Gebrauchtwagen Gewährleistung XC60?!
Wir haben im Mai einen gebrauchten XC60 gekauft. Leider bis jetzt eigentlich ein Reinfall. Klimakompressor musste getauscht werden und jetzt auch noch die Kopfdichtung. Ein defektes Ladeluftrohr erwähne ich nur am Rande. Eigenanteil bis jetzt 1500€. Wir haben direkt bei Volvo gekauft und bei uns auch bei Volvo reparieren lassen. Der Verkäufer beruft sich auf die Garantie und will gar nichts übernehmen. Ist das wirklich so? Er hat doch eine Gewährleistungs Pflicht und müsste für den Schaden aufkommen, egal ob eine Garantie besteht. Wie sehr Ihr das ?
Beste Antwort im Thema
Ach, Leute! Wenn bird1512 selbst mit dem Ergebnis zufrieden ist, ist doch alles paletti. Keiner kann hier Ferndiagnosen stellen oder rückwirkend die Realität ändern. Der Krieg fällt aus und es ist müßig, jetzt Schlachten im Konjunktiv zu schlagen. 😉
Grüße vom Ostelch
53 Antworten
Zitat:
@gseum schrieb am 13. September 2015 um 01:00:48 Uhr:
Ich halte die Rechtslage insofern eindeutig, dass der Händler vor Gericht beweisen muss, dass der Defekt NICHT von Anfang an zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat. Er hat schon angedeutet, dass entsprechende Protokolle das belegen können. Das ist erst mal der momentane Stand und dementsprechend ist der Ausgang eines Rechtsstreits mit anschließendem Gerichtsverfahren eindeutig nicht eindeutig. 😉Nochmal: Gewährleistung ist KEINE Garantie!! 😮
Und nochmal: Alles richtig gemacht.Schönen Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
also kann künftig jeder Händler mittels eigenhändig angefertigter Protokolle belegen, dass alles prima ist, oder? Sorry, aber das ist ja komplett lächerlich (und davon abgesehen, was sollen das denn für tolle Protokolle sein?). Lesen bildet. Und falls nicht: ein Rechtsanwalt hilft sicher gern.
Wie Du ja schon richtigerweise festgestellt hast, ist die Gewährleistung keine Garantie. Nur die Schlussfolgerung ist komplett falsch: Gewährleistung ist gesetzlich und nicht zu verhandeln. Und die Garantie ist freiwillig und da kann der Händler/die Versicherung oder wer auch immer diese anbietet, die Bedingungen vorgeben.
Ich würde zum Anwalt gehen. Der Thread-Opener ist aber evtl. mit dem Ergebnis zufrieden. Dann sollten wir das auch sein!
VG
VG
Verdeboreale
Die Gewährleistung trägt trotzdem nur Schäden, die schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden sind. Das ist Fakt.
Ob der Händler mit den "Protokollen" nachher durchkommt ist eine andere Frage. Aber es zeigt, dass er es darauf ankommen lassen wird.
Und den Ärger eines Gerichtsverfahrens kann ich dem TE nicht empfehlen. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber die Beweislast liegt beim Händler, und bevor man zum Gericht geht, könnte man ja auch ein bisschen Druck ausüben. Aber, wie gesagt, Beweislast und es handelt sich ja nicht um ein sehr altes Fahrzeug.
Zitat:
@renesomi schrieb am 14. September 2015 um 10:36:23 Uhr:
Aber die Beweislast liegt beim Händler, und bevor man zum Gericht geht, könnte man ja auch ein bisschen Druck ausüben. Aber, wie gesagt, Beweislast und es handelt sich ja nicht um ein sehr altes Fahrzeug.
Noch mal....🙄
Das mag ja alles sein, aber recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Im besten Fall würde ich noch einen Geldbetrag (weniger als 500€) bekommen und hätte dafür auch noch jede Menge Ärger an der Backe.
Falls ich überhaupt recht bekommen würde.....
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Es geht hier , glaube ich, nicht mehr um deine persönliche Entscheidung, sondern einfach um die Optionen und die verschiedenen Ansichten zur rechtlichen Bewertung. Das könnte ja hilfreich für andere in einer ähnlichen Situation sein.
Bei mir persönlich käme es sehr auf die Person und die Glaubwürdigleit des Händlers an, ob ich einen Kompromiss schließe oder nicht. Und auf den Wert menes erforderlichen Einsatz an Zeit, Emotion und Geld.
Da habe ich auch oft schon so wie du entschieden.
