergleich aus der Welt zu schaffen. Das ist für beide Seiten die günstigere Lösung und spart Anwalts- und Gerichtskosten, die man bei einem gerichtlichen Vergleich zusätzlich hat.

Wo es ganz klar und eindeutig ist, Wagen ist nicht unfallfrei zum Beispiel, sollte man aber wirklich direkt zum Anwalt gehen wenn der Händler da rumeiert.

Schön Geschieben, aber dennoch anfechtbar ...

Der Zustand der Kopfsichtung ist nicht binär, technisch gesehen.
Und: Die Beweislast liegt 6 Monate lang beim Händler.

Das sol kein Rat zur Klage sein, sondenr ein Argument, das man bei der Entscheidung berücksichtigen könnte, wenn man den will.

Es gibt eine Menge bessere Händler der verschiedensten Marken, die diesen Fall OHNE großes Feilschen und Drohungen und Kostenbeteiligungen des Kunden gelöst hätten.

Dieses Niveau erwarte ich vom Fähnchenhändler an der Ecke, nicht aber vom Markenhändler.

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