Gebrauchtwagen Gewährleistung XC60?!
Wir haben im Mai einen gebrauchten XC60 gekauft. Leider bis jetzt eigentlich ein Reinfall. Klimakompressor musste getauscht werden und jetzt auch noch die Kopfdichtung. Ein defektes Ladeluftrohr erwähne ich nur am Rande. Eigenanteil bis jetzt 1500€. Wir haben direkt bei Volvo gekauft und bei uns auch bei Volvo reparieren lassen. Der Verkäufer beruft sich auf die Garantie und will gar nichts übernehmen. Ist das wirklich so? Er hat doch eine Gewährleistungs Pflicht und müsste für den Schaden aufkommen, egal ob eine Garantie besteht. Wie sehr Ihr das ?
Beste Antwort im Thema
Ach, Leute! Wenn bird1512 selbst mit dem Ergebnis zufrieden ist, ist doch alles paletti. Keiner kann hier Ferndiagnosen stellen oder rückwirkend die Realität ändern. Der Krieg fällt aus und es ist müßig, jetzt Schlachten im Konjunktiv zu schlagen. 😉
Grüße vom Ostelch
53 Antworten
Die Gewährleistung ist im BGB geregelt und gilt grundsätzlich 2 Jahre, kann aber auf 1 Jahr verkürzt werden.
In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, das bei einem Schaden dieser schon vorher vorhanden war und der Händler auf seine Kosten reparieren muss. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweispflicht um und du müsstest bei einem Schaden dem Händler nachweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war.
Das gilt imho unabhängig von der GW-Garantie.
Achtung Falle: Händler verkauft im Kundenauftrag. Dann gibt's keine Gewährleistung, da es im Prinzip ein Kauf von Privat ist.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 9. September 2015 um 21:15:36 Uhr:
Die Gewährleistung ist im BGB geregelt und gilt grundsätzlich 2 Jahre, kann aber auf 1 Jahr verkürzt werden.
In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, das bei einem Schaden dieser schon vorher vorhanden war und der Händler auf seine Kosten reparieren muss. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweispflicht um und du müsstest bei einem Schaden dem Händler nachweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war.
Das gilt imho unabhängig von der GW-Garantie.
Ich sehe das auch so. Der Volvo Händler in Nordhessen beruft sich aber auf die Garantie und will sich nicht beteiligen. Was rätst Du mir?
Ich würde nochmal freundlich das Gespräch suchen und auf das BGB hinweisen. Nutzt das nichts, freundlich schreiben und mit Frist anmahnen.
Anwaltlichen Rat suchen.
Eine zusätzliche (und von dir sicher bezahlte) Garantie entbindet den Händler nicht von seiner Gewährleistungspflicht! Darauf und die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, würde ich ihn hinweisen! Manche Sachen fallen zwar nicht mal darunter (leidvoller Weise mussten wir das für die Kupplung feststellen) aber die Sachen fallen meiner Meinung nach unter die Gewährleistung!!!
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Zitat:
Ich sehe das auch so. Der Volvo Händler in Nordhessen beruft sich aber auf die Garantie und will sich nicht beteiligen. Was rätst Du mir?
Ganz klare Antwort: Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.
Siehe auch hier: https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
Will heißen: Dein Händler kann sich nicht auf die Garantie berufen. Schon gar nicht vor Ablauf von 6 Monaten. Denn innerhalb dieses Zeitraumes wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Wagens vorhanden war. Ich würde Dir zum Anwalt raten und mir auch das bisher -aus meiner Sicht absolut zu unrecht - gezahlte Geld wieder zurückholen.
Gruß
Verdeboreale
Zitat:
@verdeboreale schrieb am 9. September 2015 um 22:46:13 Uhr:
Ganz klare Antwort: Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.Zitat:
Ich sehe das auch so. Der Volvo Händler in Nordhessen beruft sich aber auf die Garantie und will sich nicht beteiligen. Was rätst Du mir?
Siehe auch hier: https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
Will heißen: Dein Händler kann sich nicht auf die Garantie berufen. Schon gar nicht vor Ablauf von 6 Monaten. Denn innerhalb dieses Zeitraumes wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Wagens vorhanden war. Ich würde Dir zum Anwalt raten und mir auch das bisher -aus meiner Sicht absolut zu unrecht - gezahlte Geld wieder zurückholen.
Ist das wirklich ein Volvo-Vertragshändler? Kaum zu glauben!?
Gruß
Verdeboreale
Es gibt übrigens selbst bei "Kauf im Kundenauftrag" die Möglichkeit der Wandlung etc., und zwar dann, wenn das Auto eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht hat. Einfach ist das bei Begriffen wie "Unfallfrei". Schwieriger wird es, wenn Kompressor oder ZKD kaputt gehen, weil dann der Nachweis schwer ist.
Beim Händlerkauf muss der Händler tatsächlich für die Garantie einstehen. Aber selbst da gibt es eine "Lücke": Wenn der Händler aus dem Steuergerät die Drehzahlen auslesen kann und dabei feststellt, dass das Auto ständig gedroschen wird, kann er u.U. zumindest teilweise aus der Garantie raus.
Zum Klimakompressor: Offenbar gab es zwischen 2007 und 2009/10 schlechte Kompressoren, die nach ein paar Jahren kaputt gehen. Das weiss Volvo und der Händler, sodass er sich da nicht herausreden kann.
Ich habe gestern dem Geschäftsführer eine Email geschrieben, daraufhin hat er mich heute angerufen. Wir haben uns geeinigt und eine Lösung gefunden. Ich bin absoluter Volvo Fan und möchte auch wegen so einer Summe keinen Rechtsstreit. Im Prinzip hätte ich wahrscheinlich mehr Rechte. Aber um welchem Preis? Anwalt, Gericht, etc? Und am Ende gibt es einen Vergleich.....Also für mich ist es so in Ordnung....
Warum fragst du dann?
Wegen so einer Summe keinen Rechtsstreit? Für mich sind 1500 zu Unrecht unter Aushebelung der Gewährleistungsansprüche kassierte Euro schon eine Hausnummer. Das ist schon reichlich dreist und sowas von einem Volvo-Markenhändler. Pfui! 😠
Naja, wer hat der hat.
Was lakostet die Welt, Geld spielt keine Rolex....
Heißt, Du mußtest auf jeden Fall dafür herhalten? Darf man denn erfahren, wie diese Lösung aussieht?
Wir haben die Kosten aufgeteilt. Es ist auch alles nicht so einfach. Beim Kauf wurde u.a. noch der Zahnriemen plus Wapu gewechselt. Das System wurde daraufhin getestet und auch alles protokolliert. Im Prinzip ein Nachweis, dass alles in Ordnung war. So, jetzt gib das ganze doch mal vor Gericht. Was meinste was dann passiert? Es dauert ewig, es kostet viel und wer weiß wer dann recht bekommt...