Zitat:
@renesomi schrieb am 14. September 2015 um 10:49:50 Uhr:
Es geht hier , glaube ich, nicht mehr um deine persönliche Entscheidung, sondern einfach um die Optionen und die verschiedenen Ansichten zur rechtlichen Bewertung. Das könnte ja hilfreich für andere in einer ähnlichen Situation sein.Bei mir persönlich käme es sehr auf die Person und die Glaubwürdigleit des Händlers an, ob ich einen Kompromiss schließe oder nicht. Und auf den Wert menes erforderlichen Einsatz an Zeit, Emotion und Geld.
Da habe ich auch oft schon so wie du entschieden.
Ja, ich sehe das auch so. Ich hatte ja auch schon gesagt, wenn es irgendein VW Golf wäre, hätte ich evtl. anders gehandelt.
Mittlerweile fahre ich Volvo (besonders meinen 850) aus Überzeugung! Gerade mein 850 ist wirklich mittlerweile ein Hobby von mir geworden. Ich habe dadurch viele nette Menschen kennengelernt. Ich habe einfach keine Lust mir die Freude an der Marke versauen zu lassen.
Außerdem fährt der XC60 wirklich toll!
Zitat:
@gseum schrieb am 14. September 2015 um 10:09:14 Uhr:
Und den Ärger eines Gerichtsverfahrens kann ich dem TE nicht empfehlen. Nicht mehr und nicht weniger.
Insbesondere, da er ja schon einen "Vergleich" auch ohne anwaltlichen Beistand erzielt hat.
Eindeutig ist die Rechtslage maximal noch in der Erstberatung beim Anwalt - wenn das Mandat erteilt werden soll. Nach den ersten Schriftwechseln bzw. im Prozess kommen dann die
unterschiedlichen Bewertungen des Sachverhaltes 😁
Von den Prozeßkosten (ohne RS) mal abgesehen...
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@renesomi schrieb am 14. September 2015 um 10:49:50 Uhr:
Es geht hier , glaube ich, nicht mehr um deine persönliche Entscheidung, sondern einfach um die Optionen und die verschiedenen Ansichten zur rechtlichen Bewertung. Das könnte ja hilfreich für andere in einer ähnlichen Situation sein.Bei mir persönlich käme es sehr auf die Person und die Glaubwürdigleit des Händlers an, ob ich einen Kompromiss schließe oder nicht. Und auf den Wert menes erforderlichen Einsatz an Zeit, Emotion und Geld.
Da habe ich auch oft schon so wie du entschieden.
Aus diesem Fall Schlüsse für andere in einer ähnlichen Situation ziehen zu können, halte ich für gewagt. Die Rechtslage ist ja (mal wieder) nicht das Problem, sondern die Sach- und Beweislage. Die kennen wir im Detail nicht und können sie auch nicht kennen, so viel hier auch noch geschrieben würde. Wenn die Sachlage nicht glasklar ist, ist es wenig ratsam, für ein paar hundert Euro (jedenfalls sind es hier weniger als 500 €) einen Prozeß zu führen, der schon Gutachterkosten verursachen könnte, die ein vielfaches davon betragen. Was nicht heißt, dass man diesen Prozeß nicht gewinnen könnte. Aber wenn man ihn verliert, zahlt man ein Mehrfaches von dem, was man gewinnen kann. Das muss dann jeder selbst entscheiden, ob so ein Vorgehen vernünftig ist. Es mag dem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen, aber es geht in einem Zivilprozess wegen Schadenersatz selten oder nie um "Gerechtigkeit". Das Recht ist ein Mittel zur Streitentscheidung und das Gericht hat dabei im Verfahren "gerecht" zu handeln. bird1512 hat also aus meiner Sicht nicht aus emotionalen Gründen einen schlechten Vergleich geschlossen, sondern auch eine vernünftige ökonomische Lösung gefunden, sie zudem auch für die Zukunft sinnvoll ist, weil das gute Verhältnis zur Werkstatt nicht beschädigt wurde, was ihm auch wichtig war.
Grüße vom Ostelch
2 Aspekte:
1. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
2. Vor Gericht bekommst du kein Recht, sondern ein Urteil!
Wir haben vor Gericht eine total klare Sache verloren (Autohaus hat hinter unserem Rücken und ohne unser Wissen den Mietvertrag zum Ersatzwagen geändert und wir mussten daraufhin den Mietwagen bezahlen!) hat uns mit Gerichtskosten 485€ gekostet. Und unter 500 € ist weiterer Gerichtsweg ausgeschlossen!
Ja man kann klagen, muss man aber nicht!
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. September 2015 um 13:45:07 Uhr:
...Zitat:
@renesomi schrieb am 14. September 2015 um 10:49:50 Uhr:
Es geht hier , glaube ich, nicht mehr um deine persönliche Entscheidung, sondern einfach um die Optionen und die verschiedenen Ansichten zur rechtlichen Bewertung. Das könnte ja hilfreich für andere in einer ähnlichen Situation sein.Bei mir persönlich käme es sehr auf die Person und die Glaubwürdigleit des Händlers an, ob ich einen Kompromiss schließe oder nicht. Und auf den Wert menes erforderlichen Einsatz an Zeit, Emotion und Geld.
Da habe ich auch oft schon so wie du entschieden.bird1512 hat also aus meiner Sicht nicht aus emotionalen Gründen einen schlechten Vergleich geschlossen, sondern auch eine vernünftige ökonomische Lösung gefunden, sie zudem auch für die Zukunft sinnvoll ist, weil das gute Verhältnis zur Werkstatt nicht beschädigt wurde, was ihm auch wichtig war.
Grüße vom Ostelch
Missverständnis: Ich wollte nicht behaupten, dass der TE aus emotionen Grunden und überhaupt einen schlechten Vergleich geschlossen hat. Ich wollte sagen, dass zumindest bei mir eben auch emotionale Dinge eine Rolle spielen.
Und aus diesem einen Fall sollt eman keine Schlüsse ziehen, aber alle Recherchen ergeben, dass es für den Händler schwer wird, aber ein Vergleich ist ja eigentlich besser als ein Gerichtsverfahren.
Ich selbst habe noch nie wg. solcher Dinge prozessiert, aber mit Hilfe eines RA (und seit einigen Jahren Rechtsschutzvers. ) schon einige für mich günstige Vergleiche erzielt.
Was ich hier vermisse, der Themenstarter hat sich noch nicht geäußert, ob er eine Rechtsschutzversicherung hat. Und wenn man denn nun diese o.g. hat, da muss man sich selbst doch nicht mit dem Rechtsstreit rumärgern. Das macht dann der Anwalt. Manchmal werden Probleme gesehen, wo keine sind.
Zitat:
@teddy1x schrieb am 15. September 2015 um 15:06:26 Uhr:
Manchmal werden Probleme gesehen, wo keine sind.
Stimmt. In diesem Fall fällt es offenbar schwer zu verstehen, dass für den TE die gezahlten ca. 500 Euro genau kein Problem sind - er im Gegenteil damit gut leben kann und nicht im Traum daran denkt wegen dieses Betrages einen Anwalt zu beauftragen. 😁
Gruß
Hagelschaden
Mir ist es unverständlich, wieso einige User auf MT bei jeder Kleinigkeit zu Anwalt und Rechtsstreit raten.
Vielleicht sollte man diese Beiträge durch den Vermerk "mit freundlicher Unterstützung der Bundesrechtsanwaltskammer" kennzeichnen.
Zitat:
@f355 schrieb am 15. September 2015 um 16:44:28 Uhr:
Mir ist es unverständlich, wieso einige User auf MT bei jeder Kleinigkeit zu Anwalt und Rechtsstreit raten.Vielleicht sollte man diese Beiträge durch den Vermerk "mit freundlicher Unterstützung der Bundesrechtsanwaltskammer" kennzeichnen.
Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht.... 🙂
Wie gesagt, wenn ich alles zusammenrechne, würde ich mich dann evtl. um 500€ verbessern. Betonung auf "würde".
Das aber auch nur im Erfolgsfall. Außerdem würde ich ja auch erst mal gar keine Beteiligung von dem Autohaus bekommen, sondern müßte auf ein "Urteil" abwarten.
Und nochmal es ist doch auch gar nicht eineindeutig dass ich recht habe. Evtl. hätte ich den Wagen auch nach Nordhessen bringen müssen, um dem Autohaus eine Chance auf Nachbesserung zu geben.
Es ging hier eigentlich nur noch um die Frage, was möglich ist bzw. in anderen Fällen wäre. Die Entscheidung des TE hätte durchaus auch so treffen können. Aber auch eine andere.
Ich habs jetzt mehrfach geschrieben, dass ich bisher noch kein Gericht bemüht habe für vertragsrechtliche Angelegenheiten.
ich habe jedoch schon mehrere 1000 Euro dadurch gespart, dass ich hart verhandelt habe, in wenigen Fällen auch mit Hilfe eines Anwalts. Ich sehe hier niemanden, der wegen jeder Kleinigkeit zum Rechtsstreit rät.